,,Best Ager,, Allianz

  • Danke für Deine offene Meinung.

    Ich möchte niemanden ein ,,Ei in das Nest,, legen,das vorab.

    Auch mit meinen leiblichen Kindern würde ich so verfahren,das gaube mir bitte.

    Beispiel. Schenkst Du Deinen Kindern ein neues Auto,wissen Sie das meist nicht zu schätzen und gehen damit auch nicht besonders gut um.

    Gibt man beim ersten Auto (gebraucht-keine Schrottkiste!) etwas dazu,ist das Handling wahrscheinlich viel besser.

    Warum sollen Eltern ein schuldenfreies Haus hinterlassen?

    Vielleicht haben wir noch 15 ,gute,Jahre und diese Aktion soll dazu beitragen.

    Bleibt Geld über und davon gehen wir aus,bekommen es ja auch die Kinder!

    Ein Testament für jeden von uns erstellt gerade eine RA.und Notarin.

    Einen schönen Abend und vielen Dank.

  • Danke. Einfach heiraten schreibt sich so leicht. Da ist die Witwenrente für immer weg!

    Wobei der Berater der Verbraucherberatung selbiges uns geraten hatte.

    Das stimmt so nicht.

    (3) Überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, haben unter den sonstigen Voraussetzungen der Absätze 1 bis 2b Anspruch auf kleine oder große Witwenrente oder Witwerrente, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist (Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten).

    aus: https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/46.html


    Vielleicht einmal kostenlos durch die Deutsche Rentenversicherung beraten lassen.

  • Das stimmt so nicht.

    (3) Überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, haben unter den sonstigen Voraussetzungen der Absätze 1 bis 2b Anspruch auf kleine oder große Witwenrente oder Witwerrente, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist (Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten).

    aus: https://dejure.org/gesetze/SGB_VI/46.html


    Vielleicht einmal kostenlos durch die Deutsche Rentenversicherung beraten lassen.

    Vielen Dank Finanzgenie. Ist eine Überlegung wert.

  • Danke.

    Verstehe ich richtig,Haus an Sohn verkaufen? Tochter..?

    Die Tochter betrifft das ja nicht wirklich. Verkauft man das Haus zum Marktpreis (das ist entscheidend, denn bei besonderen Familienpreisen würde sich die Tochter durchaus zu Recht benachteiligt fühlen), ändert sich das Nettovermögen der Eltern nicht. Die Eltern haben aber jetzt Geld statt einer illiquiden Immobilie. Bleibt an Lebensende der Eltern noch Geld übrig, erben die Kinder zu gleichen Teilen. Der Sohn bekommt eine Immobilie ohne versteckte Mängel, spart sich Makler und Grunderwerbssteuer. Außerdem kann er die Zinsen und Abschreibungen von den Mieten abziehen

  • Es ist und bleibt eine verwirrende Angelegenheit.

    Der Threadstarter will offensichtlich unbedingt Geld aus der aktuell schuldenfreien Immobilie herausziehen, damit der Stiefsohn als Erbe später mal ordentlich etwas abzubezahlen hat. Zu diesem Zweck will er nicht etwa eine "Umkehrhypothek" aufnehmen, sondern eine ganz normale Hypothek und hat zu diesem Zweck auch schon Kontakt mit einer Versicherung aufgenommen, die ihm die Hypothek zu recht strammen Zinsen anbietet. Er möchte das Geld nehmen und anlegen und im Rahmen eines Zinsdifferenzgeschäfts daran Geld verdienen.

    Wem das Haus mit den drei Wohnungen gehört, will er uns nicht verraten. In der größten von drei Wohnungen lebt er selbst mit seiner Partnerin - die beiden sind nicht miteinander verheiratet.

