Hallo zusammen,
ich habe eine Jahressteuerbescheinigung eines ehemaligen Depotanbieters von mir. Es gibt eine Position bei der nicht steht, in welche Zeile der Anlage Kap. sie einzutragen ist. Dort steht:
"
( ) Leistungen aus dem Einlagekonto (§ 27 Abs.1 - 7 KStG)
Bei Veräußerung / Rückgabe von vor dem 1. Januar 2018 erworbenen Anteilen an ausländischen
Investmentfonds (Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018):
Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen
ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018"
Verstehe ich das richtig, dass dies nur relevant ist, wenn ich meine Aktien vor dem 1. Januar 2018 erworben habe?
Danke.