Vorabsteuerpauschale

  • Eine einfache Frage (offensichtlich nicht so einfache für mich, da ich sie doch stelle :-), ich bin neu auf diesem Gebiet.


    Habe ich es richtig verstanden?


    Ich bezahle am Anfang des Jahres 2024 die Pauschale anhand vom aktuellen Zinssatz und Gewinnen, die meine ETFs im Jahr 2023 erzielt haben, ja? Und das, was ich jetzt im Januar bezahle, wird angerechnet beim eventuellen Verkauf der Fonds? Und was, wenn ich nichts verkaufe? Bleibt die Pauschale (sprich: Steuer auf die Pauschale) beim Staat oder ich bekomme sie zurückerstattet? Wenn ich die Pauschale nicht zurückbekomme, dann kann ich gleich alle ETFs verkaufen und bezahle keine weiteren Steuer, oder?


    Und was ist im Falle eines Verkaufs im 2024, der mehr Gewinn bringt, als im letzten Jahr, die Pauschale orientiert sich doch auf Jahr 2023? Muss ich dann den Unterschied zusätzlich besteuern?

  • Du bezahlst einen gewissen Anteil als Vorabpauschale, nehmen wir an 100€, dann verkaufst du Anteile, egal wann, diese haben einen steuerpflichtigen Gewinn erwirtschaftet, davon werden anteilig die bereits gezahlten Steuern abgezogen. Solange du nichts verkaufst passiert nichts.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, fällt die Vorabpauschale bei ausschüttenden ETFs ja geringer aus, da die Ausschüttungen ja bereits versteuert wurden. Gibt es hier eigentlich eine einfache Formel, wie man die Höhe der in diesen Fällen anfallenden (geringeren) Pauschale errechnen kann?

  • Wobei man evtl. noch sicherheitshalber erwähnen sollte, dass die Vorabpauschale nur bei thesaurierenden ETFs anfällt und nicht bei ausschüttenden, da bei letzteren die Ausschüttungen bereits versteuert sind. Korrigiert mich bitte, falls ich hier falsch liege.


    Habe gerade gesehen, dass die Vorabpauschel auch bei Ausschüttern anfällt, hier allerdings geringer ausfällt, da für die Ausschüttungen bereits Steuern gezahlt wurden.

    So Allgemein kann man das nicht sagen. Die Ausschüttungen werden von der Vorabpauschale abgezogen. Wenn Die Ausschüttungen gering sind (<Basiszins), kann trotzdem noch die Vorabpauschale anfallen. Bei vielen ETFs wird das aber vermutlich so sein.

  • Gibt es hier eigentlich eine einfache Formel, wie man die Höhe der in diesen Fällen anfallenden (geringeren) Pauschale errechnen kann?

    Ich würde einfach den Rechner von Finanzfluss nutzen.

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  • Aus welchem Konto wird die Pauschale abgezogen? Aus dem Girokonto oder Depotkonto? Wie viel muss auf dem Konto etwa sein? Pi mal Daumen, z.B. von jedem 10.000 Euro. Ich möchte mir das detailliertes Rechnen sparen :)

  • Aus welchem Konto wird die Pauschale abgezogen? Aus dem Girokonto oder Depotkonto? Wie viel muss auf dem Konto etwa sein? Pi mal Daumen, z.B. von jedem 10.000 Euro. Ich möchte mir das detailliertes Rechnen sparen :)

    Verrechnungskonto deines Depots.

    Zur Frage nach der Höhe nimmst du am besten einen Rechner. Sind nur 3 Zahlen einzugeben

  • Ja, aber ich habe 10 ETFs, auf die ich über mehrere Jahre das Geld, das gerade zur Verfügung stand auf den einen oder anderen Fond eingezahlt habe und mir keine Gedanken gemacht, was ist der Wert gerade am Anfang des Jahres. Das zurückzuverfolgen wäre jetzt mühsam. Ich dachte, es gibt dazu vielleicht eine einfache Faustregel :)