Zurück in Grundversorgung

  • Moin,

    wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete, für Strom und Gas zahlen wir einen mtl. Abschlag (zusammen mit den anderen Nebenkosten) an den Vermieter. Dieser ist also Vertragspartner der örtlichen Stadtwerke und ist dort in der Grundversorgung.

    Nun sind hier vor Ort die Kosten in der Grundversorgung recht teuer, wir könnten lt. verivox und check24 runde 500€ pA sparen, wenn wir einen anderen Anbieter hätten.

    Wenn uns der Vermieter nun aus der jetzigen Konstellation entlassen würde und wir einen eigenen Strom- und Gasliefervertrag hätten, könnte der Vermieter nach einer evtl. Beendigung des Mietverhältnisses wieder in die Grundversorgung der örtlichen Stadtwerke wechseln? Soweit ich es verstanden habe Ja.

    Ich suche gerade einige Argumente, damit uns der Vermieter aus der Grundversorgung entlässt. Ich weiß auch, dass der Vermieter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit folgen muss. Aber ich möchte jetzt nicht gleich so argumentieren. Momentan hilft mir schon, zu wissen, ob meine Einschätzung richtig ist.

    Viele Grüße Alabama

  • Erste Frage: Warum läuft das über den Vermieter?

    Das ist normalerweise der Fall, wenn ihr nicht die einzigen an der Verbrauchsstelle seid, also z.B. eine Zentralheizung für mehrere Wohnungen existiert. In dem Fall kann natürlich nicht jeder Mieter selbst entscheiden.

    Wenn nicht, ist die zweite frage: Steht das im Mietvertrag, dass die Energie über den Vermieter abgerechnet werden muss?


    Als reine Antwort auf Deine Frage: Ja, man kommt problemlos zum Grundversorger zurück. Entweder bei ordentlicher Kündigung beim anderen Anbieter (und zwar automatisch) oder auch sofort, wenn ihr auszieht.

  • Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete, für Strom und Gas zahlen wir einen mtl. Abschlag (zusammen mit den anderen Nebenkosten) an den Vermieter.

    Ein guter Freund wohnt in einem Einfamlienhaus zur Miete. Das einzige, was er seinem Vermieter überweist, ist die Kaltmiete, alles andere zahlt er selber. Strom, Gas, Wasser geht auf seinen Namen, die Rechnungen über Müllabfuhr und Grundsteuer schickt ihm sein Vermieter kommentarlos weiter und er zahlt das kommentarlos. Eine Nebenkostenabrechnung spart sich der Vermieter, meinem Bekannten ist das recht so. Dieses Verfahren ist einfacher für alle Seiten.

    Wenn uns der Vermieter nun aus der jetzigen Konstellation entlassen würde und wir einen eigenen Strom- und Gasliefervertrag hätten, könnte der Vermieter nach einer evtl. Beendigung des Mietverhältnisses wieder in die Grundversorgung der örtlichen Stadtwerke wechseln?

    Problemlos.

    Ich suche gerade einige Argumente, damit uns der Vermieter aus der Grundversorgung entlässt.

    Er spart sich die Nebenkostenabrechnung, somit Arbeit.


    Ich habe bisher noch nie in einer Wohnung gelebt, bei der Strom und Gas über den Vermieter gelaufen ist (außer dem Gemeinstrom). Im Fall eines Einzelnutzers ergibt meines Erachtens die zusätzliche Verwaltungsebene keinen Sinn.


    Ich bin übrigens der Auffassung, daß es den Vermieter nichts angeht, was ein Mieter an Strom und Gas verbraucht.

  • Ich habe bisher noch nie in einer Wohnung gelebt, bei der Strom und Gas über den Vermieter gelaufen ist (außer dem Gemeinstrom). Im Fall eines Einzelnutzers ergibt meines Erachtens die zusätzliche Verwaltungsebene keinen Sinn.

    Gas für die Zentralheizung läuft doch über den Vermieter…

  • itschytoo : 1. Frage: macht der Vermieter bei jedem Mieter so;

    2. Frage: Nein, steht nicht im Mietvertrag. Hat er mir auf meine Frage, ob ich die Zähler- nummern vorab zur Zähleranmeldung bekommen könnte, eröffnet. Wir wären nie auf die Idee gekommen, dass es so wie jetzt laufen könnte. Deswegen haben wir bei den beiden Besichtigungsterminen nicht danach gefragt. Den Mietvertrag haben wir uns vorab geben lassen.


    Achim Weiss

    Das Verfahren wie bei dem Freund wäre ein Träumchen :) . Eine Konstellation wie die unsere hatten wir auch noch nicht. Doch der Mensch lernt stetig dazu...


    Wir haben in unserem Einfamilienhaus ja sozusagen unsere eigene autarke Zentralheizung, an die keine weiteren Nutzer angeschlossen sind. Daher ist es für mich nur logisch, Gas- und Stromzähler auf meinen Namen mit eigenem Vertrag anzumelden.


