Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung Gut abgesichert für unter 5 Euro im Monat

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für alle möglichen Schäden, die Du oder eine mitversicherte Person verursacht haben. Vor allem, wenn Menschen verletzt werden, kann das teuer werden.
  • Eine gute private Haft­pflicht­ver­si­che­rung springt außerdem ein, wenn ein anderer Dir einen Schaden zufügt, für den er nicht aufkommt. Zudem wehrt sie unberechtigte Forderungen gegen Dich ab.
  • Auszubildende und Studierende sind meist über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert – sogar, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen.

So gehst Du vor

  • Falls Du noch keine hast: Schließ jetzt eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab. Eine gute bekommst Du schon für etwa 30 bis 50 Euro im Jahr.
  • Falls Du schon eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung hast: Vergleich alle zwei bis drei Jahre die Beiträge, denn Wechseln kann sich lohnen. Die Leistungen neuer Tarife verbessern sich stetig, manchmal sinken die Beiträge.
  • Wir haben für Dich sehr gute und günstige Tarife herausgesucht. Wir empfehlen „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse und „T23-Optimum“ der Degenia.

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Deine Waschmaschine läuft aus und verursacht bei den Nachbarn unter Dir einen Wasserschaden. Oder Dir fällt das Telefon eines Freundes herunter und ist dann ein Totalschaden. Für alle durch Dich oder eine mitversicherte Person verursachte Schäden musst Du aufkommen. Vor allem bei Personenschäden können Dich die entstehenden Kosten ruinieren. Damit das nicht passiert, solltest Du unbedingt eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben. Hier erfährst Du, wie Du eine gute findest und wann es sich lohnen kann, den Vertrag zu wechseln.

Was versichert die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Mit einer Privathaftpflicht sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Ein Großteil der Sachschäden kostet maximal ein paar Tausend Euro. Richtig teuer kann es dagegen werden, wenn Menschen verletzt werden.

Ein Beispiel: Eine Radfahrerin stürzt Deinetwegen. Sie muss ins Krankenhaus und anschließend mehrere Wochen in die Reha. Dann zahlst Du nicht nur Schmerzensgeld und die Behandlung, sondern auch den Verdienstausfall der Radlerin – also den Vermögensschaden, der ihr entsteht, weil sie nicht arbeiten kann. Kommt es zu bleibenden Schäden bei der Radlerin, wird sie eventuell pflegebedürftig, musst Du als Verursacher auch für Folgekosten aufkommen. Stirbt die Radfahrerin durch Dein Verschulden, können die Forderungen der Hinterbliebenen in die Millionen gehen. Du haftest für den entstandenen Schaden – und zwar bis zu Deiner ​​​​​​​persönlichen Pfändungsgrenze. Bist Du haftpflichtversichert, übernimmt die Ver­si­che­rung sämtliche Forderungen. Einzelheiten dazu, was die Haftpflicht alles ​​​​​​​zahlt, erfährst Du in unserem Ratgeber weiter unten.

Aber die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernimmt nicht nur die Kosten für Schäden, die Du verursachst. Sie beinhaltet auch eine passive Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Das bedeutet: Verlangt jemand von Dir Schadensersatz für einen Schaden, den Du nicht verursacht hast, kümmert sich Deine Privathaftpflicht darum, diese ​​​​​​​unberechtigten Forderungen abzuwehren.

Achtung: Willst Du nach Italien zum Skifahren, musst Du eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung vorweisen. Lass Dir das entsprechende Formular vor Deinem nächsten Urlaub von Deinem Versicherer ausstellen. Wirst Du ohne entsprechende Absicherung auf der Piste erwischt, musst Du zwischen 100 und 150 Euro Strafe zahlen.

Was die Privathaftpflicht nicht abdeckt:

  • Verletzungen am eigenen Körper, die Du Dir selbst zugefügt hast

  • vorsätzlich verursachte Schäden

  • Schäden aus strafbaren Vergehen

  • Geldstrafen und Schäden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten

  • Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt

  • Schäden verursacht durch Hunde oder Pferde

Welche Tarife einer privaten Haftpflicht empfiehlt Finanztip?

Wir haben im November und Dezember 2023 sehr gute Tarife von privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rungen untersucht und halten drei Tarife für besonders empfehlenswert.

