Beiträge von fotoman

    Na ja, das finde ich schöngeredet.

    Das finde ich in diesem Fall nicht. Offensichtlich kennt der Anwalt das Vorgehen und auch das Arbeitsgericht war m.M.n. schnell.

    Daher würde ich wohl meinem Anwalt vertrauen anstatt ihm selber Vorschläge zu machen, wie er die Zahlungen herbeiführen kann.

    Gibt es noch einen "schlechtesten Fall" mit dem ich rechnen sollte?

    Womit Du rechnen solltest, weiss ich nicht. Vermutlich damit, dass Du noch länger auf Dein Geld warten musst.

    Nur Du kennst den Grund für die betriebsbedingte Kündigung. Ob der Grund nur vorgeschoben war, ob ggf. eine Insolvenz droht (mit oder ohne Privatinsolvenz des ehemaligen Arbeitgebers) oder ob der Laden gar an einen (durch die deutsche Justiz nicht greifbaren) Investor "übergeben" werden könnte, weiss hier vermutlich niemand.

    Erst die unerwartete Kündigung

    Von der wir hier nur eine Beschreibung kennen, da für die Frage auch nicht wirklich relevant.

    Was kreuzt man an, wenn man in sowas ähnlichem wie der Freistellungsphase der Altersteilzeit ist?

    "Angestellter" dürfte für die meisten implizieren, dass man für sein Gehalt noch aktiv arbeiten muss oder mind. eine Gegenleistung in Form von Zeit zu erbringen hat.

    Und bei einigermaßen signifikantem Anlagevolumen .... kann man dann über die Sparplanraten bzw. Entnahmen in der gewünschten Balance halten.

    (Kürzung von mir)

    Ab einen signifikanten Anlagevolumen muss man schon eine sehr hohe Sparrate haben, um das Rebalancing damit durchzuführen.

    Aber jeder wie er will. Ich nehme dafür lieber die Hilfe einer US-Fondsgesellschaft in Kauf, nutze auf meinem Computer das Betriebssystem eine US-Unternehmens und sonst noch so eines aus den USA.

    Was würdet ihr tun?

    Ich würde mir überlegen, ob die 200k€ ein (wesentlicher) Teil meiner Altersvorsorge sind oder ob der Betrag bei der Fortführung des bisherigen Pland diese ergänzen.

    Da 200k€ bei mir ein wesentlicher Anteil meiner Altersvorsorge "in 20 Jahren" (gewesen) wäre und ich damals ein Erbe nicht fest eingeplant hatte, hätte ich keine Lust auf das Risiko, genauo wenig Lust, mich regelmäßig um die Zukunftsaussichten von Siemens zu kümmern. Damit würde ich das Geld umschichten und meine eigene Strategie weiter verfolgen.

    dafür zahlen wir dann in 20 Jahren auf die Erträge 25% Steuern.

    Woher kommt die Panik für den Steuern auf zukünftige Gewinne?

    Wenn ihr die Steuern aber in 20 Jahren zahlt, dann ist der Betrag wohl fix für den Verkauf in 20 Jahern eingeplant. Ich werde mein Depot nicht mit Entnahmebeginn vollständig umschichten/auflösen. Ich wüsste auch nicht, was ich dann mit 200k€ plus Gewinn (ohne Gewinn gibt es keine Steuern) als Einmalsumme sollte. Das gilt auch, wenn der Betrag als Sicherheit für die Finazierung meines Ruhestands über 3-4 Jahre genuztt würde.

    Am Ende musst Du selber spekuliren, wie Siemens in 20 Jahren aufgestellt ist, ob der Gewinn dann für euch höher ist wie im ETF, wie ihr mit möglichen Schwankungen eines einzigen Unternehmens bis zum (recht fixen) Entnahmebeginn umgeht usw.

    Es ist ja kein Verbrechen, wenn man sich darüber Sorgen macht

    Stimmt, die Fragen stellen sich bei uns schon seit mind. 6 Monaten alle, die sowas neu vorhaben. Egal, ob gerade jetzt oder zumindest in diesem oder im kommenden Jahr. Eine rechtssichere Antwort gibt es nicht, wie lang ein Vertrauensschutz sein könnte, weiss auch keiner.

