Die PKV bietet verschiedene Sozialtarife an. In deren Rahmen wird zwar auch nach der Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte GOÄ/GOZ abgerechnet, aber die Erstattung ist auf den 1,7fachen (für ärztliche Leistungen) bzw. 1,3fachen Satz (für technische Leistungen) beschränkt, also etwa auf das Maß der GKV. Die Versicherungen weisen die so Versicherten extra darauf hin, daß sie den Arzt über die begrenzte Erstattung informieren müssen. Sagen sie nur "Ich bin Privatpatient!", dürften sie eine Rechnung über den 2,3fachen Satz bekommen und zahlen die Differenz vom 1,7fachen Satz dann selbst.
Nur am Rande: Ich habe einen Tarif mit begrenzter Erstattung, der üblicherweise respektiert wird, man kann sich aber nicht darauf verlassen. Heißt konkret, dass man im Einzellfall auf Mehrkosten sitzenbleibt und sich dann überlegen kann / darf, ob man einen anderen Arzt sucht. Ferner gibt es auch Ärzte, die irgendwas abrechnen, was nicht durch die Gebührenordnung abgedeckt ist, z.B. Steigerung bei Ziffern, für die es explizit keine Steigerung gibt. Auch da darf man sich dann selbst bemühen eine Lösung herbeizuführen bis hin zur Drohung mit einer Betrugsanzeige.