Man möchte ja meinen, dass man nicht der Erste ist mit dem Problem, aber ich finde keine Antwort auf meine Frage, und zudem muss diese ja auch aktuell sein, da sich auf diesem Gebiet (Solar, Photovoltaik) die gesetzlichen Regelungen stark geändert haben in letzter Zeit.
Unser Einfamilienhaus hat eine Einliegerwohnung (ELW) im UG, welche als Ferienwohnung vermietet ist (die Nutzung als FeWo ist seit >10 Jahren beim Finanzamt registriert). Ich plane eine Photovoltaik-Anlage und würde sehr gerne diese FeWo auch mit dem Solar-Strom versorgen. Dies erscheint besonders sinnvoll, da die FeWo zur Warmwasser-Bereitung einen Elektroboiler nutzt, und dieser wohl für einen erheblichen Teil des Stromverbrauchs der ELW von ca. 1500 kWh/Jahr "verantwortlich" ist.
Für die Einliegerwohnung gibt es einen separaten Stromzähler (im Zählerkasten der Hauptwohnung), auch einen separaten Vertrag für den Strombezug, der aber auf mich läuft.
Fragen:
Gibt es gesetzliche Vorschriften bezüglich der (Mit-)Versorgung der Einliegerwohnung mit Solar-Strom ?
Besteht dabei ein Unterschied, ob die Wohnung als Ferienwohnung oder fest vermietet ist ?
Danke vorab für sachliche und fundierte Antworten !
Marc