Bewertung kapitalbildende Lebensversicherung

  • Es reicht eine Mitteilung an die Versicherung, dass Du dem Vertragsabschluss nicht zustimmst.


    Wenn die Versicherung zahlt, ist allerdings Unterstützung bei der Überprüfung der Höhe der Rückzahlung nötig. Wenn denen doch noch Gegenargumente einfallen (z.B. dass Du doch zugestimmt hättest, weil Du Dynamik mitgemacht hast) auch. Hast Du eine Verbraucherzentrale in der Nähe?

  • VZ ist eine halbe Stunde mit dem Auto entfernt. Sollte ich da zur Erstellung der Mitteilung an die Versicherung hin oder erst, wenn die sich querstellen?

    Ich habe übrigens auch eine Rechtsschutzversicherung. Macht es Sinn, diese zu kontaktieren?

  • Ich kenne mich mit den Gepflogenheiten beim Rechtsschutz nicht so genau aus. Wenn der Versicherer eine Beratungshotline hat, bei der Du das besprechen kannst, ohne gleich einen Versicherungsfall auszulösen, wäre es eine Überlegung wert. Ansonsten spricht aus meiner Sicht überhaupt nichts dagegen, den Einzeiler selbst zu Papier zu bringen.

  • VZ ist eine halbe Stunde mit dem Auto entfernt. Sollte ich da zur Erstellung der Mitteilung an die Versicherung hin oder erst, wenn die sich querstellen?

    Ich habe übrigens auch eine Rechtsschutzversicherung. Macht es Sinn, diese zu kontaktieren?

    Manchmal muß man sich entscheiden, ob einem ein Thema wichtig ist oder nicht.


    Wenn es einem wichtig ist, dann müssen eine halbe Stunde Autofahrt und die schon genannten 100 € Spesen, die die Verbraucherzentrale für die Prüfung des Vertrags verlangt, schlichtweg drin sein. Eine halbe Stunde Autofahrt ist nicht viel, die brauchst Du in der Großstadt praktisch für jeden Weg.


    In rechtlichen Dingen kommt es sehr aufs Detail an, da ist die Aussage eines Profis einfach verläßlicher als Laienäußerungen in einem Forum.

  • Manchmal muß man sich entscheiden, ob einem ein Thema wichtig ist oder nicht. (...)

    Ich hatte das gar nicht ablehnend gemeint. Ich wollte bloß auf die Frage des Nutzers antworten.


    Ich habe jetzt eine Anfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung bzgl. des Versicherungsabschlusses als Minderjähriger gestellt. Mal schauen, wie die das einschätzen. ich werde berichten.

  • Ein Anwalt der Rechtsschutzversicherung hat seine Einschätzung abgegeben: Da der Vertrag über so lange Zeit weiter bespart wurde, hält er das für eine nachträgliche Genehmigung des Vertrags. Wenn man dem folgt, scheiden Widerruf und ähnliches aus.

  • Ein Anwalt der Rechtsschutzversicherung hat seine Einschätzung abgegeben: Da der Vertrag über so lange Zeit weiter bespart wurde, hält er das für eine nachträgliche Genehmigung des Vertrags. Wenn man dem folgt, scheiden Widerruf und ähnliches aus.

    Ich würde nicht so schnell bzgl. Widerruf aufgeben.
    Die Volljuristen der VZ HH sind genau auf das Thema spezialisiert.

  • Ein Anwalt der Rechtsschutzversicherung hat seine Einschätzung abgegeben: Da der Vertrag über so lange Zeit weiter bespart wurde, hält er das für eine nachträgliche Genehmigung des Vertrags. Wenn man dem folgt, scheiden Widerruf und ähnliches aus.

    Wo hast du denn die Rechtschutzversicherung?

    Ist die auch im Hause deiner Lebensversicherung beheimatet?


    Da könnte es dann wie mit den Krähen und dem Augenaushacken sein.

  • Ein Anwalt der Rechtsschutzversicherung hat seine Einschätzung abgegeben: Da der Vertrag über so lange Zeit weiter bespart wurde, hält er das für eine nachträgliche Genehmigung des Vertrags.

    Das ist eine der klassischen Rückzugspositionen der Versicherer. Die Antwort könntest Du genauso auch vom Lebensversicherer bekommen haben. Dann aber wenigstens schriftlich und nicht nur am Telefon.

  • Wo hast du denn die Rechtschutzversicherung?

    Ist die auch im Hause deiner Lebensversicherung beheimatet?


    Da könnte es dann wie mit den Krähen und dem Augenaushacken sein.

    Es sind verschiedene Unternehmen.


    Das ist eine der klassischen Rückzugspositionen der Versicherer. Die Antwort könntest Du genauso auch vom Lebensversicherer bekommen haben. Dann aber wenigstens schriftlich und nicht nur am Telefon.

    Das stimmt natürlich. Verlieren kann ich bei einem Versuch ja nichts. Ich überlege noch, ob ich es für sinnvoll halte, vorher die VZ-HH zu kontaktieren.