Mein Arbeitgeber will immer klauen!

  • Wenn die Personalabteilung das immer nur zum Nachteil der Beschäftigten macht sieht das ganze schon ein bisschen komisch aus.

    Die Frage ist ja auch was das Finanzamt dazu sagt wenn diese Abrechnungen wiederholt falsch sind, da dadurch ja auch Steuern und Sozialabgaben falsch berechnet werden…da würde vielleicht eine Betriebsprüfung ein bisschen den Druck erhöhen.

    Man könnte mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen ob die wissen das da oft Probleme mit den Gehaltsabrechnungen gibt. Das Finanzamt nimmt auch anonyme Hinweise entgegen.

  • Wenn die Personalabteilung das immer nur zum Nachteil der Beschäftigten macht sieht das ganze schon ein bisschen komisch aus.

    Die Frage ist ja auch was das Finanzamt dazu sagt wenn diese Abrechnungen wiederholt falsch sind, da dadurch ja auch Steuern und Sozialabgaben falsch berechnet werden…da würde vielleicht eine Betriebsprüfung ein bisschen den Druck erhöhen.

    Man könnte mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen ob die wissen das da oft Probleme mit den Gehaltsabrechnungen gibt. Das Finanzamt nimmt auch anonyme Hinweise entgegen.

    Nicht jeder Betrieb wird regelmäßig durch das Finanzamt geprüft.

    Allerdings ist spätestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung fällig und deren Prüfer schauen auf die Abrechnungen. Auch dort kann man sich melden und Hinweise geben. (Die Betriebsnummer als Ordnungsmerkmal sollte auf der Abrechnung stehen.)

  • Aber immer schön den Ball flach halten dabei: Wenn der Arbeitgeber bisher auf EMail-Aufforderung gezahlt hat, dann kann Dio sich weitergehende Anstrengungen so lange sparen, wie das funktioniert.

    Ja. Ich bin diesbezüglich der gleichen Meinung.

    Und wenn es mal nicht mehr funktioniert, dann hat er 3 Jahre Verjährungsfrist Zeit, sich - gerne auch mit unserer Hilfe - den besten Weg auszusuchen, um an sein Geld zu kommen.

    Dies würde ich im Einzelfall überprüfen. Schon von der Sache her (also außerhalb rechtlicher Erwägungen) würde ich die Angelegenheit so lang nicht warten lassen. Im öffentlichen Dienst beispielsweise steht im Tarifvertrag eine Ausschlußfrist von 6 Monaten für Einwendungen gegen Gehaltsabrechnungen.

    Was wenig Mühe macht und dem eigenen Gedächtnis im Bedarfsfall sehr auf die Sprünge helfen kann, ist ein eigenes Protokoll. Ich halt es also für sinnvoll, daß der Threadersteller die Vorgänge zur Nachforderung von Entgelt aufschreibt und natürlich auch die diesbezüglichen E-Mails archiviert.

    Solange der Threadersteller keinen anderen Job hat, dürfte es die günstigste Strategie sein, wie bisher höflich in der Buchhaltung nachzufragen, auch wenn es in ihm (berechtigterweise) innerlich kocht. So hat er jetzt die Möglichkeit, sich bei ungekündigter Stellung nach einer anderen Arbeitsstelle umzusehen. Wenn sein Noch-Arbeitgeber ihn piesacken will, zimmert er irgendwelche Kündigungsgründe und entläßt ihn am Ende noch. Dann hat er die Situation, die er berechtigterweise vermeiden möchte.

    Wohlgemerkt: Wenn die Lage so ist wie geschildert, bin ich auf der Seite des Threaderstellers. Er ist gegenüber seinem Arbeitgeber aber in der eindeutig schwächeren Lage, also empfiehlt sich bei aller Ungerechtigkeit ein sanfter Auftritt.

  • Abgesehen von der Buchhaltung, hast Du schon mal Deinen Vorgesetzten darüber informiert? Vielleicht hat er kein Interesse, dass dies so passiert. Wenn nein, würde ich das zumindest einmal tun. Wenn das alles nicht hilft, neuen Job suchen.