    Warum soll ich das ganze Netz durchleuchten, dachte ich mir, wenn es doch dafür künstliche Intelligenz (KI) gibt.

    Weil mittlerweile jeder mitbekommen haben sollte, dass jede aktuelle KI haluzinieren kann. Also ist die Prüfung und Interpretation jeder Quelle nötig, wenn es um so nicht-triviale Dinge wie die finanzielle Absicherung geht.

    besonderen Schutz. Würde man Ihnen jetzt den abschlagsfreien Zugang verwehren, wäre das ein massiver Eingriff in Ihre Lebensleistung, gegen den die Sozialgerichte in der Vergangenheit oft zugunsten der Versicherten entschieden haben.

    Das mag die KI so sehen. Wenn ich mir die (bis heute) chaotische Gesetzeslage und Rechtssprechung bzgl. der Versteuerung von privaten Renten ansehe, die vor 2005 abgeschlossen wurden, dann würde ich mich jedenfalls nicht auf die Aussagen einer KI verlassen. Die persönliche Abschätzung über die Länge des möglichen Vertraunesschutzes könnte dazu eher helfen.

    Hallo Anasazi

    Ich komme schon mit Deinen Begriffen nicht zurecht:

    Du bist Jahrgang 09/1962, hast also eine Regelaltersgrenze von 66 Jahre und 8 Monate, womit sich für mich 06/2029 ergeben würde.
    Gehst Du zum 01.06.2027 abschlagsfrei in Rente, ist das die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren (was bei Dir wohl erfüllt ist).

    ehrlich gesagt konnte oder wollte mir dazu nicht einmal die IG Metall eine Auskunft erteilen.

    Das kann derzeit niemand. Wer soll Dir über ungelegte Eier mit unbekannter Formulierung und unbekannten sowie ggf. weiteren denkbaren Gesetzesänderungen eine rechtssichere Auskunft geben können? Ich habe noch nicht einmal einen Referentenentwurf zu dem Thema gesehen.

    Das ist ja noch mehr erwarte wie die Leute hier im Forum, die schon heute konkrete Infos zu einem fiiktiven Altersvorsorgedepot erwarten. Und zu dem Thema gibt es immerhin ein verabschiedetes Gesetz, aber noch kein einziges Produkt.

    Jetzt hat aber unsere Regierung dieses Jahr noch eine Rentenreform vor. Falls dort beschlossen wird, dass für langjährig Versicherte das "Aus" kommt, habe ich keine Rechtssicherheit und stehe hilflos da.

    Vieles ist denkbar, nichts bekannt. Was, wenn die Rentenart (besonsders jangjährig Versicherte) bei den zwei Jahren vor Regelaltrersgrenze (für alle mit 45 BJ) bleibt, die Regelaltresgrenze aber ohne Übergangsfrist auf 70 hochgesetzt wird?

    Dein zitiertes § 236 SGB VI bezieht sich nach meiner laienhaften Interpretation nur auf die in Abschnitt 8 angegebenen Fälle, in denen die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren blieb (und ATZ Verträge von vor 01.01.2007, ist also für Dich irrelevant, ATZ über 20 Jahre dürfte es auch damals nicht gegeben haben). Ob der Gesetzgeber dort bei einer erneuten Anhebung der Regelaltersgrenze ebenfalls Änderungen vornimmt dürfte heute noch nicht einmal die Arbeitsgruppe wissen, die etwas Neues formulieren könnte.

    Selbst Dinge wie einen Vertrauensschutz kann der Gesetzgeber mit passenden Mehrheiten mal so eben während der nächsten Fussball-WM (wenn die Deutschen noch weniger auf die Poilitik achten wie sonst, natürlich auch sonst jederzeit) ändern. Dass der Gesetzgeber sowas liebend gerne ausnutzt, hat er in anderen Bereichen immer wieder gezeigt.

    Ich kann mir nun vorstellen, dass nach einer Rentenreform eine Übergangsfrist bestehen könnte für Menschen wie mich, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben.

    Warum nur für die. Es gibt z.B. auch Personen, die sowas mit anderen, gesetzlich zulässigen Mitteln abgeschlossen haben. Das Lebensarbeitzeitkonto (gibt es auch von der DRV) ist genauso gesetzlich zulässig.

