Wenn Du einen Wald in Deinem Garten hast, kannst Du die Brennholzbeschaffung als "haushaltsnahe Dienstleistung" ansetzen. Sonst nicht, denn die Dienstleistung muss auf dem Privatgelände stattfinden, das zu dem betroffenen Haushalt gehört.
Anfahrt von Heizöl ist auf jeden Fall ausgeschlossen. Das sind Nebenkosten des Ölkaufs.
Einzelheiten zu § 35a EStG findest Du in einem BMF-Schreiben auf 37 Seiten in aller steuerrechtlichen Gründlichkeit erläutert. Lies selbst nach hier: