BAV - Eure Meinung ist gezählt

  • Hallo zusammen,


    ich 34j & M, habe von meinem AG und dem vermittelnden Makler ein Angebot untergesetzt bekommen, wo ich das Grübeln stark angefangen habe, ob diese BAV trotz der Kosten, Sinnvoll ist. Privat bin ich investiert mit einer monatlichen Sparrate von 600€ am Kapitalmarkt welche Sukzessive Jährlich mit der Gehaltserhöhung erhöht wird.


    Mein AG zahlt 20% Beteiligung + zusätzlich 45€ Flat. In 2 Jahren, wäre der zusätzlich Flat Anteil sogar 75€.

    Bei einer monatlicher Sparrate von 292 der BAV würde ich Effektiv nur 120€ Netto zahlen.

    Abschreckend sind für mich die folgenden Kosten.



    Bereinigt zeigt mir das Angebot natürlich auch entsprechende Verlaufsmöglichkeiten auf.


    Das Problem, ich habe Probleme für mich zu kalkulieren ob das Angebot Sinnvoll ist aufgrund der Steuerersparnis und der Entgeldumwandlung. Hat jemand einen Ansatz wie ich die Bruttobeteiligung vs. Private Investition welche ja im Netto stattfindet, effektiv hochrechnen kann?


    Ich kann nicht abschätzen ob ich den AG noch mal wechseln würde. Falls ich wechseln sollte und der neue AG nicht die gleiche Vergütung anbietet, sondern nur die 15% übernimmt, habe ich Angst das die Rendite durch die Kosten aufgefressen wird.



    Was sind eure Gedanken bzgl. dieser BAV?

    Würdet ihr dank der großzügigen Beteiligung des AG, ein solches Angebot annehmen auch wenn die Private Investition am Kapitalmarkt nicht reduziert wird? Oder würdet ihr lediglich die private Investition weiterführen.


    Ich dank euch für eure Gedanken


    Liebe Grüß

    JFe

  • Das Problem, ich habe Probleme für mich zu kalkulieren ob das Angebot Sinnvoll ist aufgrund der Steuerersparnis und der Entgeldumwandlung. Hat jemand einen Ansatz wie ich die Bruttobeteiligung vs. Private Investition welche ja im Netto stattfindet, effektiv hochrechnen kann?

    Wenn es eine Entgeltumwandlung ist, zahlst du heute darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung, keine Steuern.

    Die Konsequenz ist, dass du all das in der Auszahlphase zahlst und in der KV zahlst du die vollen 15,x % (oder was auch immer in deiner Rentenphase dann der Beitrag ist), nicht nur die Hälfte wie als Angestellter in der gesetzlichen KV.

    Die Steuerersparnis funktioniert nur dann, wenn das Steuersystem einigermaßen so bleibt wie es heute ist (wer weiß schon, was in 30 oder 40 Jahren ist). Die Annahme ist, dass man in der Berufstätigkeit höhere Steuersätze hat als in der Rentenphase. Ob das tatsächlich so kommt, wird man sehen.

    Und das nächste ist dann noch, dass deine Beiträge in die gesetzliche Rente niedriger sind als ohne Entgeltumwandlung. D.h. auch deine gesetzliche Rente fällt niedriger aus. (Dieser Punkt entfällt, wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze ist.)


    Zu den Schattenseiten z.B. hier:
    https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/

  • Moin JFe


    Ziemlich teuer der ganze bAVertrag. Zulagen sind zu gering damit sich das wirklich für dich lohnt.


    Hole dir lieber einen Gehaltszulage und spare die im ETF Weg. Dann hast du das Geld auch zur freien Verfügung und kannst damit machen was du willst.


    Aus den 292€ dürften höchstens 186 k€ nach 33 Jahren werden.

    Nach KV Beiträgen bleiben und 20% steuern bleiben davon noch ca. 120k€ übrig


    https://www.zinsen-berechnen.d…er.php?paramid=chbaignxbs


    Dieses Geld kannst du dir auch mit knapp 130€ monatlich selber ansparen und hast zur freien Verfügung und nicht in der teueren Versicherung.

    https://www.zinsen-berechnen.d…er.php?paramid=3ep9zjzydb



    Vergesse auch nicht die Reduzierung der Rentenansprüche in der GKV durch die Entgeldumwandlung. Da kommen über die Jahre sicherlich über 60€ weniger Rente zusammen.


    Die Steuerersparnis ist nur eine Steuerverlagerung.


    Ich würde diese Versicherung nicht abschließen.


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Wenn es eine Entgeltumwandlung ist, zahlst du heute darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung, keine Steuern.

    Die Konsequenz ist, dass du all das in der Auszahlphase zahlst und in der KV zahlst du die vollen 15,x % (oder was auch immer in deiner Rentenphase dann der Beitrag ist), ...
    ...

    Wenn man privat krankenversichert ist, dann trifft das aber nicht zu, richtig?

    D.h. da fallen dann im Alter / in der Auszahlphase 0€ an, anders als bei gesetzlich versicherten Kunden, die mit den besagten vollen 15,x% beaufschlagt werden.

    Habe ich das richtig verstanden?

    Dann wären solche Produkte ja für privat Versicherte schon mal erheblich attraktiver, oder?

    VG

  • Ich (34j & m), habe von meinem [Arbeitgeber] und dem vermittelnden Makler ein Angebot untergesetzt bekommen, wo ich das Grübeln stark angefangen habe, ob diese BAV trotz der Kosten, sinnvoll ist.


    Mein [Arbeitgeber] zahlt 20% Beteiligung + zusätzlich 45€ flat. In 2 Jahren, wäre der zusätzliche Flat-Anteil sogar 75€.

    Der Arbeitgeber spart damit (vermutlich*) 9,3% Arbeitgeberzuschuß zur Rente und 8,1% Arbeitgeberzuschuß zur Kranken- und Pflegeversicherung und 1,2% Arbeitslosenversicherung. Das sind zusammen schon fast 20%.


    *"vermutlich" wg. Beitragsbemessungsgrenzen


    Das heißt: Deinen Arbeitgeber kostet die BAV praktisch nichts (wenn Du unter der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze verdienst).


    Wenn Dir Dein Arbeitgeber etwas Gutes tun will, könnte er Dir pro Monat bis zu 50 € für Sachkosten zuschießen, etwa für Sprit oder für den Telekommunikationsanschluß bei Dir zuhause (Home Office). Dann gibst Du z.B. weniger für Sprit aus und kannst die 50 € zusätzlich sparen. Bei kleinen Betrieben kann man so etwas herausverhandeln, in einem größeren tarifgebundenen Laden schafft man das eher nicht.


    Von der Rentenminderung durch die BAV haben die anderen schon geschrieben, gleichzeitig hast Du mit niedrigerem Nettoeinkommen eine Minderung eines ggf. Arbeitslosen- oder Krankengeldes.


    Ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung muß man immer mit spitzem Bleistift durchrechnen. Mit allem Vorbehalt würde ich vermutlich auf das Angebot, das man Dir gemacht hat, nicht eingehen.

  • Es gibt Mitschreiber hier im Forum, die sich bei der PKV besser auskennen als ich mich.


    Der Versicherte in der PKV wird im Erwerbsleben und auch in der Zeit des Rentenbezugs irgendwelche Beiträge in die PKV zahlen müssen.


    Soweit ich das den Medien entnehme, steigen die Beiträge der PKV auch und das teilweise deutlich. Ob die im Vergleich zum Einkommen niedrigere Rente zusammen mit den bis dahin aufgrund von Inflation, besseren und damit teureren Behandlungen und sonstigen Faktoren (Verwaltungswasserkopf der Versicherungen...) massiv gestiegenen PKV-Beiträgen ein guter Deal ist, weiß ich nicht.

  • Für im Alter pflichtversicherte Personen gelten die Freigrenze (Pflegeversicherung) bzw. der Freibetrag (Krankenversicherung) von 5% der monatlichen Bezugsgröße.


    Wer in der Ansparphase privat versichert ist, spart da auch keine entsprechenden Beiträge.


    Es gibt Varianten über Varianten...

  • Wenn es eine Entgeltumwandlung ist, zahlst du heute darauf keine Beiträge zur Sozialversicherung [und] keine Steuern


    In der Auszahlphase zahlst [Du Steuern] und die vollen [KV- und PV-Beiträge].

    ... bei einem Freibetrag von im Moment 169,75 € (der jährlich angepaßt wird).

    Wenn man privat krankenversichert ist, dann trifft das aber nicht zu, richtig?

    Richtig. Wenn ein Rentner privat krankenversichert ist, dann bezahlt er seinen Beitrag gemäß seinem Vertrag/Tarif. Er bekommt von der gesetzlichen Rente auf Antrag einen "Arbeitgeberzuschuß" (gedeckelt auf die 8,1 oder so % der Rente). Andere Einkünfte werden in seinem Fall nicht verbeitragt.


    Ich werde mich dereinst im Ruhestand mit der privaten Krankenversicherung finanziell deutlich besser stellen als mit der gesetzlichen.

  • Na ja, irgendeine Annahme für die Zukunft muß man schon machen. Außerdem ist dies hier eine öffentliche Diskussion, in der es zwar primär um das Problem des Threaderstellers geht, aber halt auch viele andere mitlesen. Ich bin erstaunt über die geringe Zahl der Foristen (gerade um die 30 online) und die vergleichsweise hohe Zahl von Lurkern (momentan um 720).


    Die Halbteilung von Versicherungsbeiträgen steckt tief in der DNA der Deutschen. Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, daß die aktuelle Kompromißformel so schnell kassiert wird. Für die vielgenannten "unteren und mittleren Einkommen" kommt der Freibetrag der gewünschten Halbteilung durchaus nahe (oder ist sogar noch besser).

