Neuerungen in der privaten Krankenversicherung

  • Der Trick mit der Teilrente ist jetzt vom Tisch.

    Ist mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege geändert worden.

    Wer zurück will, der muss das vor Rentenbeginn regeln.

    Kannst Du das bitte mal für Normalbürger erläutern?

    Was sind eigentlich die Vorteile einer 100%-Rente im Vergleich zu einer 99,99%-Rente. Kann man letzteres nicht dauerhaft machen?

  • Kannst Du das bitte mal für Normalbürger erläutern?

    Ab 55 ist es bekanntermaßen schwierig aus der pKV in die gKV zu wechseln. Bisher gab es aber die Möglichkeit über die Teilrente.

    A ist 65, pKV-versichert, bezieht 1.000 EUR Rente und will zurück in die gKV.

    Bisher wäre der Weg gewesen:

    A beantragt die Auszahlung der Rente als Teilrente, verringert somit das Einkommen soweit, dass die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung über B eingehalten sind und wird damit familienversichert. Dann wird die pKV unter Hinweis auf die Familienversicherung beendet. Hinterher kann man die Rente wieder als Vollrente beziehen, bleibt aber in der gKV (wahrscheinlich als freiwilliges Mitglied).

    Mit der Gesetzesänderung funktioniert das jetzt so nicht mehr.

  • Was sind eigentlich die Vorteile einer 100%-Rente im Vergleich zu einer 99,99%-Rente. Kann man letzteres nicht dauerhaft machen?

    Die Altersrente als Vollrente ist zunächst der Standardfall, bietet das Maximum an laufenden Rentenbezug und führt ab Erreichen der Regelaltersgrenze zur Versicherungsfreiheit. Sie schliesst aber den Bezug von Krankengeld aus, kann aber erforderlich sein, damit eine bAV zur Auszahlung kommt.

    Die Teilrente ist ein Gestaltungsrecht und kann auch dauerhaft bezogen werden. Insbesondere wenn man gewisse Einkommensgrenzen einhalten will (z. B. um einen Beihilfeanspruch über den Ehegatten zu haben), kann das von Vorteil sein. Ansonsten wäre die Ausübung von Pflege nach Erreichen der Regelaltersgrenze so das klassische Beispiel für einen Einsatz der Teilrente.

  • Der Trick mit der Teilrente ist jetzt vom Tisch.

    Ist mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege geändert worden.

    Solche "Tricks" existieren meist nur in hochkomplexen Systeme mit diversen Untiefen und ständigen Nachbesserungen oder Verschlimmbesserungen am und im System. Da drängen sich zwangsläufig Parallelen zum deutschen Steuerrecht auf ...

    Für meinen Teil bin ich daher heilfroh und glücklich dem direkten Kontakt mit einem bürokratischen Monster und Minenfeld wie dem deutschen SGB beispielsweise, so gut wie ganz aus dem Wege gegangen zu sein.

    Kannst Du das bitte mal für Normalbürger erläutern?

    Dem Normalbürger dürften in derart bürokratisch vermintem Terrain nur der Rat - notfalls der professionelle - eines Fachmanns (Profis) weiterhelfen. Nicht anders als auch bei steuerlichen Fragen.

    Ab 55 ist es bekanntermaßen schwierig aus der pKV in die gKV zu wechseln. Bisher gab es aber die Möglichkeit über die Teilrente.

    A ist 65, pKV-versichert, bezieht 1.000 EUR Rente und will zurück in die gKV.

    Bisher wäre der Weg gewesen:

    A beantragt die Auszahlung der Rente als Teilrente, verringert somit das Einkommen soweit, dass die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung über B eingehalten sind und wird damit familienversichert. Dann wird die pKV unter Hinweis auf die Familienversicherung beendet. Hinterher kann man die Rente wieder als Vollrente beziehen, bleibt aber in der gKV (wahrscheinlich als freiwilliges Mitglied).

    Mit der Gesetzesänderung funktioniert das jetzt so nicht mehr.

    Gab es denn so viele, die das a) wollten und b) den Weg ("Trick") auch kannten und c) dabei die Familienversicherung griff und schließlich d) der Gesetzgeber sich schließlich zum Eingreifen veranlaßt sah oder sogar sehen mußte ... ?

  • Kannst Du das bitte mal für Normalbürger erläutern?

    Ab 55 ist es bekanntermaßen schwierig, aus der pKV in die gKV zu wechseln. Bisher gab es aber die Möglichkeit über die Teilrente.

    A ist 65, pKV-versichert, bezieht 1.000 EUR Rente und will zurück in die gKV.

    Bisher wäre der Weg gewesen:

    A beantragt die Auszahlung der Rente als Teilrente, verringert somit das Einkommen soweit, dass die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung über B eingehalten sind und wird damit familienversichert. Dann wird die pKV unter Hinweis auf die Familienversicherung beendet. Hinterher kann man die Rente wieder als Vollrente beziehen, bleibt aber in der gKV (wahrscheinlich als freiwilliges Mitglied).

    Mit der Gesetzesänderung funktioniert das jetzt so nicht mehr.

    Das funktioniert mit der Gesetzesänderung jetzt nämlich wie genau?

    Der Sozialversicherungsfachmann weiß das natürlich, der braucht nur einen Halbsatz Hinweis, dann weiß er, was gemeint ist und wie der Hase dann läuft. Der Normalmensch (und ich rechne mal die meisten Mitforisten in diese Kategorie) braucht eine etwas ausführlichere Erklärung.

  • Bisher wäre der Weg gewesen:

    Der neue Weg ist also:

    Einen Kleinjob machen, in die GKV wechseln und dann leicht verspätet in die Rente gehen? Klingt nicht nach einer wesentlich höheren Latte.

    Dem Normalbürger dürften in derart bürokratisch vermintem Terrain nur der Rat - notfalls der professionelle - eines Fachmanns (Profis) weiterhelfen.

    Oder ein Finanztip-Forum, in dem man schnell und kompetent fachliche Informationen bekommt.

  • Oder ein Finanztip-Forum, in dem man schnell und kompetent fachliche Informationen bekommt.

    Nach meinem Dafürhalten sollten zum einen solche Regelungen (von SGB bis Steuerecht) so gestaltet sein, daß ein Normalbürger diese verstehen kann - siehe hier -

    Kannst Du das bitte mal für Normalbürger erläutern?

    ohne ein (anonymes) Special Interest-Forum im Internet bemühen zu müssen.

    Zum anderen ist das bei derartigen Hinweisen von "fremden Dritten" an "fremde Dritte" nicht ganz unproblematisch in Sachen Verifizierung, Zuverlässigkeit, Sachverhalt, Verbindlichkeit, Haftung usw.

    Von darüber hinausgehenden (Abgrenzungs)Problemen ganz abgesehen; siehe hier:

    Zum anderen unterscheiden sich solche Hinweise oder Ratschläge in Sachen Finanzen von beispielsweise einer rechtlichen Beratung (siehe Richtung Rechtsberatungsgesetz (RBerG) bis 2008 und ab 2009 das modernere Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) - nur aus der Erinnerung).

    Es heißt zwar im Volksmund, daß die "Hoffnung zuletzt stirbt" - die Hoffnung auf einen Status Quo wie oben in Abs. 1 beschrieben habe ich aber hierzulande schon vor vielen Jahren aufgegeben bzw. für mich sterben lassen.

  • Der neue Weg ist also:

    Einen Kleinjob machen, in die GKV wechseln und dann leicht verspätet in die Rente gehen? Klingt nicht nach einer wesentlich höheren Latte.

    Oder man meldet einfach einen Wohnsitz in den Niederlanden, wird dort GKV-Versicherungspflichtig und kehrt als EU-Rückkehrer nach Deutschland in die GKV zurück.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist