Neuerungen in der privaten Krankenversicherung

  • Ich könnte mir vorstellen, dass sie schon vor Einführung der pauschalen Beihilfe warum auch immer freiwillig in der GKV war bzw. bei Verbeamtung geblieben war.

    Wenn ja: Klar, dass sie sich jetzt über ca. 300-500 € (vor Steuern) Zuschuss freut, den sie vorher nicht bekommen hat. ;)

    Ja, sie war schon immer in der gKV und hatte ihre Gründe dafür.

  • Eine Kollegin meiner Frau ist als Landesbeamtin in Niedersachsen freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und freut sich tierisch über die pauschale Beihilfe.

    Möglicherweise ist es für diese Beamtin eine sinnvolle Option, eine kleine gesetzliche Rente nebenher auf- oder auszubauen. Die Mitgliedschaft in der KVdR (also Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung als Ruheständler) ist nämlich an das Bestehen einer gesetzlichen Rente gebunden. Nach aktueller Gesetzeslage könnte sie damit die Verbeitragung von Kapitalerträgen im Ruhestand vermeiden.

  • Möglicherweise ist es für diese Beamtin eine sinnvolle Option, eine kleine gesetzliche Rente nebenher auf- oder auszubauen. Die Mitgliedschaft in der KVdR (also Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung als Ruheständler) ist nämlich an das Bestehen einer gesetzlichen Rente gebunden. Nach aktueller Gesetzeslage könnte sie damit die Verbeitragung von Kapitalerträgen im Ruhestand vermeiden.

    Ja und nein.

    Dies ist wirklich nur bedingt sinnvoll.

    Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass Beamte (mit entsprechenden Berzfsjahren) ca. 71% ihrer letzten Besoldung als Pension bekommen (sehr vereinfacht dargestellt).

    Wenn jetzt ein Beamter noch eine gesetzliche Rente bekommt, weil er zB vor des Beamtentums im Angestelltenverhältnis war, dann sagt der Gesetzgeber:

    'Oha! Dieser Beamte ist besser gestellt als andere!'

    Und um das zu vermeiden, wird die Pension so weit gekürzt bis gesetzliche Rente + Pension auf das gleiche Niveau kommen wie die Berufsjahren * Pensionsanspruch.

    Interessant wäre, wie sich das bei freiwilligen Zusatzzahlungen verhält 🤔 das hatten wir nicht im Beamtenrechtsunterricht als Beispiel gehabt

  • Möglicherweise ist es für diese Beamtin [die freiwillig in der GKV versichert ist] eine sinnvolle Option, eine kleine gesetzliche Rente nebenher auf- oder auszubauen. ... Nach aktueller Gesetzeslage könnte sie damit die Verbeitragung von Kapitalerträgen im Ruhestand vermeiden.

    Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass Beamte (mit entsprechenden Berufsjahren) ca. 71% ihrer letzten Besoldung als Pension bekommen (sehr vereinfacht dargestellt).

    Es ist vielfach günstig, von vereinfachten Darstellungen Abstand zu nehmen und sich den konkreten Fall durchzurechnen.

    Die Mehrzahl der Beamten erreicht die Höchstversorgungsgrenze nicht, was bedeutet, daß eine zusätzliche Rente ggf. noch Platz hat. Es gibt auch Beamte, die die Höchstversorgungsgrenze erreichen (weil sie beispielsweise 40 vollzeitige Berufsjahre aufzuweisen haben). Diese Beamten erreichen die Grenze, bei denen bringt das nichts.

    Wenn jetzt ein Beamter noch eine gesetzliche Rente bekommt ... wird die Pension so weit gekürzt bis gesetzliche Rente + Pension auf das gleiche Niveau kommen wie die Berufsjahren * Pensionsanspruch.

    Es kann sein, daß die selbstfinanzierte Rente (entstanden z.B. aus der Mindestzahlung von etwa 70 € x 60 Monate = etwa 4200 €) komplett auf die Pension angerechnet wird (wobei aktuell die Rente noch günstiger besteuert wird als die Pension, was den "Schaden" aktuell noch mindert).

    Dieser Beamte hätte damals also peilen müssen, ob der Aufwand für die Begründung der gesetzlichen Rente höher oder niedriger war als die zusätzliche Beitragszahlung für GKV und GPV für seine Kapitaleinkünfte, wobei niemand eiß, wie lang die aktuelle Ungleichbehandlung der gesetzlich Krankenversicherten bezüglich der Verbeitragung der Kapitalerträge noch bestehen wird.