Der Tarif „Relax“ von Friday bot in allen unseren Testprofilen günstige Beiträge. Ab dem 01. Januar 2025 kannst Du diesen Tarif nicht mehr neu abschließen, weshalb wir diesen Tarif nicht mehr empfehlen. Für alle, die bereits Kunden sind, ändert sich zunächst nichts.

Auch der Tarif „Einfach Besser“ der Haftpflichtkasse war wie im vergangenen Test in der Spitzengruppe. Du zahlst 52 Euro im Jahr, 47 Euro bei digitaler Vertragsführung, unabhängig vom Familienstand. Der Tarif gilt, wenn Du 125 Euro Selbstbeteiligung auswählst, keine Vorschäden hast und einem Lastschriftverfahren zustimmst. Senioren zahlen 1 Euro weniger. Damit schneidet der Tarif vor allem für Familien gut ab.

Der dritte empfehlenswerte Tarif ist der „T23-Optimum“ der Degenia. Familien müssen mit gut 51 Euro im Jahr, bei 150 Euro Selbstbeteiligung, minimal mehr zahlen als bei den anderen beiden Emp­feh­lungen. Bei Singles und Paaren liegt der Beitrag in der Mitte. Mit gut 40 Euro im Jahr besonders günstig ist dieser Tarif für Alleinerziehende.

Update: Im September 2024 haben wir die Beiträge unserer Emp­feh­lungen geprüft und in der Tabelle weiter unten aktualisiert. Lediglich bei Friday Relax haben sich die Beiträge für Versicherte mit Kind leicht verändert. An unserer Emp­feh­lung ändert diese minimale Veränderung nichts.

Unsere Emp­feh­lungen aus dem vergangenen Test im Jahr 2021, die Barmenia und die Alte Leipziger, sind weiterhin gute Tarife. Jedoch hat die Stiftung Warentest bei ihrem aktuellen Test, auf dem unsere Untersuchung beruht, ihre Kriterien verschärft. Dadurch schafften es die Barmenia und die Alte Leipziger nicht mehr in die Grundgesamtheit von sehr guten Tarifen mit hohem Leistungsumfang. Wer einen Vertrag bei diesen Anbietern hat, muss sich jedoch keine Sorgen machen. Die Leistungen sind laut unserer Analyse dennoch gut und entsprechen unseren Mindestkriterien. Grundsätzlich ist es allerdings für jeden sinnvoll, ab und an alte Verträge zu prüfen, mit neuen zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln.

Einzelheiten zu unserem Privathaftpflicht-Vergleich findest Du unten im Abschnitt So haben wir getestet.

Die Haftpflichtkasse
Tarif Einfach Besser
  • günstiger Beitrag für alle, vor allem für Familien
  • sehr guter Tarif (Stiftung-Warentest-Note 1,0)
  • Best-Leistungs-Garantie, im Tarif als „Erweiterte Vorsorge“ bezeichnet
  • Deckungssumme: 50 Mio. € pauschal, je geschädigter Person 10 Mio. €
Degenia T23-Optimum
Degenia
T23-Optimum
  • günstige Beiträge, vor allem für Alleinerziehende
  • sehr guter Tarif (Stiftung-Warentest-Note 0,9)
  • Best-Leistungs-Garantie
  • Deckungssumme: 50 Mio. € pauschal, je geschädigter Person 15 Mio. €

Was kostet eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Eine sehr gute Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bekommst Du als Single bereits für gut 30 Euro im Jahr, Familien müssen nicht viel mehr als 50 Euro pro Jahr zahlen. Die verschiedenen Ver­si­che­rungen unterscheiden sich aber durchaus – sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen –, wobei die teuersten Tarife nicht unbedingt die besten Leistungen haben.

Wichtige Unterschiede zwischen den Tarifen liegen zum Beispiel in der vereinbarten Ver­si­che­rungs­sum­me, also der Höchstsumme, bis zu der Schäden übernommen werden. Oder der Frage, ob Du Geld bekommst, wenn Dir jemand einen Schaden zufügt, diesen aber nicht bezahlen kann. Dann hast Du einen Forderungsausfall. Gute Tarife springen in diesem Fall ein. 

Beispielhafte Beiträge unserer emp­foh­lenen Tarife 

Anbieter/

Tarifname

Friday/Relax

Haftpflichtkasse/
Einfach Besser1

Degenia/T23-Optimum

Single

32 €47 €38 €

Familie

50 €47 €51 €

Paar über 60
Jahre 

32 €46 €247 €
alleinerziehend46 €47 €40 €

Alle Beträge gerundet. Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung (Friday und Degenia: 150 Euro, Haftpflichtkasse: 125 Euro).
1 Preis mit 10 Prozent Papierlosnachlass und Lastschriftverfahren; Preise bei Vorschäden etwas höher
2 ab 60 Jahren entfällt eine Selbstbeteiligung
Quelle: Websites der Anbieter (Stand: September 2024)

Was ist bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wichtig?

Es sind nur wenige, aber dafür wichtige Punkte, in denen sich die von uns emp­foh­lenen privaten Haftpflicht-Tarife von den vielen guten Tarifen im Markt unterscheiden. Hier die wichtigsten Punkte, auf die Du beim Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung-Vergleich achten solltest:

Ver­si­che­rungs­sum­men müssen hoch genug sein

Die oberste Regel bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist: Wähle eine möglichst hohe Deckungssumme. Eine höhere Summe kostet nur wenig mehr und zahlt sich besonders bei teuren Personenschäden aus. Weil die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, sollte auch die Deckung Deines Vertrags sehr hoch sein, denn den Rest musst Du sonst aus Deinem Privatvermögen zahlen.

Mit 50 Millionen Euro Deckungssumme bist Du sehr gut abgesichert. Achte darauf, dass außerdem je geschädigter Person mindestens 10 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das ist bei allen von uns emp­foh­lenen Tarifen gegeben.

Die Best-Leistungs-Garantie füllt den Schutz auf

Mit einer Best-Leistungs-Garantie verspricht Dir der Versicherer, sich im Schadensfall so zu verhalten wie der beste Versicherer im deutschen Markt. Wichtig wird das, wenn Du einen Schaden verursacht hast, Dein Versicherer sich aber auf den Standpunkt stellt, dieser Lebensbereich sei nicht abgesichert oder die Entschädigungsgrenze reiche nicht aus.

Wenn Du nachweisen kannst, dass ein anderer Versicherer in diesem Fall zahlt, gelten die Leistungen des anderen Versicherers auch für Deinen Vertrag. Die Best-Leistungs-Garantie hebt also den Ver­si­che­rungs­schutz auf das höchste in Deutschland erhältliche Niveau.

Die Best-Leistungs-Garantie hat aber trotzdem Grenzen. Sie gilt nur für deutsche Versicherer und nur für Leistungen auf derselben Tarifstufe. Wenn Du einen Basisschutz hast, kannst Du also nicht den Exklusivtarif eines anderen Versicherers heranziehen. Die Best-Leistungs-Garantie füllt also nur Lücken auf, die ein anderer Versicherer im Rahmen der Privathaftpflicht mit einem vergleichbaren Tarifangebot absichert.

Ein Tarif, der eine umfassende Best-Leistungs-Garantie beinhaltet, ist im Grundsatz besser als ein Tarif, der alle denkbaren Leistungen aufführt, aber auf eine Best-Leistungs-Garantie verzichtet oder diese einschränkt. Unsere Emp­feh­lungen von der Haftpflichtkasse und Degenia bieten eine Best-Leistungs-Garantie. Die Haftpflichtkasse bezeichnet diese Garantie in ihren Vertragsunterlagen als „Erweiterte Vorsorge“.

Forderungsausfall: Gut versichert, wenn andere Dich schädigen

Genauso wichtig wie eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me sind Leistungen bei Forderungsausfall. Das funktioniert wie eine umgekehrte Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Du hast einen Schaden erlitten, für den der Verursacher nicht aufkommen kann. Dann übernimmt Deine eigene Ver­si­che­rung die Kosten, einige Versicherer aber erst für Schäden ab 2.500 Euro. Bei unseren Emp­feh­lungen bekommst Du Schäden bis zu Deiner Ver­si­che­rungs­sum­me und der Forderungshöhe ersetzt.

Achte bei Deinem Haftpflicht-Vergleich auf diese Klausel. Da nicht jeder Mensch in Deutschland haftpflichtversichert ist, ist es wichtig, diese Lücke zu schließen.

Allmählichkeitsschäden für Mieter sollten versichert sein

Vor allem Mieterinnen und Mieter von Häusern und Wohnungen sollten darauf achten, dass Allmählichkeitsschäden mitversichert sind. Dabei handelt es sich um Schäden, die über die Zeit und unbemerkt zum Beispiel durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub entstehen können. Wenn Du beispielsweise beim Bohren unbemerkt eine Wasserleitung beschädigst und nun langsam kleine Mengen Wasser hinter der Wand austreten, dann entsteht allmählich ein Schaden. Oder wenn Du im Winter einige Zeit nicht zuhause bist, die Heizung abstellst und dadurch die Heizungsrohre einfrieren und beschädigt werden, kann auch das ein Allmählichkeitsschaden sein. Die Dauer, in der ein Schaden entsteht, kann dabei wenige Tage bis mehrere Jahre betragen. Wichtig ist, dass der Schaden nicht direkt auftritt oder sichtbar wird, sondern unbemerkt über eine gewisse Dauer entsteht.

Abnutzung und Verschleiß zählen nicht dazu, da diese nicht fahrlässig entstehen und kein Haftpflichtschaden sind. Bei Mietobjekten musst Du dafür auch nicht aufkommen, wenn die Abnutzung durch normalen Gebrauch entsteht.

Familien brauchen nur einen Vertrag

Wenn Du verheiratet bist oder in einer Lebenspartnerschaft lebst, reicht eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung pro Haushalt. Kinder sind bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung immer über die Eltern in einem Familienvertrag mitversichert. Kinder unter sieben Jahren sind nur mitversichert, wenn der Vertrag auch für deliktunfähige Personen gilt.

Unsere Emp­feh­lungen von Haftpflichtkasse und Degenia übernehmen auch Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern explizit, wenn ein Familienmitglied ein anderes versehentlich verletzt. Das heißt, wenn die Kran­ken­ver­si­che­rung die Behandlungskosten vom Verursacher eines Personenschadens zurückverlangt, dann übernimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung diese Regressforderungen auch, wenn verursachende und geschädigte Person gemeinsam versichert sind.

Paare, die nicht miteinander verheiratet sind, sollten darauf achten, dass die mitversicherte Person namentlich im Vertrag genannt ist.

Vereinbare eine Selbstbeteiligung

Mit einer Selbstbeteiligung kannst Du den Ver­si­che­rungsbeitrag senken. Sinnvoll sind etwa 150 Euro im Jahr. Ohne Selbstbehalt kannst Du zwar auch kleinere Schäden bei der Ver­si­che­rung melden. Allerdings kann es sein, dass der Versicherer Dir kündigt, wenn Du häufig kleinere Schäden meldest. Nach jedem Ver­si­che­rungsfall hat er ein Son­der­kün­di­gungs­recht. 

Manchmal wichtig: Schlüsselverlust und Schäden durch Datenaustausch oder Drohnen

Die Klausel zur Absicherung von Schlüsselverlust ist kein Muss, aber sie spart eine Menge Geld, falls Du den Schlüssel zu Deiner Mietwohnung oder zum Büro verlierst und dort eine Schließanlage vorhanden ist. Problematisch ist dies vor allem, wenn Dein Schlüssel auch der entsprechenden Adresse zugeordnet werden kann, zum Beispiel Deine Tasche mit Schlüssel und Deinem Ausweis abhandengekommen ist. Denn dann muss anschließend die gesamte Schließanlage im Haus ausgetauscht werden. Die Schlüs­sel­ver­si­che­rung übernimmt in so einem Fall die Kosten.

Unsere Emp­feh­lungen Haftpflichtkasse und Degenia beinhalten eine Schlüs­sel­ver­si­che­rung. 

Schäden durch die Internetnutzung und -kriminalität sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für Selbstständige und Unternehmen kann deswegen eine Cyberversicherung sinnvoll sein. Privatpersonen benötigen eine solche Ver­si­che­rung nicht. In der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten abgesichert. Diese Leistung ist seit 2014 Bestandteil der Musterbedingungen für private Haft­pflicht­ver­si­che­rungen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) und damit in jedem Tarif enthalten, der sich auf diese Musterbedingungen bezieht. Hierzu zählt zum Beispiel, wenn Du versehentlich eine E-Mail verschickst oder öffnest, die eine Schadsoftware enthält und damit Schäden auf den Computern anderer verursacht.

