Definition "Sparguthaben"

  • Gibt es eine eindeutige Definiton für den Begriff "Sparguthaben"?


    Hintergrund ist (mal wieder) ein Prämiensparplan einer Sparkasse.
    Dort soll eine Prämie in Abhängigkeit des Sparguthabens gezahlt werden.


    Bei einer Jahresparleistung von 2.400 Euro wird beispielsweise bei Erreichen eines Sparguthabens, das das 3/7/11/15/19/23/25-fache der Jahressparleistung erreicht, eine Prämie von 10/20/30/50/100/150/200% der Jahressparleistung gezahlt.


    Bei genauer Betrachtung stellt sich nach einiger Zeit heraus, dass zur Ermittlung des Sparguthabens für die Prämienfestlegung allerdings nur die akkumulierten Jahressparleistungen berücksichtigt werden, aber nicht etwaige variable Zinsen oder Prämienausschüttungen, die beide in die "Guthaben"-Position des Prämiensparbuchs einfließen und auch nicht separat geführt werden.


    Müssen Zinsen und Prämien nicht ebenfalls zum Sparguthaben gezählt werden?
    Im Vertrag steht zudem, dass die Prämienzahlungen ebenfalls variabel verzinslich sind (auch wenn der Zins lange bei 0% lag, das sollte sich nun auch bald mal ändern), ein weiterer Hinweis, dass sie eigentlich zum Sparguthaben zu zählen sind.

    Legt man nur die Summe der Jahressparleistungen zugrunde, hätte man im Vertrag auch "3/7/11/15/19/23/25 Jahre" als Meilensteine nehmen können, und nicht (bewusst irreführend?) das Sparguthaben als Vielfaches der Jahressparleistung.
    Bei letzterem ist ja eine andere Dynamik im Spiel und der Prämienbonus von 200% wird schon deutlich vor dem 25. Jahr erreicht - der Prämienvertrag ist unbefristet geschlossen, jedoch für maximal 25 Jahre.


    Ich finde das alles sehr befremdlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Produkt Prämiensparen ja schon mehrmals mit negativer Presse bedacht wurde und einige Tricksereien der Sparkassen ans Licht gebracht wurden.


    TLDR: Gibt es eine juristisch eindeutige Definiton des Begriffes "Sparguthaben"?

  • TLDR: Gibt es eine juristisch eindeutige Definition des Begriffes "Sparguthaben"?

    Nein. Aber es gibt für solche Produkte einen Verkaufsprospekt, und dort stehen die Bedingungen des Sparplans haarklein drin. Man liest ihn sinnvollerweise vor dem Kauf des Produkts - wie eigentlich immer.

  • PS: Ich würde Sparguthaben auch als das Gesamtguthaben interpretieren. Du schreibst ja oben dass es sich an der Jahressparleistung orientiert. Die gesamten eingezahlten Beträge wären daher eher die Gesamtsparleistung oder die Gesamtsparbeträge.


    Habe gerade in meine Sparvertrag nachgesehen, dort steht nur etwas zur Verfügung über das Sparguthaben. In diesem Fall wäre es ja extrem seltsam, wenn ich nur über meine Sparbeiträge verfügen könnte, aber nicht über die Zinsen/Prämien.

  • Hallo mcbexx,

    TLDR: Gibt es eine juristisch eindeutige Definiton des Begriffes "Sparguthaben"?

    Nach meiner kurzen Recherche muss es wohl bis 1993 eine Legaldefinition des Begriffes Sparguthaben – Spareinlage gegeben haben. Falls Ihr Vertrag älter ist, lohnt sich ggf. einmal eine vertiefte Recherche. Ansonsten gilt die Definition die im Sparvertrag und den AGB der Sparkasse stehen. Falls dort keine Definition zu finden ist, hebt das Gericht üblicherweise auf das Verständnis des durchschnittlichen Kunden ab. Da werden Sie dann kaum um eine Klage mit ungewissem Ausgang herumkommen.


    Gruß Pumphut

  • Was steht denn im Sparvertrag? Gibt es da eine Definition?

    Leider nein. Aber die Formulierungen legen zuimindest nahe, dass die Prämien und Zinsen eigentlich auch zum Sparguthaben zählen sollten:

    Zitat

    Die Sparkasse zahlt bis zum Ende eines Kalenderjahres einen variablen Zins für den Vermögensplan-flexibel.


