Angebot meiner PKV bzgl Tarifumstellung fürs Alter annehmen oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Lehrer und bald (hoffentlich) in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Im Ref war ich privat versichert und möchte das nach meiner kurzen Auszeit im Angestelltenverhältnis mit GKV auch wieder so machen.


    Jetzt hab ich von meiner PKV ein Angebot erhalten. Dabei werden die aktuellen Beiträge erhöht, die Beiträge im Ruhestand werden dafür dann gesenkt.


    Mein Gedanke ist nun: Wenn ich das, was ich durch das Angebot mehr bezahlen müsste, anlege, dann werde ich aus diesen Rücklagen den höheren PKV-Beitrag im Ruhestand locker bezahlen können und es bleibt sogar noch einiges übrig.


    Hier die konkreten Zahlen (auf ganze € gerundet)


    Jetziger Tarif:

    monatlicher Beitrag während der Berufstätigkeit: 292 €

    monatlicher Beitrag nach dem 67. Lebensjahr: 266 €


    Gemäß des Angebots:

    monatlicher Beitrag während der Berufstätigkeit: 344 €

    monatlicher Beitrag nach dem 67. Lebensjahr: 169 €


    Die monatliche Mehrbelastung während der Berufstätigkeit wären dann 344 € - 292 € = 52 €.

    Die monatliche Mehrbelastung nach dem 67. Lebensjahr wären dann 266 € - 169 € = 97 €.


    Füge ich diesen Betrag meinem monatlichen ETF-Sparplan hinzu, dann sollte das, was am Ende mehr herauskommt, doch einer Rechnung entsprechen, wie wenn ich in einem zweiten Sparplan eben diese 52 Euro einbezahle. Richtig?


    Also, 52 € monatlich beim Einzahlen während der Berufstätigkeit.

    Ich hab das mal in den Rechner eingegeben mit 27 Jahren Laufzeit und 5 % Rendite.

    Das ergibt einen Endbetrag von rund 35031€.

    Mir ist bewusst, dass ich ja mit 67 Jahren dann nicht alles Geld abheben werde, aber der Einfachheit halber rechne ich mit diesem Betrag weiter.


    Dann macht es doch Sinn, zu schauen, wie lange es dauert, bis dieser Endbetrag aufgebraucht ist, um die Mehrbelastung im Ruhestand zu bezahlen.

    Also 35031 / (97 * 12) = 30 Jahre


    Ich müsste also 97 Jahre alt werden, bevor sich das Angebot lohnt. Und das unter der Annahme, dass ich das Geld sofort ausbezahle und diese 30 Jahre lang nicht weiterhin angelegt lasse.


    Das Angebot sieht also irgendwie gut aus, aber ich werde es nicht annehmen.


    Da ich spät in den Beruf eingestiegen bin und mich generell erst jetzt ernsthaft mit Finanzen beschäftige, wäre ich sehr froh, wenn ihr mir einen Tipp geben könntet, ob ich hier nicht einen Denkfehler drin hab.


    Vielen Dank schonmal!

  • Die 52 Euro in freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung investiert bringt nach 30 Jahren (um mit irgendwas zu rechnen) eine Beitragsentlastung von monatlich 92 Euro.


    Das sollte ein Versicherer deutlicher schlagen können, wenn er ein ernsthaftes Angebot unterbreitet.

  • Hey zusammen und vielen Dank!


    Ja genau, das ist ein Beitragsentlastungstarif.


    In 1,5 Jahren Ref habe ich die PKV tatsächlich fett benötigt und hab die Vorzüge köstlichst genossen ;)


    Nein, nach allem, was ich bisher sehe, ändern sich dadurch nicht die Leistungen, sondern nur die Tarifstruktur.


    Danke für den Link zur Verbraucherzentrale, lese ich mir noch durch, auch wenn ich mich schon entschieden habe. Denn Wissen ist Macht 8)

  • ArminL. :

    Du als Beamter zählst eigentlich nicht zur Zielklientel eines Beitragsspartarifs, wenngleich der finanzielle Mehraufwand auch Dir steuerlich zugute kommt: Du kannst die zusätzliche Sparkomponente jetzt von der Steuer absetzen, mußt (wenn Du so willst) die Beitragsminderung im Ruhestand dann versteuern.


    Bei Angestellten ist der Effekt größer, weil bei einem Beitragsspartarif zusätzlich der Arbeitgeberzuschuß steigt.

  • Gerade bei Beamten würde ich mich noch fragen: Welches Bundesland und damit welche Beihilferegeln? 50% pauschal auch im Ruhestand wie in BW oder im Alter mehr (60/70%) Leistungen, was den PKV-Bedarf bzw. die Beiträge im Alter dann ja auch nochmal entsprechend verändert bzw. relativiert!?

