Sturm
Bild: Animaflora, Getty Images

Am Wochenende hat Orkan „Sabine“ für Verkehrschaos gesorgt. Die Deutsche Bahn stellte zeitweise ihren Zugbetrieb ein, aus Sicherheitsgründen wurden auch viele Flüge gestrichen. Was Sie tun können, wenn Sie von Verspätungen betroffen sind oder Schäden zu beklagen haben, erfahren Sie in unserer Übersicht.

Muss ich zur Arbeit kommen, obwohl es stürmt?

Grundsätzlich ja, denn ein „Sturmfrei“ gibt es ebenso wenig wie ein „Hitzefrei“ im Sommer. Als Arbeitnehmer tragen Sie das sogenannte Wegerisiko und sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Schneit oder stürmt es, sollten Sie für Ihren Arbeitsweg mehr Zeit einplanen. Falls Sie sich trotzdem verspäten, informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig.

Gibt es dagegen eine akute Unwetterwarnung für den Weg zum Arbeitsplatz, sprechen Gewerkschaften in diesem Fall von einer „begründeten Arbeitsverhinderung“. Das heißt, Sie dürfen der Arbeit fernbleiben, haben aber keinen Anspruch auf Lohn. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Personalabteilung, was für Sie gilt. Falls Sie Ihre Arbeit auch von zu Hause erledigen können, fragen Sie am besten Ihren Chef, ob Sie während der stürmischen Tage im Home Office arbeiten dürfen.

Mein Zug ist ausgefallen, bekomme ich mein Geld zurück?

Wenn Sie ein Ticket für die Zeit zwischen Sonntag dem 9. Februar und Dienstag den 11. Februar gebucht haben und wegen Sabine nicht nutzen konnten, können Sie diese noch bis Dienstag, den 18. Februar flexibel einsetzen oder kostenfrei stornieren. Das gilt auch für Fahrscheine mit Zugbindung. Auch Sitzplatzreservierungen können Sie kostenlos umtauschen.

Für eine Stornierung sollten Sie dieses Formular der Bahn nutzen.

Mein Flug wurde gestrichen, was kann ich tun?

Ab drei Stunden Verspätung oder bei gestrichenen Flügen muss die Fluggesellschaft grundsätzlich eine Entschädigung zahlen. „Grundsätzlich“ bedeutet im Juristendeutsch jedoch, dass es Ausnahmen gibt. Extrem schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand – und ist damit eine dieser Ausnahmen. Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie dann nicht.

Sie können aber gestrichene Flüge kostenlos umbuchen oder stornieren. Außerdem haben Sie Anrecht auf Verpflegung, falls Sie am Flughafen festsitzen. Mehr dazu im Ratgeber.

Wer zahlt, wenn mein Auto beschädigt wurde?

Wenn Ihr Auto teil- oder vollkasko versichert ist, sind Sie bei Sturmschäden auf der sicheren Seite. Die Teilkasko zahlt Schäden, die unmittelbar durch den Sturm entstehen. Also Beulen, Dellen oder eine kaputte Windschutzscheibe durch heruntergefallene Äste, Steine oder Dachziegel. Als Sturm gelten aus Versicherersicht alle Winde ab der Stärke 8. Wenn Sie Ihr Auto dadurch beschädigen, dass Sie einen Unfall mit einem auf der Straße liegenden Hindernis haben – etwa einem großen Ast –, zahlt jedoch nur eine Vollkasko-Versicherung. Haben Sie nur eine Haftpflichtversicherung, kommt diese überhaupt nicht für Ihre Sturmschäden auf.

Geld kann es trotzdem geben. Nämlich, wenn Sie Schadensersatz geltend machen können. Zum Beispiel gegenüber einem Hauseigentümer, von dessen Dach Ziegel gefallen sind. Oder gegenüber einem Grundstückinhaber, von dessen Baum Äste auf Ihr Fahrzeug gekracht sind.

In jedem Fall gilt: Sichern Sie vor Ort Beweise, wenn Sie einen Schaden feststellen. Machen Sie Fotos und bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf. Fahren Sie erst dann zur Werkstatt.

Der Sturm hat mein Haus beschädigt. Und jetzt?

Was die Kasko fürs Auto ist, ist die Wohngebäudeversicherung für das Haus. Sie zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Weil bei Häusern viel auf dem Spiel steht, ist eine solche Versicherung ein Muss für Hausbesitzer. Auch hier gilt: Fotografieren Sie den Schaden und informieren Sie Ihre Versicherung, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Schäden am Inventar Ihrer Wohnung zahlt Ihre Hausratversicherung. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen übernimmt die Elementarschadenversicherung.

Und wenn andere Schadensersatz fordern?

Hat ein Dachziegel Ihres Hauses oder ein Baum aus Ihrem Garten Passanten oder Nachbarn verletzt, springt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung ein. Sind Sie Vermieter, Mitglied einer Eigentümergemeinschaft oder Besitzer eines unbebauten Grundstückes, sollten Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben.

Max Mergenbaum
Autor

Stand:

Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

1 Kommentar

  1. Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen 🙂

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