Kinderdepot - Nachteile BaFög und Krankenversicherung

  • Es geht um das Depot meines Sohnes. Ich möchte ihm gerne jährlich einige Positionen aus meinem Depot übertragen und frage mich, wie viele Kapitalerträge ich dann im Junior-Depot realisieren kann, ohne dass die GKV meckert.

    Bekommt Dein Sohn denn BAFöG? Fürs BAFöG gibts eine enge Vermögensgrenze.

  • Bekommt Dein Sohn denn BAFöG? Fürs BAFöG gibts eine enge Vermögensgrenze.

    Nein deutlich jünger.

    Die Ratio ist, anstatt regelmäßig zu für ihn zu sparen Anteile aus meine Depot an ihn zu übertragen. Die werden dann unter Nutzung des FiFo Prinzips mit seinen Steuerfreibeträgen ohne Abgst. verkauft und wieder für ihn angelegt (und bleiben natürlich auch da).

    Die Frage ist dann für mich nur, bis zu welchem Betrag man das ausreizen kann vor dem Hintergrund der Familienversicherung.

    12x535 + 1000 Sparerpauschbetrag oder zusätzlich noch die Teilfreistellung?

  • 12x535 + 1000 Sparerpauschbetrag oder zusätzlich noch die Teilfreistellung?

    Frag einfach Deine Krankenkasse und vergiß nicht, sie darauf hinzuweisen, daß Du die Einkünfte gern ohne Teilfreistellung berücksichtigt haben möchtest (was sich steuersystematisch ja begründen läßt).

    :)

  • Hmpf , so derbe würde ich es nicht ausdrücken.

    Aber das den Kindern die Freude und der Stolz durch das erste selbst verdiente Geld genommen wird, weil da vorher schon ein dickes leistungloses Depot rumliegt finde ich sehr schade.

    Das Gefühl der ersten selbstverdienten 1000 Mark die Ich mir selber erarbeitet habe werden diese Jungen Menschen nie haben.

    Müssen die Eltern wissen was sie mit Ihrem Geld und ihren K8ndern machen.

  • Horst Talski

    Wir waren damals drei beste Freunde, alle am 01.09. eine Ausbildung begonnen und den Rausch Ende des Septembers als das erste Gehalt auf dem Konto war, haben wir bis heute nicht vergessen. Geil wars 8o

    Es ist fast wie im richtigen Leben, deswegen heißt das hier auch Erde und nicht Paradies.

  • Was da ja auch noch die Frage wäre, sind es 535 EUR im Monat oder 6.420 EUR im Jahr (egal, in welchem Monat wieviel davon anfällt)? Wenn ich da z.B. an einen thesaurierenden ETF denke, da gibt es, dank Vorabpauschale, nur in einem Monat im Jahr einen Kapitalertrag. Da würde es einen enormen Unterschied machen, ob die Grenze 535 EUR sind (weil 535 EUR im Monat maximal) oder 6.420 EUR (im Jahr insgesamt bis zu 12 x 535 EUR, egal wie es verteilt ist).

    EDIT: Ab 1. Januar 2026 steigt die Grenze übrigens auf 565 EUR monatlich, also 6.780 EUR im Jahr.

  • 4.236 € ??

    Wie kommst du denn eigentlich auf diesen Betrag?

    Konkret zur berüchtigten Vorabpauschale:

    Das würde erst bei Anlagesummen über 520.000 € interessant werden. Wenn keine anderen Einkünfte zusätzlich vorliegen.

    Es wird von der Krankenkasse das gesamte Jahr in Summe beleuchtet.

    Wenn ein Zehnjähriger im Mai zum Beispiel 9000 € Dividenden kassiert, ist der für das ganze Jahr komplett raus.

  • 4.236 € ??

    Wie kommst du denn eigentlich auf diesen Betrag?

    Das habe ich hinterher editiert - es war ein Zahlendreher, 12 x 353 statt 535. Sorry für die Verwirrung, es war noch früh am Morgen. ^^

    Es wird von der Krankenkasse das gesamte Jahr in Summe beleuchtet.

    Steht das irgendwo, dass die Grenze eben nicht 535 EUR im Monat sondern 6.420 EUR im Jahr sind?

    Konkret zur berüchtigten Vorabpauschale:

    Das würde erst bei Anlagesummen über 520.000 € interessant werden. Wenn keine anderen Einkünfte zusätzlich vorliegen.

    Genau, deshalb meinte ich ja, wenn jemand seinem Kind größere Beträge zukommen lassen will und dennoch möglichst unterhalb der Grenze der Familienversicherung bleiben, dann wäre ein thesaurierender ETF günstiger als ein ausschüttender (eben vorausgesetzt, es kommt bei der Grenze nur auf die Erträge pro Jahr und nicht pro Monat an).

