Beiträge von Meins23

    Dem ist leider nicht so. Immer noch erhalte ich Rechnungen mit „1 Stück Arbeiten und Material“ in einer Position.

    Was auch in Ordnung ist, wenn unter der Rechnung der Satz "Der Rechnungsbetrag enthält Lohnleistungen in Höhe von XYZ Euro netto" oder ähnliches steht.

    Die Rechnungspositionen müssen nicht aufgesplittet werden, es muss lediglich der Anteil der Lohnkosten angegeben werden (auch rein als informativer Satz).

    Diese teilw. Selbständigkeit meine ich ja mit Mischeinkünften.

    Da reichen schon 50€ im Monat aus einer Selbständigkeit und der Bemessungszeitraum ist dann das Kalenderjahr vor Geburt und nicht die letzten 12 Monate. Wenn dann in diesem Kalenderjahr auch noch Monate mit Elterngeldbezug lagen, dann kann man das ganze noch ein ganzes Kalenderjahr zurück schieben und landet so im Idealfall in einem ganzen Kalenderjahr mit dem Einkommen vor dem ersten Kind und bekommt auch für Kind 2 dann das volle Elterngeld (bis max 1.800€).

    Okay, dein erster Post hörte sich so an, dass es nur so die Möglichkeit mit der Verschiebung des Zeitraums gibt. Aber die gibt es halt auch dadurch, dass man die Kinder schnell hintereinander bekommt und so die "reguläre" Version (ohne den Zusatzaufwand der Selbstständigkeit) nutzen kann.


    Bye the way

    Schon interessant, Kinder nach Prämien oder "wann es sich lohnt" zu bekommen.

    Früher wurde auch schon immer nach dem optimalen Zeitpunkt geguckt. Vor allem in ländlichen Gegenden. Guck dir einfach mal die Verteilung der Geburtsmonate bei den Babyboomern und den vorherigen Generationen an. Da ist das erste Halbjahr deutlich stärker ausgeprägt und gerade das zweite Quartal ist sehr geburtenstark gewesen. Wieso? Im Spätsommer und im Herbst wurde jede Hand für die Ernte benötigt, also musste auch die Frau wieder mit anpacken. Und das ging hochschwanger nicht wirklich, also muss das Kind von Beginn der Erntesaison auf der Welt sein.

    Und ich sehe die Frage der TE nicht unbedingt nach dem Motto "Wann bekomme ich am besten meine Kinder, um am meisten Geld zu bekommen?" sondern eher "Welche Möglichkeiten der Optimierung des Elterngeldes gibt es?". Und die Optimierung des Elterngeldes für weitere Kinder fängt in der Regel mit der Geburt des vorherigen Kindes, spätestens zu dessen ersten Geburtstag an. Ob das dann wirklich alles so funktioniert wie geplant, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

    m.W. ist für die Verschiebung des Bemessungszeitraums beim zweiten Kind vor allem relevant, dass man Mischeinkünfte hat.

    Es gibt Möglichkeiten, den Zeitraum noch weiter zu verschieben (z.B. durch teilweise Selbstständigkeit). Dir grundsätzliche Regelung ist aber, dass die letzten 12 Monate zu Grunde gelegt werden. Wenn in diesem Zeitraum Mutterschutz bestand oder Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat eines anderen Kindes) bezogen würde, wird dieser Monat nicht berücksichtigt und der Zeitraum nach vorne hin verlängert, bis 12 "normale Monate" zusammen kommen. Während Corona gab es dann noch eine Sonderregelung, die ist aber mittlerweile egal.


    Kleiner Reminder: beim Elterngeld immer daran denken, dass das Finanzamt die Hand aufhält. Effektiv kann man eher mit 1.600 als mit 1.800 Eur rechnen.

    Sachlich falsch. Das Elterngeld wird nicht besteuert, es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt (wie auch Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld). Wie hoch hier der Effekt ist, lässt sich nur sehr schwer abschätzen, da er von ziemlich vielen Faktoren abhängig ist. Einzelveranlagung bei ausschließlichen Bezug von Elterngeld führt zum Beispiel zu einer Steuerbelastung von sensationellen 0 Euro!

    Wenn ihr jetzt schon beide mit IV/IV den Höchstbetrag bekommt, dann braucht ihr jetzt keinen Schnellschuss mit den Steuerklassen. Da Bruttobeträge angegeben werden und dann ein pauschaler Abzug über die Steuerklasse erfolgt, macht der Wechsel jetzt keinen Unterschied.


