Wirkung der Vorabpauschale bei volatilen ETFs und auf die Kapitalertragssteuer

  • Hallo Forumsgemeinde,


    zu 2 Aspekten der Vorabpauschale (VAP) konnte ich bislang im Forum/Internet noch nichts finden.


    1. Wie verhält es sich mit der VAP, falls ein ETF jährlich um einen bestimmten Wert (z.B. 100) schwanken würde? Also

    Jahr 1 = 100

    Jahr 2 = 110

    Jahr 3 = 90

    Jahr 4 = 100

    usw.

    Hier geht es nun um das Jahr 4, zahlt man für dieses auch wieder eine Vorabpauschale?


    2. Ich habe im Depot sowohl ausschüttende als auch thesaurierende ETFs. Die VAP betrifft bei mir nur die Thesaurierer, wäre es nun bezogen auf den Sparerfreibetrag klug, die Ausschütter gesammelt in ein Depot zu legen und hier den Freistellungsauftrag auf 1000 € zu setzen? Denn hier erscheint mir der Freistellungsauftrag auf die Dividende (viel) wirkungsvoller als als Bemessungsgrundlage für die VAP.


    Danke für´s Lesen und Antworten :)

  • Hallo TsarPeter

    Zu 1

    Entscheidend ist eine Wertsteigerung im jeweiligen Jahr. Die Steuer fällt jedes Kalenderjahr an, wenn eben eine Wertsteigerung eingetreten ist (Kurs/Jahresanfang zu Kurs/Jahresende)


    Zu 2

    Das spielt unter dem Strich keine Rolle

    GRUß THOMAS

  • Zu 2, wenn der ETF über die Ausschüttung hinaus Gewinne im jeweiligen Kalenderjahr macht, wird auch dieser mit der VAP belastet.

    Das ist nicht ganz korrekt (oder ich verstehe dich falsch). Bei einem Ausschütter fallen zusätzlich Steuern auf die VAP an, wenn die Ausschüttungen geringer als der Basisertrag des jeweiligen Kalenderjahres sind. Dann entspricht das Delta zwischen Ausschüttungen und Basisertrag der VAP, auf die dann Steuern fällig werden. Mit der konkreten Höhe der Gewinne hat das nichts zu tun.

  • t_dintner , bitte hilf mir auf die Sprünge.


    In meiner Abrechnung der VAP sieht es für einen Fonds so aus:


    ____________________________________________________

    Steuerpflichtige Vorabpauschale 1.856,78+ EUR

    davon steuerfreier Anteil wg. Teilfreistellung 557,03- EUR

    Kapitalertragsteuerpfl. Ertrag nach Teilfreistellung 1.299,75+ EUR


    Verrechneter Sparer-Pauschbetrag 950,00 - EUR

    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer 349,75+ EUR


    Kapitalertragsteuer 24,45 % auf 349,75 EUR 85,51- EUR

    Solidaritätszuschlag 5,5 % auf 85,51 EUR 4,70- EUR

    Kirchensteuer 9 % auf 85,51 EUR 7,69- EUR


    Ausmachender Betrag 97,90- EUR

    _____________________________________________________


    Am Ende zahle ich also 97,90 € Steuern und habe dafür 950€ meines Steuerfreibertrages verbraucht.

    Ohne den Steuerfreibetrag sähe es so aus:


    ____________________________________________________


    Steuerpflichtige Vorabpauschale 1.856,78+ EUR

    davon steuerfreier Anteil wg. Teilfreistellung 557,03- EUR

    Kapitalertragsteuerpfl. Ertrag nach Teilfreistellung 1.299,75+ EUR


    Kapitalertragsteuer 24,45 % auf 1.299,75 EUR 317,79- EUR

    Solidaritätszuschlag 5,5 % auf 85,51 EUR 17,48- EUR

    Kirchensteuer 9 % auf 85,51 EUR 28,6- EUR


    Ausmachender Betrag 363,87- EUR

    _____________________________________________________


    Ich zahle also zwar 265,97 € mehr Steuern auf die VAP, hätte aber noch 950,00 € Steuerfreibetrag, den ich dann für meine Dividendenfonds (besser) nutzen könnte. Oder? Wo ist mein Denkfehler?