  • Er wollte wissen, wie die Teilfreistellung sich auswirkt.

    Vorsicht, es folgt Laienmeinung:

    Unter 2.2.3 S.21f steht ganz oben, dass Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags einzubeziehen sind. Ganz unten steht, dass die Bruttobeträge anzusetzen sind und es wird auf 2.2 verwiesen. Dort steht S.9 u.a., dass die Einkünfte nach §32d EStG anzusetzen sind. Diese sind nach §20 Abs.1 S.3 EStG die Investmenterträge gemäß §16 InvStG. Die Teilfreistellung nach §20 InvStG kommt in dieser Kette nicht vor.

    Quellen
    § 32d EStG - Einzelnorm
    § 20 EStG - Einzelnorm
    § 16 InvStG - Einzelnorm
    § 20 InvStG - Einzelnorm

  • Genau, deshalb meinte ich ja, wenn jemand seinem Kind größere Beträge zukommen lassen will und dennoch möglichst unterhalb der Grenze der Familienversicherung bleiben, dann wäre ein thesaurierender ETF günstiger als ein ausschüttender

    Stell dir bitte mal vor, von welchen Summen wir sprechen.
    Hängt natürlich von der Ausschüttungs-Höhe ab. Aber wir sprechen dann schon im Regelfall von 300.000-400.000 € Volumen.
    Kann natürlich vorkommen.

  • Die Regelung findet sich hier direkt über dem Punkt 2 verlinkt https://www.finanztip.de/gkv/verdienstg…enversicherung/

    Nö, da steht das nicht.

    Gräbt man tiefer, könnte man durchaus auf folgende Auffassung stoßen: Das Teileinkünfteverfahren beruht darauf, daß der Kapitalertrag in anderen Ländern oder in Deutschland bereits vorversteuert ist, also beispielsweise die Aktiengesellschaft bereits Steuer auf die Dividende bezahlt hat (in Deutschland oder im Ausland), bevor sie sie an den Aktionär ausgezahlt hat. Gleichwohl ist der gesamte Bruttobetrag dem Kapitalanleger zuzuordnen. Es ist ja in Ordnung, daß er die Steuer angerechnet bekommt, die die Aktiengesellschaft bereits vorab gezahlt hat. Aber die Aktiengesellschaft hat ja keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Ausschüttung bezahlt. Also muß der Anleger das nun nachholen.

    Das findet sich zwar expressis verbis zwar nicht etwa in diesem langen legalesischen Text, aber dort steht sehr wohl eine Aussage zu einem anderen Teileinkünfteverfahren, dessen Bewertung man übertragen könnte.

    Ich bin kein Jurist, vielleicht irre ich mich ja. Ich weiß aber, daß Krankenversicherungen ein einnehmendes Wesen haben und würde - sofern ich betroffen wäre - lieber auf Nummer sicher gehen als an die Kante zu treten mit der Gefahr, hinunterzufallen. Ich darf in diesem Zusammenhang erinnern an Fälle, in denen Krankenkassen die Entnahme von Sparvermögen als Einnahmen rechnen und diese dann verbeitragen wollten.

  • Stell dir bitte mal vor, von welchen Summen wir sprechen.
    Hängt natürlich von der Ausschüttungs-Höhe ab. Aber wir sprechen dann schon im Regelfall von 300.000-400.000 € Volumen.
    Kann natürlich vorkommen.

    Ja, klar sind das enorme Beträge, wo man mit 1.000 EUR einmalig als Startbetrag zur Geburt und 100 EUR im Monat Sparrate niemals bis zum 18. Geburtstag hinkommt.

    Aber wenn jemand schon fragt, ob die 30% Teilfreistellung berücksichtigt werden, dann geht es bei demjenigen vielleicht wirklich um große Beträge, wo das einen Unterschied macht.

  • Aber wenn jemand schon fragt, ob die 30% Teilfreistellung berücksichtigt werden, dann geht es bei demjenigen vielleicht wirklich um große Beträge, wo das einen Unterschied macht.

    Klar. Nur dann ist eben richtige Präzionsarbeit beim Thema Familienversicherung gefragt. Meine Kinder sind glücklicherweise privat versichert und da nur beim Thema Pflegeversicherung tangiert.

  • Ich weiß nicht genau, wie im Moment die Einkommensgrenzen sind, aber grundsätzlich ja, wenn ihr drüber seid, bekommt euer Kind kein Bafög (unabhängig von der Höhe seines eigenen Vermögens).

    Bei lächerlichen 1690 Euro netto.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist