Bearbeitungsgebühr von Krediten zurückfordern

  • Guten Morgen Finanztip-Experten,


    ich habe mal in meinen Privatkreditvertrag der Sparkasse geschaut, dort steht eine "Bearbeitungsprovision" in Höhe von 2% drin.
    Ist das auch eine "Bearbeitungsgebühr" und kann ich diese nun laut BGH Urteil zurückfordern ?


    Vielen Dank vorab für eure Antwort.


    Schöne Grüße

  • Gerstern wurde in der heute Sendung (zdf) gesagt, dass sich die Bankkunden mit dem geltentmachen der Bearbeitungsgebühren beeilen müssen, da dies nur bis zu Jahresende möglich sei.


    Weiß jemand was dahinter steckt? Ich finde das komisch. Recht ist doch recht. Und was bedeutet geltent machen? Einen Brief schreiben, Anwalt einschalten, Klage erheben?


    Grüße

  • Guten Morgen,


    ich habe einen bestehenden Ratenkredit im Laufe der Jahre immer wieder aufgestockt, und hierbei jedes Mal Bearbeitungsgebühren (bzw "einmalige laufzeitunabhängige Individuelbeiträge) gezahlt.


    Wie verfahre ich nun? Kann ich sämtliche og Gebühren ab 2004 auflisten und addieren (und die Summe mit 5% verzinsen), oder ist es ratsamer, für jede Aufstockung einzeln einen (Muster-)Brief zu erstellen?


    Mit Dank und besten Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Gerstern wurde in der heute Sendung (zdf) gesagt, dass sich die Bankkunden mit dem geltentmachen der Bearbeitungsgebühren beeilen müssen, da dies nur bis zu Jahresende möglich sei.


    Weiß jemand was dahinter steckt? Ich finde das komisch. Recht ist doch recht. Und was bedeutet geltent machen? Einen Brief schreiben, Anwalt einschalten, Klage erheben?


    Grüße


    Es ist eine Fristsetzung und die vom OLG durchaus richtig ist.


    Das bedeutet für Sie das Sie die Gebühr einfordern müssen, in der Regel sollte der Musterbrief von Finanztip und der Verbraucherzentrale ausreichend sein.

    • Offizieller Beitrag


    Aus meiner Sicht reicht ein Anschreiben aus und hierfür sollten Sie entsprechend die Auflistung der einzelnen Erhöhungen und der daraus resultierenden Summen vornehmen. Hier können Sie auch die Verzugszinsen anbringen.

  • Hallo Finanztip Experten.
    Mein Mann und ich haben jeweils einen Autokredtit bei der Santander Bank. Meiner läuft seit 2007 und der von meinem Mann seit 2009.
    In beiden Verträgen stehen die Bearbeitungsgebühren drin. Werde mich mit Ihrem Musterschreiben noch heute an die Bank wenden.
    Nun meine Frage, die Frist läuft ja Ende des Jahres ab. Jetzt lese ich hier, wie sich die Santander Bank querstellt und wie lange sich das hinziehen kann.
    Muss die Bank auch im neuen Jahr zahlen, wenn ich meine Forderungen heute anmelde?
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Durch das Anschreiben an die Bank hemmen Sie die Verjährung, sprich die Forderungen bleiben bestehen.


    Hierzu sollten Sie das Schreiben am besten per Einschreiben versenden, damit Sie einen Nachweis haben das Sie das Schreiben an die S.-Bank fristgerecht versendet haben.

  • Guten Morgen,
    ich habe einen Ratenkredit im Jahr 2008 beantragt und enthalten sind auch 130€ Bearbeitungsgebühren. Nun meine Frage- Der Vertrag lief 4Jahre und in dem Musterschreiben steht beim Endbetrag Bearbeitungsgebühr + Zinsen. Da man für jedes Jahr 4% draufschlagen kann wären das in der Summe 152.08€ oder verstehe ich da etwas falsch!?

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank. Werde ich tun.
    Eine Frage noch, wie berechne ich die Zinsen?


    Sie nehmen die Höhe der Bearbeitungsgebühr, den Zeitraum den die Bank diesen Betrag innehatte und berechnen hierauf 5%.


    Die Internet-Seite


    zinsen-berechnen.de ist hier sehr hilfreich.

  • Hallo Franziska,


    ich habe zwei Fragen hierzu:


    Im Musterbrief stehen 4% Zinsen, hier in der Community finde ich auch 5% Zinsen, die man veranschlagen sollte. Nehme ich jetzt 4 oder besser 5%?


    Und ist für den Musterbrief die Nettodarlehenssumme entscheidend oder die Darlehenssumme inkl. Zinsen?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag


    Sie können die 5% verwenden.


    Hinsichtlich welchem Thema ist die Nennung der Nettodarlehenssumme vonnöten?

  • Aus meiner Sicht reicht ein Anschreiben aus und hierfür sollten Sie entsprechend die Auflistung der einzelnen Erhöhungen und der daraus resultierenden Summen vornehmen. Hier können Sie auch die Verzugszinsen anbringen.


    Vielen Dank für Ihre Antwort..
    Ich könnte also wie folgt anfügen?


    Beispiel:
    "..... 2004, Bearbeitungsgebühr 530 Euro + 5% Verzugszinsen
    ..... 2008, Bearbeitungsgebühr 860 Euro + 5 % Verzugszinsen............." usw??


    ---> und beziehen sich die Verzugszinsen von 5% einmalig auf die Summe der jeweiligen Bearbeitungsgebühr (zb für 2004), oder aber 5 % auf die jeweilige Summe pro jahr (gemessen am beispiel 2004 dann quasi 530 Euro+ 5% Verzugszinsen X 10 Jahre?


    Mit Dank und Gruß

  • Ich weiß nicht, ob die wirklich wichtig ist. Im Musterschreiben soll ja die Darlehenssumme eingegeben werden. Ist es irrelevant, ob netto oder brutto? Ich will aufgrund der Kürze der Zeit nur nichts falsch machen ;)

  • Hallo an alle,


    toll, dass Sie sich so für Ihr Recht einsetzen.


    Um ein paar Fragen zu beantworten:

    Die Verjährung ist dann eingetreten, wenn die Bearbeitungsgebühren VOR November 2004 gezahlt wurden. Wurden sie dagegen danach überwiesen / abgebucht, kann man sich aktuell noch dagegen wehren. Diese Frist verschiebt sich natürlich jeweils weiter nach vorne.

  • Hallo zusammen,
    ich bin mir nicht sicher ob mein Fall davon betroffen ist. Ich hatte einen Studienkredit bei der KFW abgeschlossen und musste dann der bearbeitenden Bank eine Provision dafür zahlen. Ist das als Bearbeitungsgebühr zu sehen oder ist solch eine Provisionszahlung (die dem Kreditbetrag aufgeschlagen, aber nicht ausgezahlt wurde) rechtens?
    Vielen Dank und viele Grüße Sven.

  • Hallo zusammen,


    hab gerade in meine Unterlagen geschaut und da steht bei der Santander.Bearbeitungsgebühren 466,48€ davon
    Auszahlungs- und Bereitstellungsentgeld 93,30€ . Kann ich die 93,30€ auch zurückverlangen.?


    Danke im voraus