Beiträge von Meins23

    Nein, tatsächlich nicht. Wenn die Beiträge zur SV nicht berücksichtigt werden, müsste der Betrag doch identisch sein?

    Ich würde jetzt mal unterstellen, dass es mit den Zahlungsmodalitäten und der Aufteilung des Beitrags zu tun hat.

    Ein Pflichtversicherter ist grundsätzlich immer angestellt und unterhalb der BBG. Somit trägt der Arbeitgeber 50% der SV-Kosten. Ein freiwillig Versicherter hat aber grundsätzlich den kompletten Beitrag selber zu zahlen. Lediglich die freiwillig versicherten Angestellten (und damit auch die PKVler) sind hier ein Ausnahmefall, da der Arbeitgeber hier ebenfalls 50% der Kosten übernimmt.

    Beim freiwillig versicherten Angestellten dürfte dieser Unterschied aber keine Rolle spielen. Bei Pflichtversicherung und Steuerklasse IV ist der Höchstbetrag bei einem Brutto von 4.509 Euro erreicht. Mit Steuerklasse III liegt der Grenzwert bei 5.562 Euro, bei dem der Höchstbetrag erreicht ist. Die BBG für die KV liegt aktuell bei 5.512,50 Euro, also passt das weitestgehend zusammen.

    Alle Fälle sind übrigens ohne Kirchensteuer gerechnet.

    Aus dem Bauch heraus hätte ich jetzt gemutmaßt, dass sich die Anwendung der Fünfteltegelung immer lohnt. Nur halt mit abnehmenden Grenznutzen. Liege ich da falsch?

    Grundsätzlich ja, der Grenznutzen kommt bei einem zvE von 68.481 Euro für einen Ledigen bzw. 136.962 Euro für Verheiratete bei Null an. Wenn das zvE also schon durch die normalen Einkünfte da angekommen ist, bringt auch die Fünftelregelung nichts mehr.

    Seltsam. Woran liegt das denn?

    Habe ich jetzt hier irgendwelchen Sarkasmus übersehen?


    Meine banale Erfahrung im Berufsleben hat mich gelehrt, dass nicht jeder mit einem hohen Gehalt ein Leistungsträger war und umgekehrt nicht jeder, der hervorragende Leistungen gebracht hat auch ein hohes Gehalt hatte. Sollte ich da irgendwelche Fehlwahrnehmungen gespeichert haben?

    Aus steuerlicher Sicht sind natürlich nur die Leistungsträger, die viel verdienen (weil dadurch auch viele Steuern gezahlt werden). In der Realität sieht das aber definitiv anders aus, da kann ich deine Wahrnehmung nur bestätigen.

    Bei Verheirateten (und gemeinsam veranlagten) greift der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 136.962 Euro. Je weiter ihr davon entfernt liegt, desto eher lohnt sich die Fünftelregelung.

    Außerdem könntet ihr über eine getrennte Veranlagung für das Jahr nachdenken, wenn ihr zusammen auch ohne die Abfindung bei den 137k Euro liegt und deine Frau ein zvE von deutlich über 68.481 Euro habt. Je weiter die alleine von den 68k entfernt bist, umso mehr rentiert sich dann wieder die Fünftelregelung.

    Da wird nichts eingepreist, muss alles selbst gezahlt werden.

    Habe gerade mal den Rechner vom Familienministerium bemüht. Als nicht gesetzlich pflichtversicherter in der KV hat man den Maximalbetrag von 1.800 Euro mit einem Brutto von 3.856 Euro erreicht. Als gesetzlich pflichtversicherter gibt es bei dem Bruttoeinkommen jedoch "nur" 1.574 Euro Elterngeld, also 226 Euro weniger.

    Somit gibt es für den PKVler (wie auch den freiwilligen GKVler) zwar mehr Elterngeld, Angestellte in der PKV "scheitern" jedoch am Höchstbetrag. Grundsätzlich bekommen aber demnach PKVler (wie auch freiwillige GKVler) grundsätzlich erstmal mehr Elterngeld, jedoch wird es nicht im Maximalbetrag berücksichtigt.


