Mitgliedschaft in der KVdR bei selbstständige Tätigkeit

  • Spannend wird es, wenn zu definieren ist, wann eine selbständige Tätigkeit zu einer hauptberuflichen wird. Zählt der Verdienst, die Arbeitszeit oder ist es doch eher Willkür?

    Was Suchmaschinen so liefern:

    Hauptberuflich Selbstständige
    Ist jemand hauptberuflich selbstständig tätig, besteht in einer daneben ausgeübten Beschäftigung keine Krankenversicherungspflicht.
    www.aok.de
  • Bist du immer so unfreundlich? Warum, frage ich mich.

    Normalerweise bin ich ein umgänglicher Mensch, der hilft, wenn er kann. Zugegeben, hier im Forum ist das eher selektiv der Fall. Dann aber gern.

    Warum diesmal aus deiner Sicht nicht umgänglich? Nun, es war wie auf dem Schulhof. Du hast angefangen. Und zwar indem du einen Mitforisten, der dir vor dem Hintergrund seiner Erfahrung in deiner Sache mit einem guten Rat beispringen wollte, damit abgetan hast, er hätte dein simples Problem nicht verstanden. Das hat mir nicht gefallen, und da habe ich mich eingemischt.

    Ich räume ein, das das einerseits gar nicht nötig war, denn er weiß sich schon selbst zu helfen. Andererseits juckt es mich bisweilen in den Fingern, den Keil zu spielen, wenn ein "grober Klotz" (damit war ausdrücklich nicht der Forist Hans Klotz gemeint ;) ) mit der Tür ins Forenhaus fällt.

    Wenn ich möglicherweise einen Sachverhalt nicht verstehe, braucht du mich nicht so anzufahren. Bitte unterlasse das.

    Aha - austeilen, aber nicht einstecken können.

    Außerdem sind die Tipps hier immer kostenlos, aber manchmal auch umsonst, so wie deiner.

    Umsonst im Sinne von 'honorarfrei', da liegst du sicher richtig. Aber offenbar mindestens genau so im Sinne von 'vergeblich'.

    Vielleicht aber doch nicht ganz vergeblich, denn zurück zur Sache. Du wärst nicht der erste (Neu-)Rentner mit Minirentenanspruch, der glaubt, auch mit seiner "nebenberuflichen" selbständigen Tätigkeit während des Rentenbezugs, sicher im Salonwagen der KVdR zu sitzen - und sich plötzlich auf dem Nebengleis hauptberuflich als "unfreiwillig freiwillig Versicherter" abgestellt wiederfindet. Mit dem mindestens 20fachen Beitrag, den sich der KVdRler mit einer Rente von 56 Euro monatlich ausmalt.

    Bis du davon wieder runterkommst, sind etliche Rangierfahrten erforderlich, wenn überhaupt. Dir dieses drohende Hin- und Hergeschiebe nur wegen ein paar Hundert Euro Einkommen in jedem Fall zu ersparen, darum war es gegangen, als der Minijob diskret ins Spiel gebracht wurde. Da war noch nicht eindeutig klar, dass die Selbständigkeit für dich eine conditio sine qua non absolute Herzensangelegenheit ist.

    Inzwischen bist du ja einen erheblichen Schritt weiter weiter - das Formulat R0815 kam schon um die Ecke.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Vielleicht aber doch nicht ganz vergeblich, denn zurück zur Sache. Du wärst nicht der erste (Neu-)Rentner mit Minirentenanspruch, der glaubt, auch mit seiner "nebenberuflichen" selbständigen Tätigkeit während des Rentenbezugs, sicher im Salonwagen der KVdR zu sitzen - und sich plötzlich auf dem Nebengleis hauptberuflich als "unfreiwillig freiwillig Versicherter" abgestellt wiederfindet. Mit dem mindestens 20fachen Beitrag, den sich der KVdRler mit einer Rente von 56 Euro monatlich ausmalt.

    ....also ist die Frage nach eventueller 'Willkür' von Seiten der KV damit beantwortet. Zumal man z.B. als Kursleiter den 'Selbstständigkeitsstatus' wie eine bittere Pille mit allen Nachteilen jahrelang schlucken musste. Da hat man sich zumindest den 'Salonwagen der KVdR' im Rentenalter verdient.

  • ....also ist die Frage nach eventueller 'Willkür' von Seiten der KV damit beantwortet. Zumal man z.B. als Kursleiter den 'Selbstständigkeitsstatus' wie eine bittere Pille mit allen Nachteilen jahrelang schlucken musste. Da hat man sich zumindest den 'Salonwagen der KVdR' im Rentenalter verdient.

    Beantwortet? Na ja, eher kommentiert. Ist wohl eine Frage ihrer Rechtsauffassung, den die Kassen bei der Beurteilung des jeweiligen Einzelfalles herauskehren, zum Nachteil des darbenden Kursleiters, dem ich - darauf kommt es leider nicht an - die Eingliederung in die KVdR durchaus gönnen würde.

    Diesen Kursleiter-Fall hatte ich allerdings nicht im Fokus. Vielmehr den des ehemals beruflich erfolgreIchen Selbständigen/Freiberuflers/Unternehmers, der es in seiner kurzen Arbeitnehmerzeit ebenfalls auf z.B. diese 56 € Rente gebracht hat.

    Wovon er sich als Rentner vielleicht das Monatsabo seiner 6 x wöchentlich frei Haus gelieferten Tageszeitung gönnt, die ihm ansonsten aber schnuppe sein können, denn schließlich lebt er von dem - auf den Monat umgerechnet - gut 100- oder auch 200fachen dieser Rente in Form von Kapital oder Mieterträgen nicht einmal schlecht. Und auch die seien ihm gegönnt, solange er dafür jahrzehntelang hart gearbeitet hat.

    So ganz schnuppe sind ihm diese 56 € Rente dann doch nicht. Weiß er doch, dass ausschließlich davon sein Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von knapp 12 Euro monatlich berechnet wird. Schließlich ist er durch diesen Rentenanspruch und infolge seiner Dauermitgliedschaft in der GKV - ja ok, die Erfüllung der 90%-Regel hätte genügt - als in der KVdR  pflichtversichert eingestuft.

    Im Gegensatz zum Kursleiter, der neben seiner Rente von z. B. 56 € noch weiterkursen muss, um sich finanziell über Wasser zu halten. Und damit als hauptberuflich selbständig eingestuft wird, dem dieselbe Kasse das 20fache dieser knapp 12 Euro als Mindestbeitrag zur freiwilligen Mitgliedschaft abknöpfen abverlangen darf.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Mit der nebenberuflichen 75%-Grenze kann man doch trotzdem ganz gut hinzuverdienen. Wenn man 1000 € Rente annimmt, wären dies immerhin maximal 3000 € Hinzuverdienst (= 75% von 4000 € Gesamteinkommen).

    Worauf bezieht sich denn das monatliche Gesamteinkommen? Rente inkl. Zinsen?

  • Worauf bezieht sich denn das monatliche Gesamteinkommen? Rente inkl. Zinsen?

    ....auf Zinsen nicht. Zumindest nach dem, was mir heute die Mitarbeiterin meiner KV bestätigt hatte- Ich hatte nämlich nach dem aktuellen Beitragssatz für 2025 gefragt. Von der Rente werden mir 5 Euro im Monat abgezogen und der Beitragssatz vom nebenberuflichen Verdienst ab März um 20 Euro monatlich erhöht.