Beiträge von Achim Weiss

    Offensichtlich habe ich alles zufällig richtig gemacht.

    Ich habe als Selbständiger so lange meine gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig weiter bezahlt, bis ich einen Rentenanspruch hatte. ...

    Danach habe ich die Zahlung eingestellt und die Rentenversicherung ruhen lassen.

    Heute bekommen ich monatlich 700 Euro Rente.

    ... plus Krankenkassenzuschuß. :)

    Da der Fragesteller hier Handwerker ist, sollte er überlegen, ob er nicht den Immobilienweg geht. Das ist für Handwerker eine echte Alternative.

    Man kauft eine gebrauchte Eigentumswohnung mit ca. 20% Eigenkapital und finanziert die Rückzahlung über die Miete.

    Nach ca. 15 bis 25 Jahren ist die Wohnung abbezahlt, und man hat die Mieteinnahmen, ohne viel eigenes Geld aufgewendet zu haben.

    Warum eine gebrauchte Wohnung?

    Diese ist deutlich billiger als eine Neubauwohnung.

    ... und das Verhältnis Miete/Kaufpreis ist bei der älteren Wohnung besser.

    Noch besser ist das Verhältnis Miete/Kaufpreis übrigens bei Garagen. Mein Nachbar ist ein großer privater Wohnungvermieter, der nach diesem Motto investiert hat (ältere Wohnungen und Garagen). Neulich mal hat er mir gesagt, wenn er es nochmal zu tun hätte, würde er nur Garagen kaufen. :)

    Das macht nur für Handwerker einen Sinn, weil dies die Renovierung selbst in Eigenleistung machen können und so den Wert und auch die Miete im Laufe der Zeit steigern können.

    Wenn man das nicht selbst machen kann, lohnt es sich meist nicht, weil dann die Renovierungskosten zu hoch werden.

    Das kommt immer auf den Einzelfall an und den Umfang der Arbeiten. Im allgemeinen ist es wirtschaftlicher, gleich ein ganzes Mietshaus zu kaufen (mit z.B. 10 Wohnungen). Die renoviert auch ein guter Handwerker nicht mal so eben selbst.

    Das Thema kann man hier in diesem Forum nicht ausreichend behandeln ist aber extrem interessant weil man im Laufe der Jahre immer wieder eine weitere Wohnung dazu kaufen kann. Die Finanzierung bei Immoblien ist relativ leicht zu ereichen.

    Ich habe auf diese Weise eine zweistellige Zahl an Wohnungen erworben.

    Besonders interessant sind VERMIETETE Wohnuinen, weil es da wenig Käufer gibt und diese daher viel günstiger sind als LEERE Wohnungen.

    Eine einzelne Eigentumswohnung ist auch für Selbstnutzer interessant -> höhere Nachfrage, höhere Preise. Selbstnutzer kaufen eher kein ganzes Mietshaus -> niedrigere Nachfrage, niedrigere Preise.

    Einem Kapitalanleger ist es ganz recht, wenn das betreffende Objekt (möglichst gut) vermietet ist. Nichts anderes will er ja: Miete einnehmen. Ein Selbstnutzer hingegen will selber einziehen, der möchte lieber eine leere Wohnung.

    Immobilien haben aber halt den Nachteil, daß sie relativ teuer sind. Mit 70 € kann man einen ETF-Anteil kaufen, aber halt keine Eigentumswohnung. :)

    Wir haben unser Haus im vergangenen Jahr an unsere Kinder überschrieben und haben lebenslanges Wohnrecht. Wir haben vereinbart, dass wir alle laufenden Kosten und Investitionen weiterhin tragen. Da wir jetzt nicht mehr Eigentümer sind und die Eigentümer (unsere Kinder) das Haus nicht selbst bewohnen, sind wir von den Fördermaßnahmen wohl ausgeschlossen.

    Es hat ganz den Eindruck.

    Unter diesen Bedingungen werden wir auf eine energetische Sanierung wohl verzichten müssen, wenn die Regeln in diesem Punkt nicht verändert werden.

    Ich glaube nicht, daß die Regeln in diesem Punkt verändert werden.

    Immerhin habt Ihr wohl vorausschauend eine Menge Erbschaftsteuer gespart. Das ist ja auch schon etwas.

    PS: Dieses Forum ist nicht verantwortlich für eine eventuelle Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

    Ich nehme bei der ING-Bonusaktion teil, bei dem von 1.5. an ein halbes Jahr 3,0 % Zinsen gezahlt werden. Hierzu hatte ich "neues" Geld aufs Extra-Konto eingezahlt und auch die Bestätigung der ING erhalten.

    Wenn ich jetzt im Juli Geld vom Extra-Konto abziehe, um das bei der DKB-Aktion fürs Tagesgeld mit 3,5 % auf ein halbes Jahr zu nutzen. Wirkt sich dies dann bei der ING aus?

    Für dieses Geld bekommst Du dann bei der DKB 3,5% Zins p.a., dafür bei der ING nichts mehr.

    Gewinn für Dich: 0,5% mehr Zins bei der DKB, dazu läuft die Aktion dort noch einige Monate länger.

    Rechne das mal in absoluten Zahlen aus und entscheide dann, ob der Ertrag den Aufwand rechtfertigt.

    PS: Natürlich wirst Du in der Folge kein Geld von dem 3,5%-Konto der DKB auf das 3,0%-Konto der ING transferieren, obwohl das theoretisch natürlich geht.

    ich habe eine Depot bei smartbroker und bespare dort drei ausschüttende ETFs. Folgende Dokumente archiviere ich längerfristig auf einem USB-Stick (nicht im Bankingportal):

    Dokumente, die ich für wichtig halte, drucke ich mir sogar aus. Das sind im wesentlichen Quittungen von Käufen, dazu den jährlichen Depotauszug.

    Sicher ist sicher, ein Backup kann abstürzen oder unlesbar werden. Der tote Baum ist meines Erachtens sicherer als eine Festplatte oder ein USB-Stick (wo ich diese Dokumente natürlich auch noch einmal archiviere).

    Für die alte Generation [Heirat bis 2002] gilt: Erwerbseinkommen ... wird angerechnet und vermindert die Witwenrente. Mieteinkünfte und Kapitalerträge werden nicht angerechnet. Das heißt: Man kann trotz 5.000 Euro Mieteinkünfte mühelos die volle ... Witwenrente in Höhe von ca. 60% der Rente des verstorbenen Ehepartners kassieren, wie z.B. [meine] Tante.

    Nach dem neuen Recht für die jüngere Generation, mit Heirat ab 2002, gilt:

    [Erwerbseinkommen] mindert die Witwenrente. Mieteinkünfte und Kapitalerträge ebenfalls. Hat man Mieteinkünfte oder Kapitalerträge in einer Höhe von ein paar Tausend Euro mtl., dann wird die Witwenrente in meisten Fällen 0 Euro betragen.

    Dadurch entgehen Witwe/Witwer je nach Lebenssituation durchaus 6-stellige Beträge.

    Legt man Kapitalerträge/Mietimmobilien in eine GmbH rein, dann wird nichts angerechnet.

    Man könnte sich die Frage stellen, ob ein Hinterbliebener, der jeden Monaten ein paar tausend Euro Kapitalerträge oder Kapitalerträge einnimmt, die Sozialleistung "Hinterbliebenenrente" braucht und bekommen sollte.

    Und ja: Wer soviel Geld hat (Mieterträge und Kapitalerträge in der genannten Höhe sind ja Ergebnis eines entsprechenden Vermögens) hat sicherlich das Geld, das die Gründung und der Unterhalt einer Sparschwein-GmbH kostet.

    Fragt sich, ob ein so Reicher wirklich die Sozialleistung "Hinterbliebenenrente braucht und bekommen sollte. Hier besteht offensichtlich Regelungsbedarf.

    Mittlerweile werden niedrige Chargen kaum mehr verbeamtet.

    Doch, werden Sie. Tendenz zunehmend.

    Gibt es Zahlen dazu?

