Wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde kann man mit der nächsten nicht 4 Jahre warten, Steuerklassenwechsel hin oder her.
Wechsel in Steuerklasse 2; rückwirkend möglich?
- Gunnar Boehm
- Erledigt
-
-
Wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde kann man mit der nächsten nicht 4 Jahre warten, Steuerklassenwechsel hin oder her.
Wieso? Ist das nicht der gängige Mythos?
-
jetzt versteh ich gar nichts mehr. Aktuell bin ich dabei die Steuererklärung für 2019 zu machen. 2020, 2021 musste ich schon machen, da Kurzarbeit oder sonst etwas war und ich angeschrieben wurde. Für 2022 wurde ich nun auch wieder angeschrieben, da ich unversteuerte Einnahmen aus Schweden hatte. Glaube es waren 2,38€ 😂.
Was meinst du nun mit "
Wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde kann man mit der nächsten nicht 4 Jahre warten, Steuerklassenwechsel hin oder her." Verstehe es nicht ganz.
-
§ 169 und 170 AO lesen, dann braucht man nicht im Nebel stochern.
-
§ 169 und 170 AO lesen, dann braucht man nicht im Nebel stochern.
Allerdings sollte man Legalesisch können, wenn man das tun will.
-
Aktuell bin ich dabei, die Steuererklärung für 2019 zu machen. 2020, 2021 musste ich schon machen, da Kurzarbeit oder sonst etwas war und ich angeschrieben wurde. Für 2022 wurde ich nun auch wieder angeschrieben, da ich unversteuerte Einnahmen aus Schweden hatte. Glaube es waren 2,38€ 😂.
Ob sich das "Weltsparen" gelohnt hat?
Früher mal hatte der Finanzbeamte einen Ermessensspielraum bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Das ist entfallen. Heute gilt: Wenn die Steuererklärung zu spät ist, sind pro Monat Verspätung mindestens 25€ fällig. Das kann schnell teuer werden.
Meine Steuererklärung paßt mittlerweile fast auf den berühmten Bierdeckel. Ich arbeite während des Jahres immer wieder mal ein bißchen vor, so daß die eigentliche Steuererklärung zum Abgabezeitpunkt in vielleicht einer halben Stunde fertig ist. So manches Forenposting kostet mich mehr Zeit.
-
Wenn bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde kann man mit der nächsten nicht 4 Jahre warten, Steuerklassenwechsel hin oder her.
Das verstehe selbst ich nicht.
Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung führt ganz sicher nicht zu einer Pflichtabgabe in den Folgejahren.
Um zurück zur Frage zu kommen.
Steuerklasse 2 selbst führt wie gesagt nicht zu einer Pflichtveranlagung. Ergo: man hat immer 4 Jahre Zeit die entsprechende Erklärung für das jeweilige Jahr abzugeben.
-
Ok, hab nochmal genau gelesen, ihr habt Recht. Bestand ja keine Abgabepflicht. Sorry