    Alle wäre eine sehr gewagte These, es ist aber nunmal Fakt, dass Nicht-Leistungsträger gar nicht in die PKV dürfen. Natürlich könnte man jetzt wieder mit den Platitüden beginnen, dass ja eigentlich Pflegekräfte die eigentlichen Leistungsträger sind, aber darum geht es gerade nicht.

    Was aber trotzdem nicht bedeutet, dass nur in der PKV Leistungsträger sind. Es gibt auch genug GKVler, die zu den Leistungsträgern gehören (wenn man das Gehalt als Definitionsgrundlage nimmt).


    Wollte ich nicht. Das sollte nur aussagen, dass es eben Parteien gibt, die hauptsächlich Politik für Transferempfänger machen und dabei die Transferzahler aus den Augen verlieren.

    Okay, dann ist es falsch rüber gekommen. Aber da gebe ich dir Recht, diese Parteien gibt es. Und das nicht nur (wie immer gerne propagiert) am linken Rand (die formulieren es nur deutlicher), sondern auch am extrem rechten Rand (man beachte mal die Aussagen der AfD zur Rente - da geht es im Endeffekt auch um Umverteilung). Sozialistisch ist halt sozialistisch - egal ob national oder international. Und eine Frau Wagenknecht hat es ja geschafft, dass Hufeisen der politischen Landschaft zu einem Ring zu verbiegen.

    Und dafür gibt es das Elterngeld.

    Welches aber, wie oben bereits geschrieben, keinen Anteil für den KV-Beitrag enthält, da der KV-Anteil aus der Berechnungsgrundlage herausgerechnet wird (zumindest bei GKV-Versicherten). Somit müsste das Elterngeld entsprechend steigen, wenn der GKV-Versicherte bei Bezug von Elterngeld den KV-Beitrag selber zahlen muss (wie gesagt, ich weiß nicht genau, wie das bei PKVlern gerechnet wird mit dem Elterngeld).


    schließt eben den Leistungsträger-Teil aus der Gesellschaft aus.

    Du willst damit also sagen, dass alle Leistungsträger in der PKV sind und keiner in der GKV?

    In der PKV sind ca. 3,4 Millionen Personen versichert, die nicht beihilfeberechtigt sind (also Beamte) und ohne Kinder. Nach der Logik sind dann aber über 90% der Beschäftigten keine Leistungsträger. Finde ich eine sehr steile These.

    Und falls du mit mir deinem letzten Halbsatz eine Nähe zu sozialistischen Parteien unterstellen willst, muss ich dich leider enttäuschen.

    *hüstel* Familienversicherung

    Es ist ja weitgehend bekannt, dass du gerne über die aktuellen gesetzlichen Sozialversicherungen herzlichst. Hier geht es aber um die GRV - wo bitte gibt es da eine Familienversicherung?

    Wenn meine Frau nicht arbeitet, zahlt sie nichts in ihre Rente ein. Somit erwirbt sie auch keinen Rentenanspruch (von Erziehungszeiten abgesehen), lediglich der Anspruch auf Witwenrente besteht. Und meine Kinder haben erst Recht nichts davon, dass ich in die GRV einzahlen, sondern müssen später (auf Grund des Umlagesysteme) das Geld für meine Rente zahlen. Lediglich der Anspruch auf Waisenrente bleibt, wird aber natürlich von Jahr zu Jahr geringer und ich hoffe nicht, dass meine Kinder diesen irgendwann geltend machen müssen.

    Das alte Rollenmodell hat sich ausgelebt, es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht berufstätige oder geringverdienende Ehegatten/Lebenspartner, die nicht schwerst pflegebedürftig oder teilhabebeeinträchtigt sind, eine kostenlose Krankenversicherung erhalten.

    Der Satz (wer hat ihn noch nicht gehört): „Arbeit lohnt sich durch Steuerklasse III und kostenlose Krankenversicherung für mich nicht“ ist eine Luxusentscheidung, die nicht kostenträchtig durch Arbeitnehmende und Betriebe bezahlt gehört.

