GRV: Rentenpunkte kaufen - Analyse/Diskussion über Rendite?

  • Darfst Du überhaupt Rentenpunkte kaufen?

    Als ü50 komme ich nicht mehr in jede Disco rein. Aber "ja", ich darf Rentenpunkte kaufen.

    Du solltest eine ernsthafte Einschränkung nicht ins Lächerliche ziehen.

    Ich bin der Auffassung, daß bei der Wahl zwischen einer privaten Rentenversicherung und der gesetzlichen Rente die letztere die bessere Alternative ist. Allerdings wird sie in den meisten Fällen nur ein kleines Zubrot liefern können, wenn es überhaupt geht.

    Einem Menschen, der akut vor der Frage steht, wie er mit 50.000 € sinnvoll für seinen Ruhestand anlegt, bietet die gesetzliche Rente normalerweise keinen Weg.

    Man darf pro Jahr nur insgesamt 2 Rentenpunkte kaufen, dabei werden die Punkte aus dem normalen Arbeitsverhältnis angerechnet. Ein Durchschnittsverdiener (1 Entgeltpunkt) darf also nur 1 Punkt pro Jahr kaufen. Wenn man bedenkt, daß mit höherer Wahrscheinlichkeit Menschen mit höherem Verdienst mehr Geld zum Sparen haben, schränkt das diese Möglichkeit weiter ein, es sei denn, es liege eine Sondersituation vor, bei der der Interessent seine Altersversorgung anderswo hat. Aber auch dann sind 2 Punkte - etwa 16.000 € pro Jahr nicht viel. Um die oben genannten 50.000 € in der gesetzlichen Rente zu stauen, braucht man auch dann 3 Jahre.

    Weiter zu bedenken ist der Steuereffekt, hier die umgekehrte Progression: Man kann einen freiwilligen Beitrag zur gesetzlichen Rente von der Steuer einsetzen. Eigentlich braucht man diesen Effekt auch, weil sich die Geschichte sonst nicht rechnet. Je mehr ein Progressionssteuerzahler aber von der Steuer absetzt, desto geringer ist die Steuerersparnis, weil damit nämlich der Steuersatz sinkt.

    Es gibt da also schon einiges zu bedenken, und einfach so mal 50 Mille einzahlen geht nicht.

  • Man darf pro Jahr nur insgesamt 2 Rentenpunkte kaufen, dabei werden die Punkte aus dem normalen Arbeitsverhältnis angerechnet. Ein Durchschnittsverdiener (1 Entgeltpunkt) darf also nur 1 Punkt pro Jahr kaufen. Wenn man bedenkt, daß mit höherer Wahrscheinlichkeit Menschen mit höherem Verdienst mehr Geld zum Sparen haben, schränkt das diese Möglichkeit weiter ein, es sei denn, es liege eine Sondersituation vor, bei der der Interessent seine Altersversorgung anderswo hat. Aber auch dann sind 2 Punkte - etwa 16.000 € pro Jahr nicht viel. Um die oben genannten 50.000 € in der gesetzlichen Rente zu stauen, braucht man auch dann 3 Jahre.

    Achim Weiss: Ihre Aussage kann ich nicht nachvollziehen.

    In 2022 habe ich für die sogenannte "vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" 22 TEUR bei der DRV eingezahlt. Dafür hat es ausweislich einer Renteauskunft (keine Renteninformation) der DRV 3,0405 Punkte gegeben. Die Rentenpunkte für mein reguläres Einkommen (selbstverständlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV) in 2022 sind zusätzlich hinzugekommen!

    Das Procedere im Vorfeld: Einsendung des u.a. von mir ausgefüllten Formulars V0210: "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" bei der DRV. Nach ca. 1,5 Monaten erhielt ich einen Bescheid nach dem ich übrigens auch einen deutlich höheren Betrag hätte einzahlen können!

    Rein steuerlich habe ich, bereinigt um allen anderen Steuervergünstigungen, einzig für die Zahlung der 22 TEUR eine Steuererstattung i.H.v. Euro 7.471,01 erhalten.

