BHW verweigert Rückzahlung der Servicegebühr (Jahresentgelt)

  • Kannst du dich vielleicht auf einen Thread beschränken und nicht in beiden alles doppelt posten?

    Weil zu dem Thema gar 3 verschiedene Unterforen laufen und irgendwie keine Zusammenfassung existiert (oder die Leute nicht suchen, ob dazu bereits diskutiert wird ...) - aber ich ende hier eh.

    Es ist alles gesagt.

  • Eigentlich wollte ich hier nichts mehr ergänzen, aber ... soeben zog ich einen neuen Brief vom Schlichter aus dem Kasten, datiert per gestern. Inhalt - Übersendung der Stellungnahme der BHW zu meinen Forderungen, datiert vom 25.4.2023 --- Absender: deren Rechtsabteilung.


    Was für Komiker!


    ... Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage teilen wir mit, dass die BHW Bausparkasse AG dem Antragsteller die aufgrund der Entscheidung des BGH vom 15.11.2020 zu Unrecht belasteten Gebühren wieder gutbringen wird, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Wir verweisen auf das beigefügte Schreiben unserer Fachabteilung, in dem Ihnen das noch einmal erläutert wird.

    Hiernach gehen wir davon aus, dass der Beschwerde abgeholfen wurde.

    (Unterschrift)


    Rückseite - noch witziger - ein Schreiben der BHW datiert 20.04.2023 an mich - dass ich nie erhielt.

    2018-2023 = 6x je 12,00€, Gebührensumme 72,00€, Nutzungsersatz 8,88€, Gesamtbetrag 80,88€


    Plus:

    "Unsere vor dem Jahr 2018 erhobenen Entgelte für das Servicepaket bewerten wir als verjährt und erheben soweit die Einrede der Verjährung. ... Haben Sie noch Fragen? Ihr Ansprechpartner ist gern für Sie da ..."

    (Unterschrift: Leiter Kredibestand)


    Gut, ich schicke denen jetzt den Hinweis (Screenshot) o.g. TV-Ratgebersendung, dass die Verjährung eben noch NICHT rechtskräftig erfolgt ist und die Verbraucherzentralen genau dazu die Klage vorbereiten - nächste Runde ...:-))

    Ich glaube, auch hier gelten die üblichen ZPO-Vorschriften, dass man binnen bestimmter Frist ab Kenntnisnahme widersprechen muss (für gewöhnlich 7-14 Tage). Lieber einmal mehr als zu wenig!

  • Ich bin mir immer noch nicht wirklich sicher - weil ich irgendwo gelesen habe, dass sogar nach Abschluss eines Schlichtungsverfahren die Verjährung weitere 6 Monate nicht läuft d.h. --- die von der BHW Ende 2022 mitgeteilte "keine Verjährung vor dem 30.06.2023" wäre zumindest in unserem Fall noch mindestens bis 30.11.2023 oder gar 31.12.2023 denkbar ...

    Gegend deren Aussage "WIR betrachten die Ansprüche vor dem 1.1.2018 als verjährt" haben wir eh bereits widersprochen. WIR sehen das nämlich anders. WIR und IHR - bedeutet - nichts (rechtsverbindlich) sondern ist nur eine Meinungsäußerung - der man widersprechen darf.

    Die Schlichtungsstelle vermittelt nur hin und her ... aber ohne die Schlichtungsstelle würden die Bausparkassen gar nicht antworten.

  • Gestern bekam ich Rückmeldung der Verbraucherzentralen. Ich hatte mit Verweis auf die SWR-Sendung u.a. zur 10-/3-Jahres-Verjährung von Ansprüchen zu den einbehaltenen Servicepauschalen angefragt (unter welchem Aktenzeichen die angekündigte Klage läuft).


    copy + paste Antwort dazu von gestern:


    ...vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre Geduld.


    Zurzeit laufen Prüfungen zur Abmahnung gegen diverse Bausparkassen und Ablehnungsgründe (u.a. aufgrund eines vereinbarten Servicepakets). Diese Prüfungen werden teilweise vom Bundesverband, teilweise von uns geführt. Zudem steht gegen die LBS Südwest in der Tat ein Verfahren vor dem OLG Stuttgart an. Leider ist dazu ein Datum und ein Aktienzeichen noch nicht bekannt. Das Verfahren wird vom Bundesverband geführt. Einen Anschluss an dieses Verfahren ähnlich einer Sammelklage ist nicht möglich


    Unsere ausführliche Verbraucherinformation zum Thema finden Sie hier.

    Sobald wir neue Informationen haben werden wir darüber berichten.

