GRV ungleich Investment

  • Antwort 2:

    Das tatsächliche Durchschnittsentgelt für 2025 wird erst in 2026 festgelegt, Monate nachdem der aktuelle Rentenwert für die Zeit ab dem 01.07.2026 festgelegt wurde.

    (Entwurf aRW 2026 im Frühjahr 2026; Entwurf Durchschnittsentgeld 2025 im Herbdt 2026)

    Und worauf basierend wird der "Rentenwert für die Zeit ab dem 01.07.2026" festgelegt? Falls die Entgeltpunkte wegen eines steigenden - tatsächlichen- Durchschnittsentgelt entsprechend "teurer" werden, wird dann der Rentenwert für das Folgejahr nach den gleichen Bemessungskriterien angepasst?

  • Steigt das Durchschnittseinkommen, steigt dann auch der Wert eines Rentenpunktes.

    Es gibt immer ein vorläufiges (hochgerechnetes) Durchschnittseinkommen. (Betrag aus dem vorletzten Jahr, multipliziert mit dem doppelten der Durchschnittseinkommenssteigerung vom vorvorletzten Jahr zum vorletzten Jahr

    (Das für 2024 wurde jetzt auf einen endgültigen Wert geändert.)
    Bis zur Festlegung des endgültigen Wertes gilt des vorläufige Wert. Dieser vorläufige Wert gilt dauerhaft für den zusätzlichen Kauf von Rentenpunkten und für den Rentenstart für das letzte und ggf. vorletzte Jahr vor Rentenstart.
    Bei rentenversichertem Verdienst bekommst du ja jährlich das entsprechende Bruttoentgelt bei der RV gutgeschrieben, nicht Rentenpunkte. Bei Eintritt in die Rente wird das Bruttoentgelt dann unter Zuhilfenahme des Durchschnittseinkommens in RP umgerechnet.

  • Soweit ich weiß garnicht.

    Bei mir, Rentner seit 1.7.22, wurden 2021 und 2022 nach den vorhandenen vorläufigen Werten berechnet. Eine RP-Nachberechnung ist mir nicht bekannt.

    Ich meine mich ganz entfernt zu entsinnen, dass beim Rentenantrag da irgendetwas zum Ankreuzen stand, in Sachen vorläufige und endgültige Berechnungswerte. Weiß aber nicht was für Auswirkungen das gehabt hätte.

  • Ich bin im Juli 24 mit einer Anzahl Rentenpunkte in Rente gegangen. Die schlußendliche spätere endgültige Festlegung für das Jahr 24 wirkt sich auf die endgültige Summe der Rentenpunkte dann wie aus?

    Wirkt sich nicht aus. Für 2022 wurde mit endgültigen Werten gerechnet, für '23/'24 mit vorläufigen Werten, beides gilt für die gesamte Laufzeit der Rente.

  • Soweit ich weiß garnicht.

    Bei mir, Rentner seit 1.7.22, wurden 2021 und 2022 nach den vorhandenen vorläufigen Werten berechnet. Eine RP-Nachberechnung ist mir nicht bekannt.

    Ich meine mich ganz entfernt zu entsinnen, dass beim Rentenantrag da irgendetwas zum Ankreuzen stand, in Sachen vorläufige und endgültige Berechnungswerte. Weiß aber nicht was für Auswirkungen das gehabt hätte.

    Das Ankreuzen bezieht sich darauf, ob die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn aus den vorherigen 12 Monaten hochgerechnet werden sollen oder ob man die Meldung für den Vormonat der Rente abwarten soll. Das ist aber eine andere Baustelle als "vorläufiges Durchschnittsentgelt vs. Durchschnittsentgelt".

  • Über welche monatlichen Beträge reden wir da? Gibt es da eine Übersicht, wie weit die auseinander liegen?

    Einmal hier schauen:

    Anlage 1 SGB VI - Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM - dejure.org

    Mit Sternchen ist vorläufig.

    2020 und 2021 war das endgültige Durchschnittsentgelt niedriger als der vorläufige Wert. Ob das jetzt dazu verleitet hat, den Rentenbeginn erst auf 2023 zu legen?

  • Das Ankreuzen bezieht sich darauf, ob die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn aus den vorherigen 12 Monaten hochgerechnet werden sollen oder ob man die Meldung für den Vormonat der Rente abwarten soll. Das ist aber eine andere Baustelle als "vorläufiges Durchschnittsentgelt vs. Durchschnittsentgelt".

    Und die Entscheidung gilt dann auch dauerhaft?

    D.h., wenn man in den letzten drei Monaten ein Sabatical macht, dann drückt das nicht die Rentenpunkte, wenn man ankreuzt, dass die Berechnung sich auf die vorherigen 12 Monate beziehen soll? Das macht wahrscheinlich den Kohl nicht fett, aber mal aus Neugier gefragt. Umgekehrt: Wenn man noch mal eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung bekommt, dann sollte man auf die Meldung für den Vormonat warten, wenn man dadurch noch mal etwas mehr in seine GRV einzahlt und dafür auch herausbekommen möchte?

  • Und die Entscheidung gilt dann auch dauerhaft?

    D.h., wenn man in den letzten drei Monaten ein Sabatical macht, dann drückt das nicht die Rentenpunkte, wenn man ankreuzt, dass die Berechnung sich auf die vorherigen 12 Monate beziehen soll? Das macht wahrscheinlich den Kohl nicht fett, aber mal aus Neugier gefragt. Umgekehrt: Wenn man noch mal eine Gehaltserhöhung oder eine Sonderzahlung bekommt, dann sollte man auf die Meldung für den Vormonat warten, wenn man dadurch noch mal etwas mehr in seine GRV einzahlt und dafür auch herausbekommen möchte?

    Ja, dauerhaft. (Zumindest derzeit, ohne die Änderungen des SGB-6-Anpassungsgesetzes.)

    Die Hochrechnung würde bei einem Sabbatical eher nicht funktionieren, wegen der Unterbrechungsmeldung.

    Aber wenn ich im Zeitraum, für den hochgerechnet wird, weniger verdiene als vorher, dann dribble ich das System tatsächlich.

    Wie gesagt, Änderung im Anmarsch.