    Grundsätzlich kann ich euch hier nur den Rat geben, dass ihr euch einen Abend blockt und euch mit einem Laptop mit Excel und ein paar Blattern Papier an einen Tisch setzt. Dann überlegt ihr euch die möglichen Szenarien (wann wäre der Wunschtermin für Kind 2, bis wann gibt es den Geschwisterbonus, ...) und schreibt die groben Daten runter. Außerdem solltet ihr grob auf dem Schirm haben, was ihr wann ca. als Einkommen habt (Stichwort Teilzeit). Mit diesen ganzen Daten stürzt ihr euch auf den Elterngeldrechner vom Familienministerium. Der liefert ziemlich gute Ergebnisse und hilft bei der Planung.


    Achja, die ganzen Berechnungen für Kind zwei könnt ihr auch ruhig erst nach der Geburt von Kind 1 machen. So dringend ist das alles nicht und man sollte immer einen Schritt nach dem anderen machen. Also erstmal alles für Kind 1 auf dem Schirm haben und danach dann an die Elterngeldoptimierung für Kind 2 denken.

    Ich bin für das Ehegattensplitting. Die Ehe ist eine Art Wirtschaftsgemeinschaft. Warum sollen die Einkünfte nicht zusammen veranlagt werden? Haben die Ehepartner etwas davon, wenn die Progression beim mehr-verdienenden stärker zuschlägt und sie zusammen dadurch mehr Steuern zahlen müssen?

    Ich bin eher gegen das aktuelle Modell des Ehegattensplitting. Woher kommt das Splitting denn? Aus einer Zeit, wo Frauen zu Hause geblieben sind, um sich um die Kinder (ja, Plural!) zu kümmern. Heutzutage heiraten viele, um in den Genuss der Steuererleichterungen zu kommen. "Kinder? Ne, Brauch ich nicht!"

    Also das Splitting davon abhängig machen, ob auch Kinder betreut werden müssen und somit die Familien stärken. Weil für DINKs, die einfach die letzten paar mehr Euro bei der Steuer sparen wollen, fehlen später die Einzahler ins System. Und vor allem auch die Kinderfreibeträge anpassen, nicht das Kindergeld.

    Als wir noch nicht verheiratet waren, hat einer immer die Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung bei sich in der Steuererklärung angegeben. Bei Rechnungen auf den Namen von einem von uns natürlich der, der die Rechnung "bekommen" hat. Gezahlt wurde immer vom Gemeinschaftskontos. Wichtig ist dann nur, dass man auch korrekt angibt, wie viel der andere schon angesetzt hat (gibt da ein Feld zu in der Erklärung, weiß aber nicht mehr welches genau).

    Telefonkosten als Werbungskosten (z.B. bei Home-Office) kann meines Wissens nach jeder zu 20% (Pauschalansatz) ansetzen. Insgesamt sind dann also 40% möglich. Hier solltet ihr aber im Zweifel auch die Abbuchung von einem Gemeinschaftskonto haben, um nachzuweisen, dass beide die Rechnungen bezahlen.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden, daher ist das nur keine Laienmeinung!

    Du willst mir also sagen, dass - wenn der Versorger Stadtwerke wmftlbrmpf Versorgungs AG, der Messstellenbetreiber wmftlbrmpf Versorgungs AG und der Netzbetreiber wmftlbrmpf Versorgungs AG heißt, dies alles auf einer Stromrechnung der Stadtwerke wmftlbrmpf Versorgungs AG steht, und wenn alle dieselbe Postanschrift und Telefonnummer haben – dass das dann in Wirklichkeit völlig unterschiedliche Firmen sind, solange sie nur unterschiedliche Einträge im Handelsregister und unterschiedliche Umsatzsteuer-Ids haben.

    Sobald es unterschiedliche USt-IDs oder unterschiedliche Handelsregistereinträge gibt, sind es auch unterschiedliche Unternehmen. Denn diese Nummern sind einmalig wie deine persönliche Steuer-ID. Es wird keine zweite Person mit deiner Steuer-ID geben, weil es dich als Person nur einmal gibt. Selbst wenn jemand genau den gleichen Namen wie du hat, wird diese Person eine andere Steuer-ID haben (gleiches gilt übrigens auch für die Sozialversicherungsnummer).

    Und ich bezweifle sehr stark, dass alle drei Gesellschaften den gleichen Namen haben werden. Messstellenbetreiber und Netzbetreiber können die gleiche Gesellschaft sein, der Versorger wird aber definitiv eine eigene Gesellschaft sein (und auch einen zumindest leicht anderen Namen haben).