    Zumal dadurch auch mangelnde oder fehlende Altersvorsorge forciert wird mit später insgesamt höheren Kosten für Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld).

    Der übliche Mindestbetrag von aktuell rund nur 260 Euro mit immerhin einer Pflegeversicherung sollte für Ehegatten und Lebenspartner nicht kostenlos sondern selbstverständlich sein

    Ich würde das Thema "Beitragsfreiheit für nicht berufstätige Ehepartnern" etwas differenziert sehen. Grundsätzlich bin ich bei dir, dass die kostenfreie Mitversicherung des arbeitsfähigen (aber unwilligen) Partners auf den Prüfstand gehört. Etwas anders sehen ich das rund um die Geburt von Kindern. Hier bleibt einem Elternteil meist nichts anderes übrig, als mindestens ein Jahr aus dem Job raus zu gehen, da die Betreuungsgarantie erst nach einem Jahr greift. Hinzu kommt, dass Kinder kriegen unattraktiver wird, wenn man plötzlich die GKV aus eigener Tasche zahlen muss, obwohl Einkommen weg bricht. Und aus dem Elterngeld zu zahlen ist auch schwierig, da für die Berechnung die KV-Beiträge herausgerechnet werden. Von daher würde ich eine Beitragsfreiheit von 1 bis maximal 3 Jahren durchaus als gerechtfertigt ansehen (ob dann aus Steuermitteln finanziert ist eine andere Diskussion).

    Außerdem sehe ich die kostenfreie Versicherung von Kindern durchaus als in Ordnung an. Zum einen sind die Kosten für Kinder deutlich überschaubar, zum anderen würde eine zusätzliche Pauschale für Kinder höchstwahrscheinlich zu einem weiteren Rückgang der Geburtenrate führen. Und das ist weiteres Gift für den demographischen Wandel und die Umlagesysteme. Und jetzt soll bitte kein PKVler jammern, dass er ja die Beiträge für seine Kinder zahlen muss. Der Wechsel in die PKV war eine bewusste Entscheidung und keiner wurde mit vorgehaltener Waffe zu Unterschrift gezwungen. Und da müssen einem halt auch die Konsequenzen (wie ein separater Beitrag für Kinder) bewusst sein.

    deshalb die Frage, was alles zu den Einkünften zählt.

    Kurz und knapp:

    Alles, was am Ende in die Summe "zu versteuerndes Einkommen" läuft. Lediglich die Kapitalerträge dürften hier auf Grund der pauschalten Besteuerung außen vor sein.

    Wenn du es etwas genauer möchtest, dann findest du alle wichtigen Infos in §2 EStG:


    Disclaimer: Da ich kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden bin, handelt es sich um meine Laienmeinung.

    Aber das ahnen die Controller noch nicht.

    Ey, bitte kein Controller-Bashing :)

    Solche Entscheidungen kommen nicht unbedingt von den Controllern, sondern gerne aus dem höheren Management (okay, die CFOs sind da auch oft ganz vorne mit dabei). Und wenn es doch mal "die Controller" sind, dann oft diejenigen, die sich auch nicht weiterentwickelt haben.

    Der moderne Controllingansatz sieht den Controller als Business Partner, der für die Entscheider als betriebswirtschaftlicher Berater fungiert. Hier ist aber der Gesamtblick entscheidend und Folgekosten (zum Beispiel durch Wissensverlust im Unternehmen durch übereilten Personalabbau) sollten immer berücksichtigt werden. Es gibt aber leider immer noch viel zu viele Controller, die in den 90er Jahren hängen geblieben sind. Und da war der Ansatz im Controlling noch "Cost saving, cost saving, cost saving!". Mittlerweile völlig überholt, aber leider noch nicht tot.


