RSV-Fall versichert?

  • Hallo,


    wenn man zum 1.10. eine RSV mit 3 Monaten Wartezeit hat, man am 1.3. erfahren hat, dass das Mietobjekt, in dem man wohnt, verkauft werden soll, es ab dem 1.10. neue Besitzer/Vermieter gibt, die einen dann zum 31.12. wegen Eigenbedarf kündigen, wäre dann ein evtl. RSV-Fall wegen Widerspruch etc. versichert?


    Danke.


    Gruß

  • In dem Text sind einige Daten nicht wirklich schlüssig.


    Die Eigenbedarfskündigung kann wohl kaum am 01.10 zum 31.12. erfolgen. Die Frist einer Eigenbedarfskündigung beträgt 3 Monate und wäre dann zu dem Zeitpunkt nicht rechtens.


    Ich versuche es daher mal allgemein zu beantworten. Bei der Wartezeit der Rechtsschutzversicherung spielt immer der Schadenzeitpunkt eine Rolle. Dies ist hier der Eingang der Eigenbedarfskündigung. Dass es neue Besitzer gibt, dürfte nicht gleich bedeuten, dass man gekündigt wird. Ich hoffe, das würden Richter im Zweifel ebenfalls so sehen und die Rechtsschutzversicherung verpflichten, Deckung zu übernehmen wenn diese meint, Schadenzeitpunkt sei bereits der Verkauf des Hauses.


    Wenn es generell knapp werden könnte mit sowas, empfehle ich die Rechtsschutzversicherung der NRV. Hier gibt es nur 2 Monate Wartezeit in diesem Bereich. Bei anderen Versicherungen sind es meist 3 oder mehr Monate.


    Ich hoffe das hilft dem ein oder anderen, der hier drüber stolpert.

    Liebe Grüße,


    Timo Schmitt (B. Sc.)

    Geschäftsführer Finanzberatung Schmitt GmbH & Fachwirt für Finanzberatung

  • Vermutlich ist Dir nicht bewusst, dass der Käufer erst dann eine Kündigung wegen Eigenbedarf schicken kann, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Das ist oft erst viele Wochen nach dem Übernahmedatum der Wohnung laut Kaufvertrag. Ab dann läuft die Kündigungsfrist gemäß Mietvertrag (mind. 3 Monate), wenn die Kündigung korrekt begründet wurde.


    Vielleicht wendest Du Dich mal an einen Mieterschutzverein.

  • Von der Frist her ginge das. Bis zum dritten Werktag des Monats zum Ende des übernächsten Monats, in diesem jahr also bis 05.10. zum Ablauf des 31.12.2023.


    Aber, wie schon richtig geschrieben, der Erwerber müsste bis dahin als Eigentümer im Grundbuch stehen, vertraglich vereinbarter Besitzübergang reicht nicht. Und der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung sollte nicht überschätzt werden. Die deckt die Prozesskosten, aber nicht die viel höheren Schadensersatzansprüche, die bei einer verlorenen Räumungsklage regelmäßig im Raum stehen. Wenn also klar ist, dass der Eigenbedarf zu Recht geltend gemacht wird, bewirkt die Rechtsschutzdeckung auch keine Wunderdinge.

  • Hmm, ein recht neuer User schreibt so eine Frage und eine Finanzberatung meldet sich dann mit einem „tollen Tipp“.

    Der Thread hat durchaus ein Geschmäckle ;)

    Wenn man bedenkt, dass weit über 90% der Fragen hier von "recht neuen Usern" gestellt werden (und jemand mit >30 Beiträgen ist ja auch nicht mehr blutjung), dann hätte jede Antwort von einer Finanzberatung "ein Geschmäckle".


    An der Antworten oben ist ja nichts auszusetzen: Inhaltlich richtig und mit notwendigem Disclaimer in der Signatur. Wenn es um eine grundsätzliche Kritik, dass hier auch Profis mit offenem Visier schreiben dürfen, geht, dann würde ich vorschlagen, dass direkt und mit Begründung zu schreiben. Denn so wirft das nur unnötig Schatten aus sachlich korrekte Infos wie in dem Post weiter oben.

  • Hmm, ein recht neuer User schreibt so eine Frage und eine Finanzberatung meldet sich dann mit einem „tollen Tipp“.

    Der Thread hat durchaus ein Geschmäckle ;)

    Nur zur Info: ich bin unabhängiger Versicherungsmakler und habe absolut nichts mit der NRV am Hut. Ich habe Sie genau 1x im Bereich Rechtsschutz vermittelt aus genau dem Grund mit der Frist da die Beiträge höher sind als bei anderen Gesellschaften. Andere Gesellschaften habe ich wesentlich häufiger vermittelt. Leider kann ich den Beitrag nicht mehr bearbeiten, sonst würde ich es rausnehmen, denn sinnvolle Tipps findest du offensichtlich nicht so toll.

    Liebe Grüße,


    Timo Schmitt (B. Sc.)

    Geschäftsführer Finanzberatung Schmitt GmbH & Fachwirt für Finanzberatung

  • Hallo Finanzberatung Schmitt und willkommen im Forum,


    ich fand Deine Antwort an sich total in Ordnung und Profis sind hier ausdrücklich auch und gerade unter Klarnamen erwünscht. Aus meiner Sicht hast Du nur noch einen klitzekleinen Fehler in der Signatur. Laut Unternehmensprofile in der Community sind keine Eigen-Links in Artikeln oder der Signatur erlaubt, nur auf der Profilseite. Das wird von Kollegen wie Dr. Schlemann auch regelmäßig bedauert. Ab fünf virtuellen Unterschriften könnt ihr eine Petition einreichen...