    Ich warte einfach mal die Nebenkostenabrechnung ab, was er dort abrechnet. Uns schwant so langsam, dass er aufgrund höherer Abnahme (er wohnt in dem Einfamilienhaus gleich nebenan als direkter Nachbar; also laufen 4 Verträge an 2 Liegenschaften auf seinen Namen) einen Rabatt bekommt, den aber nicht an uns weiterleitet. Sondern die Grundversorgung abrechnet. Wir werden sehen...


    Anyway, Danke für eure Einschätzung bzw. Infos. Wir werden das Gespräch mit dem Vermieter suchen und gucken, was sich daraus ergibt.

  • Dann lass dir eben den tatsächlich gezahlten Gaspreis nachweisen, wenn die Abrechnung da ist. Der Vermieter muss Einsicht in die Belege geben. Der Gedanke an einen Sondervertrag mit Rabatt ist schon naheliegend.

  • Achim Weiss

    Das Verfahren wie bei dem Freund wäre ein Träumchen :) . Eine Konstellation wie die unsere hatten wir auch noch nicht. Doch der Mensch lernt stetig dazu...


    Wir haben in unserem Einfamilienhaus ja sozusagen unsere eigene autarke Zentralheizung, an die keine weiteren Nutzer angeschlossen sind. Daher ist es für mich nur logisch, Gas- und Stromzähler auf meinen Namen mit eigenem Vertrag anzumelden.

    Ich kenne das - wie gesagt - nicht anders. Ich selbst hatte immer meine eigenen Zähler, habe somit Gas und Strom immer selbst bezahlt. Auf der Nebenkostenabrechnung stand dann alles mögliche andere, aber eben nicht Strom und Gas (Gemeinstrom ausgenommen).

    Ich warte einfach mal die Nebenkostenabrechnung ab, was er dort abrechnet. Uns schwant so langsam, dass er aufgrund höherer Abnahme (er wohnt in dem Einfamilienhaus gleich nebenan als direkter Nachbar; also laufen 4 Verträge an 2 Liegenschaften auf seinen Namen) einen Rabatt bekommt, den aber nicht an uns weiterleitet. Sondern die Grundversorgung abrechnet. Wir werden sehen ...

    Man sollte seinen Mitmenschen nicht immer gleich etwas Schlechtes unterstellen.

    Vielleicht hat der Mann einfach nur nicht nachgedacht oder macht es einfach wie immer. Ich an Deiner Stelle überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erwarten. Alles, was umlegbar ist, zahlst Du ohnehin allein. Da gibts nichts zu verwalten.


    Ein wichtiges Prinzip allen Lebens ist die Faulheit. Der Löwe jagt nicht, wenn er satt ist, sondern macht Siesta. Wozu wollte ich mich als Vermieter dazwischenklemmen, wenn der Mieter letztlich einem Dritten (hier dem Versorger) etwas bezahlen muß?

  • Den zweiten Teil von Beitrag #9 verstehe ich nicht. Hier ist es doch gerade der Vermieter, der es gerne kompliziert haben möchte und sich dazwischen geschaltet hat. Und natürlich muss er abrechnen, eine Inklusivmiete mit Pauschalzahlungen für Strom und Gas ist ja offenbar nicht vereinbart, sondern es sollen die tatsächlichen Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Dann müssen diese tatsächlichen Kosten auch belegt werden.


    Wobei zum Grundversorgungstarif anzumerken ist, dass hier gar kein Fall der Grundversorgung vorliegt, weil der Vermieter nicht als Letztverbraucher für eigene Haushaltszwecke Energie bezieht und die Höchstmenge von 10.000 kWh/Jahr für sonstigen Bedarf in der geschilderten Konstellation sicher überschritten wird. Ein Grund mehr, sich einen Beleg zeigen zu lassen, wenn der Vermieter den Grundversorgungstarif in Rechnung stellt, obwohl er gar nicht im Rahmen der Grundversorgung beliefert wird.

  • Nur als Bemerkung: Technisch wird das funktionieren, wenn Du einfach mit der Zählernummer (steht ja am Zähler) einen Vertrag bei Deinem Wunschanbieter abschließt.

    Ich vermute, rein rechtlich bist Du dazu sogar berechtigt wenn niemand sonst an dem Zähler hängt.

    Die Frage ist halt wie Du Dich mit dem Vermieter stellen willst. Das ist das größere Risiko (gerade wenn der mit im haus wohnt), wenn der renitent ist und das das einzige Streittthema ist, würde ich mir die Einsparung beim Abschlag sparen...

  • Anders herum. Rein rechtlich wäre er dazu berechtigt, technisch wird es nicht funktionieren, weil er nicht Vertragspartner des Grundversorgungsvertrags ist, er diesen Vertrag folglich nicht kündigen kann und der Netzbetreiber den Anschluss deshalb nicht für einen anderen Anbieter freigeben wird.

