Hallo allerseits,
ich habe 1995 einen BHW-Bausparvertrag abgeschlossen.
Im letzen Jahr habe ich ide Option gezogen, keinen Kredit in Anspruch zu nehmen, sondern stattdessen die Einzahlungen bzw. das Guthaben seit 1995 mit einem zusätzlichen Zins von einem Prozentpunkt nachzuverzinsen.
Jetzt habe ich den Konotauszug (selbstverständlich auch mit Kündigung des Bausparvertrages seitens BHW, weil die Bausparsumme ja voll erreicht sei) erhalten. Hier wurde die Abgeltungssteuer auf Basis der kompletten Einmalzinszahlung in 2014 abgeführt. Nun meine Frage:
Darf die Abgeltungssteuer auf die Zinsen für das jeweilige Guthaben der Jahre 1995 bis 2008 überhaupt abgeführt werden. Mein Verständnis ist, das Abgeltungssteuer nur für die Zinsen für das Guthaben der Jahre 2009 bis 2014 der Abgeltungssteuer unterliegt?
Vielen Dank für eine Antwort schon einmal im Voraus