    Es wäre sicher eine Möglichkeit, das Haus tatsächlich an den Sohn zu verkaufen. Fragt sich halt, zu welchem Preis. Immobilienbesitzer haben gelegentlich phantastische Vorstellung, was ihre in die Jahre gekommene Hütte noch wert sein soll, dazu kommt, daß es sich nicht um 1 Wohneinheit handelt, sondern gleich um 3, der Käufer also sehr viel mehr kaufen und finanzieren muß, als er für eigene Wohnzwecke braucht, zum Vermieter wird und mit den Mietern familiär verbunden ist. Die Preisfindung wird da wohl nicht einfach werden, und es ist noch nicht sicher, daß der Deal dem Familienfrieden zuträglich ist, zumal der Threadstarter immer wieder durchblicken läßt, daß er den Stiefkinderngern einen einschenken würde. Solange die Eltern leben (bzw. im Haus leben können/wollen), werden sie in der Wohnung bleiben wollen. Grundsätzlich das gleiche dürfte für die Mieterin gelten. Dazu kommt der rein sachliche Aspekt. Die aktuelle Bundesregierung hat auch phantastische Vorstellungen über die Sanierung von Bestandsbauten. Die werden wohl letztlich nicht so heiß gekocht werden können, wie sie jetzt angesetzt werden, aber ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß gerade bei Eigentümerwechsel Sanierungsvorschriften ordentlich zuschlagen könnten. Das alles zusammen ist kein Umfeld für eine rentierliche Investition.

    Ich könnte mir daher gut vorstellen, daß ich als Sohn das Geschäft aus verschiedenen Gründen eher nicht machen wollte. Von Enkeln schreibt der Threadstarter nicht, auch nicht von Partnern/Ehepartnern. Möglicherweise ist der Sohn ledig mit seinen Anfang 40, "Einliegerwohnung" deutet auch an, daß er nur verhältnismäßig wenig Wohnfläche hat. Die bekommt er überall zur Miete (wenn vielleicht auch nicht zu den vermutlich günstigen Bedingungen wie jetzt), aber ob man sich deswegen ein Mehrfamilienhaus ans Bein hängen möchte? Ich würde das vermutlich nicht machen, zumal der Stiefvater aus erzieherischen Gründen eine Ertragsmaximierung anstrebt. Mir macht der Threadstarter hier nicht eben einen umgänglichen Eindruck, aber ich muß mit ihm nicht unter einem Dach leben. Das wäre beim prospektiven Käufer anders: Wenn er sich einige hunderttausend Euro Schulden ans Bein gebunden hat, kommt er vom Haus und seinem Stiefvater zu dessen Lebzeiten nicht los.

    Zu einem Handel gehören immer (mindestens) zwei. Da kann sich einer Vorstellungen machen, wie er will, wenn er keinen Käufer findet zu seinen Bedingungen, kommt der Handel nicht zustande.

  • Guten Morgen AW.

    für wen hast Du Deine Gedanken zusammengefasst? Doch nicht um mir zu helfen? Klingt für mich,als ob Du Dich damit profilieren willst.

    Richtigstellung.,,Stief,, gibt es nicht bei uns in der Fam. Bei Rechtsgeschäften und vor Gericht Ja.

    Nochmal für Dich und alle anderen. Wie schon vorher geschrieben,Ein Zinsdifferenzgeschäft streben wir nicht an und ist auch derzeit nicht möglich! Wie kommst Du darauf?

    Cabrio,Weltreise,gemeisame Kreuzfahft mit unseren beiden Kindern und deren Partner....

    Ach übrigens,unser Sohn hat genau wie wir 95 qm Grundfläche,aber eben mit Schrägen.

    ..Einen einschenken,,dem Stiefsohn.Deine Ausdrucksweise finde ich doch etwas anmaßend!

    Anderweitige,konkrete Vorschläge kann ich von Deiner Seite AW nicht finden,komisch.

    Ach ja ,unsere Tochter hast Du gleich ganz außen vorgelassen.

    Unseren Kindern wollen wir beim derzeitigen Stand eine Hausfinanzierung gar nicht aufbürden! Sie können später entscheiden,was sie machen. Ob sie dann die Summe finanzieren oder alles verkaufen-Ihre Sache.