    Und eine ganz einfache Rechnung: Mittlerer Dienst, Eingangsamt A7, ohne Vorerfahrung, Dienstherr Bund. Brutto: 2614,79 €.

    Beitrag GKV mit der ersten Krankenkasse im Rechner (AOK [Baden-Württemberg]): 407,91 €

    Eine PKV mit soliden Leistungen kostet meines Wissens ca. 100 € weniger.

    ... für eine junge Einzelperson.

    Die GKV ist für die wenigsten Beamten eine Option

    Gäbe es keine entsprechende Nachfrage, hätten die Hamburger Behörden ... wohl kaum ein Verfahren eingeführt, das der Bezuschussungspraxis der Angestellten entsprichet.

    Zwischen 10 und 15% der Neuzugänge [entscheiden sich] für die pauschale Beihilfe. Ob man das als entsprechende Nachfrage deuten kann, sei dahingestellt.

    Das kann man wohl als "entsprechende Nachfrage" deuten.

    Bezogen auf meine Depotbank [consorsbank] empfiehlt Finanztip einige [ETFs], bei denen die Kosten 1,5% betragen (z.B. Ishares)

    In welchem Zeitraum sollen diese Kosten anfallen?

    daneben auch Xtrackers mit Kosten 0%. Wenn ich den Kaufauftrag vergeben will, kommt anliegende Kostenrechnung raus, die ich nicht verstehe. Ist zwar keine hohe Gebühr, aber ich möchte sie halt verstehen.

    0,3% oder etwa 30 € für den Kauf, das ist heute schon relativ viel. Für die Haltezeit etwa 0,2% pro Jahr, das steht (etwa) in den Factsheets auch.

    Wenn Du häufiger Einmalanlagen dieser Größenordnung tätigst, bist Du mit einer Bank mit einer festen Gebühr (etwa onvista) besser dran, wenngleich der Unterschied gering ist.

    Daneben die Frage: Ist Xtrackers zu empfehlen, soll ich lieber auf Ishares setzen, bei denen die Gebühren aber über 300 Euro liegen?

    Das dürfte egal sein. Ishares IE00B4L5Y983 ist mit 0,20% TER angeboten, die Kaufspesen der Consorsbank dürften gleich sein. Ich kann mit die angeblichen 300 € Kosten nicht erklären.

    Immerhin: Die Consorsbank spendiert Dir Neukunden bei einem Kauf von über 10.000 € einmalig 100 €. Auch schon etwas. :)

    Achim, was genau würde dich da interessieren? Bzw. wurde nicht verstanden?

    Ich habe es im Vorposting doch genau gekennzeichnet!

    Mit guter Planung und etwas Aufwand kann man die Einkommensrechnung bei Hinterbliebenenrenten verhindern. Gerade für die junge Generation gelten andere Regeln und da kann es je nach Lebensverlauf zu hohen Beträgen kommen, die einem bei schlechter Planung entgehen.

    Auch hier würde mich interessieren, was sich hinter diesen Worten verbirgt.

    Was ist "Einkommensrechnung bei Hinterbliebenenrenten"?

    Welche "anderen Regeln" gelten für die "junge Generation"?

    Was ist "die junge Generation" überhaupt?

    Welche "hohen Beträge" entgehen einem bei welcher schlechten Planung?

    Wie wäre es mit einem "nachziehenden" Stop-Loss von beispielsweise 10 - 15 %? Dadurch könntest du die Gewinne laufenlassen und hättest in jedem Fall 85 - 90 % Gewinn, ohne großes Verlustrisiko.

    Man denkt immer, wenn man ein Stop-Loss setze, daß man dadurch vor höherem Verlust gefeit sei. Das stimmt aber nicht. Wenn man das Stop-Loss im Kopf setzt, kommt man mit seiner Verkaufsorder regelmäßig zu spät, gerade dann, wenn es schnell abwärts geht.

    Wenn man aber einen echten Stop-Loss-Auftrag gibt, bedeutet der, daß beim Unterschreiten der Schwelle ein limitloser Verkaufsauftrag eingestellt wird. Das heißt dann nicht, daß zum Limit verkauft wird. Wenn es schnell abwärts geht, dürfte der tatsächliche Verkaufspreis auch in diesem Fall tiefer liegen als das Limit.

