Keinen Überblick mehr über Freistellungsaufträge

  • Hallo,

    um das Thema wiederaufzugreifen. Danke, es ist sehr gut zu wissen, dass das Zitat stimmt

    Wenn ich mir und meiner Frau die Kaffeesatzleserei, bei welcher Bank welches Depot wie viel Gewinn abwerfen wird etc., ersparen will, kann ich einfach die 1602€ bei einer Bank einsetzen, bei der voraussichtlich das Gros der Kapitalerträge anfallen wird, lasse die Freistellungsspalten bei allen anderen Banken frei, gebe für die Steuererklärung alle Jahressteuerbescheinigungen in Anlage KAP ein und das sortiert sich dann über die Steuer-Rückerstattungen von selbst? Das wäre dann m.E. eine echte Erleichterung...


    Meine neue Frage: wem kann man denn alles Freistellungsaufträge geben / gegeben haben?

    Banken und broker ok. Aber es gibt ja auch Wohnungsbaugenossenschaften; Riester Renten; private Kapitallebensversicherungen; betriebliche Altersvorsorge etc usw pp

    Wo geht das und wo lohnt es sich ggf?


    Danke im voraus und freundliche Grüsse!

  • Hallo,

    dieser Thread ist zwar schon etwas älter. Weil mich das Thema aber aber auch betrifft, habe ich recherchiert und möchte folgende Sätze teilen (Unterstreichung durch mich):


    "Das BZSt hat keine Übersicht über Ihre erteilten Freistellungsaufträge."


    "Kreditinstitute und andere Unternehmen, die zum Steuerabzug der Kapitalertragsteuer verpflichtet sind, melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge."


    "Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen."


    Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unterne…llungsauftraege_node.html

  • Das ist falsch.


    Natürlich erhält das Zentralamt für Steuern die Höhe der Freistellungsaufträge von den Banken mitgeteilt.

    Die Banken sind dazu verpflichtet, das steht doch auch überall in deren Informationsschreiben.


    Die Summe der Freistellungen aller Deiner Banken ist dem BzSt bekannt. Um richtig Ärger zu bekommen, muss gar nicht erst ein in der Summe zu hoher Betrag in Anspruch genommen worden sein, es genügen allein schon die Aufträge.


    Dir wird ein Steuerstrafverfahren angedroht, denn der Verdacht auf zu hohe freigestellte Erträge ist dann bereits da.


    Und sollte es so sein (zu hohe erzielte Erträge), dann bist Du in dem Augenblick bereits im Steuerstrafverfahren.


    So war es jedenfalls bisher, als das Amt bei Verdacht Kontoabfragen durchführte.


    Bring das in Ordnung, Du hast ja mit Abgabe einer (korrekten) Steuererklärung sowieso nichts davon.


    Grüße

  • Das ist falsch.

    Howgh! Ich habe gesprochen.


    Gibt es denn auch einen Beleg für Deine Behauptungen?

    Ich halte die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern für die höherwertige Quelle als Deine Behauptungen.


    Die Banken melden einmal pro Jahr das freigestellte Kapitalertragsvolumen ans Bundeszentralamt und nicht etwa die Höhe der Freistellungsaufträge. Wer sich dabei vertan hat, tut wohl daran, seine Freistellungsaufträge anzupassen und die erhaltenen Zinsen zu erklären. Damit ist das dann aber auch ok.


    Deine Drohungen halte ich für fehl am Platz.

  • "Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen."

    Genau.

    Und wenn man mal in Summe zu hohe Freistellungsaufträge angegeben hat und dadurch zu wenig Steuern abgeführt wurden, aber dann in der nachfolgenden Steuerklärung das richtig stellt und seine Steuern dann bezahlt, dann geht das FA von einem Versehen aus, das vom Steuerzahler wieder richtig gestellt wurde.