    Da kannst du noch so oft das Gegenteil behaupten, es ist aber schlicht und einfach so. Aber scheinbar passt das nicht in dein Weltbild, also kann es nicht sein.

    Vielleicht solltest du dich mal mit dem Thema "Entflechtung" auseinander setzen, zum Beispiel auf der Seite der Bundesnetzagentur oder direkt die §§6 bis 10 des EnWG lesen.


    PS: Meine zeitliche Einschätzung war nicht ganz korrekt, die Trennung ist seit 2005 vorgeschrieben.

    Um hier mal einen Punkt klar zu stellen, der eigentlich schon gebracht wurde, aber vom TE nach wie vor nicht berücksichtigt und hier grundlegend falsch dargestellt wird.

    Diese beiden (exemplarischen) Aussagen sind grundlegend Falsch

    Wie so oft bei Stadtwerken sind Netzbetreiber, Messtellenbetreiber und Lieferant ein und dieselbe Firma mit unterschiedlichen Ids (ein Schuft, der Schlechtes denkt).

    PS.: Wie der Zufall so will - Stadtwerke sind Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromlieferant in "Personalunion", natürlich mit jeweils anderen Ids ....


    Wie auch schon in diesem Post angemerkt wurde

    Wichtig: Der Netzbetreiber ist meistens nicht der Stromlieferant!!! Wenn der Name vermeintlich gleich aussieht, sind das 2 verschiedene Unternehmen. Ein Netzbetreiber darf nämlich keinen Strom handeln.

    dürfen Netzbetreiber und örtlicher Energielieferant nicht die gleiche Gesellschaft sein. Hier müssen seit Mitte/Ende der 2000er Jahre (meine 2007 oder 2008) die Unternehmen klar voneinander getrennt sein. Hat damals bei nahezu allen Stadtwerken zu einem immensen Aufwand geführt, da so eine Auftrennung nicht gerade einfach ist.

    Gerne kannst du dir mal bei deinen lokalen Stadtwerken (dessen Namen du ja trotz mehrfacher Nachfrage nicht bekannt geben willst) das Impressum oder noch besser die Firmendaten angucken. Und da wirst du dann vermutlich völlig verblüfft feststellen, dass es unterschiedlichen Handelsregistereinträge gibt, unterschiedliche USt-IDs und sogar unterschiedliche Geschäftsführer.


    Übrigens, auch die großen Konzerne (EnBW, eon, RWE, Vattenfall) sind in manchen Gegenden Deutschlands als Netzbetreiber unterwegs. Und auch die müssen die Gesellschaften für die Netze von den Gesellschaften für die Versorgung (sprich Belieferung) klar trennen.

    Das Problem ist leider nicht neu. Ich hatte das schon mal im November gemeldet, aber behoben wurde es nicht. Es ist eher schlimmer geworden, aber ich habe mich mittlerweile daran gewöhnt und nutze es als kurze Auszeit und zum Innehalten ;)

    Was mit aber auffällt ist, dass die Seite extrem lange benötigt, um bis zum neuesten Beitrag zu springen. Das hängt auch definitiv nicht mit der Internetverbindung zusammen, da die Seiten an sich schnell geladen werden. Danach bleibt die Seite dann gut 2 Sekunden beim ersten Beitrag der Seite hängen, bis er dann irgendwann nach unten zum neusten Beitrag springt.


    Und was auch dazu gekommen ist, sind Ladeprobleme in der Seite selber. Beim durchscrollen werden manche Beiträge nicht sauber geladen und man bekommt nur den weißen Hintergrund zu sehen. Nach einigen Sekunden ist dann aber auch der Inhalt geladen.


    Anna T. Bitte daher unbedingt noch einmal die Programmierer auf den Quellcode jagen. Da scheint irgendein Skript aufgerufen zu werden, dass den Seitenaufbau unnötig verlangsamt.

    Hallo dragonet,

    bitte lesen Sie VVG § 96 https://dejure.org/gesetze/VVG/96.html

    „(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.“

    Hallo dragonet

    vielleicht hilft der von Pumphut zitierte §96 VVG Abs. 2 Satz 2 zweiter Teil hier weiter.

    Wann hat sich die Versicherung denn zum ersten Mal gemeldet? Wenn es weniger als einen Monat her ist, dann sofort mit Bezug auf diesen Paragraphen das Sonderkündigungsrecht nutzen und darauf hinweisen, dass die Versicherung vorher nicht bekannt ist. Dann aber sicherheitshalber den Kaufvertrags durchgucken, ob dort nicht der Hinweis auf die Gebäudeversicherung steht.