  • Ich zahle also zwar 265,97 € mehr Steuern auf die VAP, hätte aber noch 950,00 € Steuerfreibetrag, den ich dann für meine Dividendenfonds (besser) nutzen könnte. Oder? Wo ist mein Denkfehler?

    Ob du die 950 Euro Sparerpauschalbetrag für die Freistellung von der VAP oder von Dividenden nutzt ist doch einerlei, du hast 950 Euro Kapitalerträge freigestellt und die entsprechenden Steuern darauf gespart.

  • Ob du die 950 Euro Sparerpauschalbetrag für die Freistellung von der VAP oder von Dividenden nutzt ist doch einerlei, du hast 950 Euro Kapitalerträge freigestellt und die entsprechenden Steuern darauf gespart.

    Ich sehe den Unterschied noch darin, dass ich auf der einen Seite die Bemessungsgrundlage für eine abzuführende Steuer senke, auf der anderen Seite aber die Steuer selbst. Letzteres ist doch für mich günstiger? Ich sehe das Brett vor meinem Kopf noch nicht ;)

  • Ich sehe den Unterschied noch darin, dass ich auf der einen Seite die Bemessungsgrundlage für eine abzuführende Steuer senke, auf der anderen Seite aber die Steuer selbst. Letzteres ist doch für mich günstiger? Ich sehe das Brett vor meinem Kopf noch nicht ;)

    Ich aber ;): du senkst in beiden Fällen die Bemessungsgrundlage für eine abzuführende Steuer, eben um die 950 Euro

  • Kapitalertragsteuer 24,45 %

    Hallo TsarPeter,

    ???

    Ich musste einmal kurz die Suchmaschine anwerfen um mir die Frage zu beantworten. Die 24,45% gelten für Kirchensteuerzahler. Für alle Ungläubigen bleibt es bei 25% Kapitalertragssteuer.

    :)

    Ich kann mir die Angabe von TsarPeter auch nicht so recht erklären.


    Sicher ist eins: Der Solidaritätszuschlag kommt auf die Kapitalertragsteuer obendrauf - und die (bedarfsweise zu zahlende) Kirchensteuer auch. Das muß also mehr werden und nicht weniger.

  • Ah! Wunderbar feinziseliertes deutsches Steuerrecht! Gerecht bis ins Würzelchen!


    Die Kirchensteuer beträgt 8% oder 9% von 25%, also 2% oder 2,25%.

    Rechnet man das vom Bruttoertrag ab, bleiben 98% oder 97,75% vom Bruttoertrag.

    Nimmt man davon dann 25%, so entspricht das 24,5% oder 24,4375% von 100%.


    Ganz stimmt die Rechnung nicht. Läßt sich das überhaupt mathematisch korrekt ausrechnen?

  • Also spare ich Steuern wenn ich in der Kirche bin.


    Das dürfte zu massiven Kircheneintritten führen, denn wenn es um Steuern sparen geht setzt ja der Steuerspartrieb ein und das rationale Denkvermögen aus.

    :)


    Die Idee dahinter ist eine andere.


    Die Kirchensteuer ist ihrerseits als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar. Bei einer Quellensteuer ist das nicht in herkömmlicher Weise umsetzbar, wohl aber durch die Reduktion des Steuersatzes.

  • Ich hab die Daten aus meiner Abrechnung kopiert, alle Kritik daran bitte direkt an die DKB richten ;)


    Mich würde aber mal die Folgen meiner 1.Frage interessieren, inwiefern sich langfristig die VAP auf die Rendite der im Wert schwankenden ETFs auswirkt.