    Passiert das jedes Jahr und somit mit Absicht, dann denkt das FA wahrscheinlich anders. :)

  • Mein lieber Achim Weiss,


    Wieso Drohungen?

    Solche Schreiben eines Amtes aus Stuttgart hielt ich selbst in den Händen. Das existiert immer noch, und das Wort Steuerstrafverfahren steht da dick und fett drin.


    Und was meine Belege betrifft……da musst Du gar nicht weit schauen.


    Hier im Basisportal zum Forum, also bei Finanztip, steht doch auch für Dich klar nachlesbar drin:

    Zitat: „Das Finanzinstitut meldet Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die beantragten Freibeträge an das BZSt.“ Zitat Ende.


    Nicht gesehen?

    Und das ist auch nicht die einzige Quelle für meine „Behauptungen“, wie Du es nennst.


    Hast Du es nun verstanden ?


    Es werden bereits die Freistellungsaufträge („beantragte Freibeträge“) und nicht nur die späteren in Anspruch genommenen Freibeträge gemeldet.


    Das BZSt selbst muss nicht jedes Detail auf der eigenen Webseite mitteilen.


    Ihr könnt es ja alle ausprobieren, aber meine Garantie ist, dass das nicht lange gut geht.


    Und warum überhaupt Dein nicht angebrachter Ton für etwas, was doch sowieso überhaupt keinen Sinn macht. Außer, jemand versucht etwas bewusst. Für Illegales sollte dies aber sicher nicht das richtige Forum sein.

  • Wieso Drohungen?

    Keine Ahnung, warum Du derart starke Worte wählst.

    Solche Schreiben eines Amtes aus Stuttgart hielt ich selbst in den Händen. Das existiert immer noch, und das Wort Steuerstrafverfahren steht da dick und fett drin.

    Scan es ein, anonymisiere es und lade es hoch. Dann glaube ich es Dir. Vorher nicht.

    Hier im Basisportal zum Forum, also bei Finanztip, steht doch auch für Dich klar nachlesbar drin:

    Zitat: „Das Finanzinstitut meldet Deine Steueridentifikationsnummer und die beantragten Freibeträge an das BZSt.“ Zitat Ende.

    Ganz offensichtlich ist der Text der Finanztip-Redaktion an dieser Stelle unzutreffend. Das war wohl mal so in grauer Vorzeit. Seit 1999 ist das nicht mehr so - und das ist schon ein Weilchen her.


    Der Autor behauptet auch, das Thema "Überblick verloren" sei hier im Forum häufig und verlinkt auf diesen Thread mit seiner höchst übersichtlichen Anzahl Postings. Jeder kann selbst sehen, daß diese Angabe unzutreffend ist.


    Ich werde die Redaktion anschreiben und eine Korrektur anregen.

    Ihr könnt es ja alle ausprobieren, aber meine Garantie ist, dass das nicht lange gut geht.

    Ich bin kein besonders ängstlicher Mensch und möchte auch, daß andere Leute sich keine unnötigen Sorgen machen. Deswegen halte ich es für notwendig, Schauergeschichten wie der Deinigen konsequent entgegenzutreten.


    Sollte tatsächlich mal irrtümlich mehr freigestellt werden als der Freibetrag, der Steuerpflichtige merkt das und erklärt die Kapitalerträge nach, so wird ihm nicht gleich der Kopf abgerissen. Wer seine Kapitalerträge etwa über Weltsparen im Ausland bezieht, zahlt die Steuer darauf auch erst im Rahmen der Steuererklärung.

  • Du kannst gerne die Finanztip-Redaktion anschreiben und um Löschen oder Korrektur der Information bitten.


    Aber wieso sollen die das machen, eine richtige und wichtige Information herauszunehmen, nur weil Du das gerne hättest.