    Es muss doch irgendwo Fallbeispiele geben oder Gesetze, welche diese Art von Fällen regeln.

    Welche Fallbeispiele? Das einzige (mir) Bekannte aus der Vergangenheit ist die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Das Gesetz wurde 2007 verabschiedet, in Kraft trat es 2012 mit den allseits bekannten Stufenweisen Anpassung. Den Vertrauensschutz zu exakt diesen ATZ-Verträgen hast Du erwähnt, da stehen aber konkrete Daten, die auf Dich nicht zutreffen.

    Die Rente für besonders langjährig Versicherte wurde m.W.n. erst 2014 eingeführt. Da war die Stufenweise Anpassung der Regelaltersgrenze schon aktiv.

    Damit gibt es nach meiner Einschätzung nur Ideen, aber weder Fallbeispiele oder Gesetzliche Vorgaben. Wie dann das Bundesverfassungsgericht (oder andere, je nahcdem, wer zuständig sein sollte) die unbekannten Gesetze auslegen werden, weiss heute auch niemand.

    Vielleicht sind auch Menschen hier denen es derzeit auch so ergeht?

    Ja, nur mit dem Unterschied, dass ich akzeptiert habe, bisher keine rechtssichere Auskunft zu einem Thema zu erhalten, für das es bisher keine Anwort geben kann.

    Ich lege als juristische Laie einige Paragraphen des GG und andere Gesetze in D komplett anders aus wie es das Verfassungsgericht tut. Warum sollte ich dann zufällig hier mal Glück haben, dass etwas zu meinen Gunsten ausgeht.

    Tritt der Fall ein und ich kann im Jahr 2035 nicht die Rente für langjährig Versicherte mit Abschägen antreten, obwohl ich dies in meinem Vertrag zur Langzeitfreistelung auf Lebensabreibtszeitkonto so angegeben habe, muss ich mich selber darum kümmern.

    Das habe ich schon ein paar Jahre vor Beginn der öffentlichen Diskussionen über eine Rentenänderung mit einkalkuliert. Ich erhalte heute auch keine Auskunft darüber, wie es mit der DRV weiter geht, ob diese mir im Alter einen ähnlichen prozentualen Anteil zu meinem Alterseinkommen bieten wird wie das heute der Fall wäre.

    Ich kenne einige Kollegen, die sich genauso Gedanken dazu machen. Antworten gibt es nicht. Wann sich etwas ändert, ob es eine Übergangszeit geben wird, wie lang diese ist, ob die Kollegen in 3 Jahren mit 67 in Rente gehen dürfen, ob ich in 7 Jahren, wenn die Übergangszeit nicht lang genug für mich ist, mit 63 und Abschlägen weiss heute niemand.

    Es weiss auch niemand, dann ich ansonsten ohne Sperrzeit ALG1 beantragen kann, da ich zwar bewusst und eigenständig gekündigt habe, aber unter anderen rechtlichen Voraussetzungen wie sie 2033 gelten werden.

    Gesetze ändern sich, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rente extremst schlecht ist/sein wird, weiss ich seit den 1990ern und bei jedem weitern Rentengeschenk seitdem noch viel mehr. Etwa ebenso lange habe ihc mitbekommen, dass die Politik nahezu beliebig (ein paar Mehrheiten voraus gesetzt) Gesetze nach ihrem Gutdünken ändern darf und es auch tut.

    Ist das besser als die eigene Gewichtung?

    Das wirst Du in 30 Jahren oder später sehen, wenn Du den/die ETFs entsparen möchtest.

    Niemand kann Dir heute die Zukunft vorher sagen und sie lässt sich auch nicht als der Vergangenheit ablieten.

    Oder ist das alles viel zu simpel?

    Für mich nicht. Ich habe überwiegend den FTSE All-World und dazu, weil ich, ohne wissenschaftliche Grundlage oder Analyse der Sinnhaftigkeit, den Europa-Anteil erhöhen möchte, eine "zufällig" gewählte Höhe an Stoxx Europe 600.

    Ob ich damit auf 18 oder 25% Europa komme oder am Ende einen schlechtere Performance erziele, ist mir aber völlig egal. Derzeil läuft mein Sparplan auf den Stoxx Europe 600, wenn ich die nächste EInmalzahlung in den FTSE All-World stecke, wird der Europa-Anteil halt wieder kleiner.

    Wenn ich ab jetzt (Alter 40) mit Start 0,- + 20 Jahre monatlich 500 Eur in einen ETF und 3% Dynamik und 4,0% Rendite rechne:
    Steht das Depot nach 20 Jahren (Alter 60) bei 237.000.

    Da frage ich mich zwar unweigerlich, was bisher mit dem Geld geschehen ist, aber egal.

    Ab da lasse ich es 10 Jahre liegen (Alter 70) und es wächst auf 353.000 an.

    Was macht Du in den 10 Jahren? Rechnest Du ab 60 mit einer Gehalts-/Einnahmekürzung um die 500€ (heutige Kaufkraft) und nur noch den Einnahmen für den Lebensunterhalt bis 70?

    Wenn ich 20 Jahre lang gewohnt war, mit 500€ weniger auszukommen wie mir mein Job einbringt, dann bin ich das auch die kommenden 10 Jahre (ohne Jobverlust). Teilzeit würde ich persönlich bei den sonstigen Voraussetzungen nicht anstreben. 1200€ in der Rente sind für mich nicht wirklich viel, slebst mit einer abbezhalten ETW, für die auch irgendwann Instandhaltungskosten anfallen.

    Dann starte ich eine Entnahme im geringen Bereich (heute 500 Euro entsprechen in 30 Jahren 1.200 Euro)

    Du gehst also davon aus, dass Du in Deinem Szenario (keine staatliche Rentenversicherung) dann mit 1200€ auskommst? Die Miete steigt um max. 3% p.A. und die KV/PV kommen für mich noch dazu, selbst wenn ich eine sehr niedrige Miete haben sollte.

    Ist das soweit richtig gerechnet?

    Ich komme für die Entnahme zwar auf einen geringernen Betrag vor Steuern, aber dafür muss man die Entnahme vermutlich passend plannen. Jegliche Marktschwankung wurde ebenso außer Acht gelassen, ich kenne jedenfalls kein für mich (über so lange Zeit) vertrauenswürdiges Finanzprodiukt, welches garantiert konstant 4% p.A. liefert. Muss ich in der Rente davon leben, würde ich Teile des Depots nicht erst mit 69,9 umschichten.

    Grob passt es aber und genauer wirst Du das 30 Jahre vor Entnahmebeginn nicht abschätzen können.

    Mit welcher lebenslangen Rente könnte man rechnen wenn man in 70 Jahren statt mit einer Entnahme startet eine lebenslange Rente kauft?

    Das wird Dir niemand sagen können, da jede Versicherungsgesellschaft anders rechnet.

    Nur weil ich aus ca. 110k€ angespartem Betrag von der privaten RV eine lebenslange Rente von 615€ Brutto bekommen würde, lässt sich das weder auch andere Vertäge von 1999 noch auf solche von heute hochrechnen.

    Wenn es nicht lebenslang sein soll, dafür aber planbar, kannst Du Dir aktuell den Auszahlplan der Gefa Bank ansehen. Ob der aber zu Deinem 70. oder schon nur in 10 Jahren noch die selben Konditionen bietet, weiss keiner.

    Bis zu welchem Lebensalter rechnet/plant ihr eure Rente so?

    So lange wie nötig. Ich plane aber weder ohne staatliche Rente noch ohne meine BAV und beide zusammen liefern mir (nach aktuellen Abgaben) mehr wie das Geld für meinen Lebensuntetrhalt.

    Dazu weiss ich, dass ich in der Entnahmephase niemals den selben monatlichen Betrag über 20-30 Jahre benötigen werde. Irgendwann kommt die Zeit, in der ich noch fit genug bin, um eigenverantwortlich in meiner Wohnung zu leben, aber keine Lust mehr habe (oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin), meinen Hobbies so geldintensiv nachzugehen wie zu Beginn.

    kann garnicht sagen ob die Person ab hetze eher 400 oder 700 Euro investieren sollte

    Tja, was ist die Auswirkung, wenn die Person aktuell die 700€ investiert, und dafür ggf. ab 50 die Sparrate auf 400€ runter fährt. Zinseszinsmäßig sollte am Ende etwas mehr Vermögen bei gleicher Gesamteinzahlung heraus kommen.

    Wenn aber schon die 400€ dazu führen, dass die Person sich im Leben signifikant einschränken muss, dann verstehe ich pers. zwar nicht, warum ohne die staatliche Rente geplant wird, aber auch dass musst Du natürlich individuell selber wissen.

    Spannend beim S Broker ist der Auszahlplan und immerhin 1,5% aufs Tagesgeldkonto, zudem ist die Frau bereits Sparkassenkundin

    Ich nehme mal an, dass dort bereits eine Bankvollmacht für die Tochter existiert.

    In dem Fall würde ich Fall zum S-Broker gehen und das gesamte Geld in einen Geldmarkt-Fonds stecken (das Erbe soll ja nicht betrachtet werden, persönlich würde ich mir ausrechnen, wieviel Geld vermutlich die kommenden 10 Jahre benötigt wird und das darüber liegende Geld in einem weltweiten Aktien-ETF oder lifestrategy ETF anlegen).

    Dann jeweils für 6-12 Monate Anteile des Geldmarkt-Fonds verkaufen, aufs Tagesgeld legen und von dort früh genug vor Abbuchung der Heimkosten auf das Girokonto umbuchen lassen.

    Da das wohl automatisch geht, wäre mir das als Verwalter (habe ich selber auf andere Weise für meine Mutter gemacht) viel mehr wert wie in paar Euro Zinsverlust, die man gegen die Verkaufskosten gegenrechnen muss. Oder gar noch den Aufwand, eine neue Bank zu suchen.

    Festgeld? Nein Danke in dem Fall. Mir wäre das wieder zuviel Aufwand, zuviel Bindung für den eher geringen Zinsgewinn. Aber klar, wer daran (in so einem Fall) Spaß hat und Geld, dass frühestens in 5 Jahren benötigt wird, auf 3 Jahre festlegt, soll es machen.

    Das mit der Gefa-Bank mag auch eine Alternative sien. Muss man halt vorab klären, was im Erbfall passiert und dass trotzdem genug verfügbares Geld übrig bleibt, um Sonderausgaben für die Pflege tragen zu können, welche die KK/PV ggf. nicht trägt.

    Betrachtet das also als Warnung, dass ihr euch ums Erbe kümmern solltet - lasst es nicht so weit kommen

    Die Erblasserin hat ihr Leben lang für SICH gespart und vermutlich dem/den Kinder(n) u.U. eine gute Ausbildung finanziert.

    Aber klar, es gibt gewisse Leute, bei denen immer der Staat zahlen soll.

    Man sollte sich früh genug um die Vollmachten kümmern, was hier ja der Fall war.

    Unternehmen haben einen entscheidenden Vorteil gegenüber Sparern: Sie können Preise erhöhen.

    Das haben wir ja gerade so schön im Ostergeschäft gesehen. Aber klar, Lindt und Mondelez gehen daran nicht pleite, trotzdme macht der Kunde nicht alles mit.

    Wie reagiert ihr darauf?

    Wie reagierst Du darauf, und zwar abseits der BWL/VWL Einschätzung?

    Wie ich auf die von Dir genannten Folgen reagiere, werde ich sehen, wenn es soweit ist und (endlich?) der seit Jahren erwartet Dauereinbruch meines Depots um 50% (zu welchem Referenzwert auch immer) kommen wird.

    Wirklich reagieren werde ich erst, wenn ich (a) wieder zu Wehrdienst eingezogen würde, (b) mein Welt-ETF auf die 70-80% Einbrauch zum Stand von letzten Freitag tendiert oder (c) wenn mein AG pleite geht, oder falls der Einbruch doch noch 7 Jahre dauert, die staatliche Rente bis dan abgeschafft ist und alle deutschen Versicherer pleite sind (das wäre auch schon ab Mai 2026 ein Problem).

