Versicherung des Unfall-Verursachers meldet sich nicht

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Die Versicherung des Unfall-Verursachers hat sich nach drei Wochen nicht gemeldet.

    Schaden bei mir: Rückspiegel beschädigt. Polizei wurde hinzugerufen und hat den Verursacher mündlich verwarnt.

    Was tun?

    Rechtanwalt, mit dem Risiko dass die Versicherung mit der Einrede des Bagatellschadens die Kostenübernahme verweigert oder gleich zur Werkstatt?


    Freue mich über Erfahrungsberichte

  • Zuerst würde ich die Versicherung mit einer Fristsetzung anschreiben, wenn der Schaden behoben werden muss, dann würde ich diesen parallel beheben lassen und die Rechnung bei der Versicherung einreichen.

  • Danke, dazu müsste ich zunächst herausfinden um welche Versicherung es sich handelt.

    Die Firma als Fzg-Halter hält es wohl nicht für nötig der Versicherung den Schaden zu melden.

  • Die Versicherung des Unfall-Verursachers hat sich nach drei Wochen nicht gemeldet.

    Schaden bei mir: Rückspiegel beschädigt. Polizei wurde hinzugerufen und hat den Verursacher mündlich verwarnt.

    Was tun?

    Wie ichbins rät: Versicherung anschreiben mit Fristsetzung.


    Kann man mit dem kaputten Spiegel fahren? Wenn ja, abwarten, wenn nein, gut dokumentieren und reparieren lassen. Die Reparatur ist vermutlich unvermeidlich, Du mußt sie ohnehin machen lassen, egal wer sie zahlt.

  • Die Versicherung des Unfallgegners teilt auf Anfrage die Zulassungsstelle mit. Man muss sich halt darum kümmern oder einen Anwalt beauftragen, der sich für einen kümmert. Und ein kaputter Spiegel ist heute meistens kein Bagatellschaden. Selbst wenn der nur elektrisch einstellbar ist, was ja seit langem Standard ist, kostet die Reparatur in der Fachwerkstatt ein paar Hunderter. Mit Totwinkelassistent, automatischer Abblendung oder weiteren Helferlein ist das dann schnell im vierstelligen Bereich.

  • Danke, dazu müsste ich zunächst herausfinden um welche Versicherung es sich handelt.

    Die Firma als Fzg-Halter hält es wohl nicht für nötig der Versicherung den Schaden zu melden.

    Hast du dir bei der Unfallaufnahme und Datenaustausch nicht den Namen der gegnerischen Versicherung geben/zeigen lassen, ggf. sogar die Versicherungsnummer? Wäre das Erste, was ich tun würde.

  • Als uns einmal jemand ins Auto gefahren ist, haben wir uns die Versicherung des Verursachers nennen lassen, aber gleich nach dem Unfall unserer Versicherung (Huk24) den Unfall gemeldet. Das war auch gut so, denn der Gegner hatte nach 4 Wochen noch immer nichts unternommen. Unsere Versicherung hat sich dann komplett um alles gekümmert.

    Die gegnerische Versicherung wollte den Schaden nur sehr rudimentär regulieren, auch hier hat unsere Versicherung für einen Anwalt gesorgt, so dass die Reparatur (Schadensumme betrug etwas über 20000€) komplett übernommen wurde.

    Wenn Du die Sache allein weiterverfolgen möchtest, kannst Du Dich auch an den Zentralruf der Autoversicherer (http://www.Zentralruf.de) wenden, dort erhältst Du die Versicherung des Unfallgegners.

    Viel Erfolg wünscht

    Alabama

  • Danke, dazu müsste ich zunächst herausfinden um welche Versicherung es sich handelt.

    Die Firma als Fzg-Halter hält es wohl nicht für nötig der Versicherung den Schaden zu melden.

    Dafür gibts eine zentrale Rufnummer der KFZ-Versicherer. Einfach das Kennzeichen des Anderen nennen und dann bekommt man die Daten der Versicherung. Erstaunlich unbürokratisch.

  • Ich habe gelernt: Wenn klar ist, dass der Gegner "schuld" ist - SOFORT zum Anwalt und ihn machen lassen. Ich habe nullkommanull Lust und Zeit mich mit den Gegnern und insbesondere der gegnerischen Versicherung rumzuschlagen. Die Kosten deines Anwalts MUSS die gegnerische Versicherung übernehmen.

  • Ich bin da prinzipiell voll bei Dir mit der Einschränkung dies nur bei eigener Rechtschutz (möglichst ohne SB) oder eindeutiger Schuld des anderen. Sonst könnte es ggf. sein auf (einen Teil der) Kosten sitzen zu bleiben (z.B. wenn es hinterher 60:40 ausgehet).

  • Also!

    Erstmal vielen Dank für die rege Anteilnahme. Ein paar Kommentaren zu den Antworten:

    Hast du dir bei der Unfallaufnahme und Datenaustausch nicht den Namen der gegnerischen Versicherung geben/zeigen lassen, ggf. sogar die Versicherungsnummer? Wäre das Erste, was ich tun würde.

    Das war nicht möglich, der Fahrer sprach meine Sprache nicht, war vermutlich Ex-Jugo.

    Ich habe es daher vorgezogen die Polizei hinzuzurufen welche dann auch ewig per Dolmetscher am Smartfon mit dem Herrn verhandelt hat.

    Aber auf der Kopie der Freunde und Helfer steht auf der Rückseite eine Tel.# über welche ich mittlerweile den Versicherer ausfindig machen konnte.

    Der Unfall war übrigens noch nicht gemeldet, Leasingfahrzeug eines Bauunternehmers, die haben a so viel zu tun.

    ... Das war auch gut so, denn der Gegner hatte nach 4 Wochen noch immer nichts unternommen. Unsere Versicherung hat sich dann komplett um alles gekümmert.

    Die gegnerische Versicherung wollte den Schaden nur sehr rudimentär regulieren, auch hier hat unsere Versicherung für einen Anwalt gesorgt, so dass die Reparatur (Schadensumme betrug etwas über 20000€) komplett übernommen wurde.....

    Alabama

    Genauso hats mir eine Freundin dieser Tage auch geschildert.

    Bin jetzt gespannt wie die Reaktionszeit ausfällt, bei dem Personalmangel allerorten.