  • Hat sonst noch jemand vor kurzem eine Rückmeldung der Schlichtungsstelle bekommen (nach ca. 7 Monaten)? Sie fordern nun mehr Unterlagen von mir an, bin mir aber nicht so sicher, ob das nach den bisherigen ernüchternden Rückmeldungen bzgl. der Ansicht dieser Stelle überhaupt Sinn macht...

    Nehme an, hier ist noch niemand weitergekommen mit der Rückforderung der Gebühren für die letzten 10 Jahre?

  • Ich hole das noch mal hoch - weiß jemand, ob das Aufrechterhalten des Schlichtungsverfahrens relevant für die Verjährung der Ansprüchen über 3 Jahre hinaus (mind. bis zu 10, ggf. auch ohne Limit) ist? Solange man diesen Anspruch bei der BHW bereits geltend gemacht hat, sollte das doch nicht relevant sein wäre meine Vermutung.

  • Ich hole das noch mal hoch - weiß jemand, ob das Aufrechterhalten des Schlichtungsverfahrens relevant für die Verjährung der Ansprüchen über 3 Jahre hinaus (mind. bis zu 10, ggf. auch ohne Limit) ist? Solange man diesen Anspruch bei der BHW bereits geltend gemacht hat, sollte das doch nicht relevant sein wäre meine Vermutung.

    Ein innerhalb der Frist geltend gemachter Anspruch sorgt dafür, dass keine Verjährung eintritt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ganz so ist es nicht. Die Verjährung ist gehemmt, d.h. die Verjährungsfrist läuft nicht weiter ab. Die Hemmung endet aber sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens bzw. bei Nichtbetreiben sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung. Dann läuft die gehemmte Verjährung weiter. Beispiel: 10-jährige Verjährung und das Schlichtungsverfahren dauert 5 Monate. Dann läuft die Verjährungsfrist nicht "planmäßig" nach 10 Jahren, sondern wegen der Hemmung durch die Schlichtung erst nach 10 jahren und 11 Monaten ab.

  • Ganz so ist es nicht. Die Verjährung ist gehemmt, d.h. die Verjährungsfrist läuft nicht weiter ab. Die Hemmung endet aber sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens bzw. bei Nichtbetreiben sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung. Dann läuft die gehemmte Verjährung weiter. Beispiel: 10-jährige Verjährung und das Schlichtungsverfahren dauert 5 Monate. Dann läuft die Verjährungsfrist nicht "planmäßig" nach 10 Jahren, sondern wegen der Hemmung durch die Schlichtung erst nach 10 jahren und 11 Monaten ab.

    Und wie lange ist die Verjährung in diesem Fall?

  • Ganz so ist es nicht. Die Verjährung ist gehemmt, d.h. die Verjährungsfrist läuft nicht weiter ab. Die Hemmung endet aber sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens bzw. bei Nichtbetreiben sechs Monate nach der letzten Verfahrenshandlung. Dann läuft die gehemmte Verjährung weiter. Beispiel: 10-jährige Verjährung und das Schlichtungsverfahren dauert 5 Monate. Dann läuft die Verjährungsfrist nicht "planmäßig" nach 10 Jahren, sondern wegen der Hemmung durch die Schlichtung erst nach 10 jahren und 11 Monaten ab.

    Das meinte ich. Danke für die Ergänzung.

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    Grover Norquist

  • d.h. wenn ich das Verfahren jetzt nicht am Laufen halte, verjähren meine Ansprüche für die letzten 10 Jahre in 3 Jahren?

    Nein, die sind sowieso nach drei Jahren schon verjährt, das mit der 10-jährigen Verjährung ist Wunschdenken.

  • Hat dazu jemand eine (fundierte) Einschätzung?

    Ansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren (§195 BGB). Die Verjährung beginnt aber erst dann, wenn man vom Anspruch Kenntnis erlangt (§199 Abs. 1 BGB). Dies ist m.E. erst mit dem BGH-Urteil der Fall.


    Ansprüche verjähren egal ob Kenntnis oder nicht nach 10 Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB).


    Das BGH-Urteil ist von 2022, d.h. die 3 Jahre Verjährung beginnen mit Ablauf des 31.12.2022.

    Die 10 Jahresfrist schließt aber alles vor 2012 aus.


    Soweit mal eine einfache, unverbindliche Einschätzung.

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    Grover Norquist

  • Dass die Ansprüche ab 2012 noch nicht verjährt sind - bestreitet die BHW hartnäckig weiterhin.

    Aber - am 22.11.2023 startete das Verfahren einer Musterklage gegen eine Bank, die u.a. auch zur Verjährung 10 Jahre statt nur 3 Jahre ab Kenntniserlangung entscheiden soll --- noch findet man leider nichts an Protokollen ... Das Urteil ist für den 21. Februar 2024 angekündigt.

    Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.