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Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren | Verbraucherzentrale.de
"Die Zuschussförderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer vor Abschluss des Liefer- und/oder Leistungsvertrages (beispielsweise Installateur) beim BAFA zu beantragen. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA."
Mein Installateur hat (leider) keine Ahnung von WP und empfiehlt deswegen (natürlich) fossile Verbrenner.
Können Sie mir bitte Beispiele für falsche Aussagen vom Herrn Tenhagen geben.
Dem kann ich nur zustimmen. Ich befürchte, Sachsens MP passt sich immer mehr dem Niveau der AfD an.
Die Förderung an sich muss vorher beantragt werden. Aber der Antrag auf Auszahlung kann natürlich erst nach Beendigung und Zahlung und Einreichung aller Rechnungen über das Bafa-Portal beantragt werden.