Die Sicherungseinrichtung des BVR (Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken) schützt auch von angeschlossenen Instituten ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die von Kunden eines angeschlossenen Instituts gehalten werden. Damit sind auch Anleihen der DZ-Bank, die in einem Depot bei einer Volks- oder Raiffeisenbank liegen, geschützt. Ob dieses Versprechen auch dann noch etwas Wert ist, wenn die Mitglieder des BVR es nicht mehr schaffen sollten, die DZ-Bank als Spitzeninstitut der Gruppe am Leben zu erhalten, ist eine andere Frage.
Verständisfragen zu Anleihen
- Vasya Pupkin
- Erledigt
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Der Branchenverband sichert das Institut als Ganzes. Im Fall der Schieflage muss es mit einer Nachbarbank fusionieren.
Richtig, das ist die zweite Säule der Sicherung in dem Bereich. Das ist allerdings kein muss, sondern nur bisher geübte Praxis. Bei der DZ-Bank würde die Institutssicherung an praktische Grenzen stoßen. Und ob die auch in Zukunft wirklich alle Eskapaden von angeschlossenen Instituten ausbügeln würden, bleibt auch abzuwarten. Wenn z. B. die Raiffeisenbank Hochtaunus irgendwann vor einer Pleite bewahrt werden müsste, wäre zumindest mit deutlichem Grummeln in den eigenen Reihen zu rechnen.
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Da Volksbanken neben der Einlagensicherung noch die Sicherung des Branchenverbandes haben, dürfte die Sicherheit größer sein als bei irgendwelchen Smartphonebanken. Die DZ Bank als Wertpapierhaus der Genossenschaftsbanken hat Ratings von A+, AA- und Aa2, braucht sich also wirklich nicht zu verstecken.
Nebenbei sind außerbörsliche Zeichnungen beim Emittenten DZ-Bank für Volksbankkunden spesenfrei.
Sparkassen könnten noch etwas mehr Sicherheit bieten, weil da die beteiligten Kommunen noch als Anteilseigner hinter stehen. Die bieten auch Inhaber-Schuldverschreibungen an, die nicht an der Börse gehandelt werden.
Greift da wirklich die Einlagensicherung? Oder werden Anleihen da doch individueller (einzeln) behandelt?
https://www.faz.net/aktuell/fi…t-porzellan-18997031.html
https://www.bondguide.de/topne…rg-anleihen-durch-nordlb/
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Die NordLB hat nichts mit dem BVR zu tun. Und zumindest die Sicherungseinrichtungen des BVR schützt ausdrücklich auch Inhaberschuldverschreibungen, also insbesondere die von den Mitgliedern emittierten Anleihen und Zertifikate, soweit sie von Kunden der Mitgliederinstitute gehalten werden. Was dafür bei den öffentlich-rechtlichen Banken gilt, weiß ich nicht.
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Die NordLB hat nichts mit dem BVR zu tun. Und zumindest die Sicherungseinrichtungen des BVR schützt ausdrücklich auch Inhaberschuldverschreibungen, also insbesondere die von den Mitgliedern emittierten Anleihen und Zertifikate, soweit sie von Kunden der Mitgliederinstitute gehalten werden. Was dafür bei den öffentlich-rechtlichen Banken gilt, weiß ich nicht.
Ich weiss. Aber es wurde eine noch höhere Sicherheit von Sparkassen erwähnt.
Wenn das bei Sparkassen vielleicht anders läuft als bei Volksbanken, dann muss man da wohl sehr genau hinsehen, welche Anleihen man in Betracht zieht.
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Ich weiss. Aber es wurde eine noch höhere Sicherheit von Sparkassen erwähnt.
Wenn das bei Sparkassen vielleicht anders läuft als bei Volksbanken, dann muss man da wohl sehr genau hinsehen, welche Anleihen man in Betracht zieht.
Es gab mal eine Gewährträgerhaftung bei Sparkassen und Landesbanken, die aber nicht mit EU-Recht im Einklang stand und deswegen 2001 abgeschaft wurde.
Die WestLB ist später in Schieflage geraten, und wurde u.a. von der Helaba übernommen. Möglicherweise droht der NordLB ähnliches.
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Sodele - nun habe ich “Skin in the game”.
Habe in 2 BundeAnleihen investiert.
Ich habe aufgepasst, dass Koupin = 0% da ich Stückelzins vermeiden möchte.
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… da ich Stückelzins vermeiden möchte.
Warum möchtest Du das?
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Warum möchtest Du das?
Ehrlich gesagt, weil ich es nicht 100% verstehe wie das mit dem Stückelzins funktioniert.
Ich denke ich brauche ein bisschen mehr Zeit bis ich das 100% verstanden habe.
Ich finde das Konzept, dass der “vorbesitzer” ein “Stückelzins” zusteht schwer zu verstehen.
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Ist es aber eigentlich nicht.
Angenommen eine Anleihe hat 3% p.a. Zins (Coupon).
Das jährlich zins gezahlt wird ist einfach der einfachheit halber. Im prinzip müsste täglich (oder minütlich) ausgezahlt werden, denn das Geld "arbeitet" ja jeden Tag.
Versteh als Stückzins einfach die auf Tage runtergebrochenen Zinsen.
Wenn jemand am 1.1 eine Anleihe kauft, am 1.7. kauft sie ihm jemand ab und am 31.12 gibt es die jahreszinsen, dann hat jeder von beiden dem zinsgeber ein halbes Jahr sein Geld geliehen und daher sollten beide den Zins für ein halbes Jahr bekommen.
Aber da am 31.12. der Zins fürs komplette Jahr an den zweiten Kreditgeber ausgezahlt wird, möchte der erste gerne seinen Anteil beim Verkauf als "Vorschuss".
Das ist alles.
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Und Achtung! : Die Stückzinsen kommen beim Kaufpreis hinzu. D.h. Deine Order wird teurer und kann dann ggf. bei gestaffelten Preisen des Brokers in die nächste Kostenstufe rutschen.
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Greift da wirklich die Einlagensicherung? Oder werden Anleihen da doch individueller (einzeln) behandelt?
https://www.faz.net/aktuell/fi…t-porzellan-18997031.html
https://www.bondguide.de/topne…rg-anleihen-durch-nordlb/
Hier geht jetzt doch einiges durcheinander. Ich versuche, etwas zu sortieren:
1. Es gibt für alle dt. Banken die gesetzliche Einlagensicherung. Die sichert Einlagen von Privatpersonen bis 100k. Anleihen sind keine Einlagen und daher von dieser Sicherung nicht geschützt. Generell hofft jeder Anleihebesitzer also, dass seine Bank nicht pleite geht.
2. Im BVR sind die Volks- und Raiffeisenbanken und die DZ-Bank zusammen geschlossen und haben eine zusätzliche Sicherungseinrichtung. Diese schützt auch die Anleihen der Mitgliedsinstitute. Es gibt eine Institutssicherung, d.h. im Zweifelsfall löst man Probleme einer Volksbank, indem man die schwankende Volksbank mit einem Nachbarinstitut fusioniert. Neues Eigenkapital wird aus dem Sicherungstopf zugeschossen.
Das Gleiche gilt, wenn die DZ-Bank als Spitzeninstitut schwanken sollte.
Ob dann der Sicherungstopf ausreicht, kann natürlich keiner garantieren, aber Hoffnung darf bestehen.
3. Der Sparkassensektor (Alle Sparkassen und Landesbanken) hat sogar mehrere Sicherungseinrichtungen, die im Prinzip analog arbeiten. Auch hier gibt es eine Institutssicherung, daher ist noch nie eine Sparkasse pleite gegangen. Das bekannteste Problem war die WestLB, zuvor das größte Institut im Sparkassensektor.
Das Retail- und Sparkassengeschäft hatte die Helaba mit Unterstützung der Sicherungseinrichtungen übernommen, das öffentliche Geschäft die EAA (indirekt NRW). Kein Anleihebesitzer hat etwas verloren, im Gegenteil, sie hatten jetzt bei unveränderten Bedingungen Anleihen einer Bank mit besserem Rating.
4. Die deutlich kleineren NordLB und HSH (beide wegen Schiffsfinanzierungen) mussten auch mal durch die Sicherungseinrichtungen gestützt werden. Auch hier hatten Anleihebesitzer keinen Verlust.
5. Die oben erwähnten Anleihen sind keine normalen Anleihen, sondern strukturierte Produkte einer Zweckgesellschaft, die nicht zum Sparkassensektor zählt und entsprechend keiner Sicherungseinrichtung unterliegt.
Hintergrund ist, dass eine Landesbank nicht so leicht neues Eigenkapital beschaffen kann, wie z.B. eine Aktiengesellschaft. Bundesländer z.B. können nicht einfach neues Kapital zur Verfügung stellen, das nicht budgetiert ist. Eine Alternative ist die Gründung einer kleinen Zweckgesellschaft (hier: Fürstenberg Capital II GmbH), die ausschließlich eine strukturierte Anleihe emittiert und dieses Geld der Landesbank als stille Beteiligung gibt. In den Anleihebedingungen ist definiert, dass es nur dann eine Rückzahlung zu 100% gibt, wenn die Landesbank ausreichend Gewinn macht. Die Laufzeit ist unendlich. Das komplexe Produkt ist also eher mit einer Aktie vergleichbar, als mit einer normalen Anleihe. Auch hier gilt, dass nur derjenige in solche Produkte investieren sollte, der das Konstrukt und die Risiken ausreichend versteht.