    Enkel sind leider nicht da und Beide sind nicht verheiratet.Das Haus gegört uns Beiden und wenn es Dich beruhigt,die Mutter der Beiden trägt diese Entscheidungen mit.,ohne Druck,bevor Du Dir etwas zurecht schreibst in der Richtung.

    Ich habe die Kinder mit 7 und 9 Jahren kennen und lieben gelernt und ich werde heute noch Papa genannt,obwohl ich nie darum gebeten habe. Macht mich aber doch stoz irgendwie und ich glaube von mir sagen zu können,das ich ein umgänglicher Mensch bin.

    Gib uns bitte Angebote mit besseren Konditionen und Inhalten,aber verschwende nicht Deine Zeit mit wilden Hypothesen über unsere Lebenssituation. Danke.

    Gruß Ybbor

  • Ybbor Nimm AW nicht ernst. Er hat sein Bild im Kopf von einer Situation, und einen herablassenden Tonfall dazu, da hilft nur ignorieren (und sich evtl. sinnvolle Teile seiner Antworten herauspicken, wenn es welche gibt).

    Könntest Du vielleicht nochmal die Eckdaten zusammenfassen bzw. bestätigen, ob ich das richtig verstanden habe? Dann kann man Dir wahrscheinlich sinnvolleren Input geben:

    Also:

    - Wem gehört das Haus zu welchem Anteil? 100% Deiner Partnerin, richtig?

    - Ihr seid nicht verheiratet, richtig?

    - Du hast schon ein lebenslanges, im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht, richtig?

    - Was steht im Testament Deiner Partnerin (sofern Du das weißt)? Sollst Du etwas erben / vielleicht sogar Alleinerbe werden (das hat ja mit dem Freibetrag nichts zu tun, drüber müsstest Du es eben versteuern)?

    - Gibt es außer dem Haus noch Vermögen (bei Dir oder Deiner Partnerin), oder ist das Vermögen im Wesentlichen das Haus?

    - Wessen Kinder sind es und wie viele? Sohn und Tochter, beide die Deiner Partnerin, richtig?

    - Ihr möchtet grundsätzlich beide Kinder gleich behandeln und nicht einen gegenüber dem anderen bevorzugen, richtig?

    - Die Tochter hat kein Interesse, das Haus zu übernehmen, der Sohn wohnt derzeit schon drin (also evtl. schon Interesse) - habt ihr mit dem Sohn schon darüber gesprochen, ob er das Haus tatsächlich übernehmen möchte?

    - Wenn ja, solltet ihr da vielleicht mal ganz offen mit ihm (und Rechtsanwalt / Notar) besprechen, wie man das am schlauesten machen kann. Wenn er z.B. Eigenkapital angespart hat, wäre es ja vielleicht eine Möglichkeit, dass Deine Partnerin das Haus an ihn verkauft, das angesparte Eigenkapital jetzt schon an euch fließt (zum Wünsche-Erfüllen), und der Rest entweder auch jetzt schon über ein Bankdarlehen oder sukzessive an euch als Privatdarlehen (ob zum Marktpreis oder als vorweggenommenes Erbe / Schenkung, Details, z.B. auch faire Berücksichtigung der Tochter mit Rechtsanwalt / Notar klären). Es gibt da eventuell schlauere Möglichkeiten als 4,x%/Monat dauerhaft an eine Bank zu zahlen.

    - Wenn ihr das noch nicht mit dem Sohn besprochen habt, solltet ihr das mal ganz offen tun. Vielleicht wohnt er jetzt nur drin, weil es gerade praktisch ist, will das Haus aber langfristig gar nicht übernehmen?

  • Für wen hast Du Deine Gedanken zusammengefasst?

    Als Basis für eine Diskussion. Damit die Gedanken in eine sinnvolle Richtung gehen, braucht man Informationen, die viele Anfrager aber selbst auf Nachfragen nicht bereitstellen wollen. Die fragen einfach nur: "Ist es sinnvoll, daß ich bei der Allianz eine Hypothek aufnehme?" Auf eine solche Frage kann es keine sinnvolle Antwort geben, da man die Umstände nicht kennt.

