• Hallo Jella,

    ich unterstelle doch einmal, Sie haben für die Dachneudeckung einen sog. Werkvertrag abgeschlossen, wo der Unternehmer die Arbeitsleistung und das Material bringt und Sie zum Schluss einen vorher vereinbarten Preis bezahlen müssen, entweder Festpreis oder nach Aufwand. Dabei ist der Materialaufwand aber auch nur das, war letztendlich auf Ihrem Dach befestigt wurde und damit in Ihr Eigentum übergeht. Weder zerbrochen Ziegel, noch Holzabschnitte noch anfallende Bauabfälle gehen in Ihr Eigentum über. Ob der Geselle gegenüber seinem Chef die Holzabschnitte mitnehmen darf oder nicht, sollte nicht Ihr Problem sein.

    Die einzige Ausnahme wäre, Sie haben das Material vorher von Dritten besorgt und bezahlt und stellen es der Dachdeckerfirma zur Verarbeitung zur Verfügung. Dann gehörten die Holzabschnitte natürlich Ihnen. In dem Fall dürfte ein Gespräch mit dem Chef helfen.

    Gruß Pumphut

  • Erscheint mir etwas schwierig, wenn ein Handwerker auf der Baustelle alles zurück lässt was nicht gebraucht wird, hätte man ein Problem. Denke da an Farbreste abisolierte Kabelreste, abgesägte Rohrenden usw. Genau das betrifft auch abgesägte Leisten, Bretter und Balken, manchmal hilft da ein Gespräch weiter, wenn man dieses auch noch freundlich macht, ist es umso besser.