Warum auch nicht, der wurde ja auch nur temporär eingeführt, um vorübergehend Finanzlücken zu schließen. Schon 2380 wird er nicht mehr nötig sein.
Interessante & hilfreiche Steuer-Urteile
- Oekonom
- Erledigt
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Warum auch nicht, der wurde ja auch nur temporär eingeführt, um vorübergehend Finanzlücken zu schließen. Schon 2380 wird er nicht mehr nötig sein.
Vernehme ich da zarte Kritik?
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Bissl schneller wird es schon gehen, das nächste Konjunkturpaket vielleicht schon.
Hier (schon) das Urteil:
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Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero)
ECLI:DE:BFH:2023:U.140223.IXR3.22.0https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202310057/
Spoiler: Es bleibt wie es ist, wobei sich die Kläger aus meiner Sicht durchaus Mühe gemacht haben.
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Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung
ECLI:DE:BFH:2022:U.261022.VIR25.20.0
https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202310045/
Der Gartenumbau wurde nicht als (aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen) "zwangsläufig" angesehen. Die Lohnkosten wurden aber als Handwerkerleistungen steuermindernd berücksichtigt.
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Kein Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf einem Bonuskonto
ECLI:DE:BFH:2022:U.151122.VIIIR18.20.0
https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202310054/
Entscheidend war nach meinem Verständnis, dass der Anspruch auf die Bonuszinsen lt. der Vereinbarung zwischen Bausparkasse und Kunde frühestens mit Zuteilungsreife entsteht und den Verzicht auf das Darlehn voraussetzt. Die Gutschrift auf dem "Bonuskonto" stellten damit nur die theoretisch möglichen Bonuszinsen dar und keinen rechtlichen Anspruch.
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Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
ECLI:DE:BFH:2022:U.151122.VIIR55.20.0
https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202310073/
Gegen die Höhe der Säumniszuschläge hat der Bundesfinanzhof keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert. Hinweis: In vorherigen Beschlüssen ging es um die Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen.
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Privates Veräußerungsgeschäft nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners
ECLI:DE:BFH:2023:U.140223.IXR11.21.0
https://www.bundesfinanzhof.de…ine/detail/STRE202310082/
Zitat aus der Pressemitteilung: "Ein in Scheidung befindlicher Ehegatte nutzt das in seinem Miteigentum stehende Immobilienobjekt aber nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken, wenn er ausgezogen ist und nur noch sein geschiedener Ehegatte und das gemeinsame Kind weiterhin dort wohnen."
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Was der Minister halt so plant:
https://www.bundesfinanzminist…ancengesetz/0-Gesetz.html
Wenn der steuerpflichtige Teil der Rente langsamer steigt, dann lohnt sich Vorsorge endlich wieder.
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Energiepreispauschale: Musterverfahren zur Zulässigkeit der Besteuerung
Geklärt werden muss, ob die Einkommensbesteuerung der Energiepreispauschale von 300 EUR zulässig ist. FG Münster 14 K 1425/23 E.
Im Einkommensteuerbescheid wird die EPP quasi wie Arbeitslohn (nichtselbständige Einkünfte) behandelt. Der Arbeitgeber hat diese aber nur ausgezahlt, da andere Auszahlungswege in der Kürze der Zeit nicht möglich waren. Im Prinzip passt die EPP in überhaupt keine Einkunftsart so richtig rein.
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So, Gesetz ist beschlossen.
Boomer (und jünger) zahlen weniger Steuern auf die Rente.
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Na, da wird der Bund der Steuerzahler aber nicht mit zufrieden sein.
>>Der BdSt spricht sich in seinem Positionspapier allerdings für einen rückwirkenden, noch langsameren Anstieg der Rentenbesteuerung aus. Demnach würde der Besteuerungsanteil für künftig beginnende Renten bereits ab 2015 von seinerzeit 70 Prozent jährlich nur noch in 0,6-Prozent-Schritten wachsen<<
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Na, da wird der Bund der Steuerzahler aber nicht mit zufrieden sein.
>>Der BdSt spricht sich in seinem Positionspapier allerdings für einen rückwirkenden, noch langsameren Anstieg der Rentenbesteuerung aus. Demnach würde der Besteuerungsanteil für künftig beginnende Renten bereits ab 2015 von seinerzeit 70 Prozent jährlich nur noch in 0,6-Prozent-Schritten wachsen<<
Die bisherigen Schritte sind ja auch nicht ausreichend, um die Doppelbesteuerung komplett auszuschließen. (Das Kurzgutachten aus Anfang 2023 sagte sowas.)
Daher warten wir mal, was da kommt.
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"Der BdSt spricht sich in seinem Positionspapier allerdings für einen rückwirkenden, noch langsameren Anstieg der Rentenbesteuerung aus. Demnach würde der Besteuerungsanteil für künftig beginnende Renten bereits ab 2015 von seinerzeit 70 Prozent jährlich nur noch in 0,6-Prozent-Schritten wachsen."
Rückwirkende Änderungen sind technisch immer schwierig, selbst wenn sie angemessen sein sollten. Mir sind mehrere höchstrichterliche Urteile erinnerlich mit dem Tenor: "Es war zwar bereits in der Vergangenheit nicht korrekt, aber das dröseln wir jetzt nicht mehr auf. Aber für die Zukunft muß es geändert werden."
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Na denn Prost:
Freigrenze 500 statt 200 Liter: Christian Lindner will Hobbybrauer bei der Biersteuer entlastenGute Nachricht für Hobby-Bierbrauer: Nach Plänen von Bundesfinanzminister Lindner dürfen sie künftig 500 Liter Bier pro Jahr produzieren, ohne Steuern dafür…www.spiegel.de -
Na denn Prost
Zitat aus dem Artikel:
"Die Einnahmen der Biersteuer aus dem Bereich der privaten Haus- und Hobbybrauer betrugen nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2021 rund 11.000 Euro."
Da frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Steuer komplett abzuschaffen. Vermutlich kostet die Erhebung der Steuer ein vielfaches dessen, was die Steuer am Ende einbringt.
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Zitat aus dem Artikel:
"Die Einnahmen der Biersteuer aus dem Bereich der privaten Haus- und Hobbybrauer betrugen nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2021 rund 11.000 Euro."
Da frage ich mich, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Steuer komplett abzuschaffen. Vermutlich kostet die Erhebung der Steuer ein vielfaches dessen, was die Steuer am Ende einbringt.
Irgendein Mitspieler schrieb kürzlich, dass das Porto für den Steuerbescheid höher sei als die zu zahlende Steuer...
Naja, mit Vereinfachungen hat man es hierzulande nicht so. Nicht nur bei der Steuer. -
Hier noch ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs
Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof
Bisher fiel Spekulationssteuer an, wenn ein Miterbe einer Immobilie den anderen ihren Anteil abgekauft hat und dann das Gesamtobjekt innerhalb der Spekulationsfrist verkauft hat. Nach diesem Urteil ist die Auszahlung der Miterben nicht mehr als Kauf zu werten.
Nun kommt es auf das Bundesfinanzministerium an, ob es sich dem Urteil anschließt. Was meint ihr, wird es das tun? Bisher habe ich noch nichts dazu in den BMF Schreiben gefunden.
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