    Wie ich mit Schmunzeln lese, sieht die Kollegin 12345 das offensichtlich genauso: Sie hat Dir eine ganze Reihe von Fragen zusammengestellt, deren Antworten man seriös zur Beurteilung der Lage braucht. Würdest Du Dir anderswo, etwa professionell, Rat holen wollen, würde Dich der Dienstleister das gleiche fragen und Dir keine Antwort geben, bevor er diese Antworten nicht hat. Dieser Thread zieht sich nur deswegen, weil Du um den heißen Brei herumredest.

    Richtigstellung. "Stief-" gibt es nicht bei uns in der Familie.

    Sachverhalte verschwinden nicht, wenn man sie nicht wahrhaben will, und man benennt Dinge sinnvollerweise mit den allgemein eingeführten Begriffen. Kinder des Partners, die nicht die eigenen sind, nennt man nun einmal so.

    Nochmal für Dich und alle anderen. Ein Zinsdifferenzgeschäft streben wir nicht an ...

    So hast Du das in recht umständlichen Worten aber geschrieben.

    Das geht immer andersherum: Du hast in Deinem Eingangsposting eine Lage geschildert, die auf den ersten Blick nicht schlüssig erscheint. Daher drängt sich unmittelbar die Frage auf: Wozu planst Du das? Was willst Du damit bezwecken? Ich habe Dich gezielt danach gefragt, eine Antwort ist nicht gekommen. Welchen Rat kann es geben, wenn unklar ist, was der Anfrager überhaupt will?

    Daß auch andere der Meinung sind, daß Du weitere Informationen liefern solltest, ersiehst Du an der langen Liste von Rückfragen, die 12345 geschrieben hat.

    Ach übrigens,unser Sohn hat genau wie wir 95 qm Grundfläche,aber eben mit Schrägen.

    Wenn das so ist, handelt es sich bei dem Bau um ein Zweifamilienhaus und nicht etwa um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.

    Und dann gibt es ja noch den "Anbau".

    ..Einen einschenken,,dem Stiefsohn. Deine Ausdrucksweise finde ich doch etwas anmaßend!

    Du hattest geschrieben, daß Du auf das schuldenfreie Haus eine Hypothek aufnehmen wolltest, damit die Erben etwas zu finanzieren hätten. Das ist in meinen Augen ein recht ungewöhnliches Motiv.

    Wenn ein Anfrager nachhaltig keine Informationen liefert, fangen die Foristen an zu spekulieren. Das liegt ja auch nahe. Das kann jeder Anfrager wirksam unterbinden, indem er Auskunft gibt.

    Cabrio, Weltreise, gemeinsame Kreuzfahrt mit unseren beiden Kindern und deren Partnern ...

    ... sind geplante Verwendungszwecke für das per Darlehen aufgenommene Geld, die Du anfänglich nicht genannt hast, jetzt aber nachschiebst.

    Anderweitige, konkrete Vorschläge kann ich von Deiner Seite nicht finden, komisch.

    Das ist keineswegs komisch, sondern allenfalls seriös: Solange die Lage nicht klar ist, sollte man sich nicht auf konkrete Vorschläge festlegen.

    Ach ja, unsere Tochter hast Du gleich ganz außen vorgelassen.

    Du hattest bereits erwähnt, daß sie am Haus kein Interesse habe.

    Unseren Kindern wollen wir beim derzeitigen Stand eine Hausfinanzierung gar nicht aufbürden!

    Du hattest das Gegenteil geschrieben.

    Das Haus gehört uns beiden, die Mutter der beiden trägt diese Entscheidungen mit.

    Auch diese (notwendige) Information ist für uns nun neu, für einen eventuellen Ratschlag aber erheblich.

    Welche "Entscheidungen" Du meist, bleibt allerdings weiter unklar.

    Gib uns bitte Angebote mit besseren Konditionen und Inhalten, aber verschwende nicht Deine Zeit mit wilden Hypothesen über unsere Lebenssituation. Danke.

