Riester: Überzahlungen als Steuersparmodell?

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    ich habe einen Riester-Fondsparplan mit folgenden Daten:

    • abgeschlossen in 2003

    • garantierter Zins: 3,25%

    • Rentenfaktor auf das Garantiekapital: 49,5 (dieser Faktor ist auch tatsächlich garantiert und seit 2003 unverändert)

    • Rentenfaktor auf das nicht garantierte Kapital (aus Fondsguthaben): 47,5 (hat sich in 2013 minimal verändert)

    • Bisherige durchschnittliche jährliche Rendite: 8,7% (inkl. Zinsen, Zulagen, Abschluss- und Verwaltungskoten und Steuererstattung)


    Soweit die Rahmenbedingungen. Nachdem was ich so lese, ist die „Performance“ recht gut. Jetzt zur Idee/Frage:


    Macht es Sinn, in einen solchen Vertrag mehr als die 2.100 € geförderten Beiträge, sogenannte Überzahlungen reinzustecken?


    Die Überlegung dahinter ist, dass es sich bei den Überzahlungen ja um nicht geförderte Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung handelt. Der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen, er läuft jetzt schon sehr viel länger als 12 Jahre und ich habe auch nicht vor, das Kapital vor dem 60. Geburtstag anzufassen. Demzufolge müsste der Kapitalertrag, der ausschließlich mit den Überzahlungen erwirtschaftet wurde, komplett steuerfrei sein, egal ob man die Variante Einmalauszahlung oder die Verrentung wählt.


    Als weiterer Pluspunkt kommt hinzu, dass ich damit auch keinen Verlust machen kann, weil jegliche Beiträge, egal ob gefördert oder nicht, im Rahmen der Riester-Garantie garantiert sind.


    Stimmen die Überlegung so? Was übersehe ich eventuell? Was haltet ihr davon?

  • Für welche Annahmen genau? Ich nehme an, du meinst die Steuerfreiheit? Falls ja, hab ich hier eine "Grundlage".


    Besteuerung der späteren Auszahlungen
    In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die späteren Auszahlungen aus Ihrem Riestervertrag besteuert werden.
    www.finanzamt.nrw.de


    Darin wird aber noch nicht berücksichtigt, dass mein Vertrag älter als 2005 ist. Und bei privaten (nicht geförderte) Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen sind, ist die Einmalauszahlung komplett steuerfrei (schon immer) und auch die Rentenzahlung (seit etwa zwei Jahren durch Entscheid des Bundesfinanzhofs).


    Private Rente bleibt steuerfrei
    Bundesfinanzhof: Kapital- und Rentenwahlrecht sind steuerlich gleich zu behandeln
    www.steuerzahler.de

  • Aber eine Riester-Versicherung ist doch eine geförderte Rentenversicherung?

    Davon ab glaube ich, dass bei Riester maximal 30% einmalig ausgezahlt werden können, der rest muss verrentet werden.


    Davon ab sind in Deiner Rechnung ja die Zulagen drin, die wachsen aber nicht weiter wenn Du mehr einzahlst und damit gelten die (wie auch immer) errechneten 8,7% nicht dafür.

  • Meine Riester-Versicherung überweist jedes Jahr die (von mir geringfügig überzahlte) Beitragshöhe an mich zurück, bzw. verrechnet diese.

    Keine Ahnung, wie deine Versicherung damit umgehen würde ...

  • https://www.transparent-berate…innvoll,-mehr-einzuzahlen?


    Unter Punkt 4 steht das es vielleicht sinnvoll sein könnte.....bei den angeblich garantierten Rentenfaktoren wäre das zumindest eine der besseren Riesterrenten....


    Garantiert ist nicht garantiert – Rentenfaktoren und Rentenzusagen - Prof. Dr. Hartmut Walz
    Hohe Rentenfaktoren sind letztlich nicht garantiert und die Rentenfaktoren mit einer harten Garantie sind nicht hoch. diese traurige Schlussfolgerung motiviert…
    hartmutwalz.de


    Da kannst du mal nachlesen wie garantiert dein Rentenfaktor wirklich ist.....


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Aber eine Riester-Versicherung ist doch eine geförderte Rentenversicherung?

    Davon ab glaube ich, dass bei Riester maximal 30% einmalig ausgezahlt werden können, der rest muss verrentet werden.


    Davon ab sind in Deiner Rechnung ja die Zulagen drin, die wachsen aber nicht weiter wenn Du mehr einzahlst und damit gelten die (wie auch immer) errechneten 8,7% nicht dafür.

    Riester Vertrag ist nicht gleichzusetzen mit "gefördert". Es gibt ja auch Personengruppen, die nicht gefördert werden. Oder man hat einen zweiten Vertrag. Oder eben die Überzahlung innerhalb eines Riester-Vertrages. Die wird ja auch nicht gefördert in dem Sinne. Die wird wie ein eigenständiger privater Rentenversicherungsvertrag betrachtet und muss auch vom Anbieter separat geführt bzw. betrachtet werden. Und ich rede hier nur über diesen Teil, also den überzahlten Teil. Der kann auch zu hundert Prozent einmalig ausgezahlt werden. Und ja, dass mir für die Überzahlung keine Zulagen gezahlt werden ist mir klar. Und auch, dass für diesen Teil die "Rendite" nicht so hoch sein wird wie für den geförderten Teil. Das war aber ja auch nicht meine Frage.


    "wie auch immer": per interner Zinsfuß, anhand jeglicher Bewegungen des Vertrages (Eigenbeiträge, Zulagen, Kosten, Wertentwicklung, Steuererstattung, Zinsgutschriften) jeweils mit konkretem Datum.