  • In 2022 habe ich für die sogenannte "vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" 22 TEUR bei der DRV eingezahlt. Dafür hat es ausweislich einer Rentenauskunft (keine Renteninformation) der DRV 3,0405 Punkte gegeben. Die Rentenpunkte für mein reguläres Einkommen (selbstverständlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV) in 2022 sind zusätzlich hinzugekommen.

    Ok, I stand corrected.

    Ich würde mir in solchen Fällen wünschen, ich könnte mein Posting noch korrigieren (und sei es, den Text nur durchzustreichen). Das geht aber nicht.

    Rein steuerlich habe ich, bereinigt um alle anderen Steuervergünstigungen, einzig für die Zahlung der 22 TEUR eine Steuererstattung i.H.v. Euro 7.471,01 erhalten.

    Etwa 34% Steuererstattung auf Deine Einzahlung und zugehörig ein überdurchschnittliches Einkommen.

    Im Jahr 2022 waren Rentenbeiträge zu 94% bei der Steuer ansetzbar bei einem Maximalbetrag von 25639 € für einen Ledigen.

    Im Jahr 2023 waren Rentenbeiträge zu 100% bei der Steuer ansetzbar bei einem Maximalbetrag von 26528 € für einen Ledigen, und wie in jedem Jahr gilt im 1. Quartal noch der Entgeltpunktepreis vom Vorjahr, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

    Hättest Du die Zahlung gesplittet, also beispielsweise die Hälfte der 22 T€ 2022 eingezahlt und die andere Hälfte im ersten Quartal 2023 (was möglicherweise auf den gleichen Bescheid der Rentenversicherung hin möglich gewesen wäre), dann hättest Du Dich vermutlich einige hundert Euro besser gestellt.

    Solltest Du ledig sein, können zu 22 T€ nicht besonders viele normale Rentenbeiträge dazukommen, sonst stößt Du steuerlich an die Decke. Bei einem üblichen Angestelltenverhältnis in der genannten Gehaltsklasse kommen ja schon um die 10 T€ Rentenbeiträge zusammen.

  • Im Jahr 2022 waren Rentenbeiträge zu 94% bei der Steuer ansetzbar bei einem Maximalbetrag von 25639 € für einen Ledigen.

    Damit und meiner geleisteten "Sonderzahlung" i.H.v. 22 TEUR sollte jedem klar sein, das ich nicht ledig sein kann.

    Hättest Du die Zahlung gesplittet, also beispielsweise die Hälfte der 22 T€ 2022 eingezahlt und die andere Hälfte im ersten Quartal 2023 (was möglicherweise auf den gleichen Bescheid der Rentenversicherung hin möglich gewesen wäre), dann hättest Du Dich vermutlich einige hundert Euro besser gestellt.

    Auch hier, wie schon einmal in einem anderen Chat von mir erwähnt, der Hinweis das es neben Ihnen noch andere Menschen gibt die rechnen können. ;)

    Ich nehme für mich in Anspruch, mir über die Auswirkungen meines gezielten Handelns bewusst zu sein.

  • Damit und meiner geleisteten "Sonderzahlung" i.H.v. 22 TEUR sollte jedem klar sein, das ich nicht ledig sein kann.

    Wieso? Es ist nicht verboten, freiwillige Beträge in die gesetzliche Rente zu leisten, auch wenn diese nicht steuerlich absetzbar sind.

    Ich nehme für mich in Anspruch, mir über die Auswirkungen meines gezielten Handelns bewusst zu sein.

    Das Menschenleben ist vielfältig und farbig.

  • Da man ab 50 Beiträge leisten kann, ist der steuerliche Teil durch sinnvolle Einzahlungen voll zu nutzen. Weiterhin werden die Punkte jährlich teurer werden (Ausnahmen sollen dann und wann vorkommen) und die jährliche Rentenerhöhung nimmt man auch mit. Natürlich kann man mit ETFs mehr Rendite rausholen aber für viele ist die Zeit bis zum Bedarf recht kurz. Wenn genug Kapital zur Verfügung steht, spricht sicher nichts dagegen beides anzuwenden. Für mich zu sämtlichen privaten Renten die bessere Alternative.