  • Anders herum. Rein rechtlich wäre er dazu berechtigt, technisch wird es nicht funktionieren, weil er nicht Vertragspartner des Grundversorgungsvertrags ist, er diesen Vertrag deshalb nicht kündigen kann und der Netzbetreiber den Anschluss nicht für einen anderen Anbieter freigeben wird.

    Da hat meine Mutter (als Vermieterin) andere Erfahrungen gemacht, als sich herausstellte, dass die neue Mieterin einfach einen Vertrag abgeschlossen hat für einen Zähler hinter dem auch andere Mieter hingen.

    Und ich selbst habe in diversen Mietwohnungen noch nie eine Umschreibung oder sonstwas vom Vermieter durchführen lassen. Ich ziehe ein, melde mich bei den Stadtwerken oder einem anderen Anbieter und bezahle dann dort meine Rechnungen. Ich bin noch nichtmal auf die Idee gekommen meinen jeweiligen Vermieter deswegen zu fragen.

    Da dem vorherigen Vertragspartner ja kein Nachteil entsteht (er muss ja einfach kein Geld mehr zahlen), sah ich das auch nie als fraglich an.

  • Der Vermieter hat ja normalerweise auch nichts damit tun, weil er keinen Stromversorgungsvertrag abschließt. Probleme gibt es allenfalls, wenn der vorherige Mieter sich nicht anständig abmeldet und dann auch in dieser Konstellation die Leitung für den neuen Mieter nicht frei ist. Aber das macht nichts, wer seinem Versorger den Umzug nicht meldet, muss eben auch nach dem Auszug weiter zahlen. Der einzige, der unter der Schlampigkeit zu leiden hat, ist er selbst.

  • Den zweiten Teil von Beitrag #9 verstehe ich nicht.


    Hier ist es doch gerade der Vermieter, der es gerne kompliziert haben möchte und sich dazwischengeschaltet hat. Und natürlich muss er abrechnen ... es sollen die tatsächlichen Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Dann müssen diese tatsächlichen Kosten auch belegt werden.

    Ob der Vermieter das ausdrücklich so will oder ob er es aus anderen Gründen so macht, ist eben nicht klar. Unstreitig ist, daß er eine Abrechnung vorlegen muß, wenn er sich dazwischenschaltet. Ich bin kein Bürokrat. Ich würde in solcher Situation von meinem Vermieter keine Abrechnung verlangen; mir würde es reichen, wenn er die Belege durchreicht. Und natürlich würde ich wollen, daß ich den Vertrag mit dem Versorger schließe.

    Wobei zum Grundversorgungstarif anzumerken ist, dass hier gar kein Fall der Grundversorgung vorliegt, weil der Vermieter nicht als Letztverbraucher für eigene Haushaltszwecke Energie bezieht und die Höchstmenge von 10.000 kWh/Jahr für sonstigen Bedarf in der geschilderten Konstellation sicher überschritten wird. Ein Grund mehr, sich einen Beleg zeigen zu lassen, wenn der Vermieter den Grundversorgungstarif in Rechnung stellt, obwohl er gar nicht im Rahmen der Grundversorgung beliefert wird.

    Ist das denn sicher? Wenn man in die Rechnung Einsicht nimmt, ist das klar. Vorher nicht.

  • Die Grundversorgung richtet sich nur an Haushaltskunden, siehe § 36 EnWG. Wer Haushaltskunde ist, definiert § 3 Nr. 22 EnWG: Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenvebrauch im Haushalt beziehen sowie weitere Kleinabnehmer, die max. 10.000 kWh im Jahr für berufliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke beziehen. Natürlich beliefern Grundversorger üblicherweise auch weitere Kunden und auch Haushaltskunden zu vereinbarten Konditionen, aber das ist eben keine Belieferung im Rahmen der Grundversorgung nach Grundversorgungsregeln.

  • ... und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.


    Wir kennen die Verhältnisse des Threadstarters nicht. Bisher ist es nur eine Vermutung, daß der Vermieter/Nachbar alles auf seine Kappe nehme, weil er damit einen Rabatt bekomme, den er nicht weitergebe. Das kommt auf, wenn der Threadstarter sich die Originalrechnung vorlegen läßt, ein Recht auf Einsicht hat er ja.

  • Nun ja, es sind so einige Situationen im Laufe des Mietverhältnisses gewesen, die die Annahme bzgl. des Rabatts untermauern. Das gehört hier aber nicht her, weil es mit dem Thema "Strom-/Gasvertrag" nichts zu tun hat.


    Ich muss mich leider mit der Belegeinsicht bis Ende November gedulden, weil der Vermieter bis dahin im Urlaub ist.


    Habe ich weitere, vielleicht sogar die Lage erhellende Infos, melde ich mich...

  • Mal angenommen, Deine Vermutung stimmte, also der Vermieter habe Strom und Gas rabattiert bezogen, Dir aber einen höheren Preis weiterberechnet - wie würdest Du dann auf diese Erkenntnis reagieren?