Vorabpauschale bei Verlusten

  • Hallo zusammen,

    ich habe irgendwie nichts dazu gefunden, wie es sich mit der Vorabpauschale bei Verlusten verhält. Macht der ETF im ersten Jahr Gewinn und im Folgejahr Verlust, erhält man dann im zweiten Jahr eine Steuerrückerstattung?

  • Mir ist in dem Zusammenhang eine Sache eingefallen, die mir nicht klar ist.


    Also folgendes fiktives Scenario:


    ETF-Kauf Anfang 2023.

    ETF steigt in 2023 im Wert und es würde Anfang 2024 die Vorabpauschale fällig.

    Der Anleger hat einen FSA erteilt und es wird keine Vorab-Steuer erhoben.

    ETF wird in 2025 mit Verlust verkauft, Steuer folglich nicht erstattet, da nichts gezahlt wurde.


    Was ist mit dem Sparerfreibetrag 2024?

    Ist der nun sinnlos für die Vorabpauschale "verbrannt" worden obwohl es per Saldo nichts freizustellen gibt?

  • Beim Verkauf wird es doch wieder glatt gezogen. Bis auf den kleinen Schönheitsfehler, dass es in den Verlusttopf eingestellt wird. Aber irgendwann wirst Du ja mal wieder Kapitalerträge haben ...

  • Das bedeutet, sollte ich danach keine Gewinne mehr machen, dann habe ich Steuern auf Verluste bezahlt.

    Nimm einfach an, Du hättest eine Aktie oder einen ausschüttenden Fonds im Depot.

    Dann bekommst Du Dividenden ausgeschüttet, obwohl die Aktie oder oder der Fonds gar keine Kursgewinne erzielt hat.

    Und diese Dividende musst Du dann sogar versteuern!

    So eine Unverschämtheit. Und wenn Du die Aktie/Fonds nach einigen Jahren mit Verlust verkaufst hast Du unter dem Strich auch noch ein Minus gemacht!


    Genau dafür gibt es einen Verlusttopf, den Du dann mit Gewinnen aus anderen Aktien oder Fonds wieder auffüllen kannst (Es gibt einen Verlusttopf für Aktien und einen für Fonds).

    Und nun denk nochmal über die Vorabpauschale nach und frage Dich, ob die Aufregung überhaupt lohnt? :/