Wenn Du selbst Schäden durch Kriminelle im Internet erleidest, kann unter Umständen die Hausratversicherung zuständig sein. Entsteht der Schaden durch einen Freund oder Bekannten, zum Beispiel versehentlich über einen USB-Stick, dann wäre das ein Fall für die Haftpflicht des Schadensverursachers.

Seit einigen Jahren sind auch Drohnen in Mode. Wenn Du eine Drohne privat nutzt, erkundige Dich bei Deiner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, ob ein Drohnenschutz enthalten ist. Bewahre die schriftliche Bestätigung auf. Andernfalls erweitere Deine Ver­si­che­rung entsprechend oder schau nach einem neuen, passenderen Vertrag. Wenn Du die Drohne gewerblich nutzt, musst Du eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Bei unseren Emp­feh­lungen sind Drohnen bis fünf Kilogramm mitversichert.

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Wann solltest Du Deine Privathaftpflicht wechseln?

In den vergangenen Jahren haben sich die Tarife stark verbessert: Anbieter haben ihre Ver­si­che­rungs­sum­men erhöht und neue Leistungen aufgenommen. Das zeigen unsere regelmäßigen Tests immer wieder. Viele Ver­si­che­rungen zahlen, anders als noch vor wenigen Jahren, zum Beispiel auch für Schäden, die Computerviren oder kleine Kinder verursacht haben. Ebenso sind Gefälligkeitsschäden, also solche Schäden, die entstanden sind, während Du jemandem unentgeltlich und freiwillig geholfen hast, fester Bestandteil der Tarife geworden.

Falls Dein Vertrag schon mehrere Jahre alt ist, lohnt es sich deshalb oft, in einen Tarif zu wechseln, der auf dem neuesten Stand ist. Um den Vertrag zu wechseln, musst Du den alten Vertrag drei Monate vor der Hauptfälligkeit kündigen. Danach kannst Du Dir in Ruhe bis zum Vertragsablauf eine neue, leistungsstarke und günstige Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung suchen.

Auch wenn Dein Vertrag erst ein Jahr alt ist, kann sich ein Wechsel lohnen. Einmal im Jahr werden die Risiken des vergangenen Jahres berechnet. Haben sie sich verändert, passen Ver­si­che­rungen die Beiträge an. Dies ist in den Vertragsbedingungen auch festgelegt. So kommt es immer wieder vor, dass Ver­si­che­rungen Beiträge um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen. Das passiert vor allem, wenn sehr günstige Beiträge zur Neukundengewinnung genutzt wurden.

Kündigt Deine Ver­si­che­rung eine Preiserhöhung an, ohne dass sich die Leistungen erhöhen, kannst Du Deinen Vertrag sofort kündigen, ohne die Kündigungsfrist zu beachten. Aber denk daran, Dir vorher einen neuen Anbieter zu suchen, damit keine Lücke im Ver­si­che­rungs­schutz entsteht.

In welchen Fällen brauchst Du einen besonderen Vertrag?

Auch wenn Du einen sehr guten Tarif gewählt hast, sind nicht unbedingt alle Risiken versichert. Es gibt einige Bereiche, für die Du eine spezielle Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen musst.

Tierhalterhaftpflicht

In sechs Bundesländern ist eine spezielle Hundehaftpflicht gesetzlich grundsätzlich für alle Hunde vorgeschrieben. In neun weiteren immerhin für bestimmte Hunde. Erkundige Dich, was in Deiner Region gilt. Aber auch ohne gesetzliche Pflicht ist eine solche Absicherung dringend anzuraten. Pferdehaltern empfehlen wir den Abschluss einer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Abgesichert auf dem Bau

