GRV ungleich Investment

  • Also:

    AG zahlt 15% (bzw. 5% im Privathaushalt), AN zahlt die Differenz zum regulären Beitrag, also 3,6% bzw. 13,6%. Es sei denn, die Rentenversicherungspflicht wird "abgewählt".

    Wenn beide zahlen, setzt man das Brutto in Relation zum Durchschnittsentgelt und ermittelt so die Entgeltpunkte.

    Zahlt nur der AG wird es etwas komplizierter.

    Es gilt dann:

    Bruttoentgelt × AG-Beitrag / regulärer Beitrag

    z. B. 500 Euro × 15% / 18,6% = 403,22 Euro

    In Relation zum Durchschnittsentgelt ergeben sich wieder die Entgeltpunkte.

    Auf ein paar Besonderheiten bin ich jetzt nicht weiter eingegangen.

  • Die Rechnung habe ich versucht, netto nachzuvollziehen.

    Randbedingung: Ich arbeite (mindestens) bis zur Regelaltersgrenze weiter. Es geht allerdings nur noch um 10 Monate, 3 % Abschlag.

    Für die Zeit bis dahin habe ich (neben KK und Pflege) als Steuer die Durchschnittssteuer, die sich aus Einkommen und Rente ergibt, zugrunde gelegt. In der Rechnung wie oben komme ich so auf 323 Monate (ca. 27 Jahre).

    Für die Zeit des reinen Rentenbezugs ergibt sich ein deutlich niedrigerer Steuersatz, der auch netto zu einer größeren monatlichen Differenz zwischen abschlagsfreier und reduzierter Variante führt.
    Nehme ich diese real werdende Differenz in die Berechnung, reduzieren sich die Monate auf 236 (ca. 20 Jahre).
    Natürlich erhöht sich die Monatszahl wieder, wenn man die vor der Regelaltersgrenze erhaltenen Beträge nicht verbraucht, sondern anlegt (3 %, 10 Jahre -> 317 Monate, ca. 26 Jahre).

    Ist das so richtig gedacht?

  • Für die Zeit des reinen Rentenbezugs ergibt sich ein deutlich niedrigerer Steuersatz, der auch netto zu einer größeren monatlichen Differenz zwischen abschlagsfreier und reduzierter Variante führt.


    Nehme ich diese real werdende Differenz in die Berechnung, reduzieren sich die Monate auf 236 (ca. 20 Jahre).

    Da habe ich ein Verständnisproblem.

    Rentenbeginn vorziehen: Ggf. niedriger steuerpflichtiger Anteil der Rente, in Abhängigkeit vom Kalenderjahr des Rentenbeginns.

    Nach Rentenbeginn weiterarbeiten: Spätere Anpassung (Erhöhung) des steuerfreien Anteils der Rente.

    Was bei der vorgezogenen Rente ggf. schmerzen könnte, ist die Steuerprogression auf das Gehalt neben der Rente. Der Rest spricht für das Vorziehen des Rentenbeginns.

  • Die Rechnung habe ich versucht, netto nachzuvollziehen.

    Nämlich die, daß die Rentenbeiträge, die man durch frühere Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente vor dem standardmäßigen Renteneintrittsalter mit Abschlägen erhält und aus denen man ab dem tatsächlichen Renteneintrittsalter die gekürzte Rente hochsubventioniert, dann etwa 285 Monate reichen würden.

    Die Rechnung ist zu kompliziert, auch enthält sie reichlich Unwägbarkeiten, etwa Änderungen von Bedingungen in der Zukunft, die man heute noch nicht kennt.

    Randbedingung: Ich arbeite (mindestens) bis zur Regelaltersgrenze weiter. Es geht allerdings nur noch um 10 Monate, 3 % Abschlag.

    Für die Zeit bis dahin habe ich (neben KK und Pflege) als Steuer die Durchschnittssteuer, die sich aus Einkommen und Rente ergibt, zugrunde gelegt. In der Rechnung wie oben komme ich so auf 323 Monate (ca. 27 Jahre).

