Gibt es eine eindeutige Definiton für den Begriff "Sparguthaben"?
Hintergrund ist (mal wieder) ein Prämiensparplan einer Sparkasse.
Dort soll eine Prämie in Abhängigkeit des Sparguthabens gezahlt werden.
Bei einer Jahresparleistung von 2.400 Euro wird beispielsweise bei Erreichen eines Sparguthabens, das das 3/7/11/15/19/23/25-fache der Jahressparleistung erreicht, eine Prämie von 10/20/30/50/100/150/200% der Jahressparleistung gezahlt.
Bei genauer Betrachtung stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass zur Ermittlung des Sparguthabens für die Prämienfestlegung allerdings nur die akkumulierten Jahressparleistungen berücksichtigt werden, aber nicht etwaige variable Zinsen oder Prämienausschüttungen, die beide in die "Guthaben"-Position des Prämiensparbuchs einfließen und auch nicht separat geführt werden.
Müssen Zinsen und Prämien nicht ebenfalls zum Sparguthaben gezählt werden?
Im Vertrag steht zudem, dass die Prämienzahlungen ebenfalls variabel verzinslich sind (auch wenn der Zins lange bei 0% lag, das sollte sich nun auch bald mal ändern), ein weiterer Hinweis, dass sie eigentlich zum Sparguthaben zu zählen sind.
Legt man nur die Summe der Jahressparleistungen zugrunde, hätte man im Vertrag auch "3/7/11/15/19/23/25 Jahre" als Meilensteine nehmen können, und nicht (bewusst irreführend?) das Sparguthaben als Vielfaches der Jahressparleistung.
Bei letzterem ist ja eine andere Dynamik im Spiel und der Prämienbonus von 200% wird schon deutlich vor dem 25. Jahr erreicht - der Prämienvertrag ist unbefristet geschlossen, jedoch für maximal 25 Jahre.
Ich finde das alles sehr befremdlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Produkt Prämiensparen ja schon mehrmals mit negativer Presse bedacht wurde und einige Tricksereien der Sparkassen ans Licht gebracht wurden.
TLDR: Gibt es eine juristisch eindeutige Definiton des Begriffes "Sparguthaben"?