BAV kündigen

  • Hallo zusammen,

    ist es ratsam eine BAV eines ehemaligen Arbeitgebers zu kündigen?

    Der Vertrag lief 3 Jahre, die Rente mit 65 würde aktuell knapp 30 EUR betragen. Die Auszahlsumme wären lt BVV knapp 6.000 EUR (wahrscheinlich gehen davon noch Steuern u Sozialabgaben ab)

    Vielen Dank und viele Grüße

    Andy

  • Hallo.


    Wenn es die einzige bAV ist und die Versicherung nicht als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt, werden bei der Höhe keine KV/PV-Beiträge erhoben.


    Kündigung klappt ja auch nur eingeschränkt.

  • Tendenziell würde ich solche "Kleinverträge" eher beenden.


    Du bekommst die volle Summe ausbezahlt, parallel wird das an das Finanzamt gemeldet.

    In der Steuererklärung für 2022 musst Du diese Auszahlung angeben und voll versteuern. Dann musst eine Steuernachzahlung leisten. Also je nach Steuersatz ca. 2000€ reservieren!

    Alternativ kannst Du Dir ein "Steuersparmodell" überlegen, z.B. Einzahlung in die ges. Rente, falls möglich; Einzahlung in die aktuelle BAV, falls möglich; spenden o.ä.

  • Hallo.


    Wenn es die einzige bAV ist und die Versicherung nicht als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt, werden bei der Höhe keine KV/PV-Beiträge erhoben.


    Kündigung klappt ja auch nur eingeschränkt.

    Kannst du eventuell etwas genauer erläutern was das bedeutet und wie die Auswirkungen sind?

  • Tendenziell würde ich solche "Kleinverträge" eher beenden.


    Du bekommst die volle Summe ausbezahlt, parallel wird das an das Finanzamt gemeldet.

    In der Steuererklärung für 2022 musst Du diese Auszahlung angeben und voll versteuern. Dann musst eine Steuernachzahlung leisten. Also je nach Steuersatz ca. 2000€ reservieren!

    Alternativ kannst Du Dir ein "Steuersparmodell" überlegen, z.B. Einzahlung in die ges. Rente, falls möglich; Einzahlung in die aktuelle BAV, falls möglich; spenden o.ä.

    Ok, danke für die Infos!

  • Kannst du eventuell etwas genauer erläutern was das bedeutet und wie die Auswirkungen sind?

    Du hast auf die Einzahlungen in die bAV keine Sozialversicherungsbeträge gezahlt (und Dein Arbeitgeber auch nicht). Die musst Du eigentlich in der Auszahlungsphase "nachzahlen". Und zwar komplett allein, denn einen Arbeitgeber, der die andere Hälfte übernimmt, gibt es dann nicht mehr. Das wird häufig "Doppelverbeitragung" genannt. Bis zu einer Grenze von derzeit gut 160 € unterbleibt das aber und es werden von der Rente keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen..

  • Du hast auf die Einzahlungen in die bAV keine Sozialversicherungsbeträge gezahlt (und Dein Arbeitgeber auch nicht). Die musst Du eigentlich in der Auszahlungsphase "nachzahlen". Und zwar komplett allein, denn einen Arbeitgeber, der die andere Hälfte übernimmt, gibt es dann nicht mehr. Das wird häufig "Doppelverbeitragung" genannt. Bis zu einer Grenze von derzeit gut 160 € unterbleibt das aber und es werden von der Rente keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen..

    Genau, die ersten grob 160 Euro sind frei. (Obacht, es wird zusammengerechnet.) Die Debatte Freigrenze/Freibetrag sparen wir uns. :)