    Ich präzisiere also besser nochmal:

    Meine Frage ist, ob es Sinn macht, Sparraten besser in diese Überzahlungen zu stecken weil die (vermutete) Steuerbefreiung für den überzahlten Teil inkl. des Sicherheitsnetzes (alle Eigenbeiträge sind garantiert) vorteilhafter ist als der Aufbau eines ETF-Portfolios, das ggf. eine höhere Rendite hat, worauf ich jedoch dann Steuern zahlen muss und wo das Verlustrisiko höher ist.


    So einen garantierten Rentenfaktor kriege ich ja auch nicht mehr und der würde einer Entnahmerate von 5,9% entsprechen. (pro 10.000 € Kapital 49,5 € monatliche Rente sind 594 € pro Jahr, also 5,9% jährliche Entnahme) Ohne Kapitalverzehr, lebenslang.

  • Wer ist denn Anbieter der Riesterrente und wird eine Überzahlung überhaupt geduldet?

    Der Anbieter ist CosmosDirekt. Das Produkt wird schon länger nicht mehr angeboten bzw. CosmosDirekt bietet gar keine Riester-Renten mehr an.


    Ob die Überzahlung geduldet wird, weiß ich noch nicht sicher, aber in den Versicherungsbedingungen (die Bestandteil des Vertrages sind) wird zum Beispiel explizit erklärt, was zu den "nicht geförderten Beiträgen" gehört, nämlich unter anderem "die Beiträge oder Beitragsteile, die den Höchstbetrag nach §10a EStG abzüglich der individuell für das Beitragsjahr zustehenden Zulagen übersteigen ("Überzahlungen"), sofern es sich nicht um den Sockelbetrag handelt."

  • Danke für den Link! Der Punkt 4 geht allerdings von Verträgen aus, die nach 2005 geschlossen wurden, jedenfalls beschreibt die Art der Versteuerung unter Punkt 4 genau die Versteuerung, die auf privaten Renten- oder Kapitallebensversicherungen anzuwenden ist, die nach 2005 geschlossen wurden.


    Danke auch für den zweiten Link. Aber die Sorge ist bei meinem Vertrag zum Glück unnötig. Der Rentenfaktor darin ist sehr hart garantiert. Insbesondere auf das Garantiekapital. Selbst der Rentenfaktor auf das nicht garantierte Kapital (Fondsvermögen) darf nur unter sehr strengen Auflagen reduziert werden und ist bisher nur in 2013 von 49,5 auf 47,5 gesenkt worden.

  • Reden wir jetzt über Deinen bestehenden vertrag aus 2004, der Steuerfrei ist, einen hohen Rentenfaktor hat und 8,7% macht oder einen neuen Vertrag für den das alles nicht gilt?

    Ich rede von einem Riester-Vertrag aus 2003, siehe meinen ersten Beitrag. In den kann man a) sowohl geförderte Beitrage zahlen, was ich bisher ausschließlich gemacht habe, als auch b) Überzahlungen (nicht geförderte Beiträge), was sich bisher nicht gemacht habe.


    Die Rentenleistungen aus a) werden ganz normal wie jeder andere Riester-Rente versteuert. Die Rentenleistungen aus b) oder auch die Kapitalauszahlung aus b) sind meiner Ansicht nach steuerfrei, weil sie behandelt werden wie normale ungeförderte private Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen von vor 2005.

  • Ich vermute mal, dass da ein neuer Vertrag fällig wird, damit wären die zugesagten Prozente und die Steuerfreiheit wahrscheinlich nicht mehr aktuell.

    Warum vermutest du das, also dass ich dafür einen neuen Vertrag brauche?


    Ich kann doch (so vermute ich aufgrund des Vertragsinhaltes) in den bestehenden Vertrag sowohl a) geförderte Beitrage zahlen, was ich bisher ausschließlich gemacht habe, als auch b) Überzahlungen (nicht geförderte Beiträge), was sich bisher nicht gemacht habe.


    In den Versicherungsbedingungen (die Bestandteil des Vertrages sind) wird zum Beispiel explizit erklärt, was zu den "nicht geförderten Beiträgen" gehört, nämlich unter anderem "die Beiträge oder Beitragsteile, die den Höchstbetrag nach §10a EStG abzüglich der individuell für das Beitragsjahr zustehenden Zulagen übersteigen ("Überzahlungen"), sofern es sich nicht um den Sockelbetrag handelt."


    Die Steuerfreiheit gilt meines Erachtens ja nur für die Überzahlungen, weil die ungeförderten Beiträge ("Überzahlungen") wie ein normale (ungeförderte) private Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen betrachtet werden. Und die Leistungen aus derartigen Versicherungen waren vor 2005 steuerfrei.

  • Meine Riester-Versicherung überweist jedes Jahr die (von mir geringfügig überzahlte) Beitragshöhe an mich zurück, bzw. verrechnet diese.

    Keine Ahnung, wie deine Versicherung damit umgehen würde ...

    Ja, das müsste ich natürlich vorab klären. Aus dem Vertragstext und den Versicherungsbedingungen geht zumindest nicht explizit hervor, dass es nicht gehen würde. Im Gegenteil, dort werden auch die Leistungen aus diesen "Überzahlungen" angerissen.

  • Hmmm, so toll steht die Cosmos Lebensversicherung jetzt nicht da…..in wie weit dein Riestervertrag mit drin steckt wirst du nur schwerlich rausbekommen….


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    Nicht das Emittenten-Risiko ganz aus dem Auge verlieren……ansonsten viel Glück mit deinem Riestersteuersparmodell….

  • Ich vermute nur, allerdings haben sich die Voraussetzungen seit deinem Abschluss geändert. Diese Fragen musst du mit dem Anbieter klären, eventuell sogar mit einem Steuerberater. Ob sich am Ende die Sache lohnt, steht auf einem anderen Blatt.