    Es ist doch immer die gleiche Crux mit Prognosen, die die Zukunft betreffen!

  • Gleiches Thema übrigens bei gesetzlich krankenversicherten Mitgliedern eines Versorgungswerks (Rechtsanwälte, Ärzte, etc.) wie auf unserer per Google leicht zu findenden Seite "Versorgungswerk und Krankenversicherung" ausführlich beschrieben.

    Nach aktueller Gesetzeslage verhilft eine (kleine) zusätzliche gesetzliche Rente zur Mitgliedschaft in der KVdR. Siehe dazu ausführlich das hier verlinkte Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung der Deutschen Rentenversicherung. Als Folge sind nur Renten (Versorgungswerk + Mini-GRV-Rente) beitragspflichtig, nicht jedoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte.

    Aber, wie auf unserer Seite beschrieben: "Durch diese Regelung entsteht eine völlig unsachgemäße Bevorzugung von Versorgungswerksmitgliedern mit minimaler gesetzlicher Rente. Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (Demografie etc.) halten wir es für extrem wahrscheinlich, dass dieses Schlupfloch in den nächsten Jahren geschlossen wird. Bei der Entscheidung GKV vs. PKV und einer langfristigen Planung für die nächsten z.B. 60 Jahre sollte man sich deshalb nicht darauf verlassen."

    Gleiches müssten im Zweifel auch Beamte mit zusätzlicher gesetzlicher Rente befürchten.

    Fazit für Mitglieder eines Versorgungswerks: Da sie in den meisten Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung lebenslang den Höchstbeitrag zahlen (derzeit rund 1.050 EUR), lohnt es sich besonders, frühzeitig über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Das steht doch nachlesbar im entsprechenden Gesetz.

  • Gleiches Thema übrigens bei gesetzlich krankenversicherten Mitgliedern eines Versorgungswerks (Rechtsanwälte, Ärzte, etc.) wie auf unserer per Google leicht zu findenden Seite "Versorgungswerk und Krankenversicherung" ausführlich beschrieben.

    Nach aktueller Gesetzeslage verhilft eine (kleine) zusätzliche gesetzliche Rente zur Mitgliedschaft in der KVdR. ... Als Folge sind nur Renten (Versorgungswerk + Mini-GRV-Rente) beitragspflichtig, nicht jedoch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte.

    So ist es.

    Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (Demografie etc.) halten wir es für extrem wahrscheinlich, dass dieses Schlupfloch in den nächsten Jahren geschlossen wird.

    Gleiches müssten im Zweifel auch Beamte mit zusätzlicher gesetzlicher Rente befürchten.

    In diesem Forum wird regelmäßig das Hohelied der GKV gesungen ("Solidargemeinschaft"!) und auch regelmäßig als bombensicher dargestellt, daß bis in alle Zukunft der genannte Bewertungsunterschied zwischen Pflichtmitgliedschaft und freiwilliger Mitgliedschaft bestehen blieben. Wir beiden sind uns diesbezüglich in unserer Skepsis einig.

    Der finanzielle Aufwand, mittels freiwilliger Beiträge eine gesetzliche Rente zu begründen, ist minimal. Nach heutiger Rechtslage resultiert daraus sogar eine Rente, die durchaus höher sein kann als eine Mehrrente durch das gleiche Geld als freiwilligen Beitrag in ein Versorgungswerk.

    Man wird eine solche Ausgabe sicher nicht tätigen, wenn aus dem Beamtendienstverhältnis eine Pension an der Höchstversorgungsgrenze zu erwarten ist, weil dann (wie oben richtig genannt) die Rente auf die Pension angerechnet wird.

    Die Rechtslage wird sicherlich keine 20 oder 30 Jahre unverändert bleiben. Es mag schon sein, daß man sich verzockt, wenn man heutige Bedingungen auf eine Zeit in 30 Jahren extrapoliert. Aber was will man auch sonst machen? Hellsehen kann keiner, und die Fortschreibung des Status quo scheint allgemein eine vernünftige Annahme zu sein.

  • Möglicherweise ist es für diese Beamtin eine sinnvolle Option, eine kleine gesetzliche Rente nebenher auf- oder auszubauen. Die Mitgliedschaft in der KVdR (also Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung als Ruheständler) ist nämlich an das Bestehen einer gesetzlichen Rente gebunden. Nach aktueller Gesetzeslage könnte sie damit die Verbeitragung von Kapitalerträgen im Ruhestand vermeiden.

