Ich war seit 1985 in der PKV 20 Jahre vollversichert, 2005 Ausstieg aus dem Beruf. Wiedereinstieg in 2010 im Alter von 54 Jahren. Einkommen unterhalb der Pflichtgrenze, damit zwangsweise in die GKV. Seitdem durchgängig in Vollzeit berufstätig. Die Rückstellungen und Kostenreduzierungsanteile in der PKV sind durch eine Anwartschaft gesichert, dazu erfolgte ein PKV Tariwechsel in den Economy-Tarif. Nun kommt in 2 Jahren die Rente, ohne die jährliche Einkommens-Pflichtgrenze bis dahin zu übersteigen. Folgende Fragen daraus sind
- Besteht eine Pflicht, bei Rentenbeginn in die PKV zurück zu gehen, da die Versicherungszeit in der PKV so lang war?
- Wenn nein, macht es Sinn, die Anwartschaft weiter zu zahlen?
- Wie ist das aufgelaufene Rückstellungs-„Kapital“ nutzbar?