    Wie Du siehst, mein Vertraue in die Weltwirtschaft ist nahezu so hoch wie in die deutschen Versicherer. Geld, das ich in Kürze ausgeben wil bzw. muss, wird trotz der angeblichen Realverluste auf dem TG dort gelagert.

    In der Krise 2008 verloren viele Aktienmärkte innerhalb eines Jahres rund 50 % an Wert.

    Und 2000/2001 verloren sie genauso massiv an Wert. Meine Hochrechnung besagt, dass ich selbst in der Entnahmephase mit einem Beginn wie von 09/2000-09/2014 in der Rente nur dann pleite gehen könnte, wenn obiger Punkt (c) zutrifft. Wie es bei einer Hyperinflation aussieht, wird sich dann zeigen.

    Irgendwie liefen meine Sparpläne, genauso wie die Zahlung an die angeblich so verlustreiche private RV, seit 1999 einfach weiter, ich habe dafür gesorgt, dass ich weiterhin Einnahmen hatte und damit mein Leben bestreiten konnte.

    3. Habe ich irgendetwas übersehen?

    Was wolltest Du überhaupt aussagen? Auch Sachwerte sind nicht unfehlbar. Aktien oder Gold kann ich nicht essen, ob ich jemanden finde, der mir in der echten Krise regelmäßig für kleine mengen Gold lebenswichtige Güter verkauft?

    Ist das normal?

    Bei uns nicht, aber egal ob Miet- oder ETW, bei mir wurde bisher immer Ende des Jahres abgelesen, da die Hausgeldabrechnungen normalerweise für ein Jahr laufen.

    Ich weiss aber nicht mehr, wie lange das Ablesen vorher angekündigt wurde oder gar angekündigt werden muss. Im Zweifel mal bei der HV nachfragen, auch dafür zahlst Du sie.

    Was passiert wenn niemand kommen würde?

    Es muss wohl Haus und Grund beantworten, wie in dem Fall die individuellen Kosten umgelegt/geschätzt werden dürfen. Irgendwer muss am Ende die Kosten tragen und der "irgendwer" sind die Eigentümer.

    Falls die HV den Energielieferanten nicht zahlt, weil das bisherige Hausgeld viel zu gering ist und es keine Rücklagen gibt, steht ihr mit Pech irgendwann ohne Allgemeinstrom, Öl, Gas oder Fernwärme da.

    der neue Haushaltsplan abgeschmettert.

    Was nach meinem Verständnis für Eignetümer so lange irrelevant ist, wie es niemanden gibt, der am Ende ggf. nötige Nachzahlungen nicht leisten kann oder will. Der alte Plan gilt weiter und ihr müsst das entsprechende Hausgeld danach zahlen.

    Eigentümer als Vermieter ist etwas anderes, aber das gilt bei Dir ja nicht.

    Der Haushaltsplan dient nur dazu, dass unterjährig genügend Liquidität für nötige Ausgaben (Energieliefernt, Hausmeister, Müll usw.) vorhanden ist und dass mit Glück nachher keiner nachzahlen muss aber nicht kann/will. Abgerechnet werden die realen Kosten mit der Jahresabrechnung.

    Grundsätzlich möchte ich, nachdem meine Eigentumswohnung abbezahlt ist, immer genügend Geld auf dem Konto haben, um mir im Worst Case beispielsweise ein neues gebrauchtes Auto leisten zu können.

    Mal als ggf. dumme Frage, da ich davon ausgehe, dass die genannten Beträge Deine gesamte Rücklage sind.

    Was, wenn Du in den kommenden 4 Jahren ein neues Auto benötigst. Oder, aus meiner Sicht noch kritischer, da nicht schiebbar, wenn in den kommenden 4 Jahren eine Sonderumlage für die ETW zu leisten ist?

    Ist dafür bereits Geld eingeplant oder wirft dies die gesamte Planung durch einander?

    Konservativ gesehen würde ich Teile des bisherigen Tagesgeldes als Notgroschen (inkl. Rücklagen für die ETW) reservieren und die kommenden 4 Jahre das Geld für die Kredittilgung aus der neuen Sparrate ansparen.