    Das dürfte leider an den strengen Regeln zur Nebentätigkeit scheitern.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Die Mehrzahl der Beamten erreicht die Höchstversorgungsgrenze nicht, was bedeutet, daß eine zusätzliche Rente ggf. noch Platz hat.

    Hast du dafür einen Beleg? Meine Erfahrung als langjähriger Personalrat sagt da etwas deutlich anderes...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das dürfte leider an den strengen Regeln zur Nebentätigkeit scheitern.

    Wer nicht laufend pflichtversichert ist, kann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, die sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. ;)

    Und ich habe noch keine Versorgungsregelung gesehen, in der selbst gezahlte freiwillige Beiträge bei der Pension gegengerechnet werden.

    Also Beamte des Bundes und der Länder kommt zusammen und füllt die Kassen der DRV! 8)

  • Wer nicht laufend pflichtversichert ist, kann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, die sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.

    Als Beamter musst du aber Nebentätigkeiten anzeigen und bekommst im Regelfall nur einen sehr geringen Umfang (~8 Stunden in der Woche) genehmigt.


    Und ich habe noch keine Versorgungsregelung gesehen, in der selbst gezahlte freiwillige Beiträge bei der Pension gegengerechnet werden.

    § 55 BeamtVG ;)

    Da geht es zwar nicht um Versorgungsbeiträge, sondern um die Rente, allerdings vermindern die die Pension. Ob der Vorteil dann noch so groß ist?

    Also Beamte des Bundes und der Länder kommt zusammen und füllt die Kassen der DRV!

    Tun wir doch. *Steuerzuschuss* *hüstel*

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Ich schrieb von freiwilligen Beiträgen und verweise auf Absatz 4 der genannten Vorschrift.

    Touche. War mir bisher noch nicht bekannt. Falls das trotz der Nebentätigkeitsregeln funktioniert, wäre das mit Sicherheit kein schlechter Gedanke.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Das hat ja nichts mit einer Nebentätigkeit zu tun, den Abschluss einer Rürup-Rente lässt Du Dir ja auch nicht genehmigen. ;)

    Jetzt fällt der Groschen... Ich bin davon ausgegangen, dass RV-Pflicht durch Nebentätigkeit eintreten soll.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Möglicherweise ist es für diese Beamtin eine sinnvolle Option, eine kleine gesetzliche Rente nebenher auf- oder auszubauen.

    Das dürfte leider an den strengen Regeln zur Nebentätigkeit scheitern.

    Man braucht keine Nebentätigkeit, um freiwillige Rentenbeiträge zu leisten.

    Die Mehrzahl der Beamten erreicht die Höchstversorgungsgrenze nicht, was bedeutet, daß eine zusätzliche Rente ggf. noch Platz hat.

    Hast du dafür einen Beleg? Meine Erfahrung als langjähriger Personalrat sagt da etwas deutlich anderes.

    Ist Google heute kaputt?

    Für Bundesbeamte wird ein durchschnittlicher Ruhegehaltssatz von um die 67% angegeben. Landesbeamte sind häufig Lehrer, und in dieser Profession wird viel frühpensioniert.

    Im Grunde ist das aber egal, weil der Einzelfall zählt. Wer als Beamter überlegt, aus welchen Gründen auch immer freiwillige Rentenbeiträge zu leisten, der wird sinnvollerweise in seinem Einzelfall prüfen, ob die Bedingungen dafür gegeben sind.

    Wir verzetteln uns. In diesem Thread geht es um die private Krankenversicherung.

  • Wenn die DVAG, vertreten durch den Vorstand, sich für die pKV ausspricht, dann ist das wenig überraschend, aber auch tatsächlich der Sache der pKV dienlich?

    Wenn einer der größten Versicherungsverbimmler, mit einer Reputation knapp oberhalb vom Maschgöker, sich für eine Seite entscheidet, dann spricht das nicht unbedingt für diese Seite, oder?

    DVAG-Vorstand warnt: Steht das duale Gesundheitssystem vor dem Aus? - Kommentar - Versicherungsbote.de
    Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung wäre ein großer Fehler, meint Markus Knapp, Mitglied des Vorstands der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).…
    www.versicherungsbote.de