    Für die Zeit des reinen Rentenbezugs ergibt sich ein deutlich niedrigerer Steuersatz, der auch netto zu einer größeren monatlichen Differenz zwischen abschlagsfreier und reduzierter Variante führt.

    Nehme ich diese real werdende Differenz in die Berechnung, reduzieren sich die Monate auf 236 (ca. 20 Jahre).

    Für die jetzt vorzeitig erhaltenen Rentenzahlungen zahlst Du sicher mehr Steuer, als wenn Du sie später bekämest. Dafür kannst Du sie jetzt nach eigenem Gusto anlegen, was möglicherweise mehr Rendite bringt als beim Staat.

    Möglicherweise sind der Rentenfreibetrag, weil ein Prozentpunkt mehr von 3% weniger vermutlich weniger ist.

    Dein Ergebnis ist dennoch nahe dran an dem, das Referat Janders ausrechnet.

    Natürlich erhöht sich die Monatszahl wieder, wenn man die vor der Regelaltersgrenze erhaltenen Beträge nicht verbraucht, sondern anlegt.

    Ist das so richtig gedacht?

    Ich glaube nicht, daß man die Rechnung mathematisch exakt zu Ende durchführen kann. Und über allem schwebt (auch rechnerisch) die eigene Lebenserwartung ...

  • Was bei der vorgezogenen Rente ggf. schmerzen könnte, ist die Steuerprogression auf das Gehalt neben der Rente. Der Rest spricht für das Vorziehen des Rentenbeginns.

    Satz 1: Ja, es liegt offenbar an der Steuerprogression.
    Satz 2: Im Prinzip ja, aber nur, wenn der Vorteil für mich eher bei 25 Jahren liegt.

  • Satz 1: Ja, es liegt offenbar an der Steuerprogression.
    Satz 2: Im Prinzip ja, aber nur, wenn der Vorteil für mich eher bei 25 Jahren liegt.

    "Vorteil Vorziehen" war eher grundsätzlich gemeint, am Ende ist es für jede Person im Einzelfall zu entscheiden. Kommt ja auch immer auf die Gesamtsituation an.

    Ich persönlich plane (derzeit) den Rentenbeginn vorzuziehen, aber in Stein gemeißelt ist das noch nicht. Das wird die nächsten 20 Jahre noch mehr als einmal durchgerechnet. ;)

  • Die Rechnung ist zu kompliziert, auch enthält sie reichlich Unwägbarkeiten, etwa Änderungen von Bedingungen in der Zukunft, die man heute noch nicht kennt.

    Ist eigentlich die von Referat Janders vollzogene Rechnung, nur mit heute errechenbaren Nettowerten, wobei ich zukünftige Rentensteigerungen nicht mal mit berücksichtigt habe. Da würde das Ergebnis noch negativer werden.

    Ich glaube nicht, daß man die Rechnung mathematisch exakt zu Ende durchführen kann. Und über allem schwebt (auch rechnerisch) die eigene Lebenserwartung ...

    Exakt nicht, aber ein Modell, was ja schon mehrfach diskutiert wurde. Ich möchte abschätzen, ob sich der Aufwand jetzt für 10 Monate lohnt.
    Klar die eigene Lebenserwartung ist die größte Variable. Aber ich habe Kinder. Was mir nicht mehr zugute kommt, bekommen sie dann.

  • @ika:

    [Lohnt es sich für mich, der ich in 10 Monaten mein gesetzliches Rentenalter erreiche, trotzdem jetzt schon meine Rente zu beantragen?]

    Ja. Das lohnt sich für Dich. Das Fragezeichen für mich wäre, zu welchem Termin man das jetzt macht. Mit jedem Monat später schwindet der Vorteil. Kann man beispielsweise die Rente noch zum 01.07. 2023 beantragen, obwohl dieser Termin schon verstrichen ist?

    Ich würde diesbezüglich bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen. Den Antrag gibts an sich im Netz, den kann man auch vorausfüllen. Vermutlich würde ich den sogar bei der nächsten Niederlassung der Rentenversicherung vorbeibringen und gleich durchsehen lassen.