Als Bauherr bist Du für das verantwortlich, was auf der Baustelle passiert. Die Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung springt ein, falls auf dem Bau Personen verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Kleinere Bauvorhaben am bewohnten Haus sind in der Regel innerhalb der Privathaftpflicht abgesichert. Bei Neubauprojekten oder anderen großen Bauprojekten brauchst Du eine eigenständige Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Haus- und Grund­be­sitz­er­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Sofern Du ein Mietshaus besitzt oder in einer Wohneigentumsgemeinschaft wohnst, brauchst Du unbedingt eine Haus- und Grund­be­sitz­er­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Diese springt ein, wenn Du Deine sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt hast. Rutscht beispielsweise ein Fußgänger im Winter auf dem vereisten Gehweg aus und bricht sich ein Bein, weil Du nicht gestreut hast, zahlt die Grundbesitzerhaftpflicht Schadensersatz. Gehört Dir ein Einfamilienhaus, in dem Du selbst wohnst, reicht in solchen Fällen die normale Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

So haben wir getestet

Test Privathaftpflicht 2023 und Aktualisierung 2024

Finanztip hat im November 2023 auf Grundlage des Tests der Stiftung Warentest vom Juni 2023 die besten Tarife herausgesucht, einer eigenen Bewertung und einem Vergleich der Haft­pflicht­ver­si­che­rungen unterzogen. Den Fokus haben wir dabei auf die Höhe der Deckungssummen und das Bestehen einer Best-Leistungs-Garantie gelegt. Auf dieser Grundlage haben wir aus der Vielzahl der Angebote diejenigen Tarife herausgefiltert, die sehr gute Leistungen und die umfassendste Best-Leistungs-Garantie bieten und zudem noch günstig sind.

Stiftung Warentest hat 424 Tarife untersucht. Von diesen haben wir die 139 Tarife ausgewählt, die im Qualitätsurteil ein „sehr gut“ erhalten haben. Zudem haben wir Tarife herausgefiltert, die einen Forderungsausfall abdecken sowie Haftpflichtansprüche untereinander. Deliktunfähige Personen sollten ebenso abgesichert sein wie volljährige ledige Kinder bis zum Ende der Ausbildung. Auch Allmählichkeitsschäden sollten abgedeckt sein. 

Bei den verbliebenen 74 Tarifen haben wir die Deckungssummen betrachtet. Wir erachten Deckungssummen von mindestens 50 Millionen Euro als empfehlenswert. Außerdem sollen je geschädigter Person mindestens 10 Millionen Euro Ver­si­che­rungs­sum­me gezahlt werden.

Danach haben wir geprüft, ob die Ver­si­che­rungen online abschließbar sind und abschließend, ob eine Best-Leistungs-Garantie enthalten ist. Dabei war es in Ordnung, wenn die Garantie über einen Zusatzbaustein abschließbar ist. Übrig blieben 16 Tarife, die einen sehr guten Schutz boten und unsere Mindestkriterien erfüllten. Für diese Tarife haben wir die Beiträge mit elf verschiedenen Profilen abgefragt. Unterschieden haben sich diese in Bezug auf die versicherten Personen (Familien, ältere Paare, Alleinerziehende und Singles). Auch der Wohnort spielte eine Rolle (Postleitzahl).

Bei einigen Tarifen sind wir von jenen von der Stiftung Warentest bewerteten abgewichen, da wir zum Teil andere Leistungen als wichtiger erachteten oder eben weniger wichtig. So enthalten die Tarife der Axa verschiedene Bausteine, die hinzugebucht oder weggelassen werden können. Wir haben beispielsweise den Baustein für Haus- und Öltankbesitzer weggelassen. Bei der Degenia haben wir für Singles, Paare und Alleinerziehende die Beiträge der entsprechenden Tarife abgefragt, die nicht Teil der Stiftung-Warentest-Analyse waren. Die Leistungen haben wir entsprechend geprüft. 

Die Ergebnisse haben wir nach Preis sortiert, um die günstigsten Angebote herauszufiltern. Dabei boten drei Tarife sehr günstige Beiträge: Friday mit dem Tarif „Relax“, die Haftpflichtkasse mit „Einfach Besser“ und die Degenia mit dem Tarif „T23-Optimum“. Im September 2024 haben wir die Beiträge unserer Emp­feh­lungen noch einmal überprüft. Der Tarif von Friday ist ab Januar 2025 nicht mehr abschließbar. Ausführlich informieren wir über unser Vorgehen in unserem Testartikel.

* Was der Stern bedeutet:

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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

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