Tagesgeld bei BMW-Bank

  • Hallo zusammen,

    zu der aktuellen Empfehlung für Tagesgeld bei der BMW Bank möchte ich -- nach eigener Erfahrung bei der Online-Kontoeröffnung -- auf eine der Voraussetzungen wie folgt aufmerksam machen:

    "Bitte teilen Sie uns Ihre Referenzbankverbindung (Girokonto) für Ein- und Auszahlungen mit.

    Ihre Kontoverbindung aus dem SEPA-Mandat gilt als Referenzkonto.

    Hinweis zum SEPA-Lastschriftmandat: Soweit die BMW Bank GmbH bei SEPA Lastschriften zu einer Vorabankündigung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, wird die BMW Bank GmbH diese spätestens einen Kalendertag vor Belastung des Kontos versenden.

    SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige/Wir ermächtigen (A) die BMW Bank GmbH, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der BMW Bank GmbH auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen."

    Dies soll auch dann erfolgen, wenn die Einmalanlage per Überweisung erfolgt. Angeblich technisch nur mit SEPA-Mandat möglich. Dieses könne man nach der Eröffung mit einem Zweizeiler widerrufen. Das finde ich nicht kundenorientiert!

    Eine andere Möglichkeit für die Angabe des Referenzkontos besteht demnach nicht... und das finde ich nötigend.

    Viele Grüße

    Leonie

  • Über die VW-Bank gibt es einen ähnliche Thread (mit den selben Antworten von den selben Leuten) Tatsächlich erklärt die Info bei FAQ nicht die Notwendigkeit für das Lastschriftmandat und auch das Assistenz-Tool gibt zu, dass es Gründe dafür gibt, es aber nicht für das Tagesgeldkonto erforderlich ist (siehe Anhang). Trotzdem bleibt eine Eröffnung des TG-Kontos ohne LS-Mandat hier unmöglich. Das habe ich bei 6 anderen deutschen Banken so nicht erlebt.

    Am Telefon wird argumentiert, dass man das LSM wieder kündigen kann, aber in der Erklärung sagt der erste Satz, noch dazu fett gedruckt, etwas anderes, nämlich "Das folgende SEPA-Mandat gilt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Antragsteller."

    Alle diese Umstände finde ich doch etwas halbseiden. Das möchte ich nicht, wenn ich 100T Euro anlege, wobei ich mir nicht um den Anlagebetrag Gedanken mache, sondern um den Zugriff der BMW- oder VW-Bank auf mein Girokonto. Das ist schlichtweg nicht erforderlich, sondern Geschäftsmodell dieser Banken. Das lehne ich ab.

  • Dann solltest du dir eine Bank/Broker/Depotanbieter suchen, die diese Geschäftsbeziehung ohne LSM mit dir beginnt. Ich kann jetzt dein Problem nicht so ganz verstehen. Du kannst jeder einzelnen Lastschrift widersprechen, wenn du meinst, dass sie ungerechtfertigt eingezogen wird.

  • Alle diese Umstände finde ich doch etwas halbseiden. (...). Das ist schlichtweg nicht erforderlich, sondern Geschäftsmodell dieser Banken. Das lehne ich ab.

    Ich finde das nicht halbseiden, sondern nachvollziehbar, da dies ein sehr guter Weg ist, dass (persönliche) Referenzkonto zu verifizieren. Hinsichtlich GwG etc. ein nachvollziehbarer Wunsch.

    Zitat

    sondern um den Zugriff der BMW- oder VW-Bank auf mein Girokonto

    Mit einem SEPA-Lastschriftmandat hat die Bank noch lang keinen "Zugriff" auf dein Girokonto. Zumal einer Buchung ja jederzeit, auch nachträglich, widersprechen kann. Manchmal wundere ich mich, welche Phantasien so in den Köpfen entstehen.