    Die von dir geschilderte Situation kann ich so nicht bestätigen, alle normalen Untersuchungs- und Behandlungsfälle die soweit medizinisch notwendig sind und nach den Vorschriften der GOÄ/GOZ/GOP berechnet werden, nicht nach der Beihilferegularien ausgeschlossen oder vorgeschriebene Deckelungen überschreiten, werden in aller Regel problemlos erstattet.

    Das nicht in den offiziellen Listen kodierte Krankheitsbild "Zuzahlpanik" ist dennoch höchst real. So mancher Beamte bedarf ständig der Versicherung, daß die gerade angeratene Behandlungsmaßnahme wirklich von der Beihilfe erstattet wird und nicht etwa aus eigenem Geldbeutel beglichen werden muß.

    In manchen Konstellationen, wie etwa beim einfachen und mittleren Dienst in Kombination mit Kindern und gegebenfalls einer nicht erwerbs[tätigem] Partner ... kann die GKV tatsächlich günstiger sein, das wird auch nicht in Abrede gestellt. Voraussetzung ist aber dafür, dass die pauschale Beihilfe angeboten wird.

    Die GKV (die medizinische Leistungen als Sachleistung gewährt) kann in manchen Konstellationen durchaus billiger sein als die Summe der Prämien der Beihilfeergänzungstarife, selbst ohne die (erst jüngst eingeführte "pauschale Beihilfe").

    Das Berufsbeamtentum "beißt" sich nicht, es hat seine Berechtigung und Bedeutung.

    Ich kenne die Sprüche.

    Die Definition von "nicht allzu sparsam" ist ziemlich ungenau.

    Klar.

    Meines Erachtens kann man das heutzutage viel besser an den Großverbrauchern ausmachen, sprich Wäschetrockner ja/nein, 80" TV ja/nein usw.

    Gaming-Rechner ja/nein :)

    Mein Standardrechner ist ein Laptop, der sich zwischen 6 und 8 Watt genehmigt. Da kann der Gaming-Rechner nicht mithalten :)

    Persönlich liege ich bei <800 kWh/Jahr für gute 60 Quadratmeter,

    habe aber auch nur zwei TVs, Kühlschrank mit kleinem Gefrierfach, Induktionskochfeld/Backofen, Kaffeevollautomat und Waschmaschine.

    Rest ist LED oder Kleinkram wie Handyladegeräte und smarte Lautsprecher.

    ... und der Rechner.

    Wie Du selbst unten schreibst: Kleinvieh macht auch Mist.

    Nichtsdestoweniger sind 800 kWh/a ein exzellenter Wert.

    Aber auch Kleinkram trägt dazu bei: Wer den kleineren Router mit 5 Watt nimmt und nicht den großen mit 10 Watt Verbrauch, der spart sich im Jahr einfach mal eben fast 43 kWh.

    Schnucklicher kleiner Router, tuts bis 100 MBit/s: Fritzbox 7412.

    Gibts spottbillig bei Ebay.

    5 Watt Leistungsaufnahme.

    Ich glaube viele junge Leuten ahnen immer noch nicht, dass Sie stand heute im Gegensatz zu den Großeltern und Eltern bei Miet- und Kapitalerträgen später überhaupt keine Witwenrente mehr bekommen werden.

    Die Leistungen der GRV sind wider anderes Behaupten keine Versicherungsleistungen, sondern Sozialleistungen. Das gilt schon heute, das wird in 50 Jahren wohl auch nicht anders sein.

    Versorgungswerke interessiert bei "Witwenrente", Minijob, Selbständigkeit, Mieten und Kapitalerträge in der Regel nicht.

    Versorgungswerkrenten hingegen sind Versicherungsleistungen. Die Rente eines Verheirateten ist in der Regel niedriger als die Rente eines Ledigen, schließlich begründet der Verheiratete auch einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (und der kostet Geld), ein Lediger nicht.

