Hallo Forumsgemeinde,
zu 2 Aspekten der Vorabpauschale (VAP) konnte ich bislang im Forum/Internet noch nichts finden.
1. Wie verhält es sich mit der VAP, falls ein ETF jährlich um einen bestimmten Wert (z.B. 100) schwanken würde? Also
Jahr 1 = 100
Jahr 2 = 110
Jahr 3 = 90
Jahr 4 = 100
usw.
Hier geht es nun um das Jahr 4, zahlt man für dieses auch wieder eine Vorabpauschale?
2. Ich habe im Depot sowohl ausschüttende als auch thesaurierende ETFs. Die VAP betrifft bei mir nur die Thesaurierer, wäre es nun bezogen auf den Sparerfreibetrag klug, die Ausschütter gesammelt in ein Depot zu legen und hier den Freistellungsauftrag auf 1000 € zu setzen? Denn hier erscheint mir der Freistellungsauftrag auf die Dividende (viel) wirkungsvoller als als Bemessungsgrundlage für die VAP.
Danke für´s Lesen und Antworten