  • Ja. Das lohnt sich für Dich. Das Fragezeichen für mich wäre, zu welchem Termin man das jetzt macht. Mit jedem Monat später schwindet der Vorteil. Kann man beispielsweise die Rente noch zum 01.07. 2023 beantragen, obwohl dieser Termin schon verstrichen ist?

    Ich würde diesbezüglich bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen. Den Antrag gibts an sich im Netz, den kann man auch vorausfüllen. Vermutlich würde ich den sogar bei der nächsten Niederlassung der Rentenversicherung vorbeibringen und gleich durchsehen lassen.

    Die Idee an sich ist nicht schlecht. "Vorbeibringen und gleich durchsehen lassen" wie ich es z. B. beim Finanzamt in Erinnerung habe 8schon länger her) scheitert aber wohl am Terminsystem bei der DR.

    Bei mir war es so: Anmeldung im DR-System Anfang Dezember, erster freier Termin am 4. März. Hat mir nicht gepasst, aber der 5.3. war OK. Ich war da da und alles lief rund. Die am 5.3. zum 1.8. beantragte Rente wurde irgendwann im April durchgewunken. Die Kohle kam zwar nicht am 1., sondern am letzten, das war aber keine Überraschung.

    Gruß

    Alexis

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • ika:

    [Lohnt es sich für mich, der ich in 10 Monaten mein gesetzliches Rentenalter erreiche, trotzdem jetzt schon meine Rente zu beantragen?]


    Ja. Das lohnt sich für Dich. Das Fragezeichen für mich wäre, zu welchem Termin man das jetzt macht

    [Vorschlag: Formular vorausfüllen, Termin machen, Antrag vorbeibringen und gleich durchsehen lassen]

    Die Idee an sich ist nicht schlecht. "Vorbeibringen und gleich durchsehen lassen" scheitert aber wohl am Terminsystem bei der DR.

    Ich hatte eine andere Sache zu besprechen (über die ich im Internet nichts gefunden habe). Am Telefon war man sachkundig und freundlich, wußte aber auch nicht weiter. Also Termin, den ich binnen einer Woche bekommen habe.

    Einige Wochen später war noch eine Nachfrage, da habe ich das nochmal so gemacht: Termin 2 Tage später.

    Da kann ich nicht klagen.

    Wenn man mir einen Termin in 4 Monaten angeboten hätte, hätte ich das schriftlich erledigt.

    @ika kann vermutlich telefonisch erfragen, zu welchem Termin er seine Rente beantragen kann. Die Auszahlung ist ja erstmal sekundär, daß die nicht in wenigen Wochen klappt, ist ja klar. Ob er seine Rente noch zum 01.07. beantragen kann oder erst ab dem 01.08., wird man ihm am Telefon sagen können. Und nach einem Termin kann er auch fragen. Wenn der dann erst Ende Oktober sein sollte, reicht er seinen Antrag halt schriftlich ein. Mit dem Eingangsstempel ist ja das Antragsdatum fixiert.

  • Ja klar, mit anderen Sachen (als dem Stellen des formalen Altersrentanantrages wie bei mir) da kann es auch bei der DR schneller und einfacher gehen.

    Da fehlt mir die Erfahrung. Aber nicht mehr mein Problem, denn mich selber dort wieder abmelden muss ich ja nicht 8)

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • ika kann vermutlich telefonisch erfragen, zu welchem Termin er seine Rente beantragen kann. Die Auszahlung ist ja erstmal sekundär, daß die nicht in wenigen Wochen klappt, ist ja klar. Ob er seine Rente noch zum 01.07. beantragen kann oder erst ab dem 01.08., wird man ihm am Telefon sagen können. Und nach einem Termin kann er auch fragen. Wenn der dann erst Ende Oktober sein sollte, reicht er seinen Antrag halt schriftlich ein. Mit dem Eingangsstempel ist ja das Antragsdatum fixiert.

    Vorgestern habe ich bei der DRV angerufen. Dort machte die nette Frau am Telefon den Vorschlag mit dem vorgezogenen Renteneintritt. Deshalb meine Aktivitäten, das einigermaßen realistisch zu rechnen und zu bewerten.