    Ist das Gebäude denn jetzt doppelt versichert? Weil eine Gebäudeversicherung sollte man unbedingt haben und wird bei Finanzierung von den Banken in der Regel vorgeschrieben.

    Du bist hier in einem Laienforum voller netter Menschen, die ihre Finanzangelegenheiten selbst basteln wollen.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Zumal ihr ja scheinbar mit dem Fall schon beim Profi (=Steuerberater) aufgeschlagen seid.

    Genau der ist nämlich der richtige Ansprechpartner dafür. Wenn es einen Weg gibt, wird der ihn finden. Wenn er nichts findet gibt es auch nichts. Das kostet euch evtl. einen ordentlichen Batzen Geld, aber danach habt ihr eine professionelle Einordnung. Und dazu noch eine gewisse Sicherheit, denn der Profi muss im Zweifel auch seine Kopf hinhalten, wenn er euch Blödsinn erzählt hat.

    Als ich noch Einzelaktien gehandelt habe, hatte ich einmal den Fall, Rekordergebnis und die Aktie verlor 17%. Sehr oft kommt hier, der Fall x ist schon eingepreist, eh der Kleinanleger es mitbekommt ist der Kurs schon längst verändert.

    Das ist auch gar nicht so selten und es gibt auch verschiedene Ursachen dafür:

    • Rekordergebnis ja, aber der Markt hat mir mehr grechnet
    • Rekordergebnis, aber ein wichtiger Manager auf einer Schlüsselposition verlässt das Unternehmen
    • Das Ergebnis kam durch eine gewisse "Ergebniskosmetik" zu Stande, damit man seine Versprechen einhält (meist durch Adjustments im Vorjahresvergleich), was die Anleger aber durchschauen

    Daher muss man in meinen Augen das veröffentlichte Ergebnis immer mit der Kursentwicklung während und nach der Bilanzpressekonferenz zusammen betrachten. Wenn der Kurs trotz Rekordergebnis abschmiert, stimmt meistens irgendwas nicht in den Unternehmen.

    Abgesehen von fest eingebauten Safes zu Hause und von Bankschließfächern gibt es keine gegen Diebstahl und Zerstörung sicheren Aufbewahrungsorte für Wertsachen wie Bargeld, Gold, Schmuck, Kreditkarten, PIN-Aufschriebe, Backups oder Originaldokumente.

    Könntest du das bitte auch einmal den Kunden der Sparkasse Gelsenkirchen sagen? Am besten von Angesicht zu Angesicht. Die finden deine Ausführungen vermutlich nicht so lustig.


    Fakt ist doch, dass es immer ein gewisses Risiko gibt. Dieses muss man einschätzen können und entsprechend dem Risiko handeln. Wer sich einen 1kg Barren Gold kauft, damit auf Insta angibt (natürlich mit Foto neben dem zukünftigen Versteck) und zwei Wochen später auf Insta dann alle Welt die Urlaubsfotos zeigt, der Brauch sich nicht wundern, wenn die Haustür bei der Heimkehr bereits offen steht und der schöne glänzende Barren weg ist.

    Wer erst gar nicht anfängt danach zu streben bleibt auch unten, man benötigt immer ein Ziel im leben damit man sich überhaupt aufrafft etwas zu verändern.

    Die Diskussion hatten wir hier schon einmal und ein Forist hat hier eine ähnliche, teilweise sogar deutlich extremer Meinung vertreten als du es tust.

    Tenor war damals, dass ja keiner als Paketfahrer für Amazon und Co arbeiten muss. Und Erzieher sind es halt selber schuld, dass sie schlecht bezahlt sind. Die hätten ja alle auch was anderes werden können. Aber klar, wir gehen alle studieren, werden Manager im DAX-Konzern und verdienen alle jenseits der BBG.

    Wir müssen alle Häuptlinge sein, wer braucht schon Indianer!

    Ist halt nur blöd, wenn dann der Müll stehen bleibt, keine Kitas mehr existieren weil das Personal nicht da ist und die bettlägerige Oma Erna sich selber im Pflegeheim das Essen holen und sich Umlagerung muss, weil auch kein Pflegepersonal mehr da ist.


