Gehaltsumwandlung - Einfluß auf Weihnachtsgeld?

  • Hallo zusammen!

    Der Personalsachbearbeiter einer Bekannten sagt, dass sich das Weihnachtsgeld verringert, wenn das Steuer-Bruttogehalt wegen einer Gehaltsumwandlung niedriger ausfällt.

    Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und keinen Tarifvertrag. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung (50% vom monatlichen Brutto), für die sich der Arbeitgeber (Rechtsanwalt!) auch jedes Jahr unterschreiben lässt, dass der Arbeitnehmer auch bei regelmäßiger Zahlung keinen Rechtsanspruch darauf erwirbt.


    Gibt es hier eine eindeutige Rechtslage oder kann der Arbeitgeber das machen wie er möchte?

  • Hallo Stefan65


    das Brutto ist nach meinem Verständnis das, was vor eventuellen Wandlungen (das wäre z.B. eine Altersvorsorge) und Sozialabgaben und sonstigen Abzügen ganz oben auf dem Gehaltszettel steht.


    Der Arbeitgeber hier scheint ein bisschen speziell zu sein (ohne Arbeitsvertrag), daher würde ich annehmen, dass er das mit dem Weihnachtsgeld handhaben kann, wie er will.


    Dieser Personalsachbearbeiter hat dahingehend mit seiner pauschalen Aussage nicht recht, dass es Gegenbeispiele (wie mich) gibt.

  • Verbieten müsste nicht sein, wenn die Leute einfach mal den Ar*ch in der Hose hätten und dem Arbeitgeber den Stinkefinger zeigen.


    Überall werden Leute gesucht. Wer sich da freiwillig klein macht, der ist selber schuld.

  • Ich kann mir ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, dass ein Rechtsanwalt nicht zumindest die Anforderungen des Nachweisgesetzes erfüllt. Was das Weihnachtsgeld angeht, kann er das schon im Arbeitsvertrag außen vor lassen und jedes Jahr als freiwillige Zahlung gewähren. Da müsste man sich dir Schreiben genau ansehen, ob dadurch nicht trotzdem ein Anspruch aus betrieblicher Übung entstanden sein könnte. Im Endeffekt gibt es mehrere Bruttos auf der Abrechnung (Gesamtbrutto, Steuerbrutto, Sozialversicherungsbrutto), die gerade durch eine bav, Entgeltumwandlung, Mehrfachbeschäftigung oder das Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen voneinander abweichen können. Die Höhe der Sonderzahlung könnte daher sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem welches dieser Bruttos als Berechnungsgrundlage herangezogen wird. Es ist aber definitiv ein Streitfall, der sich im Zweifel nur vor Gericht klären ließe, was m. E. wegen potenzieller Auswirkungen auf das zwischenmenschliche Verhältnis und damit auch Arbeitsverhältnis nicht in jedem Fall zu empfehlen ist