    So lange Du TR traust, sehe ich keinen Grund, auch die 28k+60k dort auf dem Tagesgeld anzusparen anstatt Teile davon in einen Geldmarktfonds zu stecken.

    Da braucht es keinen Sarkasmus. Warum verhindert die SC-App den Wechsel vom Hoch- ins Querformat? Gibt es mittlerweile eine EU-Vorschrift, nach der Finanz-Apps nur noch im Hochformat genutzt werden dürften?

    Muss der Fluganbieter ggf. bereits den Hinflug cancellen und vermeiden, dass er den Hinflug durchführt, aber den Rückflug - aus einem absehbaren Grund - dann plötzlich nicht mehr durchführen kann?

    Ich würde mich als Business-Passagier bedanken, wenn der Anbieter meinen Hinflug cancelt, weil er mich ggf. in 2 oder 4 Wochen nicht mehr zurück fliegen kann/will.

    Haben andere keinen Urlaub?

    Keine Ahnung, ob die auch so ängstlich drauf sind und erwarten, dass wegen ggf. möglicher, aber noch nicht garantierter Probleme bei der Rückreise komplette Reisen abgesagt werden.

    Aber gut, meine letzen freiwilige Flugreise ist schon Jahrzehnte her, womit ich mich nicht darum kümmere, welche Fluggastrechte seitens EU mittlerweile gelten. Businessseitig hätte ich im Zweifel eine passende Versicherung über den AG gehabt, die sich weltweit irgendwie um mich gekümmert hätte.

    Erhöht mir diese Rechnung nicht fälschlicherweise die Rentenlücke, wenn ich es zu Lebensunterhalt zähle?

    Mir ist sowohl unklar, was die Rentenlücke mit der 50-30-20 Regel zu tun noch, was die Verbuchung der Kreditrate in irgendeinen Top damit zu tun hat.

    Die Rentenlücke ist eine konkrete Zahl (naja, in Deinem Alter vermutlich eher eine Grob geschätzte). Nur, weil FT meint, dass man diese Zahl statistisch mit 20% Sparrate erreichen könnte, muss das für Dich nicht auch gelten.

    Meine Sparrate fürs Alter hing/hängt vom Finanzbedarf im Alter ab und nicht davon, ob dies in irgendein Verbuchungsschema passt oder wie hohc mein theoretisches Vermögen zu berechnen wäre.

    keine Mietkosten oder dergleichen anfallen werden?

    Deine Kaltmiete ja, dafür gibt es aber Instandhaltungskosten. Die Rücklagen solltest Du vermutlich jetzt schon bilden, die Instandhaltungsrücklage der WEG reicht oft nicht für größere Invests am Gemeinschaftseigentum und hat mit der Instandhaltung Deiner Wohnung nichts zu tun.

    Etwas pragmatischer gesprochen. Entweder reduziert die abbezahlte ETW Deine monatlich benötigten Finanzen in Form der gesparen Kaltmiete, oder sie erhöht Dein (nutzbarens) Kapitalvermögen weil Du sie verkaufen willst.

    So lange Du sie bewohnst, hast Du von dem darin gebundenen Kapital nichts außer ggf. die Reduzierung Deiner individuellen Rentenlücke (falls die Indstandhaltung und nicht auf eine Miete umlegbare Kosten geringer sind wie die vermutete Miete). Ist ja toll, dass mein Gesamtvermögen um den Wert der Wohnung höher liegt, ich kann aber weder den Fußboden noch den Balkon essen oder einzeln zu Geld machen.

    Für mich ist die Kreditrate (inkl. Rücklagen) für die Immobilie genauso eine zweckgebundene Ausgabe wie die Rücklage für mein nächstes Auto. Beides kann ich als zusätzliche Sparrate ansehen, sie haben weder mit meiner Sparrate fürs Alter etwas zu tun, noch erhöhen diese (oder die davon erworbenen Güter) mein nutzbares Vermögen. Sie verändern nur mein benötigtes monatliches Einkommen.

    Ja, genauso sehe ich es auch. Man sieht am Beispiel Telefon- und Internetanbieter sehr schön, dass die Wirtschaft es besser kann.