    Achja, Gehaltsteigerungen bei diesen Personengruppen werden natürlich gerne von der breiten Mehrheit befürwortet, aber mehr Geld dafür ausgeben will halt auch keiner. Bitte mal bedenken, wie hoch der monatliche Kita-Beitrag bei den gültigen Betreuungsschlüsseln wäre, wenn die Erzieher alle >BBG verdienen.

    Ich weiß nicht, ob das Finanzamt schon so weit ist...aber in der Wirtschaft geht die Post mittlerweile zu großen Teilen durch eine Schrifterkennung. Von Hand wird nur noch eingetippt, wenn das für die Maschine nicht lesbar ist.

    Ich gehe schon davon aus, dass die Papierbelege erstmal gescannt und über eine Schrifterkennung ins System übertragen werden. Gerade der standardisierte Vordruck ist ja geradezu prädestiniert dafür.

    Wollte mit meinem zweiten Absatz eher darauf hinaus, dass der KI hier kein Entkommen ist. Wenn die nicht schon am Anfang zuschlägt (Schrifterkennung und Datenübernahme) dann zumindest bei der Validierung und Weiterverarbeitung.

    Die KI muss nicht jedes Detail meiner privaten Technik wissen - egal ob Laptop oder Handy-App.

    Glaubst du ernsthaft, dass deine Erklärung auf Papier ausschließlich per Hand vom Sachbearbeiter bearbeitet wird? Überleg mal, wieso es ein standardisierter Vordruck ist, der ausgefüllt werden muss. Die Papierbögen werden beim Finanzamt gescannt und anschließend genauso automatisiert verarbeitet, wie ein online übermitteltes Formular.

    Und selbst wenn es von Hand gemacht wird, dann gibt der Sachbearbeiter die Daten ins System ein und dann läuft da der übliche Prüfalgorithmus, welcher dann von der gleichen KI unterstützt wird, wie bei der elektronischen Erklärung.

    Z.B. längerer Urlaub oder Krankheit (im Krankenhaus oder in der Kur)?

    Sofern man den Urlaub nicht in der allerletzten Pampa macht, wird es immer die Möglichkeit des Internets geben. Argumentation könnte also in die Richtung gehen, dass man ja auch bei Krankheit, Kur oder Urlaub die Möglichkeit hatte, auf den Bescheid zuzugreifen.


    Der Login mit Zertifikatsdatei ist gerade mal eine von fünf Möglichkeiten.
    Wobei man die anderen natürlich im Vorfeld eingerichtet haben muss.

    Wie du selbst sagst, muss man die einrichten. Hat man sich für "die falsche" Möglichkeit entschieden, dann geht es unterwegs wieder nicht so leicht. Zumal auch die anderen Möglichkeiten immer voraussetzen, dass man das benötigte Hilfsmittel dabei hat (was in mindestens 3 von 5 Fällen zusätzlich immer dabei sein muss).


    Ich begrüße das ganze sehr und hoffe, dass auch bald das Einreichen auf Papier zum Auslaufmodell wird.

    Versteh mich bitte nicht falsch. Ich bin auch sehr für Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und finde die Entwicklung gut und richtig. Zumal die Finanzämter vielen anderen Behörden in meinen Augen schon um Längen voraus sind.

    Ich sehe aber auch schon die Klagen, weil sich wieder irgendjemand auf den Schlips getreten fühlt und seine Persönlichkeitsrechte gefährdet sieht. Oder weil mein einfach grundsätzlich gegen irgendwelche Bevormundung ist. Das ist eben auch typisch deutsch. Alle schreien nach Fortschritt, Digitalisierung und Kostensenkungen in der öffentlichen Verwaltung aber wenn man sich selber umstellen muss, ist das ein No-Go.

    Ja und nein. Beim klassischen Papierbescheid beginnt die Frist auch automatisch. Hier besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit der "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand", wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass man den Bescheid nicht fristgerecht erhalten hat. Bei einer elektronischen Zustellung wird dies deutlich schwieriger nachzuweisen, weil man ja theoretisch von überall auf den Bescheid zugreifen kann. Dies setzt aber voraus, dass man die Signaturdatei immer dabei hat (was aus Sicherheitsgründen wohl keiner macht).


    Und die aktuelle Information per Email, dass der Steuerbescheid erlassen wurde und der Papierbescheid auf dem Weg ist, finde ich auch durchaus praktisch. Bei uns werden da aber oft die 3 Tage nicht eingehalten, da die Post hier gerne mal einzelne Tage bei der Zustellung auslässt (am Ende bei solchen Themen zu meinem Schaden).