    Doof, dass es damals noch keine IT und Programmierer gab. Sonst hätten die sicherlich auch ihr eigenes Versorgungswerk. :D

    Ob eine Versorgungsrente auf lange Sicht besser ist als eine gesetzliche Rente, sieht man hinterher. Aktuell ächzen die Versorgungswerke noch mächtig unter der Zeit der Niedrigzinsen.

    Eine Tante von mir hat in den letzten 30 Jahren trotz Mieten und Kapitalerträgen Witwenrente bekommen. Dürften sicherlich so 360-500k gewesen sein. Nach den neuen Regeln wären es 0 Euro gewesen. Also schon gewaltig, was solche Änderungen in gewissen Fällen bedeuten können.


    Bei den alten Witwenrenten kann man Erwerbseinkommen durch eine GmbH in Kapitalerträge umwandeln. => Gewinnausschüttung als Dividende, ohne Gehalt.


    Bei den neuen Witwenrenten kann man sowohl Erwerbseinkommen, Mieteinkünfte und Kapitalerträge durch eine GmbH einfach für die Enkel thesaurieren.

    Dunkel ist Deiner Rede Sinn. Schade eigentlich, das Thema hätte mich interessiert.

    Macht sich bei der DRV eigentlich niemand irgendwelche Gedanken?

    Alle Institutionen werden anscheinend immer mehr ohne Sinn und Verstand dysfunktionaler und bürgerfeindlicher.

    Wie würdest Du denn das regeln?

    Diese Forensoftware ist ein Schmerz :(

    > Welche Nachteile die GKV für einen Beamten bringen soll, erschließt sich mir nicht.

    Man fliegt aus der "normalen" Beihilfe und ist nur auf den mageren GKV-Leistungskatalog vertröstet.

    Beamte sind in vielen Arztpraxen nicht besonders gern gesehen, obwohl sie in der Regel privat versichert sind, dem Arzt also bedeutend höhere Honorare bringen als ein GKV-Versicherter. Warum? Der Diskussionsbedarf bei der Behandlung eines Beamten ist ganz erheblich:

    "Für mich an Versorgung nur das Allerbeste - aber die Beihilfe muß es zahlen!"

    "Zahlt das die Beihilfe denn?"

    "Normale" Privatpatienten sind in der Regel aus anderem Holz.

    Der normale Arbeitgeberzuschuss ist aber gedeckelt, die pauschale Beihilfe schon - in BW z.B. auf ca. 380 Euro.

    Der Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung ist sehr wohl gedeckelt, und zwar (vereinfacht gesagt) auf 50% des Maximalbeitrags der GKV bzw. auf 50% des tatsächlich bezahlten Beitrags der jeweiligen PKV. Der GKV-Beitrag ist bekanntlich auch gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze).

    Seit längerem gibt es die Diskussion, ob die gesetzliche Krankenversicherung für einen Beamten mit nicht berufstätiger Ehefrau und mehreren Kindern nicht günstiger sei als eine private Krankenversicherung.

    Mittlerweile werden niedrige Chargen kaum mehr verbeamtet. In den wenigen Fällen, in denen das doch der Fall ist, dürfte die GKV mit ihrem vom Lohn abhängigen Beitrag billiger sein als eine PKV.

    Meine Erfahrungen als Personalrat zeigen allerdings: Die GKV ist für die wenigsten Beamten eine Option,

    Gäbe es keine entsprechende Nachfrage, hätten die Hamburger Behörden (und die Behörden anderer Bundesländer) wohl kaum ein Verfahren eingeführt, das der Bezuschussungspraxis der Angestellten entsprichet.

    Nochmal zum Thema Nachteile der GKV:

    Dieses Merkblatt einer thüringischen Beihilfestelle listet in Frage 20 deutlich auf, um wie viel besser der Beamte mit individueller Beihilfe fährt.

    Angesichts dessen fragt sich der interessierte Laie, ob sich der Verfassungsrang des Berufsbeamtentums (mit Alimentationspflicht etc.) nicht mit dem verfassungsrechlichen Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz beißt.

    mcbexx:

    Deine Frage läßt sich durch diese Diskussion nicht lösen, sondern wirklich nur durch die Lektüre des Verkaufsprospekts.