    Und was die Probleme mit der Digitalisierung und dem daraus resultierenden Druck angeht, ist das in meinen Augen durchaus ein Thema. Es geht hier aber meiner Meinung nach nicht darum, dass die Leute sich schon seit 30 Jahren mit Computern anfreunden konnten. Es ist eher die Software-Landschaft, die immer komplexer und auch schnelllebiger wird. Wie monstermania schon geschrieben hat, werden immer schneller die Systeme gewechselt, oftmals zu meist noch nicht ausgereiften Systemen. Oder beim Update ist irgendwas anders falsch gelaufen (habe jetzt von einem Fall mitbekommen, wo im Rahmen von Sicherheitspatches lokale Sprachpakete deinstalliert wurden und der Rechner als Standardsprache "Deutsch" inkl. dem dazugehörigen Tastaturlayout hatte - bei einem weltweit tätigen Unternehmen).

    Selbst mit Ende 30 merke ich vereinzelt, dass man manchmal nicht mehr hinterher kommt. Dazu werden Systeme oft nicht mehr geschult und die Enduser sich selbst überlassen ("Gibt doch genug Videos bei YouTube oder Schulungen bei LinkedIn-Learning" ...). Auserdem noch die Veränderungen durch KI, welche das Arbeitsleben ebenfalls massiv verändert, zumal jeder ja jetzt unbedingt KI haben muss - egal ob das für den jeweiligen Prozess funktioniert oder nicht. Es ist halt das aktuelle Trendthema, also muss man es auch machen.

    Achim beschreibt SEINE Situation. Die ist aber für viele Menschen und Familien nicht repräsentativ. Ich kenne einige, die alleine durch die monatlichen Einkäufe für die Familie locker über 2500 Euro über Karten abwickeln.
    Man muss nur mit Kindern zum Schuhe kaufen plus Klamotten gehen.

    Das waren halt alles wieder sehr typische "Achim-Posts" und in meinen Augen ein typisches Bubble-Thema. Er vergleicht alles mit seiner Situation, alternative Lebensrealitäten gibt es nicht. Hinzu kommt scheinbar selektives Lesen von Posts.

    Im Endeffekt fragt hier ein User, wir er das spärliche Limit von 1.000 Euro hochschrauben kann. Dazu gibt es dann einen Tipp und nur auf diesen Tipp wird aufgesprungen. Später kommt dann noch so ein Satz wie "Eine Kreditkarte mit 1.000 Euro Limit ist für mich sinnlos". Ach was, für den ursprünglich Fragenden ja scheinbar auch, sonst würde er nicht versuchen, das Limit zu erhöhen...

    Und bei den Ausgaben bin ich bei dir. Bei einer vierköpfigen Familie ist der Wocheneinkauf ganz schnell deutlich über 100 Euro, gerne auch mal in Richtung von 200 Euro. Und da ist dann auch nicht unbedingt etwas exotisches dabei. Hinzu kommen noch Drogerieartikel, also sind 800 Euro da nichts ungewöhnliches im Monat. Dazu noch das Tanken, locker mit 70 Euro die Füllung zu bewerten. Achim sucht sich seine Wohnorte ja bekanntlich nach seinem aktuellen Arbeitgeber aus und vermeidet Pendelstrecken. Das ist für arbeitende Eltern aber nicht immer möglich (ggf. auch noch entgegengesetzte Richtungen). Dazu wollen die Kinder zum Sport, Musikschule oder whatever gefahren werden. Also sind auch hier 200 Euro schnell verfahren im Monat. Und schwups, hat man 1.000 Euro im Monat zusammen, ganz ohne große Anschaffungen.

    War sonst noch was ... ? Ach ja ...

    Hier geht es um den Sicherheitsbaustein, die Rendite ist höchstens zweitrangig.

    Wie kann es in einem Bereich, in dem die einzigen "Sicherheiten" aus der Inflation, den Steuern und den (mehr oder weniger hohen) Kosten bei jedem Investment bestehen, weitere "Sicherheitsbausteine" geben ... ?

    Es kann höchstens "risikoarme" Bausteine geben.


    Ich persönlich finde es immer amüsant, wie du fast jeden Post in deinem Interesse uminterpretierst (und dafür Teile meines Posts entsprechend wegfallen lässt - läuft neudeutsch glaube ich unter dem Begriff "Framing").