    Die Sparkasse zahlt zusätzlich am Ende des Sparjahres eine verzinsliche Prämie, sofern das Sparguthaben zum Stichtag ein Vielfaches der Jahressparleistung (=12 Monatssparraten) erreicht.

    Wenn die Prämien wie die akkumulierten Jahressparleistungen verzinst werden, zählen sie doch wohl zum Sparguthaben? Prämien und Jahressparleistungen werden im eigens für dieses Produkt geführte Sparbuch mit einer entsprechenden Bezeichnung auch nicht getrennt geführt, sonden in der Spalte "Guthaben" aufaddiert.


    Hinzu kommt zusätzlich wie erwähnt, dass für die Ermittlung des Prämienmultiplikators ein "Vielfaches der Jahressparleistung" herangezogen wird. Dies erweckt den Eindruck, dass man innerhalb der Laufzeit von 25 Jahren eben mehr als nur im letzten Jahr auf die maximale Prämie kommt.

  • Dies erweckt den Eindruck, dass man innerhalb der Laufzeit von 25 Jahren eben mehr als nur im letzten Jahr auf die maximale Prämie kommt.

    Das sehe ich nicht so.

    Es ist eigentlich (bei den Sparplänen die ich bisher so hatte) üblich, dass man die maximale Prämie genau 1x am Ende erhält.


    Da vertraglich allerdings keine Definition des Begriffs Sparguthaben erfolgt, sollte eigentlich die allgemein gültige Definition gelten.

    Wenn die Sparkasse das anders sieht, kannst du sie ja mal auffordern dir das zu erklären.

  • mcbexx:

    Deine Frage läßt sich durch diese Diskussion nicht lösen, sondern wirklich nur durch die Lektüre des Verkaufsprospekts.


    Im allgemeinen verkaufen Sparkassen keine besonders rentierlichen Geldanlagen. Vermutlich ist es sinnvoller, sich generell zu überlegen, wie sich diese Anlage im Vergleich zu anderen Geldanlagen rentiert, statt sich in Details der Bonusregelung zu verlieren.

  • mcbexx:

    Deine Frage läßt sich durch diese Diskussion nicht lösen, sondern wirklich nur durch die Lektüre des Verkaufsprospekts.


    Im allgemeinen verkaufen Sparkassen keine besonders rentierlichen Geldanlagen. Vermutlich ist es sinnvoller, sich generell zu überlegen, wie sich diese Anlage im Vergleich zu anderen Geldanlagen rentiert, statt sich in Details der Bonusregelung zu verlieren.

    Der Vertrag wurde 2005 abgeschlossen. Ein Prospekt liegt nicht vor, sondern nur der Wortlaut der Vertragsunterlagen.

  • Zitat

    Die Sparkasse zahlt zusätzlich am Ende des Sparjahres eine verzinsliche Prämie, sofern das Sparguthaben zum Stichtag ein Vielfaches der Jahressparleistung (=12 Monatssparraten) erreicht.

    Für mich ist das eine eindeutige Definition:

    Wenn Du z.B. monatlich 100€ einzahlst, dann ist Deine

    Monatssparrate = 100€

    Jahressparrate = 12 Monatssparraten = 1.200€

    Sparguthaben = Vielfaches der Jahressparleistung am Ende des Sparjahres, z.B. 10 Jahressparraten nach 10 Jahren = 12.000€.


    Es zählen also nur Deine Sparleistungen = Einzahlungen, nicht die Erträge.

  • Die Definition hier würde Zinsen und Prämien mit einschließen:

    https://m.zinsen-berechnen.de/…ateiname=sparguthaben.php


    ...

    Solche Definitionen besagen aber gar nichts, das kann auch jeder anders definieren und vereinbaren. Früher gab es mal Bestimmungen über Spareinlagen im Kreditwesengesetz. Aber das wurde schon vor 30 Jahren mit der Begründung abgeschafft, solche Regeln seien nicht mehr zeitgemäß und die Vertragsfreiheit solle deshalb nicht mehr durch solche Regularien eingeschränkt werden. Der Rückblick darauf hilft also auch nicht weiter.


    Es gilt, was konkret vereinbart ist. Also in den Vertrag und die dazu gehörenden AGB schauen.