    Bevor keiner weiß, was Du überhaupt willst, sollte sich keiner auf einen konkreten Rat festlegen. Es wurden übrigens von verschiedenen Leuten schon diverses angedeutet. "Angebote" und "Konditionen" wirst Du in einem Forum nicht erwarten können.

    Wie oben schon gesagt, kannst Du Spekulationen wirksam unterbinden, indem Du schlichtweg die zur Beurteilung der Sachlage notwendigen Informationen bereitstellst. 12345 hat Dir diesbezüglich eine Menge Fragen zusammengestellt. Mit den Antworten auf diese Fragen wird die Sachlage klarer sein.

  • Habt Ihr überhaupt mal bei der Allianz nachgefragt, ob Eure Immobilie überhaupt in Frage kommt und wie Hoch die Summe überhaupt wäre!?

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Allianz ob der Situation (Du Nießbrauchrecht an der Immobilie, nicht Verheiratet, Erben) nicht unbedingt hellauf begeistert wäre. Das könnte sich dann nicht unerheblich auf die Höhe der Hypothek auswirken.

  • Moin,Moin AW,

    gleich in meinem 1.Beitrag habe ich unsere Konditionen bei der Allianz genannt und wir sind schon über 30 Jahre mit der Wohngebäudevers.und später mit der Umschuldung bzw. Anschlussfinanzierung nach der KfW. bei dem Verein. Sie sind nicht gerade billig,aber im Schadensfall waren wir froh,alles geregelt zu bekommen.Das nur am Rande.

    Gib doch einmal die Summe 225.000 in einen Kreditrechner spasseshalber ein und dann betrachte die mtl.Rate und vergleiche bitte.

    Das die Tochter kein Interresse am Haus hat,ist nach wie vor richtig. Jedoch waren wir schon immer für eine gerechte Behandlung von Beiden,

    Also schau bitte auf meine Anfrage vom Sonntag.

    Gruß Ybbor

  • Auf gehts Schatzmeisterin,

    das Haus gehört zu 100% meiner Partnerin. Für den Kredit unterschreiben wir beide.

    Lebensgemeinschaft seit 35 Jahren und das sollauch so weiter gehen. :)

    Das lebenslange Wohnrecht ist eine notarielle,beglaubigte Unterschrift und nicht im Grundbuch enthalten.

    Testamente für uns werden gerade von einer RA.-Notarin erstellt.

    Vermögen,wo beginnt das heute eigentlich? Ca 35.000 nenne ich ,mein/ unser gemeinsames

    Geld.Das war es aber auch schon.

    Wie schon erwähnt,es sind die Kinder meiner Partnerin und beide sollen gleich behandelt werden.

    Unser Sohn möchte das Haus nicht zum jetzigen Zeitpunkt mit all seinen Rechten und Pflichten übernehmen.Er arbeitet 3-Schichten und hat für diese Materie kein Ohr,denn er weiß wie so viele nicht,wie lange seine Fa. existiert und ob er irgendwann der Arbeit hinter her ziehen muß. Zur Zeit hat er 1,5 km Arbeitsweg.

    Ich hoffe Deine Fragen damit beantwortet zu haben und Danke Dir Schatzmeisterin für Dein Verständnis und Deine Art,wie Du mit dieser Problematik umgehst. :thumbup:

    Die schlechte Nachricht.Man kann nicht alles haben.

    Die gute Nachricht.Du brauchst nicht alles. Das stimmt und ist mir klar.

  • das Haus gehört zu 100% meiner Partnerin. Für den Kredit unterschreiben wir beide.

    Lebensgemeinschaft seit 35 Jahren und das sollauch so weiter gehen.

    Das würde ich, ehrlich gesagt, an Deiner Stelle wahrscheinlich nicht machen. Du unterschreibst für einen Kredit ohne Tilgung mit 750 EUR (oder so) Rate für die nächsten 30 Jahre, ohne dass Dir die Sicherheit dahinter gehört.