    Der von dir zitierten Satz steht in einem Absatz, bei dem es generell um Tagesgeld geht. Das Tagesgeld ist vor allem Aufbewahrungsort für die "eiserne Reserve", den "Notnagel" oder wie auch immer du es nennen willst. Von mir aus kannst du das Geld auch bar unterm Kopfkissen aufbewahren (wodurch dann die Inflation auf jeden Fall in voller Höhe durchschlägt). Dieser Teil der persönlichen Finanzen dient der Absicherung kurzfristiger ungeplanter Zahlungsverpflichtungen. Der Hauptzweck ist hier definitiv nicht die Rendite, da kommen (zumindest bei mir) noch einige wichtigere Faktoren vorher (zum Beispiel die Verfügbarkeit und die Planungssicherheit). Bei 50k auf dem Tagesgeldkonto weiß ich, dass ich jederzeit 50k zur Verfügung habe. Bei einem Depot mit 50k weiß ich es eben nicht.

    Und genau das ist der Sicherheitsbaustein in den persönlichen Finanzen, nämlich jederzeit verfügbare, in der Höhe bekannte Liquidität.

    Und im Zweifel bin ich bereit, mir diese Absicherung durch einen Wertverlust (maximal) in Höhe der Inflation zu erkaufen.

    Es ist schon lustig, wie hier der absolute Weltuntergang schon fast herbeigeredet wird.

    Frankreich ist die zweitgrößte Volkswirtschaft in der EU, da ist kein Politiker so doof, und lässt Frankreich über die Klinge springen. Hinzu kommt, dass gerade die großen Banken zum einen recht solide und vor allem international aufgestellt sind. Ich habe zwar kein Geld in Frankreich liegen, aber selbst wenn wäre ich da bei bestehenden Festgeldern entspannt.


    Barrueco Tagesgeld als Gemeinschaftskonto ist jetzt auch nicht so schwer in Deutschland. Hier geht es um den Sicherheitsbaustein, die Rendite ist höchstens zweitrangig. Also ab zur nachstbesten Filialbank und dort anfragen. Die Commerzbank bietet aktuell 1,7% variabel für 12 Monaten, ein Gemeinschaftskonto sollte da unproblematisch möglich sein. Ich verstehe aber nicht, wieso es unbedingt ein Gemeinschaftskonto sein muss. Mach einfach zwei Konten auf und gut ist.

    Ich würde auf beides verzichten. Finanzen kann man selbst. Kümmere Dich um ein vernünftiges Verhältnis zu Deinem Vermieter oder ziehe aus.

    Wie andere schon geschrieben haben, eine sehr komische Ansicht. Wozu benötigt man eigentlich im Eigenheim einen Elektriker, wenn andauern die Sicherung rausfliegt? Kann man doch auch selbst machen ...

    Und es geht nicht immer nur um ein vernünftiges Verhältnis. Manchmal gibt es auch bei einem vernünftigen Verhältnis Streitpunkte, gerade die Nebenkostenabrechnung ist immer gerne ein Streitpunkt. Und da muss ich mich als Mieter nicht in die jeweils gültige Rechtslage einlesen, wenn ich auf Fachpersonal zurückgreifen kann.

    Wir waren während unseres ganzen Mieterdasein Mitglied beim Mieterbund. Bei Problemen mit der Nebenkostenabrechnung haben die immer gut geholfen und wir haben die Abrechnungen in der Regel gegenprüfen lassen. Bei Unstimmigkeiten wurde das Schreiben vom Mieterbund aufgesetzt und meistens hat sich das Thema dann schnell erledigt und kam nicht nochmal vor. Wobei man ehrlicherweise auch sagen muss, dass es natürlich immer von der jeweiligen Person abhing. Auch bei den Mietervereinen gibt es bessere und schlechtere Ansprechpersonen.

    Unterm Strich bereuen wir das Geld für die Mitgliedschaft nicht. Wir hatten einen rechtlichen Basissupport, Klagen hatten wir selber zahlen müssen. Aber soweit ist es bei uns nie gekommen, die Anliegen konnten immer vom Mieterbund geklärt werden.