    Im allgemeinen verkaufen Sparkassen keine besonders rentierlichen Geldanlagen. Vermutlich ist es sinnvoller, sich generell zu überlegen, wie sich diese Anlage im Vergleich zu anderen Geldanlagen rentiert, statt sich in Details der Bonusregelung zu verlieren.

    Im Beamtentum sind Beihilfe und PKV aufeinander abgestimmt, sowohl was Leistungen als auch Umfang der Versicherung angeht.

    Im Regelfall bezahlt die Beihilfe 50% der Krankheitskosten, so dass man sich nur zu 50% privat versichern muss.

    Versichert man sich dennoch gesetzlich, nimmt man die Nachteile beider Systeme in Kauf: Die Beihilfe verweist dann stur auf den Leistungskatalog der GKV, die vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Gleichzeitig bekommt man aber keinerlei Arbeitgeberzuschüsse zur GKV, sondern muss den kompletten Beitrag allein zahlen.

    Soweit üblich und (hoffentlich) allgemein bekannt. Inwieweit ein Beamter, der sich gesetzlich versichert (bzw. gesetzlich versichert bleibt) "die Nachteile beider Systeme" in Kauf nehmen soll, erschließlich sich mir allerdings nicht.

    Die pauschale Beihilfe ist kein AG-Zuschuss, sondern eben nur eine Pauschale. Man muss sich hier aber nur über eines klar sein: Man ist gesetzlich versichert. Mit allen damit zusammenhängenden Nachteilen wie Wartezeiten, Mehrbettzimmer, Kosten bei Zahnersatz usw. - Dinge, die ein privat versicherter Beamter mit einem Beihilfeergänzungstarif von ca. 5 € weltweit abgesichert hat (Die Beihilfe ist leider nur auf GKV-Niveau).

    Seit längerem gibt es die Diskussion, ob die gesetzliche Krankenversicherung für einen Beamten mit nicht berufstäter Ehefrau und mehreren Kindern nicht günstiger sei als eine private Krankenversicherung. Die staatlichen Arbeitgeber möchten doch wahlweise (individuelle) Beihilfe zahlen oder einen Arbeitgeberzuschuß in Höhe des halben Krankenversicherungsbeitrags (wie bei Angestellten). Als meines Wissens erstes Bundesland ist Hamburg hierauf eingegangen, einige weitere sind gefolgt.

    Was unsereiner "Arbeitgeberzuschuß" nennen würde, nennen die dortigen Behörden "pauschale Beihilfe",

    https://www.hamburg.de/zpd/pauschale-beihilfe/

    die, wie ich gerade in obigem Link nachgelesen habe, nicht nur für die gesetzliche, sondern auch für eine private Krankenvollversicherung gewährt wird.

    "Individuelle Beihilfe" heißt ja bekanntlich: Rechnungen sammeln, bei der Beihilfe einreichen, daraufhin z.B. 50% des Rechnungsbeitrags erstattet bekommen. Rechnungen auch bei der privaten Krankenversicherung einreichen (üblicherweise im Rahmen eines "Beihilfe-Ergänzungstarifs") und von dort auch 50% des Rechnungsbeitrags erstattet zu bekommen.

    "Pauschale Beihilfe" heißt: Jeden Monat einen bestimmten festen Betrag vom Arbeitgeber zu bekommen (vermutlich zweckgebunden für die Krankenversicherung, vermutlich mit Nachweis) und dann eben keine Rechnungen mehr einreichen zu können. Ich nenne das laienhaft "Arbeitgeberzuschuß", einen großen Unterschied zur Handhabung bei Angestellten erkenne ich nicht.

    Ob die gesetzliche Krankenversicherung oder eine private unter dem Strich billiger ist, dürfte in hohem Maße vom Einkommen (also der Dienststellung), der Familiensituation und der Lebenssituation (aktiv oder Ruhestand) abhängen. Die Kinder des kinderreichen Alleinverdieners werden irgendwann mal aus dem Haus gehen, dann fallen die Versicherungsverträge weg. Die Ehefrau bleibt ihm vermutlich oder hoffentlich.