    Andere Quelle, jetzt aus der Webseite der Volksbanken Raiffeisenbanken (die das ja selbst am besten wissen müssen) im Abschnitt „Steuerliche Konsequenzen bei Überschreitung des Freibetrags“:


    Zitat: „Da die Banken verpflichtet sind, dem Bundeszentralamt für Steuern die Höhe der erteilten Freistellungsaufträge zu melden, wird eine Überschreitung des Freibetrags schnell ersichtlich. „

    Zitat Ende.


    Die Betonung liegt auf FreistellungsAUFTRÄGE (nicht nur spätere tatsächlich freigestellte Beträge).


    In Deiner Meinung auch wieder alles falsch?

  • Du kannst gerne die Finanztip-Redaktion anschreiben und um Löschen oder Korrektur der Information bitten.


    Aber wieso sollen die das machen, eine richtige und wichtige Information herauszunehmen, nur weil Du das gerne hättest?

    Was ich gern hätte, spielt keine Rolle.


    In einem Artikel dieser Art sollte die dort aufgeführte Information sachlich korrekt sein - und das ist sie in diesem Fall halt nicht, daher ist eine Korrektur erforderlich.

  • In einem Artikel dieser Art sollte die dort aufgeführte Information sachlich korrekt sein - und das ist sie in diesem Fall halt nicht, daher ist eine Korrektur erforderlich.

    Allerdings wäre es für die Diskussion nützlich, wenn du Quellen angeben würdest, sodass ersichtlich ist, dass deine Auffassung korrekt ist.

    Andere Quelle, jetzt aus der Webseite der Volksbanken Raiffeisenbanken (die das ja selbst am besten wissen müssen) im Abschnitt „Steuerliche Konsequenzen bei Überschreitung des Freibetrags“:

    "Gegenquelle" von ING:

    Fragen + Antworten zum Freistellungsauftrag – ING – ING

    Zitat

    Jedes Jahr melden wir die Höhe der im vorhergehenden Jahr tatsächlich freigestellten Kapitalerträge unserer Kundinnen und Kunden bis zum 01.03. an das Bundeszentralamt für Steuern. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

    Oder vom bzst (die sollten es ja nun wirklich wissen):

    BZSt - Kontrollverfahren Freistellungsaufträge - Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)

    Zitat

    Die freistellende Stelle (z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

  • In einem Artikel dieser Art sollte die dort aufgeführte Information sachlich korrekt sein - und das ist sie in diesem Fall halt nicht, daher ist eine Korrektur erforderlich.

    Allerdings wäre es für die Diskussion nützlich, wenn du Quellen angeben würdest, sodass ersichtlich ist, dass deine Auffassung korrekt ist.

    Offensichtlich habe ich Dich da überfordert. Astromax hatte die Quelle wenige Postings darüber angegeben. Hier ist sie nochmal, extra für Dich:


    Quelle: https://www.bzst.de/DE/Unterne…llungsauftraege_node.html

  • Oder vom bzst (die sollten es ja nun wirklich wissen):

    BZSt - Kontrollverfahren Freistellungsaufträge - Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)

    Dort gibt es auch noch in fett und zusätzlich in einem Kasten hervorgehoben folgenden Hinweis:


    Wichtiger Hinweis für Privatpersonen:

    Für Fragen zu Freistellungsaufträgen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stelle/an Ihr jeweiliges Institut.

    Das BZSt hat keine Übersicht über Ihre erteilten Freistellungsaufträge.

  • Offensichtlich habe ich Dich da überfordert. Astromax hatte die Quelle wenige Postings darüber angegeben. Hier ist sie nochmal, extra für Dich:

    Hatte leider den Zusammenhang nicht (mehr) auf dem Schirm. Wenn Schlau die Quelle kennt und anzweifelt, braucht man sie ihm nicht nochmals nennen. Sry. Und offensichtlich brauche ich die Quelle auch nicht, da ich ja selbst 2 Quellen zitiert habe.

    Nun gut, hoffentlich korrigiert Finanztip die Info ( falsche Informationen finde ich selten gut).