    1. Hat es einen Grund, wieso du immer alle Werte doppelt schreibst? Das ist ein wenig störend beim lesen.

    2. Du hast nach der Angemessenheit von 1,7% Provision gefragt. Darauf haben dir verschiedene User hier geschrieben, was der Vorteil für die Bank ist, wenn es über einen Vermittler läuft und du den Aufwand (entweder für die eigenen Mitarbeiter oder halt die Provision) so oder so zahlst, im Direktgeschaft meistens sogar noch mehr. Darüber hinaus ergibt eine schnelle Suche bei Google, dass dein Provisionssatz höher als der Durchschnitt liegen dürfte. Allerdings ist deine Finanzierung auch deutlich unter Durchschnitt und je niedriger der Darlehensbetrag, desto höher die relative Provision.

    3. Der Vergleich mit den Maklergebühren ist durchaus sinnvoll. Der Vermittler für die Finanzierung (den man sogar noch selber beauftragt) kostet in deinem Fall 1,7% der Darlehenssumme. Der Makler kostet bei einem Hauskauf deutlich mehr, nämlich rund 6%, die du direkt oder indirekt auch komplett zahlst. Und da ist der Aufwand des Maklers deutlich geringer und du hast den Makler noch nicht mal beauftragt.

    Wieso sollte ich mich also über die Provision für den (von mir beauftragen) Vermittler beschweren, wenn ich für den (nicht von mir beauftragen) Makler das 2- bis 4-fache zahlen muss.

    Wenn also für den Vermittler die enthaltene Provision ausgewiesen wird, bedeutet es nicht, dass bei einer Bankdirektanfrage keine Kosten entstehen, die auf den Kunden abgewälzt werden.

    Hinzu kommt hier noch, dass mit Vermittler und Bank hier zwei kommunizieren, die die gleiche Sprache sprechen. Der Vermittler weiß genau, welche Unterlagen wie aufbereitet an die Bank übermittelt werden müssen. Und die Bank weiß ganz genau, dass die Unterlagen vollständig und in der Regel im Vorfeld bereits verifiziert wurden.

    Bei einem "Direktkunden" dürften regelmäßig Unterlagen fehlen und die Bank noch dies und das und jenes nachfordern. Das Stresst den Kreditnehmer und führt zu höherem Bearbeitungsaufwand für die Bank. Da ist die Provision oftmals der für alle Parteien bessere Weg.


    Übrigens, die 1,7% für den Vermittler sind ja noch verhältnismäßig harmlos. Der Makler nimmt um die 6% und davon zahlt der Käufer in der Regel die Hälfte selber und die andere Hälfte über den Kaufpreis indirekt.

    Der einfachere Weg wäre es, wenn "der Staat" das Geld direkt den Kommunen gibt und die den Kindergärten.

    Der Vorschlag ist bürokratisch auch nicht besser. Zumal dann erst recht über Verteilungsschlüssel diskutiert wird und welche Kommune wie viel bekommt. Außerdem werden die Elternbeiträge bestimmt nicht entsprechend angepasst, da auch hier die Berechnung ziemlich kompliziert wird (zumal die Steuerreduzierung nach persönlichem Steuersatz erfolgt). Die hohen Einkommen werden also am Ende stärker belastet und die mittleren Einkommen stärker entlastet. Kann also zusätzlich kontraproduktiv wirken.

    Würde wieder eine halbe Seite im Formularberg der Steuererklärung sparen und es würde einen weiteren Punkt rausnehmen, der nicht automatisiert werden kann, weil der Finanzverwaltung die Infos fehlen.

    Was spricht hier gegen eine vernünftige, automatische Datenübermittlung? Die Beträge werden von den Kommunen eingezogen. Also teilweise die gleichen Stellen, die auch Ersatzleistungen auszahlen und diese Leistungen werden ja auch dem FA übermittelt. Wieso also nicht gleich die erhobenen Kita-Gebühren an das FA übermitteln, damit diese automatisch berücksichtigt werden können?