  • Echt? 2013 für alle Neuen eingeführt und dann jetzt wieder abgeschafft? Interessant…

    Habs grad nachgelesen, gilt tatsächlich seit 01.01.23 Kennt jemand die Hintergründe? Unterm Kopfkissen noch Geld für den Staatshaushalt und die Beamten gefunden?! :/

    Beihilfeunterschiede gibts trotzdem für Beamte und die würde ich mir für die Ruhestandsplanung der PKV auf jeden Fall genau anschauen, z.B. auch zw. Ambulant/Stationär!

  • Echt? 2013 für alle Neuen eingeführt und dann jetzt wieder abgeschafft? Interessant…

    Habs grad nachgelesen, gilt tatsächlich seit 01.01.23 Kennt jemand die Hintergründe? Unterm Kopfkissen noch Geld für den Staatshaushalt und die Beamten gefunden?! :/

    Die Beamten sind die stärkste und einflußreichste Lobbygruppe im Land. Das ist ja auch logisch: Sie sitzen an den Schalthebeln der Macht. Minister und Staatssekretäre kommen und gehen. Ministerialbeamte bleiben.


    Selbst in den Ministerien wird man langsam gewahr, welche Zeitbombe für die Staatsausgaben die hohen Pensionsansprüche der Beamten darstellen. Renten kann man herunterfahren und tut das ja auch schon seit Jahrzehnten auf die eine oder andere Weise (wenngleich trotzdem ein heftiger Staatszuschuß erforderlich ist). Mit Pensionen ist das deutlich schwieriger.


    Aber nicht nur die Pensionen kosten Geld, sondern auch die Beihilfe. Und da macht es natürlich einen Unterschied, ob der Staat gerade in den Zeiten mit hohen Arztkosten davon 70% übernimmt (der Pensionär muß dann nur 30% selbst versichern) oder 50%. Der Versuch der Kostenreduktion ist diesbezüglich wohl nach wenigen Jahren abgebrochen worden. Möglicherweise ist hier mit Gleichbehandlung argumentiert worden (Der Beamten untereinander, natürlich nicht der Beamten mit der Normalbevölkerung).

  • Diese „Analyse“ ist eher selbstredend, die Frage ist ja gerade: Warum hat man 2013 die Kosten des Staatshaushaltes in BW aus den offensichtlichen Gründen senken wollen, um dann ziemlich genau 10 Jahre später wieder zurückzurudern… Der Vergleich zu andern Bundesländern bzw. zwischen den Beamtengruppen (Gleichbehandlung) war und ist ja damals schon nicht mehr gegeben gewesen und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine höchstrichterliche Klärung 10 Jahre gedauert hätte, zumal das durch die Medien gegangen wäre. Ich vermute eher, dass der Fachkräftemangel/Lehrermangel und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes eine Rolle gespielt hat.


    Hat hierzu jemand wirkliches Faktenwissen aus BW?

  • Diese „Analyse“ ist eher selbstredend, die Frage ist ja gerade: Warum hat man 2013 die Kosten des Staatshaushaltes in BW aus den offensichtlichen Gründen senken wollen, um dann ziemlich genau 10 Jahre später wieder zurückzurudern… Der Vergleich zu andern Bundesländern bzw. zwischen den Beamtengruppen (Gleichbehandlung) war und ist ja damals schon nicht mehr gegeben gewesen und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine höchstrichterliche Klärung 10 Jahre gedauert hätte, zumal das durch die Medien gegangen wäre. Ich vermute eher, dass der Fachkräftemangel/Lehrermangel und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes eine Rolle gespielt hat.


    Hat hierzu jemand wirkliches Faktenwissen aus BW?

    Da seit 3 Wochen hier Funkstille ist, scheint keiner der Foristen - einschließlich meinereiner - über Faktenwissen zu verfügen.


    Ich kann wie auch Du, FinanztipUser nur mit zwei Vermutungen dienen, die erste allerdings im Hinblick auf die Änderung 2013: Die Verschlechterung der Beihilferegelung für neue BW-Beamte für die Phase ihrer Pension zielte eher nicht langfristig auf die Wohlfahrt des Staatshaushaltes ab, sondern war kurzfristig ideologisch hinterlegt. Entsprechend weniger attraktiv war es seit 2013 ab sofort für angehende BW-Beamte, von der GKV zur PKV umzusatteln.


    Die zweite Vermutung deckt sich ziemlich genau mit Deiner eigenen: Man hat wohl gemerkt, dass diese Maßnahme im Hinblick auf die Attraktivität des Ländles z. B. für den Lehrernachwuchs kontraproduktiv war.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977