Beim Antrag für eine neue Versicherung wird gefragt ob es in den letzten 2, 3 oder 5 Jahren Fälle gab in denen die RS leisten mußte bzw ein Anwalt in Anspruch genommen wurde. Konkret wurde bei mir in 2022 wg Owig verhandelt mit Freispruch und Übername aller Kosten durch die Staatskasse. Dh der RS-Versicherung sind ja keine Kosten entstanden. Muß ich dieses dann beim Neuantrag nicht mehr angeben ? Mit Bejahen der Frage wird es teurer ...
Rechtsschutzversicherung Risikoabfrage
- ChrisRLP
- Erledigt
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Wenn 2022 ein Anwalt in Anspruch genommen wurde, dann wäre das anzugeben. (So wurde die Frage zumindest wiedergegeben.)
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ich stelle bei mir die kosten für die rechtsschutzversicherung (verkehr, beruf, privat) komplett in frage.
seit gefühlt 10 jahren zahlt man jedes jahr und hat nichts davon...
kann mir kaum vorstellen dass die leute in anderen ländern der versicherungsbranche auch so auf den leim gehen und sich um ihr geld bringen lassen...und wenn die mal einen rechtsanwalt brauchen bezahlen die ihn halt so...
mir reicht im grunde schon die zwangsversicherung für kranken-, renten- pflege- und arbeitslosenversicherung völlig aus...
und sollte man im beruf vielleicht mal gegen eine kündigung anwaltlich vorgehen, damit eine abfindung rausspringt, dann wird man bestimmt nicht 10.000€ dafür bezahlen müssen....
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Die Höhe der anwaltkosren bemessen sich am streitwert und der jeweiligen Gerichts Instanz.
Ansonsten hat die Verbraucher zentrale ne brauchbare Einschätzung über Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherung – überflüssig oder sinnvoll? | Verbraucherzentrale.deRechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre Ansprüche auch vor Gericht…www.verbraucherzentrale.de -
ich stelle bei mir die kosten für die rechtsschutzversicherung (verkehr, beruf, privat) komplett in frage.
seit gefühlt 10 jahren zahlt man jedes jahr und hat nichts davon...
kann mir kaum vorstellen dass die leute in anderen ländern der versicherungsbranche auch so auf den leim gehen und sich um ihr geld bringen lassen...und wenn die mal einen rechtsanwalt brauchen bezahlen die ihn halt so...
mir reicht im grunde schon die zwangsversicherung für kranken-, renten- pflege- und arbeitslosenversicherung völlig aus...
und sollte man im beruf vielleicht mal gegen eine kündigung anwaltlich vorgehen, damit eine abfindung rausspringt, dann wird man bestimmt nicht 10.000€ dafür bezahlen müssen....
Privathaftplicht hast Du aber schon, oder?
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hab noch mal mit meiner geheimen wahrscheinlichkeitsgleichung rumgerechnet und dass alle 10 jahre mal ein rechtsanwalt benötigt wird, ist nicht unwahrscheinlich und dann wäre man bei kosten-nutzen auf +- 0.... +man fühlt sich "abgesichert"
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hab noch mal mit meiner geheimen wahrscheinlichkeitsgleichung rumgerechnet und dass alle 10 jahre mal ein rechtsanwalt benötigt wird, ist nicht unwahrscheinlich und dann wäre man bei kosten-nutzen auf +- 0.... +man fühlt sich "abgesichert"
Sicherlich hängt da viel von der Lebenssituation ab, allerdings könnte einen der Bedarf einer einzigen gerichtlichen Auseinandersetzung schon in den Ruin treiben. Allerdings müsste man auch schauen auf wieviel sich die dementsprechende Rechtsschutzversicherung einlässt. Wenn man alles vorher wüsste könnte man sich Versicherungen teilweise ganz sparen.
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seit gefühlt 10 jahren zahlt man jedes jahr und hat nichts davon...
Eine Versicherung basiert auf dem Konzept, ein seltenes und teures Ereignis über die Jahre und das Kollektiv zu strecken. Ob das Risiko oder der potentielle Schaden so hoch ist, dass man eine Versicherung nimmt, ist eine andere Frage.
Problem bei Rechtsschutzversicherungen ist, dass sie in den Bereichen, die man wirklich braucht, meist ausgeschlossen sind. Zum Beispiel Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Hausbau. Es gibt auch fast keine Bauherrenrechtsschutz mehr, da bei fast jedem Bau was vorfällt und mit RSV dann auch keine Hemmung besteht, vor Gericht zu ziehen
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da wäre eine Verständnisfrage. Wenn man den Anbieter der Rechtschutzversicherung wechseln will, sollte der Wechsel nahtlos erfolgen.
Heisst das bei Vertragsende : 27.01
soll der Vertragsbeginn beim neuen Anbieter der 27.01 oder 28.01 sein?
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soll der Vertragsbeginn beim neuen Anbieter der 27.01 oder 28.01 sein?
Ende Januar kannst Du ja mal etwas "deine Füße stillhalten" und dann zu 1.2. beginnen.
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da wäre eine Verständnisfrage. Wenn man den Anbieter der Rechtschutzversicherung wechseln will, sollte der Wechsel nahtlos erfolgen.
Heisst das bei Vertragsende : 27.01
soll der Vertragsbeginn beim neuen Anbieter der 27.01 oder 28.01 sein?
Im Zweifel hängt das davon ab, wann genau der Vertrag am 27.1. endet und der neue anfängt (Uhrzeit). Das müsste im Versicherungsschein oder den Bedingungen stehen.
Endet der Vertrag zB am 27.01. um 12:00 Uhr mittags, dann muss auch der Anschlussvertrag spätestens am gleichen Tag mittags beginnen.
Endet der Vertrag erst mit Ablauf des 27.01. (24:00 Uhr), reicht es, wenn der Anschlussvertrag am 28.01. um 00:00 Uhr beginnt.
So würde ich es verstehen (keine Rechtsberatung). Im Zweifel solltest Du den neuen Versicherer fragen, bei dem Du abschließen möchtest und eine Kopie Deines alten Versicherungsscheins beifügen.
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ich geh einfach auf nummer sicher an werde den neuen anbieter ab 27.01 beauftragen. Im schlimmsten fall habe ich für diesen einen tag 2 rechtschutzversicherungen.
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Zitat von SemperFidelis
seit gefühlt 10 jahren zahlt man jedes jahr und hat nichts davon...
Ich hab meine des Öfteren gebraucht. Sei es für plötzliches Erben (Erstberatung), einen angefressenen Arbeitgeber, der meint, einem beleidigt das Arbeitszeugnis versauen oder Resturlaub nicht auszahlen zu wollen, oder einfach um der Hotline Rechtsfragen stellen und fachlich fundierte Antworten erhalten zu dürfen.
Privathaftpflicht ist das, was bei mir seit Jahrzehnten gammelt...