    Jedem Kostenoptimierer sei mit auf den Weg gegeben:

    Prognosen sind immer schwierig, vor allem dann, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.

    Netzkosten werden bei Großverbrauchern bereits nach Entfernung berechnet. Wobei da angenommen wird, dass der Strom direkt vom nächsten passend großen Kraftwerk kommt und der tatsächliche Stromfluss nicht berücksichtigt wird. Das wäre auch kaum möglich, denn der ändert sich permanent. Die Annahme, dass die Netzentgelte sinken, ist in der Tat unrealistisch.

    Man könnte mit heutiger Technik die Netzkosten individuell gestalten, ständig schwankend wie der Börsenpreis des Stroms allgemein. Fragt sich halt, ob das etwas bringt im Sinne der erwünschten Weiterentwicklung des Marktes. Letzlich müssen alle Nutzer zusammen den Preis des Netzes aufbringen. Zahlt einer etwas weniger, wird der andere etwas mehr zahlen müssen, was dem zweiteren vermutlich nicht gefallen wird. Ich habe den Eindruck, daß sich gerade Privatleute (und Politiker) diesbezüglich unrealistische Hoffnungen machen.

    Seit Jahren wird vom Vorteil variabler Strompreise schwadroniert und wieviel Geld man dadurch doch sparen könne, daß man die Waschmaschine nachts um halb drei laufen ließe. Ich pflege derartige Träumer gemeinhin mit einer schlichten Kalkulation zu desillusionieren, die zeigt, welchen marginalen Unterschied das in einer privaten Stromrechnung macht.

    Eigenen Strom selber nutzen ist abrechnungstechnisch noch relativ einfach, diesen Strom den unmittelbaren Nachbarn zu verkaufen, ist abrechnungstechnisch schon schwieriger. Ich bin gespannt, was sich die Politik diesbezüglich noch alles ausdenken wird.

    Wenn man verbeamtet wird und nicht gerade in einem Bundesland tätig ist, welches die pauschale Beihilfe anbietet [also den Arbeitgeberzuschuß zur gesetzlichen Krankenversicherung], [dann] ist in diesem Zusammenhang zwingenderweise die PKV in der Regel die bessere Wahl, insbesondere auch unter dem Aspekt von Kosten und Leistung - wenn man jetzt nicht gerade nach Billigtarifen sucht.

    So, so: Zwingenderweise in der Regel unter dem Aspekt von Kosten und Leistung.

    Was sagt mir das nun? Und was dem Threadstarter?

    Bekannte von uns haben eine 15KW Solaranlage mit eigenem Speicher. Über die letzten 2 Jahre gerechnet konnten Sie im Prinzip den gesamten Energiebedarf Ihres Hauses selbst erzeugen und sogar Überschuss ins Netz einspeisen.

    Trotzdem mußten Sie in den letzten 2 Wintern regelmäßig Strom aus dem Netz ziehen und rund 10% Ihres gesamten Energiebedarfs dann doch wieder dazukaufen.

    Diese Milchmädchenrechnung stellen viele Leute an. Strom (und Wärme) kann man aber halt nur in Grenzen speichern. Daß Deine Bekannten im Sommer beliebig viel einspeisen konnten, hilft im Winter nichts.

    Aus dem Posting des Threadstarters spricht, daß ihm das Prinzip der Stromversorgung offensichtlich nicht so ganz klar ist. Es steht keineswegs zu erwarten, daß die Netznutzungsgebühr abgeschafft wird. Wie auch? Das Netz muß schließlich aufgebaut und unterhalten werden. Das Netz kostet Geld, das letztlich wohl die Nutzer werden bezahlen müssen. Überlegt wird lediglich, ob die Netzkosten nach Entfernung berechnet werden sollen: Wenn der überschüssige Strom vom Solardach bereits im Nachbarhaus verbraucht wird, wird dafür sicher weniger Netz gebraucht, als wenn der Strom von der Nordseeküste kommt. Aber das ist noch nicht spruchreif.