    Die größte Unbekannte für die Finanzämter und somit das Hauptproblem bei der automatischen Erstellung von Steuerbescheiden für nicht zur Abgabe einer Steuerklärung verpflichteten Steuerzahlern sind und bleiben die Werbungskosten. Diese sind maßgeblich, ob es überhaupt eine Erstattung gibt. Und diese Ausgaben wirst du nie automatisiert an das Finanzamt übermitteln können. Daher wird mit dem Mindestsatz gerechnet, der immer abgezogen werden kann (also der Werbungskostenpauschale). Und da kommt nunmal bei einem Steuerpflichtigen mit Steuerklasse I am Ende in der Regel eine 0 raus, weil alles über den Arbeitgeber glattgezogen wird. Und selbst bei verheirateten mit IV/IV kann am Ende nur der Pauschbetrag berücksichtigt werden, sprich man muss trotzdem noch selber eine Erklärung abgeben.


    Und so kompliziert, wie manche es hier hinstellen, ist auch Elster nicht. Man braucht ja nur die für ihn relevanten Formulare und ein angestellter Arbeitnehmer ohne Kinder ist da wirklich übersichtlich unterwegs (wobei die Kinder es nicht viel komplexer machen). Aber da kommt halt dann gerne die Ausrede "Versteh ich nicht, will ich nicht, kann ich nicht. Soll der Staat halt was vernunftiges und brauchbares machen", anstatt sich einmal damit auseinander zu setzen. Oder man investiert 5 bis 20 Euro (je nach Software) und lässt sich da durchnavigieren.

    Ich zahle den Maximalbetrag für den Kindergarten und kann alleine dadurch den jährlichen Maximalsatz für Kinderbetreuung absetzen. Glaub mir, ich hätte hier lieber weniger zum Absetzen.

    #2


    Und auch das ist am Ende wieder eine Kosten-Nutzen-Rechnung durch den Staat. Durch die steuerliche Absetzbarkeit macht der Staat es Eltern attraktiver, dass beide Elternteile arbeiten gehen können und somit die Steuereinnahmen des Staats steigen.

    Die Ungerechtigkeit besteht m.E. bei den Handwerkerrechnungen darin, dass derjenige die geltend macht, der im Eigenheim lebt, was eine gewisse Finanzkraft erfordert und dann noch das Geld hat, Handwerker zu beauftragen. Der reduziert damit seine Steuerlast.

    Der Kleinverdiener, der in seiner Mietwohnung nicht mal einen Hausmeister hat, zahlt den Steuersatz gemäß Tabelle und hat wenig Möglichkeiten, den zu reduzieren.

    Naja, grundsätzlich kann auch der Mieter die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen, sofern welche entstanden sind.

    Und der von dir genannte Eigenheimbesitzer kann ja auch gerne alles selber machen (und damit Geld sparen). Er beschäftigt aber einen Handwerker, wodurch dieser ebenfalls ein Einkommen hat, welches in der Folge auch Steuern für den Staat abwirft. Genau genommen ist es also eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung, die "pro Absetzbarkeit" ausfällt. Der Staat investiert Geld (20% der Lohn-, Maschinen-, Verbrauchsmaterial- und Entsorgungskosten inkl. USt) und erhält dafür 1. die Umsatzsteuer und 2. die Einkommensteuer auf den Gewinn bzw. den Lohn des Handwerkers. Wäre die Leistung schwarz gelaufen, hatte der Staat nicht einen Cent gesehen (oder sogar "Verlust" gemacht, weil die Kosten des Handwerkers für die Schwarzarbeit vermutlich trotzdem zumindest teilweise angesetzt worden wären).


    Und grundsätzlich ist es im Steuersystem immer so, dass man nur Kosten ansetzen kann, die man auch gehabt hat. Sprich man muss Geld ausgeben, um maximal 42% (ggf. plus Soli und noch weitere 3% für den absoluten Maximalsatz) zurück zu bekommen. Sprich über 50% muss man auf jeden Fall selber zahlen. Wo das eine Ungleichbehandlung sein soll, verstehe ich jetzt nicht.