    Extremfall: Deine Partnerin verstirbt in 5 Jahren, die Kinder erben das Haus, überwerfen sich mit Dir (warum auch immer) oder brauchen erstmal ein paar Jahre, um zu klären, wie es mit dem Haus weitergeht. In der Zwischenzeit zahlst Du den Kredit weiter. Ja, der ist abgesichert über das Haus, das heißt aber nicht, dass Du einfach die Zahlungen einstellen dürftest und der Bank sagen "verwertet doch das Haus", Du bist Schuldner des Kredits. Die Kinder dann als Erben ggf. auch, aber die Bank kann sich üblicherweise aussuchen, bei welchem Kreditnehmer sie das Geld holt.

    Das lebenslange Wohnrecht ist eine notarielle,beglaubigte Unterschrift und nicht im Grundbuch enthalten.

    Auch da würde ich mich an Deiner Stelle nochmal notariell beraten lassen, ob Du damit ausreichend abgesichert bist. Nicht im Grundbuch heißt in der Regel nur schuldrechtlich, nicht dinglich. Das heißt möglicherweise, wenn das Haus an einen Dritten übergeht, geht das Wohnrecht nicht zwingend mit. Ich kenne mich damit nicht im Detail aus, ich weiß nur, was im Grundbuch steht ist sicherer als was nicht im Grundbuch steht.

  • Vermögen,wo beginnt das heute eigentlich? Ca 35.000 nenne ich ,mein/ unser gemeinsames

    Geld.Das war es aber auch schon.

    Bist Du finanziell auch alleine komplett unabhängig, z.B. weil Du eine ausreichende Rente bekommst (bzw. eine bekommen wirst, wenn Du jetzt noch nicht in Rente bist)? Bist Du in irgendeiner Form auf das (kostenfreie / günstige) Wohnen im Haus der Partnerin angewiesen, oder könntest Du auch einfach in eine Mietwohnung ziehen? Könntest Du alleine von Deiner Rente oder sonstigen eigenen Einkünften problemlos zusätzlich zu Miete / Lebenshaltung etc. die 750 EUR Kreditrate stemmen, ohne Deine Partnerin?

    EDIT: Nicht falsch verstehen, ich möchte niemandem in Deinem Umfeld unterstellen, dass er/sie Dir was Böses will. Aber manchmal ist gut gemeint und gut gemacht leider nicht dasselbe, und es können Situationen auftreten, die nicht so geplant waren. Beispiel: Die Kinder erben das Haus (und den Kredit), sie verkaufen das Haus, weil sie damit nichts anfangen können (und auch die Kreditrate nicht begleichen können / wollen, gerade wenn das zugehörige Geld schon "verlebt" ist). Das Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, der Käufer wirft Dich (vielleicht sogar entgegen Ankündigungen vor Vertragsschluss, also ohne dass die Kinder das gewollt hätten) aus dem Haus.

  • Schatzmeisterin,guten Abend und Danke.

    Viele Denkanstöße von Dir.Gut so.

    Ich bekomme bereits Rente und könnte mir eine Mietwhg. sicher leisten.

    Wie gesagt,wir sind bei einer RA.und Notarin,um alles wasserdicht zu machen. Deiner Argumentation kann ich bedingungslos folgen und verstehen.

    Jetzt haben meine Partnerin und ich uns auf eine Reduzierung des Beleihungswertes verständigt und die angestrebte Summe wird auf 120.000 € verringert.

    Ok. ,ändert nichts an den Rahmenbedingungen schlechthin.

    Ich muß los,machs gut und schönen Abend.

  • Das Haus gehört zu 100% meiner Partnerin. Für den Kredit unterschreiben wir beide.

    Das würde ich, ehrlich gesagt, an Deiner Stelle wahrscheinlich nicht machen. Du unterschreibst für einen Kredit ohne Tilgung mit 750 EUR (oder so) Rate für die nächsten 30 Jahre, ohne dass Dir die Sicherheit dahinter gehört.

