Hallo zusammen!
Der Personalsachbearbeiter einer Bekannten sagt, dass sich das Weihnachtsgeld verringert, wenn das Steuer-Bruttogehalt wegen einer Gehaltsumwandlung niedriger ausfällt.
Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und keinen Tarifvertrag. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung (50% vom monatlichen Brutto), für die sich der Arbeitgeber (Rechtsanwalt!) auch jedes Jahr unterschreiben lässt, dass der Arbeitnehmer auch bei regelmäßiger Zahlung keinen Rechtsanspruch darauf erwirbt.
Gibt es hier eine eindeutige Rechtslage oder kann der Arbeitgeber das machen wie er möchte?