Hier sammeln wir alle Fragen und Themen rund um die vermögenswirksamen Leistungen. Haben Sie Fragen? Oder können Sie eine Erfahrung schildern?
Vermögenswirksame Leistungen
- Franziska
- Erledigt
-
-
Ich bin in einem Industrieunternehmen angestellt. Wir kriegen steuerfrei ca 600 eur pro jahr. Der Arbeitgeber gibt zwei Anlageanbieter vor aus denen man wählen kann. Aktuell ist die Wahl einfach aufgrund der Konditionen. Wer keinen Antrag stellt verliert das Geld.
Meine Frau ist in einer Art öffentlichen Dienst. Sie bekommt ganze 75 eur pro Jahr!!! Was soll man damit anfangen??? Einen Riester hat sie schon. Wir wollen nicht zwei Verträge besparen und den Betrag aufstocken.
Hat jemand Ideen was sich ihr Arbeitgeber bei dieser Art der "Förderung" denkt?
-
Damit will ich nicht die 75 eur geringschätzen. Aber welche Finanzdienstleister macht mit mir einen Vertrag bei dem ich 6,50 eur pro Monat einzahle und sonst nichts?
-
Damit will ich nicht die 75 eur geringschätzen. Aber welche Finanzdienstleister macht mit mir einen Vertrag bei dem ich 6,50 eur pro Monat einzahle und sonst nichts?
Nun ja, es werden ja nicht 6,50€ pro Monat eingezahlt, sondern rd. 40€ (die 6,50€ - es sind sogar 6,65€ - sind nur der Arbeitgeberanteil im öffentlichen Dienst, die nur erhält, wer selbst bis auf minimal 39,88€ auffüllt). Für solche VL-Verträge gibt es zahlreiche Anbieter (nach dem Motto 'Kleinvieh macht auch Mist und vielleicht schließt der VL-Kunde ja auch noch andere Produkte bei uns ab.')
-
-
Und immerhin gibt es eine Förderung ... auch wenn diese auf den ersten Blick gering scheint ... aber @LaNeuve hat es ja richtig fomuliert:
"Kleinvieh macht auch Mist"
und auch mit einer geringen Sparleistung kann ich einiges bewirken. Wenn ich da nur mal kurz hochrechne:
6,50 pro Monat, das ganze mal 20 JAhre bei unterstellten 2% Rendite = 1.912,51 Euro
Hier würde ich sagen "haben oder nicht haben" ... und das Geld reicht schon mal für nen netten Urlaub oder ein Geschenk an die werte Gattin aus. Und das ganze mit einer kleinen Unterschrift, ohne großen Aufwand.
-
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu dem Artikel http://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/
Im Artikel wird bei Anlage der VL in Aktien-Fonds empfohlen, einen ETF-Fonds abzuschließen, weil dort die Kosten geringer sind. Bei dem empfohlenen Fondsvermittler fondsclever.de werden für die aktiv gemanagten Fonds ja 100 % Rabatt auf die Ausgabeaufschläge angeboten. Lohnt sich dann trotzdem noch die Anlage als ETF-Sparplan? Welche weiteren Vorteile hat ein ETF-Fonds sonst noch gegenüber den klassischen Fonds? Die Rendite schein gerade bei dem DWS Top Dividende LD oder dem DWS Deutschland ebenfalls interessant zu sein.
Der empflohlene DB X-Trackers MSCI World Index UCITS ETF ist ja ein thesaurierender Fonds. Entstehen dadurch Nachteile bei der Steuer bzw. ist dort die Erklärung aufwendiger?
Gruß
xylox -
Hallo @xylox,
der ETF lohnt sich auf jeden Fall, da die jährlichen Kosten deutlich unter den aktiv gemanagten liegen. Zum Vergleich: DWS top Dividende 1,45 % p.a. , angesprochener ETF 0,35 % pro Jahr.
Die zukünftige Rendite ist ungewiss, natürlich kann der DWS Fonds besser abschneiden, er liegt aber jedes Jahr bereits 1 % im Rückstand. Viele Untersuchungen zeigen, dass sich aktives Management auf Dauer nicht lohnt (siehe auch http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/)
Steuerlich ist das ganze leider einen Tick aufwendiger, da der Fonds nicht in Deutschland aufgelegt ist. Deshalb müssen Sie die wiederangelegten Dividenden selbst bei der Steuer angeben. Der Aufwand hält sich aber in Grenzen. Es ist eine Zeile in der Anlage KAP auszufüllen. Mehr Infos hier: http://www.finanztip.de/indexfonds-etf/thesaurierende-fonds/
Beste Grüße
Manuel
-
Hallo Zusammen,
da ich mit dem ganzen Bereich Aktien, Fonds, langfristige Geldanlagen noch nicht wirklich viel am Hut hatte würde ich mir gerne hier den ein oder anderen Rat bezüglich VL über einen ETF-Sparplan einholen.
Ich habe von meinem Arbeitgeber monatlich 150€ zur freien Verfügung. Diesen Betrag kann ich entweder für verschiedene Sozialleistungen (zb. Kinderbetreuungszuschuss, Fahrtkostenerstattung, VWL-Vertrag, Entgeltumwandlung in Urlaubstage etc.) aufteilen oder komplett für eine von den aufgezählten Sozialleistungen verwenden.
In meinem Fall (kinderlos, Arbeitsstätte innerhalb von 5 Minuten erreichbar) macht nur der VL Sinn. Allerdings lese ich überall das bei VL der Arbeitgeber bis zu 40€ zuzahlt!? Ist das irgendwo festgeschrieben oder kann das von AG zu AG variieren!?
Falls ich die 150€ komplett in einen ETF-Sparplan investieren kann, wo soll ich das Depot am besten eröffnen bzw. welchen ETF würdet ihr mir empfehlen!?
Vielen Dank im Voraus.
-
Guten Tag,
nachdem immer wieder für VL und ETF-Sparplan geworben wird, hat mein Sohn (als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität) die ganzen Formalitäten abgearbeitet, um hinterher seitens der Finanzverwaltung die Mitteilung zu erhalten, dass 'das Arbeitsverhältnis voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern muss'.
Leider werden seitens der Universität nur Arbeitsverträge mit maximal 6 Monaten Laufzeit abgeschlossen, mit einem Monat Pause dazwischen... ein Schelm, der da Böses denkt.Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem eine Förderung zu erhalten, oder basiert hier alles nur auf Eigenleistung des Arbeitnehmers?
Beste Grüße, Jürgen
-
Hallo @jtreun und willkommen!
Ich habe aus unserer Redaktion Rückmeldung zu Ihrer Frage erhalten. Der Fall Ihres Sohnes gestaltet sich sehr individuell und erfordert Recherche seitens eines dafür zuständigen Berufsträgers. Daher können wir die Frage leider nicht eindeutig mit "ja" oder "nein" beantworten.
Generell gilt: Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
-
Guten Tag Franziska, vielen Dank für die rasche Beantwortung!
> Generell gilt: Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers
Das muss man wohl akzeptieren - dennoch hinterlässt die Tatsache, dass hier seit Jahren immer wieder nur Arbeitsverträge mit maximal sechs Monaten Laufzeit abgeschlossen werden, einen schalen Geschmack.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Wird denn die 20%ige staatliche Arbeitnehmersparzulage gewährt, wenn vom Arbeitgeber keine VL gezahlt werden, und der Fonderwerb nur aus Eigenmitteln erfolgt? Oder fällt dann diese Förderung auch weg?
Beste Grüße, Jürgen
-
An dieser Stelle möchte ich Sie auf den Ratgeber verweisen:
http://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/
Grundsätzlich kann ich mir sehr schwer vorstellen, dass der Staat Förderung sozusagen "ohne Produkt" zahlt.
Die Sinn bzw. Unsinn von aufeinanderfolgenden Halbjahresverträgen ist wirklich diskutabel...
-
-
Henning: Das ist korrekt, das Depot ist eröffnet worden, der Fond empfehlungsgemäß festgelegt, es fehlt nur noch die VL-Zulage des Arbeitgebers, der sich aber nicht beteiligen will. Nun stellt sich die Frage, ob beim Fonderwerb _ohne diese VL-Zulage_ trotzdem die Arbeitnehmersparzulage gezahlt wird - darüber habe ich keine einheitliche Information finden können.
-
Der Arbeitgeber muss selbst keine VL zahlen, entscheidend ist meines Wissens nach nur .... das die VL-Zahlung vom Arbeitgeber an den Produktlieferanten (hier die Fondsgesellschaft) weitergeleitet wird. Eine direkte Zahlung des Kunden ohne Einschaltung des Arbeitgebers ist nicht förderfähig.
-
Interessanter Aspekt! Geht das denn? Aber dann hat man ja keine "Leistungen" - weder von Arbeitgebern noch vom Staat.
-
Müsste meiner Ansicht nach gehen, da ich ja VL aufstocken kann.
Werd das nächste Woche mal klären und eine verbindliche Antwort geben können.
-
Danke! Das ist wirklich eine interessante Fragestellung (und etwas, was man auch bei Finanztip nicht täglich sieht ).
-
Ehrlich gesagt habe ich den Fall jetzt auch noch nie gehabt aber die Aussage, dass ein Job mehr als 6 Monate bestehen muss damit es die Arbeitnehmersparzulage gibt halte ich für Quatsch und glaube auch nicht, dass die von der Finanzverwaltung stammt.
Hier sind zwei Links, die klar sagen, dass es die Zulagen auch gibt wenn der AG nichts zuschiesst:
http://www.drklein.de/vl-vermoegenswirksame-leistungen.html
http://www.experto.de/verbrauc…rrtuemer-aufgeklaert.html
Man schliesst das VWL-Produkt ja auch selbst ab. Lediglich der Zahlungsweg ist vorgegeben. Es muss über die Lohnabrechnung laufen und vom AG direkt überwiesen werden an das entsprechende Institut. Sprich selbst wenn ich nur einen befristeten Vertrag habe, dann bekomme ich normal Lohn. Bekomme ich vom AG einen Zuschuss sieht die Abrechnung so aus:
Brutto
+ AG Zulage
./. SV und Lohnsteuer auf Brutto + Zulage
Netto 1
./. AN Eigenbeitrag VWL + AG Zulage
=Netto 2 (geht aus Bankkonto)Fehlt die AG Zulage isses eben weniger im oberen Teil und vom Netto 1 wird nur der AN Eigenbeitrag abgezogen.
Für alles andere ist im 5. VermBG aus meiner Sicht kein Raum.