    Ich halte es für sehr viel wahrscheinlicher, daß die Beitragsfreistellung von Kapitalerträgen für pflichtversicherte Rentner kassiert wird als daß die obige Regelung kassiert wird.


    Wissen kann das natürlich keiner, schon garnicht auf Sicht von Jahrzehnten.

  • Wissen kann das natürlich keiner, schon garnicht auf Sicht von Jahrzehnten.

    Bei den Vermutungen bin ich bei dir.
    Ich bezog mich allerdings auf die knapp 170 € Freibetrag.

    Wenn das Kuddelmuddel aus "Versteuere ich Beiträge?" und "Versteuere ich Rente?" bei "100 % Steuer auf Rente" ist, ist wohl auch der Freibetrag weg oder identisch wie bei den Steuern auf Gehalt.

  • Ich bezog mich allerdings auf die knapp 170 € Freibetrag.

    Wenn das Kuddelmuddel aus "Versteuere ich Beiträge?" und "Versteuere ich Rente?" bei "100 % Steuer auf Rente" ist, ist wohl auch der Freibetrag weg oder identisch wie bei den Steuern auf Gehalt.

    Das glaube ich nicht, schließlich handelt es sich um einen anderen Sachverhalt. Die Beiträge zu einer bAV oder einer privaten Rentenversicherung werden bei manchen Konstruktionen aus verbeitragtem Einkommen bezahlt, das in der Auszahlungsphase nochmals verbeitragt wird. Im Lichte dessen kann man einen Rabatt schon rechtfertigen. Es könnte auch durchaus sein, daß irgendeine zukünftige Regierung die Halbteilungslegende stärken will, den Freibetrag zwar abschafft, dafür aber für Betriebsrenten und Privatrenten den halben Beitragssatz festsetzt.


    Wir wissen es nicht. Meine Kristallkugel ist heute so trübe. :)

  • Wir wissen es nicht. Meine Kristallkugel ist heute so trübe. :)

    Langfristige Planung war nach meinem Eindruck nicht der Hauptantrieb der Entscheidungträger in der Vergangenheit bei diesem Thema ;)
    Es sei denn, man betrachtet den Zeitraum bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode als "langfristig"...

  • Was meinst Du genau?

    Ich kann ab Beitrag #8 nur noch schwer folgen...

    Naja, bezogen auf Deine Frage "Was ist bei privater Krankenversicherung?":

    Eine bAV durch Entgeltumwandlung muss man sich immer bezogen auf die Rahmenbedingungen konkret anschauen.


    Privat krankenversichert während der Umwandlungsphase bedeutet, dass man potentiell nur Steuern und (in Abhängigkeit der Beitragsbemessungsgrenzen) nur Beiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung spart. Dabei ist die laufende Ersparnis ja eines der stärksten Vertriebs-Argumente für eine Entgeltumwandlung.


    Theoretisch wäre es am günstigsten, wenn man während der Umwandlung gesetzlich krankenversichert ist und so Steuern und Beiträge zu den vier Versicherungszweigen (KV/RV/AV/PV) spart, aber während der Auszahlungsphase privat krankenversichert ist und somit keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fürchten muss.


    Wie teuer aber die pKV bei einem späteren Wechsel ist, steht auf einem anderen Blatt, zudem sollte man die Frage "gKV oder pKV" nicht auf die Beitragslast verkürzen.



    Bei Achim ist mir die Verkürzung der unterschiedlichen Behandlung in Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die verkürzte Darstellung in Sachen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung aufgefallen.

    Diese Verkürzungen innerhalb ansonsten recht umfangreicher Wortbeiträgen verleiten ggf. zu vermeidbaren Fehlschlüssen.


    Konkret:

    Der Freibetrag in der Krankenversicherung (Bis zu Summe X bleiben die ersten Euros beitragsfrei.) ist etwas anderes als die Freigrenze in der Pflegeversicherung (Wird Summe X nicht überschritten, ist alles beitragsfrei, wird sie überschritten, ist alles beitragspflichtig.) !


    Der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung ist zweimal gedeckelt, zunächst auf den Prozentsatz der Rente und dann auf die Hälfte der tatsächlichen Kosten für die private Krankenversicherung.

    Bei der Kombination einer sehr hohen Rente und einer sehr günstigen Krankenversicherung (z. B. wegen hoher Eigenbehalte) kann sich diese zweite Deckelung bemerkbar machen.

  • Danke für die Rückmeldung. Ich merke ich habe da noch viele Wissens-/Verständnislücken.

    Hut ab! Du hast es geschafft, daß @SMS Janders mal einen längeren Beitrag schreibt. Normalerweise simst er nur: "Das stimmt so nicht, aber ich verrate nicht, wo es nicht stimmt!"


    Tja, und nun zeigt sich, daß auch er den Sachverhalt im Rahmen einer SMS offensichtlich nicht detailgetreu darstellen kann. :)