  • Wieso? Es ist nicht verboten, freiwillige Beträge in die gesetzliche Rente zu leisten, auch wenn diese nicht steuerlich absetzbar sind.

    Achim Weiss Aus meinem Post # 26

    Die Rentenpunkte für mein reguläres Einkommen (selbstverständlich nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze RV) in 2022 sind zusätzlich hinzugekommen!

    geht eindeutig hervor das ich in der gesetzlichen RV pflichtversichert bin.

    Freiwillige Beiträge zu gesetzlichen RV sind nach den Statuten der DRV jedoch nur statthaft für Personen die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind!

    Auszug Text von DRV: Grundsätzlich können alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.

    An dieser Stelle empfehle ich Ihnen vor Veröffentlichung von Posts diese inhaltlich auf sachliche Korrektheit hin zu prüfen.

  • Freiwillige Beiträge zu gesetzlichen RV sind nach den Statuten der DRV jedoch nur statthaft für Personen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind!

    Die Haarspalterei ist in diesem Forum eine viel und gern geübte Praxis.

    Wenn einer zur Vorbereitung eines vorgezogenen Renteneintritts Rentenbeiträge zahlt (wie Du das getan hast), sind das für mich freiwillige Beiträge, nämlich kein Pflichtbeiträge. Wie ein Sozialversicherungsfachangestellter diese nennt, ist mir herzlich egal.

    Mir ist neulich mal ein Fall untergekommen, in dem die Rentenversicherung selbst nicht so recht wußte, ob die betreffende Person nun versicherungspflichtig ist oder nicht. Die freiwilligen Pflichtbeiträge hat sie allerdings genommen, zusätzliche freiwillige Beiträge auch und beide Beitragsarten korrekt verbucht.

  • Achim Weiss Aus meinem Post # 26

    geht eindeutig hervor das ich in der gesetzlichen RV pflichtversichert bin.

    Freiwillige Beiträge zu gesetzlichen RV sind nach den Statuten der DRV jedoch nur statthaft für Personen die nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind!

    Auszug Text von DRV: Grundsätzlich können alle in Deutschland lebenden Menschen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt sind, freiwillige Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.

    An dieser Stelle empfehle ich Ihnen vor Veröffentlichung von Posts diese inhaltlich auf sachliche Korrektheit hin zu prüfen.

    Der link ist zwar aus Baden-Württemberg, aber ich schätze mal, die haben keine anderen Regeln, als der Rest des Landes:

    Freiwillige Einzahlungen (Sondereinzahlungen)
    Ein Baustein für eine eine Altersvorsorge können freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung sein
    www.deutsche-rentenversicherung.de
    Zitat

    Ist man beschäftigt und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es zwei Optionen. Zum einen können Beiträge für Ausbildungszeiten nachgezahlt werden, das ist allerdings nur bis zum 45. Lebensjahr möglich. Zum anderen können Zusatzbeiträge ab dem 50. Lebensjahr, gezahlt werden, um Abschläge einer vorgezogenen Rente auszugleichen. Dabei muss eine realistische Chance bestehen, die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente bis zum möglichen Rentenbeginn zu erreichen. Wer später dann doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.


  • Ich würde mir in solchen Fällen wünschen, ich könnte mein Posting noch korrigieren (und sei es, den Text nur durchzustreichen). Das geht aber nicht.

    Das hat sich wohl jeder von uns Häufigschreibern schon mal gewünscht. Die Viel- und Schnellschreiber darunter vielleicht häufiger als diejenigen, die vor dem Absenden immer nochmal auf Vorschau klicken und sich das nochmal sorgfältig durchlesen. Eine Korrekturmöglichkeit gibt es auch tatsächlich in den ersten (15 ?) Minuten.

    Danach ist es gesperrt und das ist in meinen Augen auch sinnvoll, weil sich sonst die Antworten auf einen nicht mehr so vorhandenen Text beziehen und inhaltlich in der Luft hängen könnten.

    Irgendwie an den eigenen Text hinterher noch eine Anmerkung dranhängen zu können à la "ich lag daneben - wird in #24 richtiggestellt" wäre klasse. Das muss die Forumssoftware allerdings hergeben.