    Ja, das sehen wir seit den 1990ern ... nicht

    Wo gibt es denn die 100% Versorgung, wenn nicht der Staat regulatorisch eingreift?
    - Kupfer gibt/gab es von der Telekom (genauer, dem Hauptversorger vorort) nur, weil es Zwangsauferlegt wird.
    - Glasfaser nur dort, wie der Steuerzahler abermilliarden an die Privatwirtschaft überweist (wenige Kommunen, in denne die Lokalpolitilk nicht geschlafen hat, mal außen vor). Und da, wo der Staat nicht eingreift, ist der Kunde nun über Jahrzehnte an einen Monoprovider gebunden.

    Die Privatwirtschaft schafft es noch nicht einmal fristgerecht, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen und die in den Frequenzauktionen zugesicherte Abdeckung mit Mobilfunk zu erfüllen. Aber klar, man könnte die statlichen Vorgabne auch einfach abschaffen, dann gibt es wenigstens nichts mehr zu erfüllen.

    Im Radius von 25km gibt es rund 20 Kliniken mit dem gleichen Angebot. Alle haben Personalmangel, viele machen Minus.

    Was läge da näher, als ein paar zu schließen?

    Ich hoffe Du gehörst zu den Leuten, die dann 25km zur nächste Klinik fahren dürfen. Und zwar bei allen Notfällen, nicht nur bei meist planbaren Aufenthalten wie z.B. Geburten.

    Insolvenzen sind kein Fehler im System, sondern Teil der Effizienz. Wer am Markt vorbeiproduziert, sei es das Produkt oder der Preis dafür, verschwindet irgendwann.

    Außer, es gibt einen staatlichen Auftrag dafür und die Bürger (==Wähler) sind bereit, dafür zu zahlen.

    Aber klar, schaffen wir den ÖPNV ab, weil er nirgendwo ohne Subventionen überlebt. Die Privatwirtschaft kann das günstiger. Ich habe im Zweifel lieber ein teures Taxi wie keinen Uber-Fahrer.

    Bzw. müsste man die Staatsquote begrenzen?

    In einigen Bereichen wäre das m.M.n. zu bevorzugen, in anderen für mich nicht. Da sich aber die Bürger nie einig wären, wie diese Begrenzung aussehen soll, muss das die Politik im Auftrag der Bürger regeln.

    Was bei einem freien Markt der KV heraus kommt, kann man seit Jahrzehnten in den USA sehen.

    Dazu kommen noch so "schöne" Einflüsse von außen, wie aktuell bei den Trassenpreisen der Eisenbahn in Deutschland.

    Kann ja keine Unsummen kosten, so ein kleines Ding. Neu rein und gut ist.

    Wir waren 2021 schon bei 8000€ für den Austausch des Gas-Etagenheizung (davon ca. 1500€ für den neuen Kamin). Angebote, welche der Nachbar auf der selben Etage 1-2 Jahre danach hatte, lagen bei über 10k€.

    die lokal das Warmwasser von im Keller erzeugter Heizungstemperatur auf WW-Temperatur anhebt.

    Genau, und dann hat man sowas:

    https://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftu…g-im-altbau.php

    Mit Pech gibt es weder einen freien Keller noch einen Dachboden und das Flachdach ist nicht auf solche Zusatzlasten ausgelegt. Dann wird es auch extrem teuer, wenn alle Eigentümer mitmachen, weil sie das ganze sowieso seit mind. 5 Jahren kennen. Bei uns müssen solche Umbauten auch an die HV (und damit die WEG) gemeldet werden.

    Ob der Thermentausch so günstig wird, werden wir sehen; es muss wohl nichts am Kamin umgebaut werden

    Dann hast Du Glück gehabt. Bei uns war das nötig, aber da OG nicht so das Problem und wir waren auch nicht die ersten, die das in der Siedlung machen mussten.

    In der Übergangszeit weg vom Gas werden die Netzentgelte für Gas steigen

    Nicht nur das. Es werden auch die CO2 Preise steigen und je nach Energieeffizienz des Gebäudes muss der Vermieter davon seit 2023 Teile dem Mieter erstatten.

    https://www.finanztip.de/gaspreisvergle…reis-gaskosten/

    bzw.

    https://www.vzhh.de/themen/bauen-i…sten-beteiligen