Beiträge von JackDawson

    Die Einzahler zahlen durchschnittlich gute 40 Jahre in die RV ein.
    Die Rentner erhalten im Schnitt 20 Jahre Rente (bis zum Tod).

    Das sollte auch beachtet werden.

    Das spielt ja aber bei einem Umlagesystem keine Rolle.


    Kurz gesagt. Solche Maßnahmen, Rehas, sind doch nun wirklich allgemein bekannt, wichtig und sinnvoll.

    Ja. Aber sie sollten eben nicht aus Beiträgen gezahlt werden.

    Noch nicht, warten wir ab was uns noch alles überrascht. Vermute da kommen noch Dinge die wir uns noch nicht vorstellen können. Irgendwann ist das Eintrittsalter nach hinten schieben ausgereizt.

    Man muss sich aber auch vor Augen halten, dass das Problem nur ein Vorübergehendes ist.

    Der "Rentenbauch" wächst irgendwann heraus und es gibt wieder eine "normale" Altersverteilung mit einer besseren Quote an Beitragszahlern pro Rentner.

    Meine banale Erfahrung im Berufsleben hat mich gelehrt, dass nicht jeder mit einem hohen Gehalt ein Leistungsträger war und umgekehrt nicht jeder, der hervorragende Leistungen gebracht hat auch ein hohes Gehalt hatte. Sollte ich da irgendwelche Fehlwahrnehmungen gespeichert haben?

    Wie ich schon geschrieben habe: Um diese Diskussion geht es hier nicht. Wenn ich von Leistungsträgern rede, rede ich vom Gehalt.

    Habe gerade mal den Rechner vom Familienministerium bemüht. Als nicht gesetzlich pflichtversicherter in der KV hat man den Maximalbetrag von 1.800 Euro mit einem Brutto von 3.856 Euro erreicht. Als gesetzlich pflichtversicherter gibt es bei dem Bruttoeinkommen jedoch "nur" 1.574 Euro Elterngeld, also 226 Euro weniger.

    Somit gibt es für den PKVler (wie auch den freiwilligen GKVler) zwar mehr Elterngeld, Angestellte in der PKV "scheitern" jedoch am Höchstbetrag. Grundsätzlich bekommen aber demnach PKVler (wie auch freiwillige GKVler) grundsätzlich erstmal mehr Elterngeld, jedoch wird es nicht im Maximalbetrag berücksichtigt.

    Seltsam. Woran liegt das denn?

    Was aber trotzdem nicht bedeutet, dass nur in der PKV Leistungsträger sind. Es gibt auch genug GKVler, die zu den Leistungsträgern gehören (wenn man das Gehalt als Definitionsgrundlage nimmt).

    Ja, das ist richtig. Nicht alle Leistungsträger sind in der PKV, es gibt ja freiwillig Versicherte.

    Okay, dann ist es falsch rüber gekommen. Aber da gebe ich dir Recht, diese Parteien gibt es. Und das nicht nur (wie immer gerne propagiert) am linken Rand (die formulieren es nur deutlicher), sondern auch am extrem rechten Rand (man beachte mal die Aussagen der AfD zur Rente - da geht es im Endeffekt auch um Umverteilung). Sozialistisch ist halt sozialistisch - egal ob national oder international. Und eine Frau Wagenknecht hat es ja geschafft, dass Hufeisen der politischen Landschaft zu einem Ring zu verbiegen.

    Volle Zustimmung.

    Somit müsste das Elterngeld entsprechend steigen, wenn der GKV-Versicherte bei Bezug von Elterngeld den KV-Beitrag selber zahlen muss

    Da gehe ich mit.

    wie gesagt, ich weiß nicht genau, wie das bei PKVlern gerechnet wird mit dem Elterngeld

    Da wird nichts eingepreist, muss alles selbst gezahlt werden.

    Du willst damit also sagen, dass alle Leistungsträger in der PKV sind und keiner in der GKV?

    Alle wäre eine sehr gewagte These, es ist aber nunmal Fakt, dass Nicht-Leistungsträger gar nicht in die PKV dürfen. Natürlich könnte man jetzt wieder mit den Platitüden beginnen, dass ja eigentlich Pflegekräfte die eigentlichen Leistungsträger sind, aber darum geht es gerade nicht.

    Und falls du mit mir deinem letzten Halbsatz eine Nähe zu sozialistischen Parteien unterstellen willst, muss ich dich leider enttäuschen.

    Wollte ich nicht. Das sollte nur aussagen, dass es eben Parteien gibt, die hauptsächlich Politik für Transferempfänger machen und dabei die Transferzahler aus den Augen verlieren.

    Als Eigentümer wären sie z.B. verpflichtet, die Kosten für Sanierung / Instandhaltung zu tragen.

    In einer "normalen" Familie dürfte das nicht das Problem sein. Wir haben die gleiche Konstellation, mein Vater als Nießbraucher zahlt die Sanierungen usw. selbst.

    Lasst euch von einem Profi (= Fachanwalt für Erbrecht) beraten, wie man sowas sinnvoll, für alle Beteiligten fair und rechtssicher aufsetzen kann.

    Es gibt da die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten.

    +1

    Hier bleibt einem Elternteil meist nichts anderes übrig, als mindestens ein Jahr aus dem Job raus zu gehen, da die Betreuungsgarantie erst nach einem Jahr greift.

    Und dafür gibt es das Elterngeld.

    Und aus dem Elterngeld zu zahlen ist auch schwierig, da für die Berechnung die KV-Beiträge herausgerechnet werden. Von daher würde ich eine Beitragsfreiheit von 1 bis maximal 3 Jahren durchaus als gerechtfertigt ansehen (ob dann aus Steuermitteln finanziert ist eine andere Diskussion).

    Darüber als gesamtgesellschaftliche Aufgabe (sprich: Für alle, nicht nur GKV-Mitglieder) könne man nachdenken.

    Und jetzt soll bitte kein PKVler jammern, dass er ja die Beiträge für seine Kinder zahlen muss. Der Wechsel in die PKV war eine bewusste Entscheidung und keiner wurde mit vorgehaltener Waffe zu Unterschrift gezwungen. Und da müssen einem halt auch die Konsequenzen (wie ein separater Beitrag für Kinder) bewusst sein.

    Bewusst ja. Wer das dann aber mit gesamtgesellschaftliche Aufgabe tituliert, schließt eben den Leistungsträger-Teil aus der Gesellschaft aus. Wobei, passt ja zu gewissen Parteien...

    Wer vermittelt die 62jährigen nicht? Die Bundesagentur für Arbeit? Eine Behörde? Ein Amt? (Ex Arbeitsamt) Auf jedem Fall eine staatliche Organisation?

    Es ist ein offenes Geheimnis, dass das Arbeitsamt da - sagen wir das mal ganz salopp- nicht die größten Bemühungen zeigt. Ich kenne Fälle, da wurde wortwörtlich gesagt "Keine Sorge, wir lassen sie in Ruhe".

    Es wäre im Sinne eines Umlagesystems auch hilfreich, 3 Millionen Arbeitslose und 4 Millionen erwerbsfähige Bürgergeldempfänger in Arbeit zu bringen.

    Da stimme ich dir absolut zu. Hieße aber auch, man würde ernsthaft versuchen, 62jährige zu vermitteln, was nicht getan wird.

    Gerade ging es noch darum Kosten einzusparen und im nächsten Schritt werden Kosten einfach auf einen anderen Träger der Sozialversicherung abgewälzt.

    Das spart doch massiv Kosten ein. Zum einen liegt die Rente unter dem Arbeitslosengeld, und in diesem Alter gibt es dann auch noch Abschläge.

    Das bedeutet über entsprechend niedrigere Rentenanpassungen (der aktuelle Rentenwert steigt weniger stark) würden die aktuellen und künftigen Rentner weniger Rente bekommen als ohne die Änderung der Formel.

    Was ja auch das Ziel der Reform ist, man möchte ja Geld einsparen.

    Ursache ist, dass die Sozialversicherungen Leistungen zahlen sollen, die nie durch Beiträge gedeckt waren.

    *hüstel* Familienversicherung

    Teilweise werden da sehr großzügige Abfindungen gezahlt, damit ein AN ausscheidet. Und die Bereitschaft dann einen möglicherweise schlecht bezahlten Hilfsjob anzunehmen hält sich auch in Grenzen. Dazu kommt dann, dass die Arbeitsagenturen zumindest lt. Aussage meiner Bekannten auch keinerlei Druck ausüben einen 63-jährigen 'Arbeitslosen' neu vermitteln zu wollen. So geht man dann nach der 2-jährigen 'Arbeitslosigkeit' mit 65 in Rente.

    Das ist ein Schlupfloch, dass man definitv schließen sollte. z.B. durch eine Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit über 60.