    Mich würde interessieren (ganz losgelöst vom konkreten Fall), ob die genannten Zahlen tatsächlich aus einem echten Angebot stammen, oder ob das nur eine Rechnerei aus irgendeinem Online-Rechner ist. Man konnte in den vergangenen Jahren oftmals lesen, daß Banken nur höchst ungern Hypotheken an Rentner vergeben, etwa für notwendige Sanierungen an deren Haus. Im vorliegenden Fall soll es sogar ein Darlehen ohne Tilgung sein, also ein Darlehen, bei dem die Schulden immer gleich hoch bleiben.

    Für den Threadersteller wäre die Situation doch komfortabel: Der Geldgeber zahlt das Darlehen aus und belastet als Sicherheit dafür das Haus, das ihm nicht gehört. Die beiden Darlehensnehmer nutzen das Geld für die Finanzierung eines gewissen Luxus (Weltreise und Kreuzfahrten wurden genannt). Hinterher ist dieses Geld weg, ausgegeben. Er zahlt lediglich Monat für Monat die Zinsen. Es gibt allenfalls Ärger, wenn er die Zinsen nicht mehr bezahlt. Sollte das der Fall sein, kann man ihm nicht viel wegnehmen, denn er hat nicht viel.

    Für seine Partnerin sieht das ganz anders aus: Sie steht mit ihrem Haus, das ein Großteil ihres Vermögens sein dürfte, für den Kredit ein. Im Bedarfsfall dürfte sich der Geldgeber eher an sie halten als an den vermögenslosen Partner.

    Das Darlehen kommt mit 30 Jahren Zinsfestschreibung. Mit hoher Wahrscheinlichkeit erleben die Darlehensnehmer die Fälligkeit des Darlehens nicht. Er ist jetzt schon Rentner (65 Lebensjahre unterstellt), bei Fälligkeit wäre er 95; seine Partnerin, die Mutter der 44 und 46 Jahre alten Kinder, muß mindestens ähnlich alt sein. Auch sie wäre bei Fälligkeit des Darlehens über 90 (wo sie dann vermutlich andere Sorgen hat als ihr Darlehen).

    Aus steuerlichen Gründen würde man vor einer solchen Maßnahme das Haus teilen und die Hypothek nur auf den vermieteten Teil aufnehmen, zumindest die Bekannte, vielleicht auch der Sohn wird Miete zahlen, die dann in den Zins geht und somit steuerneutral wird.

    Aus Sicht des Threadstarters könnte man die Geschichte durchaus machen, er trägt dabei kaum ein Risiko. Ich wundere mich darüber, daß der Geldgeber das macht, denn es ist für mich klar, daß dieses Darlehen allenfalls im Erbfall getilgt wird, also nicht vom Darlehensnehmer selbst. Wenn die Erben das Erbe aber ausschlagen, hat der Geldgeber kein Geld, aber das Haus an der Backe (das er dann möglicherweise selbst verkaufen oder zwangsversteigern lassen würde). Wieviel ist das Haus dann noch wert? So manches Haus alter Leute verlottert mit den Jahren, weil die Bewohner mit Blick auf ihre Restlebenserwartung nichts mehr an dem Haus machen lassen.

    Wenn der Threadstarter nun seine Krediterwartung reduziert, erleichtert das für den Geldgeber sicherlich die Kalkulation.

    Dies hier entwickelt sich zu einer interessanten Geschichte, muß ich schon sagen.

  • Tipp AW

    Google doch einmal Allianz ,Best Ager,

    Selbst der große Kreditvermittler Dr.Klein;ist Dir sicher bekannt,hat das Angebot im Portfolio.

    Heute mit einer MA. gesprochen. Derzeit 4,35 eff.und ihr Kommentar,,das ist wirklich das beste in ihrer Situation,,

    Als ich ihr unsere Beweggründe für unsere Aktion nannte,meinte die Dame,ich müsse mich nicht rechtfertigen und sie könne unsere Handlungsweise nachvollziehen.

    Bei allem Respekt AW,mittlerweile finde ich Deine Vermutungen und Annahmen einfach nur noch amüsant und erinnern mich an Verschwörungstheoretiker oder so ähnlich.

    Machs gut und sei bitte gespannt,wie die Sache ausgeht.

