Auszahlung R+V

  • Hallo zusammen,

    meine Schwester (Jahrgang 1958 und Empfänger von Erwerbsminderungsrente) ihre Rentenversicherung wird zum 31.12.23 fällig.

    Jetzt hat sie folgende Angebote als Vorschlag erhalten.

    1. Barauszahlung von ca. 138.000€

    2.Rente mit dynamischer Überschussrente, gesamte anfängliche Rente ca. 577€

    3. Rente mit Sofortüberschussrente, gesamte Rente ca. 580€

    Nun die Frage:

    Ist es vernünftig, wenn man sich den ganzen Betrag auszahlen lässt?

    Ich bedanke mich schon mal für eure Unterstützung.

  • Das kann man pauschal nicht beantworten.

    Lässt man sich die gesamte Summe auszählen und "verbrät" sie in gleicher Höhe wie es die Rentenzahlung tun würde, wäre der Betrag nach knapp 20 Jahren aufgebraucht.

    Etwaige Zinsen durch die Anlage des Geldes nicht berücksichtigt.

    Ist letztendlich immer eine Frage der Lebenserwartung, was sich mehr rechnet. Wenn man (noch) lange lebt, dann hat man mehr davon, wenn man eine Rente bezieht - hier trägt der Versicherer das Langlebigkeitsrisiko.

  • Moin rosiarno ,

    deine Schwester könnte sich aus der Barauszahlung bei 3% Zinsen pro Jahr exakt 30 Jahre 577€ monatlich selber auszahlen.

    https://www.zinsen-berechnen.de/entnahmeplan.p…amid=dpe7w13t0p

    Wenn deine Schwester älter als 95 wird wäre die Rentenzahlung vielleicht besser, verstirbt sie vorher gibt´s noch was zu vererben.

    Vielleicht kann das Geld auch noch besser angelegt werden als mit 3%.

    Steuern sind jetzt bei der ganzen Sache außen vor gelassen.

    Rechnet in Ruhe nach und lasst euch nicht von den großen Zahlen verrückt machen.

    Falsche Emotionen und schlechte Bankberater sind in dieser Situation sehr gefährlich für euch.

    Ihr werdet schon eine gute Lösung für euch finden mit der Ihr euch wohl fühlt.

    Hier noch ein guter link für euch:

    Auszahlplan (Entnahmeplan): Rente/LV clever auszahlen lassen! - Finanztip


    Viel Erfolg !

  • In dem bereits genannten FT-Link steht eigentlich schon fast alles drin.

    Wir hier alle sind für Selbermachen, und rein rechnerisch ist das wohl auch die beste Lösung. Für sie muß der Anleger/Kapitaleigentümer aber minimal auf Zack sein. Manche Leute bekommen Dollarzeichen in die Pupillen, wenn sie einen sechsstelligen Kontostand sehen, und vergessen dabei, daß dieses Kapital nun auch für 30 Jahre oder so reichen soll. Das heißt: Man muß sich ausrechnen, was man monatlich entnehmen kann und muß das dann auch konsequent durchhalten.

    Andererseits kann man mit diesem Verfahren halt auch mal außer der Reihe viel Geld entnehmen, etwa für den Umbau eines Badezimmers auf Rollstuhlbenutzung. So eine Sonderentnahme muß man dann allerdings wieder "hereinsparen", sie jedenfalls in seiner Finanzplanung berücksichtigen. Andererseits könnte es sein, daß man sparsam entnommen hat und einen besseren Kapitalertrag erzielt als kalkuliert, so daß eine solche Sonderentnahme möglich ist.

    Wer sein Vermögen selber verwaltet, hat damit viele zusätzliche Optionen, aber er muß dazu halt geistig auch in der Lage sein. Wer dement wird, ist das vielleicht nicht mehr, kann vielleicht auch die eine Neuanlage pro Jahr (bei einem rollierenden Festgeld) nicht mehr tätigen. Für diese Leute könnte man einen Renten-ETF erwägen, der in Renten mit passenden Laufzeiten investiert.

    Noch ein Argument: Einlagensicherung. Man könnte erwägen, den Auszahlungsbetrag zu halbieren und jede Hälfte bei einer anderen Bank anlegen. Den Auszahlungsplan legt man dann möglicherweise verschachtelt an, im einen Monat von der einen Bank, im Folgemonat von der anderen.

    Noch ein Argument: Eine Sofortrente kann einem nicht geklaut werden, die zahlt Monat für Monat bis zum Lebensende. Das Kapital eines Auszahlplans kann einem wegpraktiziert werden, wobei ich weniger an Bankster denke, sondern an Erbschleicher (Pflegekräfte?) und die eigene Familie, die in vielen Fällen Zugang zu den eigenen Kontounterlagen haben.

    Möglichkeiten gibt es viele.

  • Hallo, erstmal vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

    Ich denke auch, daß eine Barauszahlung die richtige Entscheidung ist.

    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende

  • Noch zwei Punkte am Rande:

    Je nach Beginn der Versicherung könnte die Einmalzahlung komplett steuerfrei sein, während die ausgezahlte Rente zu einem Teil versteuert wird.

    Im Gegenzug könnte die Gesetzliche Krankenversicherung Interesse an der Auszahlung haben, wenn die Beiträge als Direktversicherung vom Arbeitslohn einbehalten wurde.