    Sie hat mir einen telefonischen Beratungstermin für morgen früh ermöglicht. Also alles heiße Nadel. Ich werde berichten.

  • Am 31.07. Rente ab 01.07. zu beantragen ist kein Problem. ;)

    Am 31.07. Termin für Rentenantrag (Rentenbeginn 01.07.) am 01.11. zu vereinbaren kann auch klappen.

    Sehr gut. Unklar ist mir noch, welche Auswirkungen das auf die Abrechnung beim bestehenden, unverändert fortgeführten Arbeitsverhältnis hat. Den AG informiere ich natürlich direkt. Gibt es automatische Prozeduren über den Rentenantrag oder eine Vorlage, was ich wo wie machen muss. Die KK ist ja sicher auch betroffen.

  • Ich persönlich finde die Frage, ob sich ein vorgezogener Rentenbeginn 'lohnt' ist weniger eine finanzielle als viel mehr eine Frage der eigenen Präferenzen.

    Unter den Annahme, dass das persönliche Todesdatum unabhängig von der Frage des Datums des Ruhestandsbeginns bereits feststeht, erkauft man sich frei planbare Lebenszeit.

    Unter der Annahme, dass die letzten Lebensjahre mit einer zusehends schlechteren Gesundheit und den sich daraus ergebenen Einschränkungen der Lebensqualität ablaufen, erkauft man sich eine Zeit besserer Lebensqualität.

    Insofern empfinde ich einen möglichst frühen Renteneintritt als sehr lohnenswertes Ziel für das ich auch gern auf etwas Geld verzichte.

    Hierbei spielt natürlich auch eine Rolle, ob es einen Partner gibt, der die gleichen Vorstellungen hat. Optimalerweise sollte der Partner dann auch das gleiche Lebensalter bzw. Erwerbsbiografie haben, damit ein gemeinsamer Rentenbeginn angestrebt werden kann.

    Leider ist das häufig nicht der Fall, so dass wenn Partner A bereits in Rente ist, Partner B noch einige Jahre auf der Uhr hat. Möglicherweise für den/die Einen auch eine zusätzliche Motivation früher aus dem Arbeitsleben zu scheiden. Ist zumindest bei mir der Fall.

  • Sehr gut. Unklar ist mir noch, welche Auswirkungen das auf die Abrechnung beim bestehenden, unverändert fortgeführten Arbeitsverhältnis hat. Den AG informiere ich natürlich direkt. Gibt es automatische Prozeduren über den Rentenantrag oder eine Vorlage, was ich wo wie machen muss. Die KK ist ja sicher auch betroffen.

    Es ändert sich eigentlich nichts. Außer dass der Anspruch auf Krankengeld wegefällt, wenn eine Vollrente beantragt wird. (Ggf. 99,99%ige Teilrente?) Der Rentenantrag stößt alles an, sonst muss man nichts weiter veranlassen.

  • Es ändert sich eigentlich nichts. Außer dass der Anspruch auf Krankengeld wegefällt, wenn eine Vollrente beantragt wird. (Ggf. 99,99%ige Teilrente?) Der Rentenantrag stößt alles an, sonst muss man nichts weiter veranlassen.

    Danke für den Hinweis. Ich las das hier ja schon mal. Warum ist das so? Ist ja ein ziemlich großer Hebel.

  • Ergebnisse des Telefonates mit der DRV: Der Rentenantrag kann bis Ende Juli rückwirkend zum 1.5. gestellt werden. Teilrente kann man auch erst dann beantragen, wenn der Fall eintritt.
    Referat Janders und @Achim Weiss: Danke für eure wertvollen Hinweise.

  • Danke für den Hinweis. Ich las das hier ja schon mal. Warum ist das so? Ist ja ein ziemlich großer Hebel.

    Im SGB V steht halt drin, dass jemand, der schon Vollrente bekommt, keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

    Aber wenn man bei einem Verzicht von 10 Cent (beispielhaft bei einer Rente von 1000 Euro) sich den Krankengeld-Anspruch erhalten kann, dann ist das ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis.