Rennende Katze
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Die ersten Weihnachtsmärkte werden aufgebaut (einige leider auch schon wieder abgebaut), das Jahr neigt sich dem Ende zu. Höchste Zeit, Dir zu überlegen, wie Du Deine Ausgaben geschickt planst und welche Steuervorteile oder Förderungen Du dieses Jahr noch kriegst.

Ob Du Ausgaben vorziehen oder lieber aufschieben solltest, hängt davon ab, wie das Jahr für Dich lief. Hat Dich Corona Umsätze oder Aufträge gekostet, warst Du vielleicht in Kurzarbeit, lief das Jahr also finanziell schlecht für Dich, dann verschiebe steuerlich abzugsfähige Ausgaben lieber ins nächste Jahr, wenn Dein Steuersatz (hoffentlich) höher sein wird.

Punkt 1: Kosten für Handwerker und Dienstleister gut verteilen

Fürs Schornsteinfegen, den Winterdienst, Pflegeleistungen, Putzen oder Reparaturen im Haushalt gibt es einen Höchstbetrag, den Du ansetzen kannst: maximal 20.000 Euro pro Jahr an Arbeits- und Fahrtkosten. Ein Fünftel davon kannst Du von der Steuer absetzen.

Zusätzlich kannst Du Dir noch bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung für Handwerkerkosten sichern. Allerdings nur für unbar gezahlte Lohnkosten, nicht fürs Material. Hast Du den Höchstbetrag schon erreicht, solltest Du weitere Arbeiten bis 2022 verschieben. Entscheidend ist, wann Du zahlst: Du kannst Rechnungen auch aufteilen.

Punkt 2: Gesundheitskosten: Alles bündeln

Kosten für Brille, Zahnersatz, Kur, Bestattungen oder die Wiederbeschaffungskosten der Flutopfer nennt man treffend außergewöhnliche Belastungen. Krankheitskosten musst Du Dir ärztlich attestieren lassen. Diese solltest Du möglichst in einem Jahr bündeln, um Deine individuelle Grenze der „zumutbaren Belastung“ zu überspringen. Die kann je nach Gehalt und Familienstand ein paar Hundert oder auch mehrere Tausend Euro betragen. Wenn Du also dieses Jahr schon viele Gesundheitsausgaben hast, lohnt es sich vielleicht, Dir noch schnell eine neue Brille verschreiben zu lassen und sie vor Silvester zu bezahlen.

Punkt 3: Corona-Bonus: Frag den Chef

Falls sich Deine Chefin noch in diesem Jahr zu einem Extra-Bonus bereiterklärt, der nicht in Deinem Arbeitsvertrag steht, bleiben davon bis zu 1.500 Euro frei von Steuern und Sozialversicherung. Leider gilt der Freibetrag nur für 2020 und 2021 zusammengerechnet.

Rennender Hund
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Punkt 4: Riester und Rürup: Die Zahlung prüfen

Wer mit Riester fürs Alter vorsorgt, bekommt die volle Förderung vom Staat nur, wenn er mindestens 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos minus Förderung einzahlt. Hat sich Dein Gehalt erhöht oder ist eine Kinderzulage entfallen, solltest Du die Zahlung bis Jahresende aufstocken. Vor allem Selbständige können mit einer Einzahlung in einen Rürup-Vertrag vor Jahresende ihre Steuerlast enorm senken.

Punkt 5: Freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen

Selbständige können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Warst Du schon gesetzlich rentenversichert, hast aber keine fünf Jahre vollgekriegt, kann sich das sehr lohnen – andernfalls verschenkst Du bestehende Ansprüche. Noch bis Ende März kannst Du für 2021 Beiträge freiwillig einzahlen. Dann profitierst Du auch von der besonderen Steigerung der Rentenansprüche um mehr als 5 Prozent, die im Sommer erwartet wird.

Punkt 6: Sonderabschreibung für Vermieter sichern

Noch bis Jahresende musst Du einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellen, wenn Du neuen Wohnraum schaffst und diesen mindestens zehn Jahre vermietest. So kannst Du Dir hohe Sonderabschreibungen sichern.

Punkt 7: Wohnungsbauprämie beantragen

Die Verdienstgrenze für die Wohnungsbauprämie wurde um ein Drittel erhöht auf jetzt 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Paare. Auch die Prämie selbst wurde erhöht. Die Prämie wird vom Staat für Bausparer gezahlt. Vielleicht lohnt sich das jetzt auch für Dich.

Weitere Tipps, was Du zum Jahresende noch erledigen solltest, zu Dienstwagen, Freistellungsaufträgen, Computern fürs Homeoffice und anderem mehr findest Du in unserem umfangreichen Ratgeber.

Finanztip-Redaktion
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2 Kommentare

  1. Was für viele Finanztip-Leser sicherlich auch interessant ist, ist der Verkauf von Aktien oder ETFs vor dem Jahresende, um etwaige Freibeträge auszuschöpfen.

    Das ist zwar eigentlich nur ein Rechenexempel und eine Abwägung von Steuervorteilen versus Gebühren/Spreads. Aber immerhin lassen sich so doch ganz schön Steuern sparen, siehe: https://depotstudent.de/etf-verkauf-am-jahresende-steuern-sparen-durch-verkaufen-und-wieder-kaufen/

    Für mich persönlich ist das auch eine Frage von Nutzen und Aufwand. Aber ich denke für viele Anleger kann das schon interessant sein.

    Grüße

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