BHW verweigert Rückzahlung der Servicegebühr (Jahresentgelt)

  • Dass die Ansprüche ab 2012 noch nicht verjährt sind - bestreitet die BHW hartnäckig weiterhin.

    Aber - am 22.11.2023 startete das Verfahren einer Musterklage gegen eine Bank, die u.a. auch zur Verjährung 10 Jahre statt nur 3 Jahre ab Kenntniserlangung entscheiden soll --- noch findet man leider nichts an Protokollen ... Das Urteil ist für den 21. Februar 2024 angekündigt.

    Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

    Ist das Urteil inzwischen da?

  • Das Servicepaket umfasst die Teilung, Zusammenle­gung, Ermäßigung und Vertragsübertragung während der Sparphase.

    Vielleicht ist dieser Satz ja intransparent, weil hier ja Geld genommen wird für Arbeiten, die bei vielen gar nicht vorkommen.
    Das Wort 'Service' suggeriert, dass damit eine jährliche Gebühr erhoben wird für die Verwaltung überhaupt und, dass damit auch die Kosten für die 'Teilung, Zusammenle­gung, Ermäßigung und Vertragsübertragung' abgegolten sind.

    Dazu muss man sich noch mal die AGB auf der Zunge zergehen lassen.

    Unglaublich auf welche spitzfindigen Ideen bei welcher Rechtsprechung auch immer die Bausparkassen gekommen sind und immer wieder noch kommen.

    Was habe ich gegen diese (erfolgreich) bei der Bonuszinsverweigerung bei den "Renditeknallern" kämpfen müssen!

    berghaus 10.04.24


  • Nicht nur das - ich hatte mich damals vergeblich beschwert, weil ich am Tag meiner Unterschrift beim hiesigen "Regionalleiter" weder die AGBs zu lesen noch gar eine komplette Kopie der Vertragsunterlagen bekam. Lapidar hieß es "wird per Post zugeschickt" - und naiv wie ich war ... Gut, gerne helfe ich mit, künftige Kunden zu warnen.

  • Eine ausführliche Antwort der BHW via der Schlichtungsstelle, warum sie nicht bis zu 10 Jahre erstatten wollen.

    Jetzt könnte man natürlich einwenden, dass es völlig lebensfremd ist, dass ein Normalsterblicher die NJW liest. War man 2017 aber schon anwaltlich vertreten, könnte das Argument aber durchaus greifen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Jetzt könnte man natürlich einwenden, dass es völlig lebensfremd ist, dass ein Normalsterblicher die NJW liest. War man 2017 aber schon anwaltlich vertreten, könnte das Argument aber durchaus greifen.

    Ich finde die Argumentation auch insofern abenteuerlich, da ich mich ja ausschließlich auf die 10 jährige Verjährungsfrist nach EuGH berufe. Und selbst wenn die Frist 2017 zu laufen begonnen hätte, wäre da noch nix verjährt...

    Die BHW hat ja selber schon anerkannt, dass erst das BGH Urteil 2022 zum Start der Verjährungsfrist geführt hat, indem sie die Jahresentgelte 2019-2022 erstattet haben. Dies scheinen sie jetzt nachträglich wieder bestreiten zu wollen, was mE keinerlei Sinn ergibt.

  • langerhans - schon sooooooo lange her ... wenn ich richtig sehe, dann bezog ich mich auf eine TV-Sendung aus 2023 (steht dort unten rechts notiert ...)

    Für mich hat sich die BHW-Geschichte erledigt. Mehr als ca 60-65€ oder so inklusive möglicher Verzinsung hatten die mir nicht mit ausbezahlt - dafür einen extra Krieg starten tu ich mir nicht an. Für 5 Jahren bekam ich ja diese Servicegebühr wieder zurück.

  • Neues von der Schlichtungsstelle. Bis auf den allerletzten Absatz (den ich nicht wirklich verstehe) nichts Neues und soweit alles wie erwartet. Das Verfahren war eh nur zur Fristhemmung gedacht. Blöderweise läuft die Frist jetzt weiter und eine eigene Klage wegen ca 300€ erscheint mir nicht zielführend. :(


    Immerhin dürfte die Rückforderung für Riester Bausparer nach den letzten Urteil ja nun etwas bessere Chancen haben.

    Bin überrascht wie still es hier zu dem Thema inzwischen geworden ist, haben sich denn die vielen Betroffenen von der Hinhaltetaktik der BHW ins Bockshorn jagen lassen?


  • Nein, ich habe meinen letzten Bausparvertrag vorzeitig bei der BHW gekündigt und habe damit somit abgeschlossen!

  • Nein, ich habe meinen letzten Bausparvertrag vorzeitig bei der BHW gekündigt und habe damit somit abgeschlossen!

    Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt ja nicht mit der Kündigung. Aber klar, ich verstehe jeden, der das Geld abschreibt, weil der Aufwand zu hoch erscheint. Mir geht es eher ums Prinzip.