  • Google doch einmal Allianz 'Best Ager'.

    Interessante Geschichte. Es ist mir nicht aufgefallen, daß Dein Threadtitel sich auf ein konkretes Produkt der Allianz bezieht, es ist auch keinem anderen der Teilnehmer hier aufgefallen.

    Interessant ist das Produkt deswegen, weil es ziemlich diametral der Wohnimmobilienkreditrichtlinie widerspricht (jedenfalls soweit ich sie überblicke, man hat diese in der Vergangenheit ja mehrfach geändert). Zu deren Prinzip gehört beispielsweise, daß ein Kredit nicht vergeben werden darf, wenn er voraussichtlich zu Lebzeiten des Kreditnehmers nicht zurückgezahlt werden kann. Das ist im Fall "Best Ager" gerade gegenteilig: Bei diesem Kredit ist von Anfang an vorgesehen, daß er eben nicht vom Kreditnehmer zurückgezahlt wird, sondern allenfalls von seinen Erben. Das erklärt auch die lange Zinsbindungsfrist, in Deinem Fall wohl 30 Jahre, bis 40 Jahre wären möglich. Für eine Gesellschaft, die Rentenversicherungen verkauft, paßt das natürlich.

    Dr. Klein mag ein solches Produkt anbieten, auf der Webseite habe ich es nicht gefunden. Ich habe aber ein ähnliches, aber von der Konstruktion her schlechteres Angebot auf der Seite einer kleinen Volksbank gefunden.

    Das Produkt ist recht neu, wenn es sich etabliert, wird man es sicher weiterentwickeln. Die Allianz agiert vorsichtig und beleiht den Immobilienwert nur bis zu 40%. Das ist weniger als bei einem üblichen Immobiliendarlehen. Das ausgezahlte Darlehen ist frei einsetzbar, etwa für die vielgenannte Weltreise. Was aber macht ein Darlehensnehmer, der mit 65 10% seines Immobilienwerts in eine Weltreise gesteckt hat, bei dem mit 70 das Dach kaputtgeht? Ob der wohl ein weiteres solches Darlehen aufnehmen kann, etwa nochmal 10%, damit er das neue Dach bezahlen kann?

    Daß nicht nur Deine Partnerin, die Hauseigentümerin, sondern auch Du den Darlehensvertrag unterschreiben soll oder will, wundert mich. Das Haus stellt die Sicherheit für das Darlehen dar, und das dürften im Fall des Todes Deiner Partnerin deren Kinder erben und nicht Du. Sie erben auch das Darlehen und entscheiden dann, was sie damit machen (übernehmen oder mit einem eventuellen Verkaufserlös zurückzahlen). Solange Du dort ein Wohnrecht ausübst, können sie mit dem Haus aber nicht viel machen.

    Was sagt wohl der Darlehensgeber Allianz zu einem Wohnrecht, das Dir eventuell eingeräumt wird? Akzeptiert sie es? Berücksichtigt sie nur den Wertverlust des Hauses durch Dein Wohnrecht? Welche Sicherheit bietest Du der Allianz, wenn Du mit unterschreibst? Welche Rechte hättest Du dann aus dem Vertrag?

    Aus Sicht der Geldgeberin ist es günstig, das ganze Darlehen auf einen Batzen auszubezahlen. Für den Darlehensnehmer, der seine Rente aufpolstern möchte, wäre eine graduelle Kreditaufnahme natürlich zinsgünstiger. Das macht die Allianz momentan aber wohl nicht.

    Interessante Angelegenheit, wie schon geschrieben.

  • Moin,Moin AW.

    Danke für Deine diesmal ziemlich sachlichen Zeilen.

    Wir haben jetzt der Allianz ,grünes Licht gegeben.

    Im Endeffekt besser als Dr.Klein und Interhyp.

    Nach Unterschrift der Verträge gebe ich ein Abschluss Feedback.

    Gruß Ybbor

    Ach ja,mein Wohnrecht ist notariell abgesichert,aber nicht im Grundbuch enthalten.

    Kein Problem für die Allianz.