Geldanlage im Alter

  • Hallo, wir wären an Eurer Meinung zur Geldanlage im Alter interessiert.

    Wir sind 68/66 Jahre alt und können von den laufenden Einnahmen, also Rente usw. sehr gut leben. Es bleibt immer noch etwas übrig. Falls wir beide ins Pflegeheim müßten, würde es aber nicht reichen. Steht aber erstmal nicht an.

    Vom Vermögen entnehmen wir bisher nur für seltene große Ausgaben, z.B. letztes Jahr Autokauf (40T€), dieses Jahr Badrenovierung (ca.40T€) , evtl. nächstes Jahr neue Küche. An der Eigentumswohnung stehen sonst keine großen Ausgaben bevor.


    Wir haben derzeit ca. 900 T€ folgendermaßen aufgeteilt:


    58% MSCI World

    34% Festgeld 1 bis 2 Jahre

    8% Tagesgeld.


    Diese Anteile halten wir seit ca. 2005 unverändert und sind sehr gut damit gefahren. Würdet Ihr an meiner Stelle den Aktienanteil (auf welchen Wert) reduzieren?

  • Wenn ihr damit zufrieden seid gibt es für mich keinen Grund für eine Änderung. Wichtig ist, dass ihr nicht bei schlechtem Stand an den ETF müsst. So wie ihr es beschrieben habt, kann ich das nicht erkennen. Viel Erfolg und bleibt gesund!

  • Für mich klingt das wie eine grundsolide, um nicht zu sagen komfortable Ausgangslage. Herzlichen Glückwunsch!


    Gegenfrage: Warum würdet ihr den Aktienanteil reduzieren wollen?


    Für mich klingt das momentan so, dass ihr selbst im Falle eines Börsencrashs und eines gleichzeitigen, hoffentlich nicht eintretenden Pflegefalls die erforderlichen Kosten aus dem Tages- und Festgeld für mehrere Jahre bestreiten könnt, um die Börsenkrise aussitzen und keine Anteile im Tiefpunkt verkaufen zu müssen. Wenn das aus eurer Sicht auch so zutrifft, würde ich keinen Grund sehen, etwas zu ändern. Eine Frage wäre vielleicht, ob geklärt ist, wer sich im Falle des Falles kümmert, falls euch das nicht mehr so leicht fällt.

  • Danke für die zutreffende Einschätzung. Dieses "wer kümmert sich" ist tatsächlich ein Thema, da wir keine Kinder haben (ob die sich kümmern täten, weiß man aber ja auch nicht ;)

    Vielleicht müssen wir irgendwann einen Betreuer haben.

  • Hallo Rotnase und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    grundsätzlich habt Ihr offenbar ein Luxusproblem.

    Ich würde auch nichts grundsätzliches an der Vermögensaufteilung ändern, mir aber an Eurer Stelle überlegen, was Ihr denn mit Eurem Vermögen sinnvolles anfangen könnt.

    Die Option 'Irgendwann geht es in Pflegeheim' sollte in Eurem Alter hoffentlich noch keine Rolle spielen!


    Sinnvoll kann Vieles sein. Es gibt bestimmt eine Menge gemeinnützige Projekte in Eurer Nähe, die sich über Spenden für Ihre Arbeit freuen (Hospitz, Sportverein, Jugdendprojekte, usw.).

    Und selbst wenn man zu 2 eine Weltreise macht, ist das allemal sinnvoller als das Geld einfach nur vor sich hin gammeln zu lassen.

    Dieses "wer kümmert sich" ist tatsächlich ein Thema, da wir keine Kinder haben (ob die sich kümmern täten, weiß man aber ja auch nicht ;)

    Vielleicht müssen wir irgendwann einen Betreuer haben.

    In der Tat ein Problem.

    Ich würde Euch dringend raten Euch bereits jetzt selbst einen Betreuer zu suchen! Kann ja auch ein Kind eines befreundeten Paares sein. Oder Neffe, Cousine, usw. Wichtig ist einzig, dass Ihr der betreffenden Person vertraut die sich später einmal um Euch kümmern soll!

    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehören zeitnah geklärt!

  • Ich würde Euch dringend raten Euch bereits jetzt selbst einen Betreuer zu suchen! Kann ja auch ein Kind eines befreundeten Paares sein. Oder Neffe, Cousine, usw. Wichtig ist einzig, dass Ihr der betreffenden Person vertraut die sich später einmal um Euch kümmern soll!

    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehören zeitnah geklärt!

    So ist es. Oder eben einen professionellen Betreuer beauftragen. Sollte sich (toi toi toi, dass nicht) doch Demenz entwickeln, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man sich das selbst zunächst nicht eingesteht, und dann kann es schon zu spät sein für eine wirksame Vollmacht, weil dann die Geschäftsfähigkeit weg ist. Das kann gerade als Ehepaar problematisch sein, wenn der gerichtliche Betreuer wäre dann nur dem zu betreuenden, nicht jedoch dessen Ehepartner, verpflichtet. Da entstehen dann die Konstellationen, die man in der Presse hin und wieder liest, bei denen dann gegen den Willen des Ehepartners das gemeinsame Haus verkauft werden muss.


    Ich schließe mich daher dem Rat an, sich da jetzt zeitnah zu kümmern. Ansonsten herzlichen Glückwunsch: Ihr schein finanziell ja vieles richtig gemacht zu haben!