Winterdienst absetzen So sparst Du Steuern mit dem Winterdienst
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Zwar passierte es zuletzt immer seltener. Doch noch immer können Schnee und Eis Innenstädte in schöne Winterlandschaften verwandeln und zugleich für Fußgänger und Radfahrer tückisch sein. Deshalb schreiben die meisten Kommunen vor, dass Hauseigentümer die Gehwege vor dem Gebäude räumen müssen. Die gute Nachricht: Teile der Kosten dafür lassen sich von der Steuer absetzen.
Viele Hausbesitzer beauftragen einen professionellen Winterdienst, der die Räum- und Streupflicht übernimmt. Vermieter können die Kosten dafür über die Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben.
Sowohl Mieter als auch Eigentümer können die Ausgaben für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung in ihrer Steuererklärung geltend machen und sich so einen Teil davon vom Fiskus zurückholen.
Abzugsberechtigt ist immer die Person, die die Kosten hierfür getragen hat. Das kann also entweder die Hausbesitzerin sein, die das Geld überwiesen und eine Rechnung dafür erhalten hat. Oder der Mieter, der die Kosten über die Nebenkostenabrechnung indirekt gezahlt hat.
Falls Du zur Schneeräumung von öffentlichen Straßen und Gehwegen verpflichtet bist und dafür einen Dienstleister beauftragst, kannst Du ein Fünftel der Lohnkosten, also 20 Prozent, steuerlich absetzen. Dafür musst Du diese Kosten in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eintragen. Insgesamt darfst Du in der Einkommensteuererklärung pro Jahr maximal 20.000 Euro an haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen. Das heißt: Du kannst bis zu 4.000 Euro direkt von Deiner Steuerschuld abziehen.
Neben dem Winterdienst darfst Du als Mieter auch die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Ausgaben für die Gartenpflege, den Hausmeister oder die Treppenhausreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Haushaltsnahe Dienstleistungen.
Bis 2014 akzeptierten die Finanzämter nur die Kosten für den Winterdienst, die direkt auf dem Grundstück angefallen sind. Lohnkosten für das Räumen der öffentlichen Gehwege oder der Straße galten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung, weil sie außerhalb des Haushalts entstanden seien.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte aber bereits im März 2014 entschieden, dass eine Leistung nicht zwangsläufig „im Haushalt“ anfallen muss, um als haushaltsnah zu gelten (Az. VI R 55/12). Es genüge, wenn die Arbeit „zum Nutzen des Haushalts“ erledigt werde, urteilte der BFH.
Das akzeptieren auch die Finanzämter. Im Schreiben vom 9. November 2016 des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurde der Winterdienst explizit in den Katalog der haushaltsnahen Dienstleistungen aufgenommen. Allerdings gilt das nach einer anderen BFH-Rechtsprechung nur für die Kosten, die auf den Gehweg entfallen, nicht aber für Arbeiten auf einer befahrbaren Straße. Details kannst Du in einem BMF-Schreiben vom 1. September 2021 nachlesen.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos